Ricardo-Missbrauch

  • Öhmm klar kann er dir die Kosten für die Mahnung nicht verrechnen, aber wenn du die nicht bezahlst, dann wirds teuer, denn er kann die Betreibungskosten auf dich überwälzen. Und er kann sicher etwas machen, er kann dich mit seiner Forderung nämlich in der CH Betreiben, normalerweise beantragt man das bei der Gemeinde, soweit ich mich jetzt nicht täusche, was das einreichen der Betriebung anbelangt! Und eine Betreibung ist neimandem zu wünschen, keine Kreditkarten mehr, keine Hypotheken, keine Kredit, kein Kauf auf Rechnung (die Kreditwürdigkeit wird heruntergestuft...)Zudem gibt es nur so nebenbei mit solchen Ländern auch Rechsthilfeabkommen, wobei ich mich da über Umfang, Auswirkungen und wann bzw wie diese in Kraft treten nicht auskenne.


    Was ich nicht ganz versteh ist, wieso du den Preis für die CPU nicht bezahlst und sie weiterverkaufst, bei einem NP von 190 CHF und einem Kaufpreis von 120 CHF, was du ja mehrfach als Schnäppchen bezeichnet hast, besteht doch eine relativ grosse Chance die CPU gewinnbrindgend los zu werden.


    Zudem sehe ich den Fehler nicht unbedingt bei ihm. Er hat es zwar nicht geschrieben, du hast aber auch ncht nachgefragt! Ausserdem sollte einem tweaker ja eigentlich bekannt sein, dass es nicht nur S939 A64 gibt!


    Gruss

  • Betreiben wird er mich garantiert nicht aus D - das ist bereits in der Schweiz so aufwendig, dass das für 100 Fränkli kaum jemand macht.


    Offenbar wird meistens über ein Inkassobüro die Forderung eingetrieben - mit einem entsprechenden Zuschlag, den die meisten dann aus Angst bezahlen - aber nach OR zulässig ist das eben nicht.


    Ich sehe den Fehler eigentlich 100% bei mir - logisch.


    Aber ich hab' halt den Fehler gemahct, eine stillschweigende Annahme zu machen (wollte halt einen S939).


    Nur: ein solches Theater und auf ein freundliches Mail zu machen und dann gleich so einzufahren ist einfach keine Art und da kann ich auch nicht anders, als etwas sperrig zu tun :schimpf


    Mein 1. Mail:


    Hallo Herr ...


    Ich hab' gerade gesehen, dass ich die CPU ersteigert habe. Aber jetzt ist
    mir aufgefallen, dass das eine S754-CPU sein könnte. Habe vergessen, das zu
    fragen.
    Ist das so?
    Ich habe stillschweigend angenommen, dass es sich um eine S939-CPU handelt,
    da ich so eine brauche.


    Freundliche Grüsse



    Seine 1. Antwort:


    Guten Tag!

    Bitte überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto.
    ...
    ...
    Bitte Bestättigung Mail
    Leider ist ein Rücktritt nicht möglich



    Schon das: Kurz und bündig - schon fast etwas unhöflich.




    Meine 2. Mail:


    Sehr geehrter Herr ...


    Leider kann ich die CPU, falls es sich um eine Sockel-754-CPU handelt, nicht brauchen, da ich sie nicht in mein S939-Board einbauen kann.
    Da in der Auktion nicht angegeben war, dass eine S754-CPU verkauft wird, handelt es sich um eine Missverständnis und ich bitte Sie, den Vertrag in gegenseitigem Einverständnis zu stornieren. Sie können bei Ricardo auch die Rückerstattung der Abschlussgebühren verlangen und ich werde Ihren Antrag selbstverständlich bei Ricardo positiv bestätigen.


    Mit bestem Dank und freundlichen Grüssen




    Seine 2. Antwort habt ihr ja gesehen.


