Vergisses! Ricardo kümmerts ein Scheiss. Hauptsache die verdienen an den Auktionen, egal wie diese gehandhabt werden.
Fragen die die Welt bedeuten - Extreme OT
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Einen Versuch ist es jedenfalls wert
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Die weisen ihn nur auf die AGB hin und das wars. Hab Erfahrung 😉
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Die Geschichte geht ja noch weiter.
Inzwischen hab ich die Tickets über Ricardo.ch weiterverkauft. Jetzt verweigert der neue Käufer die Annahme der Tickets. Wegen der Beschreibung.....
Ich werde morgen mal bei ricardo anrufen. Entweder bekomme ich mein Geld zurück oder der andere muss die Tickets annehmen und mich bezahlen.
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Du hast also wissentlich Tickets mit falschen Angaben weiterverkauft?
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Nein, ich ging selbst davon aus das Golden Circle und Front of Stage dasselbe ist.
Erst der neue Käufer belehrte mich eines besseren. Darum Versuche ich auch in erster Linie die Tickets zurück zu geben. Aber beide sind eiskalte Tickethändler und sowas von nicht kompromissbereit.
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Zitat
Original von exe
Die weisen ihn nur auf die AGB hin und das wars. Hab Erfahrung 😉Muss man bei der teuren 0900 anrufen oder geht auch
Kundendienst: 041 769 33 20. ???
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0900, geht nur um sGeld... Ich habs fertig gebracht das die mich angerufen haben nachdem ich ein paar Mails an dem Support geschrieben hatte.
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Weiss eigentlich jemand, wie's mit der Legalität des Besitzes von NiteGlow Tritium Schlüsselanhängern aussieht?
Ich find in den Strahlenschutzverordnungen der Schweiz nichts eindeutiges.
In nem EU-Artikel zu dem Thema steht, dass die Schweiz die Dinger herstellen und H3-Tritium im Zusammenhang mit Uhren in bestimmte Länder exportieren darf. Über den Besitz hierzulande steht da nix. EU halt.In Deutschland darf man die Dinger haben, sofern die Strahlung unter 1gbq ist.
Ich hab auch ne Mail an den Hersteller (mb microtec, Schweiz) geschrieben.
Die vertreiben u.a. auch Traser-Uhren die max. 1gbq abgeben.
Da kam aber bloss ne Wischiwaschi-Antwort, dass sie die Schlüsselanhänger nicht direkt vertreiben, sondern nur das Inlay liefern, und die Schlüsselanhänger wegen der Strahlung die meistens über 1gbq liegt verboten wären. Was aber nun nicht klar ist: sind sie im Umkehrschluss erlaubt, wenns unter 1gbq ist?
(Niteglow bietet auch kleine Modelle mit 0,67gbq an)TL; DR: Wo kriegt man ne brauchbare Antwort zu dem Thema? Das ENSI zu fragen halt ich für übertrieben. Wenn ich die Polizei frage, lande ich sicher in ner Akte für potentielle Straftäter. :B
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Frag doch den Hersteller:
Trigalights are Gaseous Tritium Light Sources (GTLS) manufactured in Bern, Switzerland by MB Microtec AG
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Hab ich doch.
Deren Antwort war nicht wirklich brauchbar. -
Die Polizei fragen ist keine schlechte Idee, nur dass sie dir in diesem Fall wohl auch nicht direkt weiter helfen können und dich evtl. weiterverweisen.
Wobei wenn die Dingen strahlen (wenn auch nur gering) möchte ich das nicht ständig in der Hosentasche haben. -
Ne Banane strahlt mehr als so n Glowstick.
Sogar die Central Station in NY hat durch den Granit dermassen viel Strahlung, dass man das Ding zumachen würde wenns ein AKW wäre.Aber ja, dauernd im Hosensack würd ich es auch nicht tragen ^^
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Bei der Becquerel Angabe geht es um um die Menge des enthaltenen radioaktiven Materials, nicht die Stärke der Radioaktivität (das wäre Sievert [Sv]).
Strahlen tun die Dinger nicht (Also schon aber nur grün :D). Die hauptsächlich entstehende Betastrahlung (= Elektronen) wird vom Glas abgefangen und in Röntgenstrahlung umgewandelt.
Genau wie die Elektronen beim CRT-Monitor vom Glas abgefangen werden und in Röntgenstrahlung umgewandelt werden, nur viel schwächer als beim CRT. -
Das erinnert mich an die Radium Girls.. Puhh also so ein Ding das vermutlich irgendwo in einer tschechischen Provinz hergestellt wird - nein Danke!
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Der überwiegende Teil der Tritiumgasleuchten der Welt wird in Niederwangen bei mb-microtec "trigalight" hergestellt (ein kleinerer Teil in Kanada, "Betalight"), musst halt darauf schauen das du was von mb-microtec besorgst und nicht von einem chinesischen Hinterwäldler, der die Glasröhre von Hand mit Tritium befüllt ^^.
Laut Strahlenschutzverordnung (Anhang 3, Spalte 10 ist die Freigrenze für die verschiedenen Stoffe: https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19940157/index.html), ist die Freigrenze 1e+08 Bq, also 0.1 GBq, darüber fällst du unter das Strahlenschutzgesetz.
Dürfte also schwierig sein legal etwas zu besitzen, ich frage mich was mb-microtec dazu meinen würde (Traser H3 Uhr hat ca. 1Gbq). -
Hab bei MB Microtec nochmal nachgefragt ob er mir sagen kann, ob die Dinger unter 1gbq nun erlaubt sind oder nicht, bzw. ob er mir ne Quelle nennen kann, an die ich mich wenden kann.
Die Antwort kam soeben. Laut dem Chief Safety Inspector von MB Microtec, ist es erlaubt, die Dinger im Ausland zu kaufen und in der Schweiz zu nutzen, sofern es unter 1gbq ist.
Bei der Tabelle hast du übrigens die falsche Zeile erwischt. Es ist nicht normales H3, sondern H3-Gas.
Es sind 3E+12 (3 Trillionen bzw. Tera) und nicht 1E+08 (100 Millionen bzw. mega)Als Zusatzvermerk ([7]) ist folgendes noch angegeben:
"Dosisleistung in 0,07 mm Gewebetiefe (Richtungs-Äquivalentdosisleistung) in 10 cm Abstand von einer Strahlenquelle mit einer Aktivität von 1 GBq." -
Ich kenne Leute, die der Meinung sind, dass wenn man auf dem Handy angerufen wird, man sagen muss, wer dran ist. Ich sehe das anders. Meiner Meinung nach steht es den Callcentern, die heutzutage nicht mehr Nummernlisten haben, sondern maschinell per Zufallsgenerator gewisse Nummernbereiche abtelefonieren, bis jemand abnimmt, nicht zu, meinen Namen zu erfahren. Sonst können die ja grad Name und Nummer verknüpfen und mein Profil weiterverkaufen oder so. Und wenn sich jemand verwählt hat, merkt man das ja schnell und kann sagen, dass nicht der Housi, sondern der Stefan dran ist oder so.
Erst wenn ich sehe oder merke, dass es kein Callcenter ist und sich niemand verwählt hat, rücke ich persönliche Angaben raus.
Was meint ihr dazu?
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Das Mobiletelefon ist privat und es geht (ausser bei Geschäftshandys) keinen was an wer du bist, schon gar nicht einem dämlichen Callcenter
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generell nehm ich das mobiltelefon nicht ab, wenn ich die nummer nicht kenne.