Fragen die die Welt bedeuten - Extreme OT

  • Vergisses! Ricardo kümmerts ein Scheiss. Hauptsache die verdienen an den Auktionen, egal wie diese gehandhabt werden.

  • Die Geschichte geht ja noch weiter.


    Inzwischen hab ich die Tickets über Ricardo.ch weiterverkauft. Jetzt verweigert der neue Käufer die Annahme der Tickets. ;( Wegen der Beschreibung.....


    Ich werde morgen mal bei ricardo anrufen. Entweder bekomme ich mein Geld zurück oder der andere muss die Tickets annehmen und mich bezahlen. :cheers

    Ich bin auf jedenfall dafür,
    das wir dagegen sind!

  • Nein, ich ging selbst davon aus das Golden Circle und Front of Stage dasselbe ist.


    Erst der neue Käufer belehrte mich eines besseren. Darum Versuche ich auch in erster Linie die Tickets zurück zu geben. Aber beide sind eiskalte Tickethändler und sowas von nicht kompromissbereit.

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  • Zitat

    Original von exe
    Die weisen ihn nur auf die AGB hin und das wars. Hab Erfahrung 😉


    Muss man bei der teuren 0900 anrufen oder geht auch


    Kundendienst: 041 769 33 20. ???

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  • Weiss eigentlich jemand, wie's mit der Legalität des Besitzes von NiteGlow Tritium Schlüsselanhängern aussieht?


    Ich find in den Strahlenschutzverordnungen der Schweiz nichts eindeutiges.
    In nem EU-Artikel zu dem Thema steht, dass die Schweiz die Dinger herstellen und H3-Tritium im Zusammenhang mit Uhren in bestimmte Länder exportieren darf. Über den Besitz hierzulande steht da nix. EU halt.


    In Deutschland darf man die Dinger haben, sofern die Strahlung unter 1gbq ist.


    Ich hab auch ne Mail an den Hersteller (mb microtec, Schweiz) geschrieben.
    Die vertreiben u.a. auch Traser-Uhren die max. 1gbq abgeben.
    Da kam aber bloss ne Wischiwaschi-Antwort, dass sie die Schlüsselanhänger nicht direkt vertreiben, sondern nur das Inlay liefern, und die Schlüsselanhänger wegen der Strahlung die meistens über 1gbq liegt verboten wären. Was aber nun nicht klar ist: sind sie im Umkehrschluss erlaubt, wenns unter 1gbq ist?
    (Niteglow bietet auch kleine Modelle mit 0,67gbq an)


    TL; DR: Wo kriegt man ne brauchbare Antwort zu dem Thema? Das ENSI zu fragen halt ich für übertrieben. Wenn ich die Polizei frage, lande ich sicher in ner Akte für potentielle Straftäter. :B

    Glaubt die Horrorgeschichten über mich nicht - Es ist viel schlimmer.
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    2 Mal editiert, zuletzt von caradhras ()

  • Hab ich doch. ;)
    Deren Antwort war nicht wirklich brauchbar.

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    Einmal editiert, zuletzt von caradhras ()

  • Die Polizei fragen ist keine schlechte Idee, nur dass sie dir in diesem Fall wohl auch nicht direkt weiter helfen können und dich evtl. weiterverweisen.
    Wobei wenn die Dingen strahlen (wenn auch nur gering) möchte ich das nicht ständig in der Hosentasche haben.

  • Ne Banane strahlt mehr als so n Glowstick.
    Sogar die Central Station in NY hat durch den Granit dermassen viel Strahlung, dass man das Ding zumachen würde wenns ein AKW wäre.


    Aber ja, dauernd im Hosensack würd ich es auch nicht tragen ^^

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  • Bei der Becquerel Angabe geht es um um die Menge des enthaltenen radioaktiven Materials, nicht die Stärke der Radioaktivität (das wäre Sievert [Sv]).
    Strahlen tun die Dinger nicht (Also schon aber nur grün :D). Die hauptsächlich entstehende Betastrahlung (= Elektronen) wird vom Glas abgefangen und in Röntgenstrahlung umgewandelt.
    Genau wie die Elektronen beim CRT-Monitor vom Glas abgefangen werden und in Röntgenstrahlung umgewandelt werden, nur viel schwächer als beim CRT.

  • Das erinnert mich an die Radium Girls.. Puhh also so ein Ding das vermutlich irgendwo in einer tschechischen Provinz hergestellt wird - nein Danke!

