Ihr seid ja so coool!
@ Q das würde wohl unter "bewustes zu schnell fahren" gehen... Ich würde mich damit nicht schmücken...
Der "Clowns-der-Strasse" Thread
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Original von Kangaroo
Die schleichen ausserorts mit 65 km/h. Du dahinter, weil, wenn man normal fährt, holt man die irgendwann ein. Also fügst du dich in dein Schicksal, du kannst ja eh nicht überholen. Sei es, weil es eine kurvige Strecke ist oder weil dir auf der Gegenfahrbahn eine ganze Menge Blech entgegenkommt. Doch plötzlich, da, da ist eine gerade Strecke und du freust dich innerlich wie ein kleines Kind, weil du endlich aus diesem Tal der Tränen rauskommst. Du setzt schon ganz giggerig den Blinker und setzt auch schon fast zum Überholen an. Aber NEEEEINNN, genau in diesem Moment findet die Trulle das Gaspedal wieder und beschleunigt auf erst 70, dann 75 und schliesslich auf 80. Als gesetzestreuer Ras… äh, ich meine Fahrer brichst du dein Manöver ab und freust dich über Tempo 80. DENKSTE. Kaum ist die einzige überholfreundliche Strecke vorbei, bremst die Trulle wieder auf 65. Das war sie. Die einzige Überholstrecke im Umkreis von 20 Lichtjahren und sie hats dir versaut. Ich will ein Batmobil. Mit Bordgeschützen. Die räum ich jetzt für immer von der Stra…… Herrgotttaminochmaleins-chaschperlimitzipfelchapfe-dinimuetterdinvaterdinonkeldinitante-aaaaarrrghhhhhh.Da reicht doch eigentlich ein genug stark motorisiertes Fahrzeug allemal aus? Wenn ich ein Überholmanöver starte schalte ich sowieso zuerst runter, drücke dann voll durch und da bleibt der (normal motorisierte) Wagen sowieso zurück? Ich hab ja nicht dermassen viele Pferde (nur 200) - aber das reicht locker aus (wenn man da noch die Reaktionszeit nimmt bis die Person beschleunigt etc.) zudem ist es strafbar (jawohl!) wenn man jemanden bei einem Überholmanöver behindert indem man selber auch beschleunigt...
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Original von SEEdER
Da reicht doch eigentlich ein genug stark motorisiertes Fahrzeug allemal aus? Wenn ich ein Überholmanöver starte schalte ich sowieso zuerst runter, drücke dann voll durch und da bleibt der (normal motorisierte) Wagen sowieso zurück? Ich hab ja nicht dermassen viele Pferde (nur 200) - aber das reicht locker aus (wenn man da noch die Reaktionszeit nimmt bis die Person beschleunigt etc.) zudem ist es strafbar (jawohl!) wenn man jemanden bei einem Überholmanöver behindert indem man selber auch beschleunigt...Auch beim überholen darf die maximale Geschwindigkeit nicht überschritten werden, das müsstest du doch wissen. Bei +15km/h zieht man nicht einfach so schnell vorbei...
EDIT: bei 60km/h sind 2 sekunden sicherheitsabstand (vor dem überholen + nach dem überholen) 72.2 meter. 15km/h sind 4.16m/s. Im Idealfall, wenn man sich an das Recht hält, hat man also c.a. 17.3 sekunden. bei 80km/h sind das 382.2 Meter.
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Original von BLJ
Auch beim überholen darf die maximale Geschwindigkeit nicht überschritten werden, das müsstest du doch wissen. Bei +15km/h zieht man nicht einfach so schnell vorbei...Und daran halten wir uns natürlich alle...
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Original von Blackmagic
Und daran halten wir uns natürlich alle...
Daran hält sich eben kein Schwein, weder der Normalo Autofahrer noch die (Verkehrs-)Polizei...
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Original von Blackmagic
Und daran halten wir uns natürlich alle...
