Rechtliches: Inkassoverfahren

  • Zitat

    Original von Saiba


    Sie haben nämlich so getan, als können Sie nichts mehr machen. Sie haben ja gesagt, dass Sie das Inkassoverfahren nicht mehr stoppen können und ich mit dem Inkassobüro schauen müsse.


    Das kann durchaus so sein, nämlich dann, wenn Blackcompany seine Forderung gegen dich an die Inkassogesellschaft zediert hat und diese somit neuer Gläubiger wurde. Da dir dieser "Forderungsübergang" bekannt gemacht wurde, indem du von den Inkassoleuten aufgefordert wurdest, ihnen zu zahlen, kannst du rein juristisch gesehen nicht mehr an Blackcompany zahlen (da dieser in deinem Wissen nicht mehr Gläubiger ist)...


    Wenn du aber davon nicht Bescheid wüsstest, dann könntest du trotz Zession an die Inkassogesellschaft an Blackcompany zahlen und wärst aus dem Schneider.
    Die masslos überrissenen Inkassogebühren musst du nicht bezahlen, selbst wenn Sie dir irgendetwas androhen (Betreibung deswegen, Gericht etc.), die sind juristisch absolut nicht durchsetzbar (und trotzdem probieren sie es immer wieder...).


    Was ich tun würde:
    1. Rechnungsbetrag plus Mahnungsgebühren bezahlen, wenn du willst auch noch die 3.- Verzugszins (auf die werden sie dich sonst auch nicht behaften..)
    2. An Blackcompany überweisen und eine Kopie des Beleges an die Inkassogesellschaft.


    Alle Angaben ohne Gewähr

  • Sorry, dass ich mich für ein paar Tage nicht gemeldet habe. Ich hatte gerade Modulprüfungen hinter mich. Juchee :) Jetzt hab ich nur noch dieses Problem hier, halt.. =/


    Danke für deine Tipps, Lorward.


    Was denkt ihr, wäre das unklug dieses Inkassobüro anzurufen?
    Wäre das ein indirekter Beweis, dass ich mich als schuldig (Schuldanerkennung) bezeichne?


    Ich will nämlich keine Betreibung..


    Aber andererseits wäre es deutlich einfacher mit diesem Inkassobüro anzurufen und Ihnen zu sagen, was ich nun der BlackCompany überweise und dass sie die Differenz, die ja aus Inkassospesen bestehen, bei BlackCompany eintreiben sollen.


    Wäre das was?


    Frage halt lieber nach bevor ich etwas falsch machä :rolleyes
    Habe vor in einigen Stunden diese Firma anzurufen.


    Grüsse
    Saiba


  • Du hast ja nicht das Gefühl, das die das gutheissen? Die sind von BlackCompany beauftragt die Kohle von DIR zu holen, und nicht sich die Spesen von der BlackCompany zu holen.
    Und seh ich das nun richtig (habe nicht alles gelesen), dass du der BlackCompany nun wirklich nix überwiesen hast wenn du schreibst, dass du 'nun' der BlackComany überweist (bezahlt aber EZ verloren = kein Beleg = nicht überwiesen). Denn wenn's so ist, dann würd ich an deiner Stelle die Rechnung der Inkasso-Bude bezahlen und aus dem Fehler lernen anstatt noch mehr Probleme anzureissen...

  • Joooo..........da wirste kein Brot haben ausser Du hast KEIN Einkommen,resp. lebst mit Existenzminimum!
    Solche Inkasso Firmen leben von Leuten wie Dir,die haben gearbeitet also wollen sie kohle sehn. Du hast aufwand verursacht den Du jetzt berappen musst. :D ;)


    Du kannst die Inkasso-Bude bitten dir evtl. 2-3 EZ-Scheine zu senden damit Du nicht den ganze Betrag aufeinmal berappen musst.Wenn sie kulant sind machen sie es.
    Du kannst nat. auch einen Versuch starten und dich als unwissendes "Opfer" hinstellen,probieren kostet ja nix. =)


    Wenn Du keine reaktion von Dir gibst landet es zu 100% auf dem Betreibungsamt,was noch einiges mehr Aufwand und Kohle kostet die an Dir hängen bleibt zumal sie dir denne ne Lohnpfändung machen,schlussendlich.


