und wo ist da der zusammenhang bitteschön ?
Betreibung
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wenn du jemanden betreibst musst du zuerst das geld bezahlen, kannst es aber dann vom betriebenen zurückverlangen!
mfg
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Wenn ihr jemandem was auf Rechnung verkauft, könnt ihr laut Gesetz mündlich oder schritlich, mit ihm ausmachen, dass er nach 10 Tagen ohne Zahlung sofort betrieben werden kann. Gibt er sein Einverständniss könnt ihr ihn nach diesen besagten 10 Tagen sofort Betreiben. Eine Zweite Mahnung ist nie Pflicht, nur aus freundlichkeit und Umtriebskosten, schicken die Filialen meist eine zweite Mahnung. Betrieben werden kann nach der Fristzahlung der 1. Mahnung, wobei der Verkäufer erst die Kosten übernehmen muss, danach aber vom Betriebenen das Geld wieder bekommen muss.
bsp.
Rechnung auf 10 Tagen am 1.1.04
Frist wäre 11.1.04 dann schickt ihr die erste Mahnung raus.
Frist nochmal 10 Tage oder nach eurem Wunsch (Rechtsgültig)
Danach eine zweite Mahnung ist nicht Pflicht, nach der 1 Mahnung kann betrieben werden.
Das Inkasso Büro macht dann des weitere, wobei ich denke das bei beträgen von <100 dies nicht angebracht ist, lieber mal eins inne Fresse kloppen ^^ -
ist das jetzt die Auskunft eines Juristen?
So weit ich informiert bin, kannst Du jeden jederzeit aus irgendwelchen Gründen betreiben.
Aber das oben geschilderte Vorgehen ist natürlich die saubere und faire Variante.
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Ja, man darf doch auch während der Schonzeit der Forellen betreiben lernte ich hier?
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Zitat
Original von OutOfRange
und wo ist da der zusammenhang bitteschön ?Du schreibts, das es dann für den geschädigten zu Problemen kommen kann, wenn er einmal ein auto leasen will....
Das ist der Zusammenhang. Jemand der ein Auto least und nicht im stande ist, das auto einfach Bar auf die Kralle zu bezahlen, muss eh nicht meckern, wenn er betrieben wird, weil von mir aus gesehen nur derjenige betrieben wird, der keine ahnung mit dem umgang von geld hat. Und Leasen ist ein beweis des nicht beherschens von geld.
Wohnungsuche ist da was anderes.
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Mann, sorry Leute, ich bin ja sonst eher ziemlich zurückhaltend, weil hier drinn ja alles mit Adleraugen begutachtet wird, aber hier kann ich nun einfach nicht mehr stillsitzen...... Hat jemand von euch schon mal eine Betreibung gemacht? Oder woher habt Ihr sonst eure Informationen? In den meisten Posts stimmt max. die Hälfte !
Und wenn ich da fast zu unterst mal wieder lese, das nach der Betreibung "den Rest das Inkassobüro erledigt".............
Also, falls das wer mal richtig wissen möchte, kann er mich gerne anrufen !
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Zitat
Original von -PC4ALL-
Hat jemand von euch schon mal eine Betreibung gemacht? Oder woher habt Ihr sonst eure Informationen?
hier
leider mit dem Resultat eines Schuldscheins, da der Typ eine ellenlange Liste von Gläubigern hat...und selber betrieben worden auch, inkl. Rechtsvorschlag und jetzt dem ganzen Gerichtstürk, weil die Betreibung aus unserer Sicht nicht zu Recht gemacht worden ist, auch noch grad
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Betreibungen sind allegemein zum kotzen, für beide Seiten.
Ich denke man kann Betreibungen auf viele Arten abwickeln.
Da ich viel lerne und viel Arbeite, versuche ich nun mal eine Betreibung mit Voraussetzungen und den Folgen genauer zu schildern. Wens nicht interessiert soll ab hier nicht mehr weiter lesen. ^^Dass ich betrieben werde, erfahre ich im typischen Fall an der Haustür. Ein Betreibungsweibel oder eine Postbeamtin drückt mir einen sogenannten "Zahlungsbefehl" in die Hand. In der Schweiz gilt, dass jeder jeden betreiben kann, wenn er nur den Kostenvorschuss zahlt. Meines wissens gibt es auch keine Instanz, welche den Auftrag hätte, zu prüfen, ob die Zustellung des Zahlungsbefehls gerechtfertigt ist. Das Betreibungsamt ist verpflichtet, den Zahlungsbefehl der Person zuzustellen, die im Betreibungsbegehren als " Schuldner" genannt wird. Sie muss auch nicht kontrollieren, ob diese Person wirklich jemandem Geld schuldet. Jede Betreibung wird in einem Register niedergelegt, in das auch andere Leute Einsicht nehmen könnten.