    Sorry, so einer ist ein armes Schwein :stupid




    Klar kann ich die CPU wahrscheinlich verkaufen (wobei: S754 sind halt schon nicht mehr derart gesucht...), aber mit der Überweisung nach D lege ich für 120.- sicher schon mal 20.- drauf und zudem bin ich auch nicht scharf drauf, so einem entgegenzukommen. :rolleyes

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

    4 Mal editiert, zuletzt von Sh@rky ()

  • Zitat

    Zitat von Sh@rky:
    Klar kann ich die CPU wahrscheinlich verkaufen, aber ich bin auch nicht scharf drauf, so einem entgegenzukommen. :rolleyes


    Ein Entgegenkommen von deiner Seite ist es ja so oder so nicht. Du hast die CPU gekauft, also musst du sie ja auch bezahlen. Ausser er würde eben die entgegenkommen und den Verkauf stornieren lassen (was nun nicht der Fall zu sein scheint)...

    Warped: Asus P5K-E / Intel Core 2 Duo E8400 / 2x2GB Mushkin XP-2 8500 / nVidia GeForce 9800 GTX / 3x Samsung SP 160GB (2@RAID0)
    BeQuiet Dark Power 650W / Lite On CD-RW / Lite On DVD-RW / ViewSonic VX912 / Logitech Z-2200

    Mobile: Sony Vaio VGN-SZ3HP/B

  • Also wenn du ned bezahlst,wirst sicher ne negative bekommen,aber wird wohl das einzige sein was er bewirken kann wird!
    Es kann jedem mal passieren das er einen Fehler macht,Käufer wie verkäufer,da sollte man schon bissel kulanz und verstand walten lassen ;)

    Nur noch am HP Läppi unterwegs :gruebel
    Streite Dich niemals mit einem Idioten, denn damit läßt Du Dich auf sein Niveau herab und dort schlägt er Dich mit seiner Erfahrung!

  • Du kannst doch sicher ein Irrtum geltend machen. Grundlagenirrtum oder was weiss ich, müsste man im OR nachgucken. Du gingst ja von einem anderen Sockel aus.



    Der Rest sind doch nur leere Drohungen. Gerichte haben keine Anwälte...

    A fine is a tax for doing wrong.
    A tax is a fine for doing well.

    2 Mal editiert, zuletzt von 2cool4u ()

  • Art. 23 OR:


    ''Der Vertrag ist für denjenigen unverbindlich, der sich beim Abschluss in einem wesentlichen Irrtum befunden hat.''


    Art. 24 OR:


    '' Der Irrtum ist namentlich in folgenden Fällen ein wesenticher:
    1. ...
    2. Wenn der Wille des Irrenden auf eine andere Sache, ... gerichtet war, als er erklärt hat''.
    3. ...''



    na also - da haben wir's ja ;):rock


    Sorry, ich bin ja sonst nicht so und ich anerkenne, dass es ja im Grunde mein Fehler war, aber der Herr muss mir nicht so grossspurig mit Anwaltsdrohungen kommen - dem Herrn Obergerichtsprofi blase ich - je nach seiner Antwort auf mein letztes Mail (nicht mehr gaaaaaanz so höflich wie das 1. und 2. :D) - im nächsten Mail mal den Marsch aus der Schweiz :totlach

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

    6 Mal editiert, zuletzt von Sh@rky ()

  • Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob das wirklich so geht. Denn eine andere Sache wäre, wenn du eigentlich ein Auto kaufen wolltest, aber versehentlich einen Kaufvertrag für einen Traktor abgeschlossen hast.


    Aber sonst ginge vielleicht noch Art. 26 OR fahrlässiger Irrtum ->negatives Vertragsinteresse -> Ersatz des Schadens (was du ja angeboten hast)
    Der Verkäufer hat ja noch seinen Teil zum Irrtum geleistet, indem er nicht alle Angaben gemacht hat. ->Streitfall

    A fine is a tax for doing wrong.
    A tax is a fine for doing well.

  • btw, steht in der Auktion irgendwas von deutschem Konto oder so?
    Hast du mal link?
    Weil allenfalls würd ich auf ne überweisung auf ein schweizer Konto bestehen :D

  • Zitat

    Original von 2cool4u
    Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob das wirklich so geht. Denn eine andere Sache wäre, wenn du eigentlich ein Auto kaufen wolltest, aber versehentlich einen Kaufvertrag für einen Traktor abgeschlossen hast.


    klar passt das - ich wollte ja eine S939-CPU, eine völlig andere Sache, da eine S754-CPU in meinem Board unbrauchbar ist :D


    Nein, da steht nichts von deutschem Konto:


    http://www.ricardo.ch/cgi-bin/…d=viewlot&lotid=403430765


    Aber es steht natürlich, dass der Anbieter in D wohnt.