    Wie erwähnt wurde. Du warst Fehlerhaft jetzt stehe gerade und buddle es aus. Wird dir (hoffe) sicher nimmer passieren ;)

    Nur noch am HP Läppi unterwegs :gruebel
    Streite Dich niemals mit einem Idioten, denn damit läßt Du Dich auf sein Niveau herab und dort schlägt er Dich mit seiner Erfahrung!

  • Naja, wenn sie mit einer Betreibung kommen muss er nur sofort Rechtsöffnung verlangen und damit wäre die Sache (höchstwahrscheinlich) vom Tisch, da sich das wegen sowenig Geld einfach nicht lohnen würde.

  • lol... bezahl endlich den Betrag ein aufs Konto der Blackcompany und sags dem Inkassobüro... das Inkassobüro hat sein Geld sicher schon erhalten für seine Dienste.

    Dr Cox: "I'm fairly sure that if they took all the porn off the Internet, there'd only be 1 website left, and it would be called Bring Back The Porn."

  • Wenn die Forderung an die Inkassofirma zediert wurde, dann kann er doch die Forderung gar nicht mehr beim ursprünglichen Rechnungssteller erfüllen oder?
    Kann man Forderungen ohne Wissen und Einverständnis des Schuldners zediert werden?
    Und darf der neue Inhaber der Forderung dann Gebühren verlangen, die im ursprünglichen Vertrag gar nicht vorgesehen waren?

    A fine is a tax for doing wrong.
    A tax is a fine for doing well.

  • Hmm...


    Danke für die Beiträge. Aber eine Antwort zu meiner Frage bekam ich noch nicht.


    Was würdet ihr an meiner Stelle machen? >_< Telefonieren oder nicht?


    Gruss



  • Nicht telefonieren, sondern den Betrag der Inkasso-Firma inkl. dieser Gebühren bezahlen und aus einem Fehler lernen!



    Manchmal muss man sich Fehler eingestehen und in den sauren Apfel beissen. «S'Läbe isch keis Güetzi...»


    Und ob die Inkasso Firma wegen 1xxFr. nicht betreibt wär ich mir nicht so sicher... den sie haben die besseren Karten als du!

  • Zitat

    Original von Lorward
    Die masslos überrissenen Inkassogebühren musst du nicht bezahlen, selbst wenn Sie dir irgendetwas androhen (Betreibung deswegen, Gericht etc.), die sind juristisch absolut nicht durchsetzbar (und trotzdem probieren sie es immer wieder...).


    Was ich tun würde:
    1. Rechnungsbetrag plus Mahnungsgebühren bezahlen, wenn du willst auch noch die 3.- Verzugszins (auf die werden sie dich sonst auch nicht behaften..)
    2. An Blackcompany überweisen und eine Kopie des Beleges an die Inkassogesellschaft.


    Das ist das einzig richtige Vorgehen, welches auch der Beobachter, Kassensturz und jeder andere Rechtsberater so bestätigen wird.

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

  • andere Frage, wenn er den Betrag an Blackcompany bezahlt, was wird er wohl dann tun, wenn die Betreibung kommt? Rechtsvorschlag genau...


    Wir sprechen hier nicht über eine Schuld von 497'000.-- CHF. Es geht um lächerliche 60 Stutz, der Betrag generiert für alle nur AUFWAND.


    Schon wieder ist eine Woche vergangen, hab schon am 18. gesagt was Du tun sollst.


    Wichtig ist jetzt einfach, beweg Dein Einzahlungsschein zu Post, zahle ein, melde es dem Inkasso Büro wo das Geld hin ist mit einem Brief.