Genau das wollte ich auch schreiben. Man muss ja nicht mit 120 überholen. Aber ich denke (Achtung: Persönliche Meinung meinerseits), dass man bei einem Überholvorgang ruhig auch >90 km/h fahren darf, um diesen effizient abzuschliessen, sodass man einen allfällig entgegenkommenden Verkehr nicht unnötig gefährdet, wie auch einen nötigen Sicherheitsabstand zum Überholenden gewinnen kann. Schlussendlich ist aber auch klar: Wenn's dich bei diesem Überholvorgang blitzt - dann musst du blechen und bist ganz sicher selber schuld! Und auch ich würde bezahlen - ohne Frage und auch ohne zu murren.
(Eben: Persönliche Meinung, gepaart mit gesundem Menschenverstand und nicht Paragrafen-Reiterei)
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Geschwindigkeitsbegrenzungen Ausserorts und auf der Autobahn dienen sowieso nur zur Subventionierung der öffentlichen Hand.
Ein angenehmes miteinander im Strassenverkehr sollte auch bedeuten, dass jeder seine Geschwindigkeit den Bedingungen anpassen kann: Strassenbeschaffenheit, Übersicht, Fähigkeit, Persönliche Wohlfühlzone (Geschwindigkeitstechnisch gesehen), Bedingungen des Fahrzeugs.
Ein Geschwindigkeitsschild wäre eine gute Sache, allerdings als Empfehlung, und nicht als Doktrin.
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Original von AdiZollet
Ein angenehmes miteinander im Strassenverkehr sollte auch bedeuten, dass jeder seine Geschwindigkeit den Bedingungen anpassen kann: Strassenbeschaffenheit, Übersicht, Fähigkeit, Persönliche Wohlfühlzone (Geschwindigkeitstechnisch gesehen), Bedingungen des Fahrzeugs.
Das würde leider definitiv nicht zu einem angenehmen Miteinander führen, denn zu einer sinnvollen Geschwindigkeitseinschätzung sind bei weitem nicht alle fähig. -
Wenn ich meine Geschwindigkeit nicht einschätzen kann, wieso sollten das andere für mich können?
Immer dieselbe Leier: Wegen ein paar wenigen werden viele Schickaniert.Dafür währen dann die Empfehlungen da, ähnlich auf Deutschen Autobahnen.
Fakt ist, dass sich viele nicht an die Limite halten, sondern an die Limite, welche bis 1976 galt: 60 / 100 / 130
(Bis 1984 übrigens 50 / 100 / 130)
trotzdem haben wir immens mehr Verkehr als 1976, und doch stetig sinkende Unfallzahlen.Die 60 / 100 / 130 bzw. 50 / 100 /130 würde aber eine erhebliche Einbusse der Steuerkasse bedeuten, und das will ja niemand...
Es wäre übrigens nicht das erste mal dass die Tempolimiten angehoben würden, nur weil sich eh keiner daran hält.
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Original von BLJ
Auch beim überholen darf die maximale Geschwindigkeit nicht überschritten werden, das müsstest du doch wissen. Bei +15km/h zieht man nicht einfach so schnell vorbei...EDIT: bei 60km/h sind 2 sekunden sicherheitsabstand (vor dem überholen + nach dem überholen) 72.2 meter. 15km/h sind 4.16m/s. Im Idealfall, wenn man sich an das Recht hält, hat man also c.a. 17.3 sekunden. bei 80km/h sind das 382.2 Meter.
Laut einem BGE darf man die maximale Geschwindigkeit überschreiten, da sonst Überholmanöver ausserorts zu gefährlich sind. Ich weiss aber die genauen Umstände nicht mehr, ist ne Weile her
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Zitat
Original von GP
Laut einem BGE darf man die maximale Geschwindigkeit überschreiten, da sonst Überholmanöver ausserorts zu gefährlich sind. Ich weiss aber die genauen Umstände nicht mehr, ist ne Weile herNEIN eben nicht. Das sind Höchstgeschwindigkeiten. die darf nicht überschritten werden.
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Original von AdiZollet
Wenn ich meine Geschwindigkeit nicht einschätzen kann, wieso sollten das andere für mich können?
Immer dieselbe Leier: Wegen ein paar wenigen werden viele Schickaniert.Dafür währen dann die Empfehlungen da, ähnlich auf Deutschen Autobahnen.
