Fragen die die Welt bedeuten - Extreme OT

  • Du musst sicherlich als erstes eine Warnung MIT dieser Konsequenz rauslassen, resp. am besten unterschreiben lassen. Wenn mit Unterschrift, kannst du sogar reinschreiben, dass diese "Strafarbeit" unentgeltlich ist. Deshalb würde ich es nur schrifltich mit Unterschrift machen. Der Grund: Wenn du es nicht machst kommen die Mitarbeiter und sagen: Wir wollen den Tag bezahlt, Stunden aufschreiben etc. Wenn du nichts schriftliches hast, musst du es ihnen geben. Wenn das aber jeder unterschrieben hat, dann kann das nicht passieren.

  • Meine Identitätskarte ist vor drei Jahren abgelaufen, brauche ich eine neue, oder ist sie trotzdem noch gültig? :D

    CPU: Intel Core i7 3930K @ 4200MHz Cooler: PHANTEKS PH-TC14PE Board: Asus R.O.G. Rampage IV Formula X79 Speicher: 16GB Corsair DOMINATOR GT DDR3-2133 Grafik: MSI GeForce GTX 1080 Ti Gaming 11G Sound: Creative Sound Blaster X7 Platte: Samsung 850 Pro 2TB Toaster/blu ray: LG BH10LS Tower: Lian Li PC-X2000FB Netzteil: Enermax Platimax 750W OS: Windows 10 Pro 64 TFT-LCD-Monitor: 27" Eizo Foris FS2735
    Mini beschti Fründin :)

  • Zitat

    Original von Cosmo Kramer
    Meine Identitätskarte ist vor drei Jahren abgelaufen, brauche ich eine neue, oder ist sie trotzdem noch gültig? :D


    Sie ist kein offiziell gültiger Ausweis mehr wenn ich mich ned irre ;)

    Das ist auf gut Deutsch "Bullshit"

  • nimmst halt immer deinen gültigen Pass mit ^^


    und wenn du keinen Pass hast ... dann hassu ein Problem :D (vorallem wenn man Pass oder ID braucht und das dann erst machen will und es nicht sofort geht ...)

    2006: "Aber wenn die Lehrer mal abgesehen fragt man sich, wo sie die Physik gelassen haben.. Und Knochen und so haben sie grad auch nicht.." ©Yarrow
    2007: "moonie ist keine Frau. moonie ist eine Gamerin!" ©Lord of Darkness
    2008: "Wer bedroh ich den, ...... und wens so wer, dan sicher mit recht!" ©SmallX2
    2009: "wir sollten die Bildschirme unter den Tisch stellen, da es nicht soviel Platz hat" ©Tobi_Wan @ t2w LAN
    2010: "Hör doch auf ständig rumzutrollen!" ©Tulpe (JackCarter)
    2011: "Bleibt aber immer noch die Frage, wo das ganze Backupen? (Zu Snipa Guck)" ©Tobi_Wan
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    2014: "dr Aschi wo ds Intranet programmiert het ... unds Internet" ©RAYDEN
    2015: "Dieses Forum hat 2 Suchmöglichkeiten: [SUCHEN] und Snipa" ©ReDiculum
    2016: "Trump wird ein hervorragender Präsident werden :)" ©1984

  • Hab seit Jahren keinen Pass mehr und vor ca. nem Jahr ne neue ID geholt, nachdem sie fast n Jahr abgelaufen war. War kein Problem.
    Das längste worauf ich warten musste war, bis endlich einer der Schalter frei war.

    Glaubt die Horrorgeschichten über mich nicht - Es ist viel schlimmer.
    Game i5-6500 | 16 GB | Win10Pro | RX480 | 34" 3440x1440
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    Rest HP Gen10+ | iPhone 13 mini | F20 m140i xDrive - ///M

  • Wenns noch eine Kinder-Id ist, dann solltest für eine neue schauen, bei Erwachsenen-Id`s (10 Jahre gültig). Ist innerhalb der Schweiz und im Schengen-Raum nicht mit Problemen zu rechnen.


    Zudem besteht in der Schweiz für schweizer Bürger nach wie vor KEINE Ausweispflicht, auch wenn dies von den Männern in Blau oftmals behauptet wird.


