Auszug aus nem Blatt von Strassenverkehrsamt ZH:
ZitatAlles anzeigenNicht melde- und nicht prüfpflichtig sind Räder (Felgen), die in der entsprechenden
Typengenehmigung eingetragen und damit "genehmigt" sind.
Als für den Fahrzeugtyp “genehmigt“ gelten Räder, die in den Dimensionen (Felgenbreite,
Felgendurchmesser, Einpresstiefe) sowie im Material (Stahl oder Leichtmetall)
und der "Marke" mit den Eintragungen gemäss Typengenehmigung übereinstimmen.
Ist kein Eintrag der Marke und/oder des Materials auf der Typengenehmigung vorhanden,
so bedeutet dies: Sämtliche Räder, die in den Dimensionen (Felgenbreite, Felgendurchmesser,
Einpresstiefe) und allenfalls dem Material den Eintragungen auf der
Typengenehmigung entsprechen, gelten grundsätzlich als “genehmigt“.
Schreib doch mal, was es für Räder sind und was für Räder jetzt montiert sind (Grösse, ET, etc.)