Mit den Worten des Bundesgerichts heisst das auch:
"Nach dem schweizerischen Zwangsvollstreckungsrecht kann ein Gläubiger eine Betreibung einleiten, ohne den Bestand seiner Forderung nachweisen zu müssen. Der Zahlungsbefehl ist grundsätzlich unabhängig davon auszustellen, ob eine Schuld tatsächlich besteht. Wder dem Betreibungsamt noch der Aufsichtsbehörde steht es zu, darüber zu befinden, ob ein Anspruch zu Recht eingefordert wird oder nicht."
So viel ich weiss, ist eine Mahnung nicht nötig, gehört aber zur guten Sitte. Entgegen anders lautenden Gerüchten braucht es vor der Zustellung des Zahlungsbefehls keine Mahnung (geschweige denn deren drei)
Die Betreibung ist nicht nur "voraussetzungslos", sie beginnt auch mit einer Art von Etikettenschwindel. (oder wie man das auch nennt, weiss ich nicht mehr genau) Der betriebenen Person wird in Wirklichkeit nichts befohlen.
Kein Befehl. Mit dem Zahlungsbefehl wird die betrieben Person einfach vor die Alternative gestellt,
- entweder innert 10 Tagen zu erklären, dass sie die Forderung nicht anerkennt, das heisst: "Rechtsvorschlag zu erheben" oder
- innert 20 Tagen zu bezahlen.Nur hier liegt der Zwangscharakter: Wer einfach die Hände in den Schoss legt, gibt dem Gläubiger die Möglichkeit, nach 20 Tagen die Fortsetzung der Betreibung zu verlangen (Art. 88 abs 1 SchKG). Beim Zahlungsbefehl handel es sich eigentlich um eine Art "amtlichen Mahnbescheid" oder um eine "amtliche Mitteilung des Betreibungsbegehrens".
Mit der offensiven Etikette "Zahlungsbefehl" also die Betreibung im eigentlich Sinne, wird der betriebenen Person suggeriert, dass das Amt ihr befehle, eine Schuld zu begleichen. Das sollte in vielen Fällen zum Erfolg führen, weil eine Betreibung für eine Zukunft ein schlechtes Bild der Person abgibt, und nach einem gewissen Vorurteil verlangt, welches besagt, dass diejenige Person nicht mit Geld umgehen kann. Wass heisst das im Klartext
Keine Mahnungen sind nötig, gehören aber zur guten Sitte, weil die Umtriebe gewaltig sein können. (nicht nur finanzielle Umtriebe)
Eine Betreibung ist ein Zahlungsbefehl, der von keinem Amt kontrolliert wird, ob sie überhaupt zu Recht ausgestellt wurde.
Jungz, eine Betreibung ist einfach nur zum kotzen, wie es mr. PC4ALL schon gesagt hat.
Hoffe ich konnte euch über die Sachlage ein wenig aufklären.
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Zitat
Original von [dSt]PhoeniX
Keine Mahnungen sind nötig, gehören aber zur guten Sitte, weil die Umtriebe gewaltig sein können. (nicht nur finanzielle Umtriebe)Eine Betreibung ist ein Zahlungsbefehl, der von keinem Amt kontrolliert wird, ob sie überhaupt zu Recht ausgestellt wurde.
genau! thx für die Ausführungen :)) -
zu was man nicht an einem langweiligen arbeitstag fähig ist, zudem suckt die tastatur hier im büro, so das ich sicherlich ne halbe stunde hatte für den eigentlich kurzen Text. Naja wayne, hauptsache es hat was gebracht und ihr zahlt ab nun anständig....
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wäre es unter umstände nicht gescheiter wenn man das Objekt das man verkaufen will bei Ricardo einstellt und dann im Board eine Link auf die Auktion verweisst?
ich jedenfalls würte es so machen, und zusätzlich ist man in einem bestimten mass versichert
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dadurch entstehen aber Unkosten (Ricadrogebühren), muss jeder selber entscheiden. Kommt auch auf den Artikel drauf an
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loel z.b. die seagate 40gb
40.- sind geboten also ich nehm die, betreiben tut er eh net, lohnt sich ja net :p
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Zitat
Original von silicium
loel z.b. die seagate 40gb40.- sind geboten also ich nehm die, betreiben tut er eh net, lohnt sich ja net :p
haha. Wie witzig...
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Zitat
Original von silicium
loel z.b. die seagate 40gb40.- sind geboten also ich nehm die, betreiben tut er eh net, lohnt sich ja net :p
wer sagt das DU die ware per Rechnung bekommst ?
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betreiben lohnt sich schon... auch für 40.-
das kostet den gläubigenden nichts, das zahlt alles der schuldner....
das kann dich dann statt der besagten 40.- locker mal 200.- kosten.