Öhmm klar kann er dir die Kosten für die Mahnung nicht verrechnen, aber wenn du die nicht bezahlst, dann wirds teuer, denn er kann die Betreibungskosten auf dich überwälzen. Und er kann sicher etwas machen, er kann dich mit seiner Forderung nämlich in der CH Betreiben, normalerweise beantragt man das bei der Gemeinde, soweit ich mich jetzt nicht täusche, was das einreichen der Betriebung anbelangt! Und eine Betreibung ist neimandem zu wünschen, keine Kreditkarten mehr, keine Hypotheken, keine Kredit, kein Kauf auf Rechnung (die Kreditwürdigkeit wird heruntergestuft...)Zudem gibt es nur so nebenbei mit solchen Ländern auch Rechsthilfeabkommen, wobei ich mich da über Umfang, Auswirkungen und wann bzw wie diese in Kraft treten nicht auskenne.
Was ich nicht ganz versteh ist, wieso du den Preis für die CPU nicht bezahlst und sie weiterverkaufst, bei einem NP von 190 CHF und einem Kaufpreis von 120 CHF, was du ja mehrfach als Schnäppchen bezeichnet hast, besteht doch eine relativ grosse Chance die CPU gewinnbrindgend los zu werden.
Zudem sehe ich den Fehler nicht unbedingt bei ihm. Er hat es zwar nicht geschrieben, du hast aber auch ncht nachgefragt! Ausserdem sollte einem tweaker ja eigentlich bekannt sein, dass es nicht nur S939 A64 gibt!
Gruss