Es ist ganz einfach (und irgendwie auch logisch):
Eine minderjährige Person kann nicht betrieben werden. Denn bei einer Betreibung wird ja schlussendlich auch ein Pfändung durchgeführt. Nur hat ein minderähriger selten bis nie grossartigen Besitz, da das meiste noch die Eltern bezahlen, dazu kommt auch noch, dass Sparkonten etc. noch über die Eltern laufen bis die Kinder 18 sind etc. Aus all den Gründen können minderjährige auch nicht betrieben werden. Es ist aber auch nicht ganz einfach, bei den Eltern durchzukommen, da die Eltern ja eigentlich nichts dafür können. Deswegen ein Tip an alle anderen: Geht ihn verhauen, macht aber keine Betreibung. Denn die Betreibung alleine kostet schon 150 CHF und wenn die Betreibung abgelehnt wird, dürft ihr das aus dem eigenen Sack bezahlen und ich sages mal so: zu 90% wird die Betreibung nicht angenommen werden.
edit: Bei ner Betreibung müssen Sie dir schlussendlich lassen: 1 Stuhl, 1 Tisch, 1 Bett, 1 Kühlschrank und auch den PC. Und ich denke mal, der PC ist wohl das einzige, was sich ein minderjähriger selber kauft. Und denn dürfen sie nicht nehmen. Ich hatte während der Zeit, die ich arbeitslos war auch ne zeitlang viele Schulden. Was habe ich gemacht?? Ganz einfach: Meinen gesammten Besitz auf dem Papier meinem Bruder übergeben. SO dass mir nichts mehr gehörte. Natürlich war das mit dem Bruder abgesprochen. Jetzt, wenn das Betreibungsamt gekommen wäre wegen ner offenen Rechnung, hätten sie nix gefunden, was sie mir hätten nehmen können. Da mir ganz einfach nichts gehört hätte. Naja, bei 3. Mahnungen habe ich dann ein Mail mit diesem Inhalt geschrieben und ich hatte nie Probleme mit Zahlungsverlängerungen. Betreiben ist halt immer so ne Sache. Bringen tut es in vielen Fällen nichts. Dafür gibt es zuviele Grauzonen und Schlupfwege.