    Aber sonst ziehe ich das mit den Portokosten durch: wenn er im Mail mit den Kontodaten plötzlich 8.- statt wie in der Auktion angegeben 7.-Porto verlangt, dann kann ich gemäss Ricardo-AGB vom Kauf zurücktreten. Ist zwar lächerlich, aber das wäre mir egal - sorry Sneabite (der möchte die CPU kaufen) ;)

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

    2 Mal editiert, zuletzt von Sh@rky ()

  • Fernab von Gesetzen möge ich zu behaupten, dass der Käufer sich stets zu informieren hat und sich vor dem Kauf definieren muss, was er will und ob er das auch kriegt.


    Analog: Wenn ich ein Auto kaufe, teste ich es sogar noch im Vorfeld, weil es die Möglichkeit gibt.


    Klar hast du vergessen zu fragen, aber das ist kein Grund den Vertrag aufzulösen. Gekauft ist gekauft.


    Es ist imo kein Fehler, denn dann müsste der Verkäufer bei jedem Produkt ja nen ganzen Roman hinschreiben. Klar, in diesem Fall wäres wirklich wichtig zu wissen, um welchen Sockel es sich handelt. Du kannst aber keinem Verkäufer vorschreiben was er hinzuschreiben hat und was nicht. Evtl. hat der Verkäufer selber auch keine Ahnung von Sockel


    Ich finde es nur jämmerlich, dass man heute nicht mehr miteinander reden kann und immer gleich mit dem Gesetz und Anwalt gedroht wird

  • Ein Auto für 50'000.- mit einer CPU für 100.- vergleichen... nanana :rolleyes


    Also Sockelangabe hat ja nichts mit Roman zu tun - wäre das Minimum...


    Und wenn ich meinte, einen S939, aber effektive einen S754er-Prozzi gekauft habe, dann ist das logischerweise ein wesentlicher Irrtum im Sinne des OR ;)


    Und wenn er keine Ahnung von Sockeln hat ist das ja auch nicht mein Problem, ;)

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

  • Zitat

    Original von rovster
    Also so wie wir es in der Schule gelernt haben, ist das überhaupt nicht im Sinne des OR's. ;)


    Was? Meine Auslegung von Art. 23+24? Wie ist es denn gemeint?

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  • Zitat

    Original von Sh@rky


    Was? Meine Auslegung von Art. 23+24? Wie ist es denn gemeint?


    das ist kein wesentlicher irrtum was bei dir vorliegt, da der Prozessor ja der Beschreibung entspricht.

  • Zitat

    Original von br@insc@n


    Ich finde es nur jämmerlich, dass man heute nicht mehr miteinander reden kann und immer gleich mit dem Gesetz und Anwalt gedroht wird


    Voll und ganz zustimm ;)
    Aber leider immer mehr an der Tagesordnung :nope


    Ade du schöööne Welt :gap

    Nur noch am HP Läppi unterwegs :gruebel
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  • Zitat

    Original von domsch
    das ist kein wesentlicher irrtum was bei dir vorliegt, da der Prozessor ja der Beschreibung entspricht.


    Aha - ist völlig egal ob S754 oder S939... passt ja eh rein (da weniger Beinchen) :D


    Die Beschreibung ist eben nicht vollständig und erst dadurch kann ein solches Missverständnis entstehen.


    Also der Fehler liegt sowieso voll beim Verkäufer :D (nicht ganz ernst gemeint ;))

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."


  • du zahlst das geld, bekommst den prozzi und verlangst Wandelung da er wesentliche Mängel aufweist, nämlich 185 Beinchen zu wenig :gap


    wär auch ne Möglichkeit :totlach

  • LOL


    Das geht aber nicht, da er ihn nicht als S939 ausgeschrieben hat. Sonst wär' ich eh aus dem Schneider ;)

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

  • Genau das ist ja dein Rechtliches Problem...


    Wenn ich auf eBay einen 3er BMW verkaufe und nicht angebe, um welches Modell es sich handelt, kannste auch nicht einfach davon ausgehen, dass es ein 330i oder ein M3 ist.


    Aber wenn er schon mit Anwalt und co droht, kannste ihm auch die ganze Palette von Möglichkeiten an den Kopf werfen...

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