Dass man beim lichthupen erwischt wird, ist sowieso fast unwahrscheinlich.
Spätestens nach 10 Sekunden, wird "gelichthupt" - natürlich nur dann, wenn der auch auf die rechte Spur wechseln kann.
Dass man beim lichthupen erwischt wird, ist sowieso fast unwahrscheinlich.
Spätestens nach 10 Sekunden, wird "gelichthupt" - natürlich nur dann, wenn der auch auf die rechte Spur wechseln kann.
Ja, aber auf der AB finde empfinde ich es als unangenehm zu Lichthüpeln.
Die absolut besten Clowns, sind die, die im 80er 70kmh fahren, dann im 60er weiter 70kmh fahren und dies dann auch noch im 50er.
Ich verstehe diese Leute absolut nicht.
Oder die im 80er mal anfangen zu beschleunigen, Ende 80er Tafel haben sie dann mal die 80ig drauf.
ZitatOriginal von rovster
So viel ich weiss, ist eine Lichthupte auf der AB missbräuchlich, gibt ne Busse von 40.-.
und was kostet es, wenn man drängelt bzw. zu nahe auffahrt?
und falls man mal erwischt wird.. 40.- sind nicht alle welt
ZitatOriginal von rovster
Leider kann man den nicht immer einhalten wenn man es pressant hat.
LOL, sorry, aber "pressant" ist nun überhaupt kein Argument. Pressant? Selber schuld! Da sind 10 notorische scheiss-schleicher? Pech!
ZitatOriginal von rovster
So viel ich weiss, ist eine Lichthupte auf der AB missbräuchlich, gibt ne Busse von 40.-.
Grundsätzlich ist die Lichthupe ein Warnsignal. Also ich darf vor einem Geisterfahrer auf der Autobahn mit Lichthupe warnen.
Zum Drängeln: Kommt auf die Dauer und Intensität an. Das kann bis zur "Nötigung" gehen und wird mit hohen Bussgelder/Ausweisentzug bestraft. Übrigens auch Innerorts. Ein kurzes "Zeichen" wird wohl nicht geahndet wenn der Vordermann quasi "geweckt" wird. Ist halt immer im Ermessen der Rennleitung.
ZitatOriginal von BLJ
LOL, sorry, aber "pressant" ist nun überhaupt kein Argument. Pressant? Selber schuld! Da sind 10 notorische scheiss-schleicher? Pech!
Rechtswidriges chronisches Linksfahren ist kein Pech... das ist pure Dummheit! Dann noch mit 110kmh!
Oder pure Absicht.
Letzten Freitag, war ich auf dem Heimweg (LU -> BE) fuhr auch eine blöde Ziege mit Absicht auf der linken Spur. Zwei mal gelichthupelt -> Keine Reaktion
Ich fuhr also dann mehr oder weniger immer noch mit genügend Abstand hinterher bis dann eine Ausfahrt kam und ich gesehen habe, dass es eine dumme Ziege mit ihrer Mutter war. Wenn ich mich nicht getäuscht habe, haben sie gar gelacht
Wenn das nicht Absicht war, dann war's wirklich pure Dummheit. Zu dumm um mal in den Rückspiegel zu schauen. Aber das glaub' ich wohl kaum.
-> rechts überholen
Ist in der EU deutlich günstiger als auch nur eine geringe Geschwindigkeitsübertretung oder Lichthupen oder zunahe auffahren.
Im Schweizer Bussenkatalog hab ich es nicht auf anhieb gefunden.
Und anzeigen kann dich der Linksfahrer ja schlecht....
ZitatOriginal von rovster
http://www.motosport.ch/artikel_4906.html
Bei einer Anzeige, Check weg, kein Wenn und Aber.
"nebst Fahrausweisentzug" Na da drossle ich das nächste mal lieber als unbeabsichtigt und ungewollt jemanden rechts zu "überholen"...
Wenn jemand mit 70 vor einem hertuckelt kann ich damit umgehen. Eigentlich muss man schon fast mit so einem rechnen
Riskante überholmanöver sind nie lohnenswert weil man es ein bischen presant hat.
Das wurde 2004 entschieden. Hat sich da nicht ev. was getan in der Zwischenzeit?
ZitatOriginal von Mannyac
Das wurde 2004 entschieden. Hat sich da nicht ev. was getan in der Zwischenzeit?
Mir wurde auch immer in der Fahrschule gesagt, dass es bei einem Rechtsüberholmanöver, auch wenn unbeabsichtigt, eigentlich immer einen Entzug gibt.
