Oc. Waffenmarkt in der schweiz (am besten online)
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nein im Moment keine Verkaufsabsichten. Ich muss zuerst noch warten bis meine Dienstzeit vorüber ist. Aber nachher kann man ja die Armeewaffe für mikrige 100.- kaufen.
Meine Frage ist nur: Wenn man die vom Bund abkauft, kann man sie nachher teurer verkaufen? -
Zitat
Original von Scharmr
Wenn man die vom Bund abkauft, kann man sie nachher teurer verkaufen?Eigentlich sollte ich sagen nein, also ich würde dir 100.- dafür geben.
Aber ja natürlich kannst du die Waffe nachher für bspw.für 900.- verkaufen.
gruss
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ja wenn ich fertig bin werde ich auch das dicke geld machen und meine waffe an ein dritt welt land verkaufen. die könnens wenigstens noch ordentlich brauchen!
waffen, die dümmste erfindung seit es menschen gibt
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Zitat
Wer seine Dienstwaffe behalten will, muss in den drei vorangegangenen Jahren zweimal das Obligatorische und zweimal ein Feldschiessen absolviert haben
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Zitat
Original von ev0x
ja wenn ich fertig bin werde ich auch das dicke geld machen und meine waffe an ein dritt welt land verkaufen. die könnens wenigstens noch ordentlich brauchen!waffen, die dümmste erfindung seit es menschen gibt
warum?
Die Menschen selber sind dumm - es gibt viel dümmere erfindungen.
Wenn man die Waffe als Sportgerät sieht, siehts doch gleich ganz anders aus. -
Zitat
Original von ruffy91
wo kommt denn der Quatsch her?
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Original von MiBfinity
wo kommt denn der Quatsch her?
hab ich auch mal gelesen
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5 Minuten googeln und schon liest man diesen Quatsch auf mindestens 2 Seiten .
Na ja, mir ist's wurscht. Was will ich zu Hause auch mit einer Waffe zu der ich offiziell nicht mal mehr Munition haben darf.Der Weiterverkauf der Ordonanzwaffe, nachdem man sie vom Bund abgekauft hat, ist übrigens völlig legal. Paar kleine Einschränkungen gibts -> nem Jugo darf man sie nicht verkaufen
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Zitat
Original von T!g3R
Was will ich zu Hause auch mit einer Waffe zu der ich offiziell nicht mal mehr Munition haben darf.
l
Da sieht man schön, dass du keine Ahnung von Waffen geschweige denn vom schweizerischen Waffengesetz hast.Du kannst soviel Munition für das Sturmgewehr, oder sonstige Waffen kaufen wie du willst. Es sei denn, die Munition ist nicht legal. Leuchtspur, Hohlspitz, etc.
Aber auch da gibts Ausnahmen.Ich bitte euch nochmals, die die kein Bezug zu Waffen haben dem Thread hier fern zu bleiben.
Waffen sind für mich ein Hobby und Sportgerät nicht mehr und nicht weniger.
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Zitat
Original von T!g3R
Paar kleine Einschränkungen gibts -> nem Jugo darf man sie nicht verkaufenHaa wie wen der das nötig hätte, die können sich serbische AK's gleich in kisten beschaffen.
Hab genug von denen auf der Baustelle und ein paar von denen waren im Jugoslawienkrieg, die haben genug Connections.
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Original von Crazyman
Da sieht man schön, dass du keine Ahnung von Waffen geschweige denn vom schweizerischen Waffengesetz hast.Du kannst soviel Munition für das Sturmgewehr, oder sonstige Waffen kaufen wie du willst. Es sei denn, die Munition ist nicht legal. Leuchtspur, Hohlspitz, etc.
Aber auch da gibts Ausnahmen.Ich bitte euch nochmals, die die kein Bezug zu Waffen haben dem Thread hier fern zu bleiben.
Waffen sind für mich ein Hobby und Sportgerät nicht mehr und nicht weniger.
Dann muss ich den Herrn aber mal kurz aufklären.
Die GP90 darf nicht frei verkauft werden -> dies ist nun mal die richtige Munition zum Stgw 90.
Ob man diese im Schiesstand immer noch so frei bekommt und einfach mit nach Hause nehmen kann lassen wir mal beiseite.Munition im Kaliber .223 hab ich etwa 200 Schuss hier im Waffenschrank, nur gehört die zu einem anderen Gewehr also brauche ich das Stgw 90 nicht.
Hohlspitz Projektile sind ganz und gar nicht illegal. Schon mal was von Jagdmunition gehört?
Ich beschäftige mich nun schon fast 20 Jahre mit Waffen, Munition und deren Ballistik da ich genau so lange aktiver Jäger bin.
Der Bund kann mein Stgw jedenfalls Ende 2009 behalten. Ich kann sehr gut auf dieses Plastikgewehrchen verzichten. Dann gibt es in meinem Waffenschrank neben den anderen 9 Gewehren endlich mal wieder Platz.
Hat der Herr nun sonst noch eine dumme Bemerkung auf Lager?
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Hehe
Wenn du explizit nur die GP90 meinst hast du recht.
Aber das Stgw90 hat nun mal das Kaliber .223 und von der Sorte gibts reichlich zu kaufen.Jagdmunition ist etwas anders. Wenn du tüpflischeissern willst, sind ebenfalls viele .22lr Holspitz
Du bekommst keine Hohlspitzmunition für bspw. .45ACP /9mm etc. -> verboten
Einzige Möglichkeit ist selber zu laden oder Ausnahmebewilligung.Du bist seit deinem 12. Lebensjahr aktiver Jäger? Woow. cool
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Na klar war die GP90 gemeint. Darf die Sardinenbüchse dieses Jahr ja auch abgeben.
Holspitz Munition gibts jede Menge.
Selber laden ist sowieso etwas vom geilsten was man machen kann.Na ja, es sind eben noch nicht ganz 20 Jahre, eigentlich erst 19 seitdem ich auf die Jagd gehe. Es gibt halt Länder in denen es egal ist wie alt man ist um eine Waffe führen zu dürfen :gap. Die erste richtige Prüfung habe ich mit 15 gemacht.
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Hat wer zufälligerweise eine SIG P210 günstig abzugeben, oder kennt jemand?
Danke