  • Der überwiegende Teil der Tritiumgasleuchten der Welt wird in Niederwangen bei mb-microtec "trigalight" hergestellt (ein kleinerer Teil in Kanada, "Betalight"), musst halt darauf schauen das du was von mb-microtec besorgst und nicht von einem chinesischen Hinterwäldler, der die Glasröhre von Hand mit Tritium befüllt ^^.


    Laut Strahlenschutzverordnung (Anhang 3, Spalte 10 ist die Freigrenze für die verschiedenen Stoffe: https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19940157/index.html), ist die Freigrenze 1e+08 Bq, also 0.1 GBq, darüber fällst du unter das Strahlenschutzgesetz.
    Dürfte also schwierig sein legal etwas zu besitzen, ich frage mich was mb-microtec dazu meinen würde (Traser H3 Uhr hat ca. 1Gbq).

  • Hab bei MB Microtec nochmal nachgefragt ob er mir sagen kann, ob die Dinger unter 1gbq nun erlaubt sind oder nicht, bzw. ob er mir ne Quelle nennen kann, an die ich mich wenden kann.


    Die Antwort kam soeben. Laut dem Chief Safety Inspector von MB Microtec, ist es erlaubt, die Dinger im Ausland zu kaufen und in der Schweiz zu nutzen, sofern es unter 1gbq ist.




    Bei der Tabelle hast du übrigens die falsche Zeile erwischt. Es ist nicht normales H3, sondern H3-Gas.
    Es sind 3E+12 (3 Trillionen bzw. Tera) und nicht 1E+08 (100 Millionen bzw. mega)


    Als Zusatzvermerk ([7]) ist folgendes noch angegeben:
    "Dosisleistung in 0,07 mm Gewebetiefe (Richtungs-Äquivalentdosisleistung) in 10 cm Abstand von einer Strahlenquelle mit einer Aktivität von 1 GBq."

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  • Ich kenne Leute, die der Meinung sind, dass wenn man auf dem Handy angerufen wird, man sagen muss, wer dran ist. Ich sehe das anders. Meiner Meinung nach steht es den Callcentern, die heutzutage nicht mehr Nummernlisten haben, sondern maschinell per Zufallsgenerator gewisse Nummernbereiche abtelefonieren, bis jemand abnimmt, nicht zu, meinen Namen zu erfahren. Sonst können die ja grad Name und Nummer verknüpfen und mein Profil weiterverkaufen oder so. Und wenn sich jemand verwählt hat, merkt man das ja schnell und kann sagen, dass nicht der Housi, sondern der Stefan dran ist oder so.


    Erst wenn ich sehe oder merke, dass es kein Callcenter ist und sich niemand verwählt hat, rücke ich persönliche Angaben raus.


    Was meint ihr dazu?

    2006: "Aber wenn die Lehrer mal abgesehen fragt man sich, wo sie die Physik gelassen haben.. Und Knochen und so haben sie grad auch nicht.." ©Yarrow
    2007: "moonie ist keine Frau. moonie ist eine Gamerin!" ©Lord of Darkness
    2008: "Wer bedroh ich den, ...... und wens so wer, dan sicher mit recht!" ©SmallX2
    2009: "wir sollten die Bildschirme unter den Tisch stellen, da es nicht soviel Platz hat" ©Tobi_Wan @ t2w LAN
    2010: "Hör doch auf ständig rumzutrollen!" ©Tulpe (JackCarter)
    2011: "Bleibt aber immer noch die Frage, wo das ganze Backupen? (Zu Snipa Guck)" ©Tobi_Wan
    2012: "Eigentlich wollte ich Aromat auf eure Vermicelles tun, wusste aber nicht, ob ihr Alkohol mögt" ©Tobi_Wan
    2013: "ich bin kein armer Schlucker." ©Tulpe (JackCarter)
    2014: "dr Aschi wo ds Intranet programmiert het ... unds Internet" ©RAYDEN
    2015: "Dieses Forum hat 2 Suchmöglichkeiten: [SUCHEN] und Snipa" ©ReDiculum
    2016: "Trump wird ein hervorragender Präsident werden :)" ©1984

  • Das Mobiletelefon ist privat und es geht (ausser bei Geschäftshandys) keinen was an wer du bist, schon gar nicht einem dämlichen Callcenter :schimpf

    FIVE RULES TO REMEMBER IN LIFE
    1. Money cannot buy happiness but its more comfortable to cry in a Audi than on a bicycle.
    2. Forgive your enemy but remember the bastards name.
    3. Help someone when they are in trouble and they will remember you when they're in trouble again.
    4. Many people are alive only because it's illegal to shoot them.
    5. Alcohol does not solve any problems but then again, neither does milk.