ZitatAlles anzeigenOriginal von kingalive
also nochmals zum mitschreiben
den alten sack, der dir ein verapsst hat, kannst du nix und lässt ihn gehn..
und zeigst dafür einen zweiten an, der verbotenerweise eine strasse benutzt hat?
mein gott hast du nix besseres zu tun?
wenn ich dich irgendwo ein wenig schneller überholen würde, würdest du auch gleich zu den bullen springen?
oder wenn ich dich in einem tunnel überholen würde, wo es ansich ein überholverbot gibt, es aber machen würde weil es a) absolut ungefährlich ist und b) du den verkahr aufhältst?
mfg
mein gott lerne lesen...
du hast nicht wirklich erkannt um was es geht.
aber trotzdem danke für deinen beitrag...
zum "zurückschlagen":
ich danke ja für die guten tipps wegen notwehr usw, aber leider
leider ist das juristischer schwachsinn. wie im 1.post erwähnt studiere ich selbst jura...
jemand einen schlag zu verpassen ist eine tätlichkeit (StGB 126), das gleiche gilt fürs zurückschlagen (affekt-handlung, milderung möglich).
wäre es ein gleichaltriger, hätte ich schon zurückgeschlagen. aber rentner schlagen? das habe ich nicht nötig.
zur notwehr:
StGB 34 besagt, dass man zur abwehr berechtigt ist. zurückschlagen ist
kein abwehren. TBE nicht erfüllt. so einfach ist das...
da der ganze "angriff" nur aus 1 schlag bestanden hat, darf man nicht aus notwehr zurückschlagen. anderst sieht es natürlich aus, wenn er dich "verprügelt", also eine abfolge von schlägen.
ich werd mal den besitzer ausfindig machen und mir nachher überlegen, ob ich eine strafanzeige wegen tätlichkeit machen soll. da es eigentlich nur eine bagatelle ist, lohnt sich das ganze nicht wirklich.