    Admin.ch :


    Kann ein Schweizer Staatsangehöriger ohne gültiges oder eigenes Reisedokument in einen EU- oder EWR-Staat einreisen?



    Jede Person benötigt grundsätzlich ein auf ihren Namen gültiges und noch nicht abgelaufenes Reisedokument (Reisepass, Notpass oder Identitätskarte). Die Ausreise aus der Schweiz ist zudem mit einem weniger als fünf Jahre abgelaufenen Schweizerpass möglich.


    Die Ausreise aus der Schweiz und die Einreise in ein Nachbarland ohne eigenes Reisedokument werden grundsätzlich gewährt, wenn die schweizerische Staatsangehörigkeit feststeht. Die Beweislast liegt bei der betroffenen Person, bei Kindern auch bei deren Begleitperson(en) (insbesondere Eltern). Der Nachweis der Staatsangehörigkeit kann mit allen Mitteln erbracht werden. Um die schweizerische Staatsangehörigkeit zu belegen, empfiehlt das BFM in diesem Fall folgende Dokumente mitzuführen:


    gegebenenfalls ein abgelaufenes Reisedokument, bei Kindern: insbesondere Identitätskarte,
    ein amtliches Dokument, aus dem die Identität und/oder die Staatsangehörigkeit hervorgeht,
    bei Kindern: einen Auszug aus dem Personenstandsregister und/oder die Geburtsurkunde im Original, falls aus Zeitgründen kein Auszug bestellt werden konnte.

  • Bei Sachen die mehr Sicherheit benötigen (Banken), brauchst du jedoch unbedingt einen gültigen Ausweis =)

    Gaming: AMD Ryzen 5 2600X, MSI B450M, 32GB RAM, Sapphire RX6900XT Nitro+ SE, 4TB SSD, 10TB HDD, Win11, Samsung Odyssey G7 32" 1440p@165Hz
    Server: AMD Ryzen 5 3600, Gigabyte B450M4, Quadro P400, 16Gb RAM, 500GB SSD, Plex Encoder

    Storage: Intel i3 3220T, ASRock Z77 Pro4, 4Gb RAM, 111 TB Storage (Seagate Exos), Plex Storage

  • Zitat

    Original von Inosin



    Zudem besteht in der Schweiz für schweizer Bürger nach wie vor KEINE Ausweispflicht, auch wenn dies von den Männern in Blau oftmals behauptet wird.


    Das ist prinzipiell richtig, aber die netten Herren dürfen dich dafür mitnehmen wenn du dich nicht ausweisen kannst und aufm Posten deine Identität feststellen.


    Quelle: War glaubs in der gestrigen BZ irgendwo.

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    Einmal editiert, zuletzt von caradhras ()

  • Nach kurzem googeln fand ich das da, und das erscheint mir plausibel:


    https://www.antworten.admin.ch/main/de/fragen/detail/556


    Sie dürfen dich nur bei einem Verdacht auf den Posten mitnehmen. Allerdings ist so ein Verdacht wohl teilweise noch schnell gegeben...


    Und ich war eigentlich der Meinung, dass zB. ein Führerschein in der Schweiz auch als amtlicher Ausweis gilt und dieser zum Identifizieren gegenüber der Polizei reicht.

    "It really is as useful as a snooze button on a smoke alarm" Jeremy Clarkson


    "Wennsd den Baum siehst, in den du rein fährst, hast untersteuern. Wennsd ihn nur hörst, hast übersteuern" Walter Röhrl

    Einmal editiert, zuletzt von tornado ()

  • Ein Freund von mir arbeitet auch bei der Polizei. Er hat auf eine ähnliche Frage meinerseits geantwortet, dass schon mein Aussehen (Bart, lange Haare, dunkel gekleidet) als Verdacht gelten kann um mich zu durchsuchen oder allenfalls mit auf den Posten zu nehmen.
    Er meinte aber im selben Atemzug, dass ich mich nicht scheuen soll ebenfalls die Identität der Polizisten zu verlangen.

  • Zitat

    Original von tornado


    Und ich war eigentlich der Meinung, dass zB. ein Führerschein in der Schweiz auch als amtlicher Ausweis gilt und dieser zum Identifizieren gegenüber der Polizei reicht.