Ausserhalt eben wenn die Spur mit einer anderen Richtung angegeben ist, dann kann man ohne Probleme rechts vorbei donnern.
Rechtsüberholen.. fragt doch den Kenner... muhahha
Busse mindestens: 1'000.-- CHF
Dann wird ZUSÄTZLICH draufgeschlagen auf die 1'000.-- Stutz: Ermessen nach dem Einkommen. Wenn keine Schulden vorhanden und ca. 5'000 CHF Lohn, nochmals 500 - 800 Stutz drauf. Verfahrenskosten 300.-- CHF. Administrativ Verfahren Strassenverkehrsamt nochmals glaubs 350.-- CHF.
Dann gibt's noch bedingte Tagessätze (ca. 10 - 15 Tage) auf 1 - 3 Jahre Bewährung. Dann ist der Check für 3 Monate weg. Da Rechtsüberholen als grobfahrlässig und grosse Verletzung/Gefährdung im Verkehr gilt. Stolzer Besitzer eines Eintrags im Strafregister wird man auch noch.
Das ist natürlich jetzt nur bemessen, wenn man noch NIE ein admin. Verfahren am Hals hatte. Wenn man aktenkundig ist, rechne man mit X 2 bis X 4 an Check abgeben und bedingte Tagessätze.
ZitatOriginal von kingalive
Und anzeigen kann dich der Linksfahrer ja schlecht....
Warum soll er/sie dich nicht anzeigen können?
Dass es dann eine Gegenanzeige von Dir gibt, ist klar, aber grundsätzlich kann er/sie Dich anzeigen, dass Du ihn/sie rechts überholt hast oder nicht?
boah... Du brauchst Zeugen und der Beweis, dass die Person am Steuer war. Ist huren kompliziert und dauert zu lange..... besser sofort Polizei anrufen und auf Unterstützung hoffen.
ZitatOriginal von rovster
Rechtswidriges chronisches Linksfahren ist kein Pech... das ist pure Dummheit! Dann noch mit 110kmh!
Unnötiges chronisches Linksfahren auf der AB, wenn die rechte Spur frei ist, wird geahndet. Habe das mal beobachtet. Polente und ich (ausnahmsweise mal :D) fuhren auf der rechten Spur. Einer fuhr über mehrere 100m (vielleicht 1.5-2km) links, obschon vor uns alles frei war.
Rennleitung an mir vorbei, Lichthupe, den anderen überholt, vor ihn und dann leuchtete der Schriftzug den man (er) gar nicht gerne sieht, auf
Sprich die "Rennleitung" sah, kam und verwies?
Also ohne lange zu beobachten, sozusagen.
ich dachte das rechts überholen erst dann gilt wenn man rechts vorbei geht und dann auf die linke spur wechselt?!? und man eben wirkich rechts überholt hat!
rechts mal etwas schneller sein gerade im dichten verkehr und wieder zurück fallen hin und her usw. ist ja alltag und wäre ein absordum da min. 1000.- Busse und Ausweisentzug anzusetzten!
Schon ein bulle der dafür eine Anzeige schreibt sollten man mal richtig die meinung sagen, brutal armselig!
hingegen sollte man natürlich bewusste rechts überholer bestrafen die bewusst recht links überholen, das sieht man ja auf den ersten blick wenn einer im zick zack um die autos fährt...
UND dann sollte man natürlich auch bewusste links fahrer DEUTLICH härter bestrafen, von mir auch soger gleich setzten mit rechts überholen!
ZitatOriginal von Duke
ich dachte das rechts überholen erst dann gilt wenn man rechts vorbei geht und dann auf die linke spur wechselt?!? und man eben wirkich rechts überholt hat!
rechts mal etwas schneller sein gerade im dichten verkehr und wieder zurück fallen hin und her usw. ist ja alltag und wäre ein absordum da min. 1000.- Busse und Ausweisentzug anzusetzten!
Das ist AFAIK auch so gemeint.
Rechts aufschliessen im dichten Verkehr (wenn man nicht grad mit 30 mehr vorbeidrescht, denn das ist saugefährlich, wenn der links Fahrende plötzlich rüberwechseln sollte!) wird auch nicht als Rechtsüberholen gewertet werden können.
Wenn man hingegen unmittelbar nach dem rechts Vorbeifahren auf die linkeSpur wechselt, ist das eindeutig Rechtsüberholen.
Aber aufschliessen und nach 500-1000m auf die linke Spur wechseln (wenn dort nichts herannaht) hat AFAIK nichts mit Rechtsüberholen zu tun.
Sharky, hast du den Artikel von Motosport gelesen?