Ist es erlaubt Mitarbeiter am Samstag unentgeltlich zum Reinigen der Firma aufzubieten, wenn diese trotz mehrmaliger Ermahnung immer alles verdrecken und überall Müll rumliegen lassen?
Fragen die die Welt bedeuten - Extreme OT
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Du musst sicherlich als erstes eine Warnung MIT dieser Konsequenz rauslassen, resp. am besten unterschreiben lassen. Wenn mit Unterschrift, kannst du sogar reinschreiben, dass diese "Strafarbeit" unentgeltlich ist. Deshalb würde ich es nur schrifltich mit Unterschrift machen. Der Grund: Wenn du es nicht machst kommen die Mitarbeiter und sagen: Wir wollen den Tag bezahlt, Stunden aufschreiben etc. Wenn du nichts schriftliches hast, musst du es ihnen geben. Wenn das aber jeder unterschrieben hat, dann kann das nicht passieren.
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Meine Identitätskarte ist vor drei Jahren abgelaufen, brauche ich eine neue, oder ist sie trotzdem noch gültig?
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Zitat
Original von Cosmo Kramer
Meine Identitätskarte ist vor drei Jahren abgelaufen, brauche ich eine neue, oder ist sie trotzdem noch gültig?Sie ist kein offiziell gültiger Ausweis mehr wenn ich mich ned irre
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nimmst halt immer deinen gültigen Pass mit ^^
und wenn du keinen Pass hast ... dann hassu ein Problem (vorallem wenn man Pass oder ID braucht und das dann erst machen will und es nicht sofort geht ...)
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Hab seit Jahren keinen Pass mehr und vor ca. nem Jahr ne neue ID geholt, nachdem sie fast n Jahr abgelaufen war. War kein Problem.
Das längste worauf ich warten musste war, bis endlich einer der Schalter frei war. -
Wenns noch eine Kinder-Id ist, dann solltest für eine neue schauen, bei Erwachsenen-Id`s (10 Jahre gültig). Ist innerhalb der Schweiz und im Schengen-Raum nicht mit Problemen zu rechnen.
Zudem besteht in der Schweiz für schweizer Bürger nach wie vor KEINE Ausweispflicht, auch wenn dies von den Männern in Blau oftmals behauptet wird.
Admin.ch :
Kann ein Schweizer Staatsangehöriger ohne gültiges oder eigenes Reisedokument in einen EU- oder EWR-Staat einreisen?
Jede Person benötigt grundsätzlich ein auf ihren Namen gültiges und noch nicht abgelaufenes Reisedokument (Reisepass, Notpass oder Identitätskarte). Die Ausreise aus der Schweiz ist zudem mit einem weniger als fünf Jahre abgelaufenen Schweizerpass möglich.Die Ausreise aus der Schweiz und die Einreise in ein Nachbarland ohne eigenes Reisedokument werden grundsätzlich gewährt, wenn die schweizerische Staatsangehörigkeit feststeht. Die Beweislast liegt bei der betroffenen Person, bei Kindern auch bei deren Begleitperson(en) (insbesondere Eltern). Der Nachweis der Staatsangehörigkeit kann mit allen Mitteln erbracht werden. Um die schweizerische Staatsangehörigkeit zu belegen, empfiehlt das BFM in diesem Fall folgende Dokumente mitzuführen:
gegebenenfalls ein abgelaufenes Reisedokument, bei Kindern: insbesondere Identitätskarte,
ein amtliches Dokument, aus dem die Identität und/oder die Staatsangehörigkeit hervorgeht,
bei Kindern: einen Auszug aus dem Personenstandsregister und/oder die Geburtsurkunde im Original, falls aus Zeitgründen kein Auszug bestellt werden konnte. -
Bei Sachen die mehr Sicherheit benötigen (Banken), brauchst du jedoch unbedingt einen gültigen Ausweis
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Ist nur bedingt richtig.
Die meisten Banken geben nach Angabe diverser Details (Alte Adressen, Heimatort, u.s.w) auch Geld raus.
Desweiteren akzeptieren Sie auch alte Pässe und ID`s in Verbindung mit Kontokarten, Maestro, Visa..... -
Zitat
Original von Inosin
Zudem besteht in der Schweiz für schweizer Bürger nach wie vor KEINE Ausweispflicht, auch wenn dies von den Männern in Blau oftmals behauptet wird.
Das ist prinzipiell richtig, aber die netten Herren dürfen dich dafür mitnehmen wenn du dich nicht ausweisen kannst und aufm Posten deine Identität feststellen.
Quelle: War glaubs in der gestrigen BZ irgendwo.
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Nach kurzem googeln fand ich das da, und das erscheint mir plausibel:
https://www.antworten.admin.ch/main/de/fragen/detail/556
Sie dürfen dich nur bei einem Verdacht auf den Posten mitnehmen. Allerdings ist so ein Verdacht wohl teilweise noch schnell gegeben...