    Der reicht ;)

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  • Zitat

    Original von SEEdER
    Hat schon jemand von "rainbow gathering" gehört? :D


    Klingt nach Blümchenpflückern. Wär vielleicht was für die Spezialeinheit Enzian.

    Glaubt die Horrorgeschichten über mich nicht - Es ist viel schlimmer.
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    Einmal editiert, zuletzt von caradhras ()

  • Es geht wieder 'mal um die blaue Zone.
    Ihr parkiert um - verlässt die Strasse - und parkiert an einer anderen Strasse wieder. Dreht die Drehscheibe um und denkt nichts dabei.
    Dann habt ihr einen 80er Zettel. Dort steht, dass ihr vorher schon da wart, um z.B. 10.00 und zuletzt auf 12.00.
    Dann geht ihr eure Pneus anschauen: Siehe da, tatsächlich steht da mit weisser Kreide "10.00". Jedoch habt ihr ja umparkiert, der Zufall wollte, dass die Position der Zeit Pneu's genau wieder oben ist.


    Habt ihr da auch angerufen und dann die Busse storniert bekommen? Schliesslich habe ich ja umparkiert. Und zwar eine Strasse weiter?

  • Zitat

    Original von Saiba
    Es geht wieder 'mal um die blaue Zone.
    Ihr parkiert um - verlässt die Strasse - und parkiert an einer anderen Strasse wieder. Dreht die Drehscheibe um und denkt nichts dabei.
    Dann habt ihr einen 80er Zettel. Dort steht, dass ihr vorher schon da wart, um z.B. 10.00 und zuletzt auf 12.00.
    Dann geht ihr eure Pneus anschauen: Siehe da, tatsächlich steht da mit weisser Kreide "10.00". Jedoch habt ihr ja umparkiert, der Zufall wollte, dass die Position der Zeit Pneu's genau wieder oben ist.


    Habt ihr da auch angerufen und dann die Busse storniert bekommen? Schliesslich habe ich ja umparkiert. Und zwar eine Strasse weiter?


    SSV, Art 48 Abs 8 meint dazu:

    Zitat

    Ist das Abstellen von Motorwagen zeitlich beschränkt, müssen sie spätestens bei Ablauf der erlaubten Parkzeit wieder in den Verkehr eingefügt werden, ausser wenn das Nachzahlen vor Ablauf der Parkzeit gemäss den an der Parkuhr vermerkten Bestimmungen zulässig ist. Ein blosses Verschieben des Motorwagens auf ein anderes, in der Nähe liegendes Parkfeld ist unzulässig.


    Bezahl die Busse und lös das nächste mal eine Parkierungsbewilligung, dann sparst du dir den Ärger.

  • Zitat

    Original von GP
    Ist das Abstellen von Motorwagen zeitlich beschränkt, müssen sie spätestens bei Ablauf der erlaubten Parkzeit wieder in den Verkehr eingefügt werden, ausser wenn das Nachzahlen vor Ablauf der Parkzeit gemäss den an der Parkuhr vermerkten Bestimmungen zulässig ist. Ein blosses Verschieben des Motorwagens auf ein anderes, in der Nähe liegendes Parkfeld ist unzulässig.


    Was leider extrem schwamming formuliert ist (...wieder in den Verkehr eingefügt werden...").
    Da teilen sich die Meinungen von Beobachter, Tagi sowie Pressesprechern der Polizei deutlich. Von "nicht in der gleichen blauen Zone, nicht die gleiche Strasse sowie angrenzende Parallelstrasse bis zu ein Mal um den Block" ist alles schon empfohlen worden.


    Wüsst auch nicht, ob du davongekommen wärst, wenn du die Kreide weggewischt hättest.

    Meine erste Kiste: Tulip PC Compact 2
    Intel 8088 8 Mhz, 640kb RAM, 25 MB Harddisk, 1x 5.25'' Floppy Drive, MS-DOS 3.1

    Einmal editiert, zuletzt von polaxis ()

  • Da geb ich dir recht polaxis, aber da umparkieren auf ein in der nähe liegendes Parkfeld explizit ausgeschlossen wird, stehen die Chancen gut, dass Saibas Verhalten als nicht zulässig gewertet werden könnte. Deshalb lohnt es sich nicht, sich damit herumzuschlagen.