    2cool4u wegen Zession, keine Ahnung wo das Geld hin muss....müsste ich suchen, ist aber ne gute Frage :) Denke aber, dass bei hohen Beträgen ehh dann eine andere Ton- und Gangart eingeschlagen wird. Bei Beträgen bis 5'000K klingt das Ink Büro wohl noch aggressiv. Höher will ja auch niemand einen Konkurs riskieren.
    Die Folgekosten kommen nicht auf das Konto des Gläubigers, den es kann auch eine stille Abtretung erfolgen, wäre ja super unfair.

    Dr Cox: "I'm fairly sure that if they took all the porn off the Internet, there'd only be 1 website left, and it would be called Bring Back The Porn."

    Einmal editiert, zuletzt von Sinclair ()

  • ich würd mal den Thread schliessen mit den abschliessenden Worten, dass er einfach bezahlen soll ... und zwar heute noch :P


    3-Seiten-Threads sollte man lieber bei HW-Problemen machen :rolleyes

    2006: "Aber wenn die Lehrer mal abgesehen fragt man sich, wo sie die Physik gelassen haben.. Und Knochen und so haben sie grad auch nicht.." ©Yarrow
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  • zahl du mir bitte 'mal 160.--
    130.- über den verrechneten Betrag :schimpf


    Nimmst du wohl auch nicht einfach hin.
    Hab' diesem Herrn 'mal angerufen.


    Es gebe keine Diskussion, ich solle den Betrag an die Firma zahlen, da er die Rechnung von BlackCompany abgekauft hat.


    Ich habe ihm gesagt, dass das ich als Schuldner keine Inkassogebühren bezahlen müsse.
    Und dann sagte er: Wer redet von Inkassogebühren?


    Er hat dann irgendetwas geschwafelt von Adressnachforschungsgebühren.


    Ich fragte ihn ob das gleich 100.- sind. Er zählte mir Zins, Mahnungsspesen und Adressnachforschung auf.


    Ich sagte ihm mit Zins und Mahnungsspesen komme ich auf 60.- ca.
    Wo sind denn da 100.--?
    Dann sagte er: 95.- :stupid


    Ich fragte ob es wirklich die 95.- ausmachen, die Adressnachforschung - was eh schon überspitzt klingt. Er sagte: ER müsse persönlich an einem Amt vorbei. Und gab gleichzeitig zu dass das jemand für ihn macht, soweit ich mich nicht täusche.


    So ein... :kotz :kotz :kotz


    "Mir egal, dann werden Sie einfach betrieben. Ich hatte schon etliche Kunden, die nicht gezahlt haben. Diese wurden betrieben und haben gezahlt", so drohte er mir.


    "Das ist ihr Problem, ich will die Zahlung bis dann eingezahlt haben.", fuhr er weiter fort.


    So ein *rsch! :schimpf


    Was würdet ihr nun machen? Dieses Inkassobüro bzw. er hat die Rechnung abgekauft von BlackCompany. Soll ich nun den vollen Scheissbetrag einzahlen?


    Kann doch nicht sein! Andererseits will ich keine Betreibung riskieren.
    Gibt's das überhaupt, dass das Inkassobüro neben effektiven Rechnungsbetrag + Mahnungsspesen (des Shops) + Verzugszins etwas andere verrechnen kann? Gibt's das?? ?(


    Hab noch bis übermorgen Zeit, den Betrag einzuzahlen.

  • ohje, also da bleibt dir wohl nichts anderes übrig als zu bezahlen. Und irgendwie nehm ich dir das nicht ab, das du die Rechnung im guten gewissen "vergessen" hast.. so wie du hier auffährst, gehörst du wohl genau zu den kunden, die einen online shop gut und gerne mal die existenz kosten können...

  • Jute Frage?
    Kassensturzpage/Forum mal nachkucken?
    Beobachter oder evtl. einen Jus-Gelehrten-Bekannten anfragen (wenn vorhanden) ;)


    Konsumentenschutz anfragen?!