Die anderen geben nur eine Limite vor, welche ihrer Meinung nach von den baulichen bzw. landschaftlichen Verhältnissen her sinnvoll ist. Das wäre soweit schon machbar, ob die Limiten dann sinnvoll sind sei dahin gestellt.Aber jetzt redest du von einer Erhöhung der Limite, das ist schonmal was ganz anderes als keine Limite. Unlimitierte Autobahnen machen IMHO erst ab 3 Spuren wirklich Sinn, und bei Ausserorts unlimitiert würde ich mich glaubs selber kaum mehr auf die Strassen wagen, bei all den Vollpfosten auf den Strassen hierzulande. Denn das wären nicht nur ein paar wenige, die dann unangepasst unterwegs wären, sondern ein beträchtlicher Teil. Und vor allem wären die stark unterschiedlichen Geschwindigkeiten sehr gefährlich.
Edit: Und sowieso... Hand aufs Herz, wenn du mir erzählen willst, dass du noch nie den Verhältnissen unangepasst unterwegs warst, wälze ich mich gleich eine Stunde hier in der Firma lachend auf dem Boden rum (gilt natürlich auch umgekehrt für mich)
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Es gibt einen Unterschied zwischen einer Geschwindigkeitsempfehlung und Gar keiner Limite.
Wenn z.B. Einer auf der Deutschen Autobahn auf einem "freien" Abschnitt über den empfohlenen 130 Km/h fährt und ein Unfall baut kriegt der Probleme mit dem Gesetz.
Ähnlich verhält es sich mit dem Alkohol: Wenn du einen Unfall baust, hast du schon unter 0.5 Promille ein Problem...Unlimitierte Autobahnen machen in Randzeiten auch bei zwei Spuren zum Teil schon Sinn.
Und nur weil es "Nur" eine Empfehlung geben sollte, heisst das noch lange nicht, dass dan alle mit 180 herumdüsen.
[EDIT]
Die einführung der Limite von 1983 (50 / 100 / 130) wäre aber ein typisch schweizerischer Kompromiss, mit welchem ich Leben könnte -
Zitat
Original von AdiZollet
Die einführung der Limite von 1983 (50 / 100 / 130) wäre aber ein typisch schweizerischer Kompromiss, mit welchem ich Leben könnte
Ja damit könnte ich durchaus auch leben. Aber darauf können wir wohl ewig warten (und nicht nur wegen der verminderten Busseneinnahmen) -
Zitat
Original von AdiZollet
NEIN eben nicht. Das sind Höchstgeschwindigkeiten. die darf nicht überschritten werden.
Gesetze sind prinzipiell mal viel Text. Dann kommen Juristen und interpretieren den Text, begründen ihre Interpretationen und dann entscheiden Richter, ob es plausibel war oder nicht. Wenn also das Bundesgericht in einem konkreten Fall einen Entscheid fällt, darf man das Urteil durchaus als wegweisend für alle vergleichbaren Situationen sehen.
Ich muss den Entscheid mal raussuchen..
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Hab grad n bisschen gegoogelt weil mich ein Postautofahrer angehupt hat als ich ihm nicht den "Rechtsvortritt" im Kreisel gewährt habe.
VRV (http://www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.11.de.pdf) Artikel 17 Absatz 5:
ZitatKündigt der Führer eines Busses im Linienverkehr innerorts bei einer gekennzeichneten
Haltestelle mit den Richtungsblinkern an, dass er wegfahren will, so müssen
die von hinten herannahenden Fahrzeugführer nötigenfalls die Geschwindigkeit
mässigen oder halten, um ihm die Wegfahrt zu ermöglichen; dies gilt nicht, wenn
sich die Haltestelle am linken Fahrbahnrand befindet. Der Busführer darf die Richtungsblinker
erst betätigen, wenn er zur Wegfahrt bereit ist; er muss warten, wenn
von hinten herannahende Fahrzeuge nicht rechtzeitig halten können.Abgesehen von Bergpost-Routen haben Linienverkehrsbusse sonst keine speziellen Vortrittsrechte, d.h. im Kreisel gilt für diese das gleiche Recht wie für Autos, Velos und Lastwagen.
Noch ein anderer Punkt, den ich grad in einem Bundesgerichtsurteil gelesen habe:
Wenn man auf der Autobahn auf der Überholspur mit 130km/h fährt und hinter einem ein Auto mit 2km/h mehr folgt, auf der rechten Spur sind zwei Autos mit 80m Abstand, dann muss man auf 80 km/h abbremsen und rechts in die Mitte zwischen die zwei Autos fahren (40m sollen dann als Minimaler Sicherheitsabstand genügen).