Und ich war eigentlich der Meinung, dass zB. ein Führerschein in der Schweiz auch als amtlicher Ausweis gilt und dieser zum Identifizieren gegenüber der Polizei reicht.
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Ein Freund von mir arbeitet auch bei der Polizei. Er hat auf eine ähnliche Frage meinerseits geantwortet, dass schon mein Aussehen (Bart, lange Haare, dunkel gekleidet) als Verdacht gelten kann um mich zu durchsuchen oder allenfalls mit auf den Posten zu nehmen.
Er meinte aber im selben Atemzug, dass ich mich nicht scheuen soll ebenfalls die Identität der Polizisten zu verlangen. -
Zitat
Original von tornado
Und ich war eigentlich der Meinung, dass zB. ein Führerschein in der Schweiz auch als amtlicher Ausweis gilt und dieser zum Identifizieren gegenüber der Polizei reicht.
Der reicht
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Mit dem Führerschein hast du recht gehabt, der ist auch amtlich und hat ein Foto. Das reicht immer
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Hat schon jemand von "rainbow gathering" gehört?
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Zitat
Original von SEEdER
Hat schon jemand von "rainbow gathering" gehört?Klingt nach Blümchenpflückern. Wär vielleicht was für die Spezialeinheit Enzian.
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Es geht wieder 'mal um die blaue Zone.
Ihr parkiert um - verlässt die Strasse - und parkiert an einer anderen Strasse wieder. Dreht die Drehscheibe um und denkt nichts dabei.
Dann habt ihr einen 80er Zettel. Dort steht, dass ihr vorher schon da wart, um z.B. 10.00 und zuletzt auf 12.00.
Dann geht ihr eure Pneus anschauen: Siehe da, tatsächlich steht da mit weisser Kreide "10.00". Jedoch habt ihr ja umparkiert, der Zufall wollte, dass die Position der Zeit Pneu's genau wieder oben ist.Habt ihr da auch angerufen und dann die Busse storniert bekommen? Schliesslich habe ich ja umparkiert. Und zwar eine Strasse weiter?
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Zitat
Original von Saiba
Es geht wieder 'mal um die blaue Zone.
Ihr parkiert um - verlässt die Strasse - und parkiert an einer anderen Strasse wieder. Dreht die Drehscheibe um und denkt nichts dabei.
Dann habt ihr einen 80er Zettel. Dort steht, dass ihr vorher schon da wart, um z.B. 10.00 und zuletzt auf 12.00.
Dann geht ihr eure Pneus anschauen: Siehe da, tatsächlich steht da mit weisser Kreide "10.00". Jedoch habt ihr ja umparkiert, der Zufall wollte, dass die Position der Zeit Pneu's genau wieder oben ist.Habt ihr da auch angerufen und dann die Busse storniert bekommen? Schliesslich habe ich ja umparkiert. Und zwar eine Strasse weiter?
SSV, Art 48 Abs 8 meint dazu:
ZitatIst das Abstellen von Motorwagen zeitlich beschränkt, müssen sie spätestens bei Ablauf der erlaubten Parkzeit wieder in den Verkehr eingefügt werden, ausser wenn das Nachzahlen vor Ablauf der Parkzeit gemäss den an der Parkuhr vermerkten Bestimmungen zulässig ist. Ein blosses Verschieben des Motorwagens auf ein anderes, in der Nähe liegendes Parkfeld ist unzulässig.
Bezahl die Busse und lös das nächste mal eine Parkierungsbewilligung, dann sparst du dir den Ärger.
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Zitat
Original von GP
Ist das Abstellen von Motorwagen zeitlich beschränkt, müssen sie spätestens bei Ablauf der erlaubten Parkzeit wieder in den Verkehr eingefügt werden, ausser wenn das Nachzahlen vor Ablauf der Parkzeit gemäss den an der Parkuhr vermerkten Bestimmungen zulässig ist. Ein blosses Verschieben des Motorwagens auf ein anderes, in der Nähe liegendes Parkfeld ist unzulässig.Was leider extrem schwamming formuliert ist (...wieder in den Verkehr eingefügt werden...").
Da teilen sich die Meinungen von Beobachter, Tagi sowie Pressesprechern der Polizei deutlich. Von "nicht in der gleichen blauen Zone, nicht die gleiche Strasse sowie angrenzende Parallelstrasse bis zu ein Mal um den Block" ist alles schon empfohlen worden.Wüsst auch nicht, ob du davongekommen wärst, wenn du die Kreide weggewischt hättest.
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Da geb ich dir recht polaxis, aber da umparkieren auf ein in der nähe liegendes Parkfeld explizit ausgeschlossen wird, stehen die Chancen gut, dass Saibas Verhalten als nicht zulässig gewertet werden könnte. Deshalb lohnt es sich nicht, sich damit herumzuschlagen.