    Ich weis jetzt nicht wie das ist wenn der da der BlackComp. die Schulden abgekauft hat. Ist das überhaupt nachweisbar?
    Er hat 30.- bezahlt und lässt sich jetzt das 5x auszahlen,war für das Inkasso ein gutes Geschäft.


    Ich hatte mal einen Fall bei Nestele (Nespresso).
    Da hat Nespresso ein privates Inkasso Büro beauftagt den säumigen zahlern auf den Pelz zu treten,resp. die Rechnungen einzutreiben.
    Betrag war um 50.- und ich habs ned vergessen sondern die rechnung kam kurz nachdem ich einzahlen war. So dachte ich machste halt nächsten Mt.
    Kurz später kam ein Brief von einer Inkasso-Firmentochter der Prasolik GMBH (so russischer schlägertrupp,kannste Kassensturz-Forum kucken,die machen auch die verarsche mit den Schlüsselfundmarken etc).
    Auf jedenfall drohungen wie die schleppen mein Auto ab,gehn zum Chef,kommen nach hause etc etc pp ich soll SOFORT zahlen (gebühren waren um die 75.-).
    Ich habe denne da angerufen und da war die Lady arschkrass und agressiv drauf. Sie drohte mir und meinte eben auch das schon andere gezahlt hätten,sie bekommen ihre Kohle schon,lachte und fühlte sich so verdammt sicher! Ich sagte Ihr mit mir macht sie das nicht und geigte Ihr noch meine Meinung,menno war das ne Tusse :kotz :nope


    Ich habe dann Nespresso angerufen und das ganze erzählt,ich war wohl auch nicht der einzige der sich deswegen beschwert hat. Sie meinte das sei ein Versuch das Rechnungszeug auszulagern,aber so geht das nat. ned.
    Wir vereinbarten einfach den ganz normalen Betrag ohne andere gebühren ende Monat zu begleichen. Aus die Maus ;)


    Ich würds halt noch bei Black Company probieren.Rückfragen.
    Ansonnsten machs so wie Lorward sagte,ist evtl. ein Versuch wert........die Zahlungsfrist die er dir gegeben hat ist meiner meinung nach unmöglich und nicht zu vertreten.
    Ratenzahlung (dann musste ned alles auf einmal gleich berappen,kann was ausmachen wenn wenig geld zur verfügung steht) kannste dir bei dem Typen wohl abschminken,da haste es vergurkt :D
    Aber die sind so überheblich und so abartig sicher........ :nope


    Gebühren gibts überall,ob überissen oder ned,aber die kommen halt einfach dazu.
    Schlusendlich hast Du halt den fehler gemacht,was aber nicht heisst das man mit sich machen lässt was übertrieben,nicht legal oder anderweitig zu weit geht resp. dich da ausnimmt wie eine Gans.
    Ich kann auch kaum glauben das Du das vergssen hast...........und wenn wars ein teurer "vergesser" :gap

    Nur noch am HP Läppi unterwegs :gruebel
    Streite Dich niemals mit einem Idioten, denn damit läßt Du Dich auf sein Niveau herab und dort schlägt er Dich mit seiner Erfahrung!

    2 Mal editiert, zuletzt von dogimann ()

  • @liquid_metal


    Wenn ich so einer wäre, würde ich wohl nur noch fluchen oder einfach die Fresse halten, weil ich weiss dass ich schuldig wäre und drei Mal die Mahnung ignoriert hätte.


    Hast du mir Kleingeld? 100Stutz würden mir genügen.


    Sorry, zweifelt das an mir doch weiter, aber belässt es doch das hier zu posten. Denn ich weiss sehr wohl für was ich mich verteidige. ODer es bis jetzt versuchte.. Also hört doch auf mit diesen Anzweiflungen und lest den ganzen Thread durch bevor ihr eine solche Vorurteile macht.


    Ich hab das Gefühl, dass du die Sicht des Kunden (in diesem Falle hier meine Sicht) nicht wirklich siehst sondern viel eher die unternehmerische Sicht.