Völlig bescheuert und absurd, da der hintere Lenker so noch länger warten muss und vermutlich auch auf (fast) 80km/h runter bremsen muss, aber Tatsache.
Man fragt sich nach dieser Rechtssprechung sowieso, warum es überhaupt Autobahnen mit 3 Spuren bei uns gibt. So bald zwischen zwei Lastwagen auf der rechten Spur eine Lücke von 40m ist, und hinter einem ein Auto fahrt, muss man bremsen und zwischen die zwei Lastwagen fahren - auch wenn das hintere Auto auf die 3. Fahrspur könnte. Und vermutlich sogar wenn es auf dieser wäre...
Es gibt also auch nicht nur Clowns der Strasse, sondern auch Clowns des Gesetzes
ZitatOriginal von GP
Laut einem BGE darf man die maximale Geschwindigkeit überschreiten, da sonst Überholmanöver ausserorts zu gefährlich sind. Ich weiss aber die genauen Umstände nicht mehr, ist ne Weile hercool, dann sage ich das nächste mal wenn ich geblitzt werde einfach "ich war am überholen, sehen sie da rechts den Fussgänger?"
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Meine Fresse...
Alle Strassen waren stark vom Schnee bedeckt. Insbesondere steile Hänge, die in unserem Fall zu einer Turnhalle führte und kaum befahren wird. Das Herunterfahren war kein Problem, aber sehr wohl das Aufwärtsfahren.Da waren tatsächlich ein paar Frauen so dumm und haben gleich nach dem "Hogger" das Auto abgestellt um die kürzlich darauf montierten Ketten abzumontieren.
Darauf zu kommen, dass da noch andere nachkommen werden fiel wohl keiner der Frauen ein. Das Auto hätte man locker übersehen können und hätte man locker angefahren. Insbesondere weil ein Kollege und ich rückwärts* hoch gefahren sind.
Mit Ach und Krach haben sie es dann doch geschafft die Kette abzumontieren. Mich stört es nicht, dass es so lange dauerte. Ich selbst habe keine Ahnung mit Ketten. Aber so fahrlässig ein Fahrzeug so abzustellen, da hätte ich doch vor Wut gekocht, wenn ich das Fahrzeug gerammt hätte. Schliesslich muss beim Rückwärtsfahren der Schwung und die Beschleunigung stets gehalten werden.*Für die, die's nicht wissen: Fahre rückwärts den Hang auf, falls es vorwärts nicht geht. Das gilt natürlich nur für Vorderradantriebler
Doch was ich als absolut verstört empfinde, war die Situation wo ein Audi A6 Kombi (neuerer Jg.) mit einem Fahrer gegen die 50 zu auf der Strasse genau nebendran anhielt. Wisst ihr was er gemacht hat? Nichts. Er gaffte.
Meine Fresse… Was sind das für Leute? Entweder hilfst du, fragst du ob du helfen kannst, oder verpisst dich einfach und fährst weiter. -
Noch besser sind die 4x4-Fahrer, die im geräumten 80er mit 30 rumtuckern. Es könnte ja eine Schneeflocke kommen!
Die Strasse war absolut sauber. Komplett frei von Schnee...
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Original von caradhras
Noch besser sind die 4x4-Fahrer, die im geräumten 80er mit 30 rumtuckern. Es könnte ja eine Schneeflocke kommen!Die Strasse war absolut sauber. Komplett frei von Schnee...
Die gibts leider in jeder Form... sei's FWD, RWD oder AWD...
"Uhh da ist noch ein Schneehaufen am Strassenrand, dann fahren wir doch mal nur halb so schnell"
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Was hat das mit 4x4 zu tun?!
Auch so einer, der denkt, er könnte dann schneller fahren wenn man 4x4 hat?!
Die Karre hält nicht besser auf der Trasse!
Auch bremst die Kiste nicht besser!Leider ein Trugschluss der 80% der Hirnlosen 4x4-Fahrer bestätigen!
Und scheinbar auch andere...