    Sei glücklich, wenn du noch nie eine frustrierter Kunde sein musstest.


  • Jetz gopfridstutz!


    Es steht doch alles oben, Lorward (studiert Recht wenn ich mich nicht irre) hat 1:1 genau gesagt, was zu tun ist!


    Du musst den geforderten (ursprünglichen) Betrag für die bezogene Ware inkl. Porto, die Zinsen UND SONST GAR NICHTS bezahlen, aber das MUSST Du bezahlen, wenn Du keine Betreibung am Hals haben willst!


    Adressnachforschung ist dasselbe wie Inkassogebühren - das interessiert Dich nicht. Alles, was die Inkassofirma zusätzlich zum Zins draufschlägt, ist nach OR nicht legal zu verrechnen. Sie argumentieren zwar immer mit dem OR Art. XY (weiss grad nicht), aber das ist nicht in diesem Sinn ausgelgabar, wie dies die Inkassofirmen immer tun.


    Ich hatte auch mal so einen Fall, hab' mich beim Beobachter telefonisch erkundigt (das sind ausgebildete Juristen, die dort Auskunft geben, und sie kennen sich in genau diesen Fragen bestens aus) und mir wurde genau das gesat.
    Ich hab's so gemacht und nie mehr was von der Firma Intrum Justitia (ist berühmt-berüchtigt in dieser Branche) gehört.

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

  • wieso fragst du hier wochenlang um Hilfe und machst dann doch nicht, was dir vorgeschlagen wird, Saiba?


    der "fehler" ist halt ganz am anfang passiert mit dem nichtbeachten der mahnung. das nächste mal lieber gleich den dialog suchen mit dem eshop - auf beiden seiten können missverständnisse passieren. der shop-besitzer hätte sicher auch kulanter reagiert, wenn du proaktiver gehandelt hättest (ich hätte das jedenfalls so gemacht).

  • Hallo


    Nun. Es wäre heute das Ablaufsdatum für die Einzahlung der 160.20CHF, die das Inkassobüro will.


    Nach mehreren Recherchen bin ich mir nun sicherer worden und werde es so machen wir ihr's mir sagt.


    Folgende Links sind interessant:
    Art. 106 Abs. 1 OR. Art. 27 Abs. 2 SchKG. Art. 68 Abs. 2 SchKG


    mbagsba.ch


    mbagsba - Konsumentenschutz - Meinungen
    Vor allem dieser Absatz hier:
    Der K-Tipp hat es schon mehrfach betont: Wenn ein Inkassobüro Schulden eintreibt, müssen Konsumenten den oft verlangten pauschalen Verzugsschaden nicht zahlen. Das gilt auch für andere unbegründete Posten der Inkassobüros wie etwa Adressprüfungskosten.
    Letzteres ist genau das was die Person am Telefon mir erzählt hat.


    Und hier der etwa interessanteste Link:
    Klick [Beispiele & Vorgehen]


    Ich bin nur nicht 100%ig sicher ob ich dem Inkassobüro das bezahlen soll oder der BlackCompany.
    Da das Inkassobüro die eigentlich neue Kontaktstelle überweise ich es der, oder nicht?


    Sinclair und Loward behaupten beide unterschiedliches *g*


    Ich bin sicher bereit die 60.-- zu bezahlen. Aber sicherlich keine 160.20CHF. Also werde ich heute, bevor noch die Schanzenpost schliesst, die Einzahlung betätigen und den Brief senden.


    Leider hat niemand zu meinem Brief einen Kommentar abgegeben.
    Beachtet, dass ich den Brief noch zuhause editieren (den letzten Absatz werde, da ich es wahrscheinlich direkt dem Inkassobüro überweisen werde.


    Briefvorlage: Klick!


    Würd mich noch auf Eure Meinung / Antwort auf meine Frage bezüglich des "Geldempfängers" freuen.


    Gruss
    Saiba