im internet isch flamerei normal... aber dr sneak meint natürlich ä isch dr king u ihn darf niemer aflame :>
rofl finges immerno soooo lächerlich :>
im internet isch flamerei normal... aber dr sneak meint natürlich ä isch dr king u ihn darf niemer aflame :>
rofl finges immerno soooo lächerlich :>
ZitatOriginal von SneakBite
mit diesen paar Figuren hier!!
deiner Mentalität zufolge wäre dies eindeutig auch eine Beleidigung, das sind Menschen, und kein Mensch ist illegal...
jetzt ist mir grad was lustiges passiert, du fragtest nach der Adresse und ich hab nach Nervenheilanstalt gegoogelt. Da hab ich das gefunden. Ich glaub das passt ganz gut:
http://www.gelitten.org - Die Nervenheilanstalt für Internet Opfer
ZitatOriginal von Blackmagic
im internet isch flamerei normal... aber dr sneak meint natürlich ä isch dr king u ihn darf niemer aflame :>
rofl finges immerno soooo lächerlich :>
Jup, du hasts erfasst. Ich mache es auch nicht, warum dann andere?? Sehe ich nicht ein. Ob du dem Beleidigen, flamen oder kackeandiewandschmeissen sagst, es ist und bleibt ein Strafdelikt.
kiffen ist auch ein strafdelikt, drohen ist auch ein strafdelikt, körperverletzung ist auch ein strafdelikt...
ZitatOriginal von 2cool4u
jetzt ist mir grad was lustiges passiert, du fragtest nach der Adresse und ich hab nach Nervenheilanstalt gegoogelt. Da hab ich das gefunden. Ich glaub das passt ganz gut:
http://www.gelitten.org - Die Nervenheilanstalt für Internet Opfer
Lorward: Hehe, dann haben sie wenigsten noch was um auch zu zeigen, aber was dann wohl mehr gewichtet wird, muss ich ja wohl nicht gross erwähnen. 2cool4u Ist mir zu blöde, das da durchzulesen. Wenn kein Admin seine Adresse mir geben will, wird es halt das Forum direkt betreffen. Wie schon mal gesagt: Not my problem.
Du kannst das Zeugs hier ja rauskopieren, Anzeige erstatten, und nachher soll uns das Gericht anweisen dir die IP Adressen zu geben. Die Provider müssen die imo über längere Zeit loggen. Aber eben, PN sie mal an, die geben dir die Adressen schon.
Wenn das Verfahren den in der Schweiz wäre, ein StGB Auszug mit einigen persöhnlichen verfettungen:
So hier noch
ZitatAlles anzeigen1. Ehr- verletzungen.
Üble Nachrede
1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,
wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,
wird, auf Antrag, mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Busse bestraft.
2. Beweist der Beschuldigte, dass die von ihm vorgebrachte oder weiterverbreitete Äusserung der Wahrheit entspricht, oder dass er ernsthafte Gründe hatte, sie in guten Treuen für wahr zu halten, so ist er nicht strafbar.
3. Der Beschuldigte wird zum Beweis nicht zugelassen und ist strafbar für Äusserungen, die ohne Wahrung öffentlicher Interessen oder sonstwie ohne begründete Veranlassung, vorwiegend in der Absicht vorgebracht oder verbreitet werden, jemandem Übles vorzuwerfen, insbesondere, wenn sich die Äusserungen auf das Privat- oder Familienleben beziehen.
4. Nimmt der Täter seine Äusserung als unwahr zurück, so kann er milder bestraft oder ganz von Strafe befreit werden.
5. Hat der Beschuldigte den Wahrheitsbeweis nicht erbracht oder sind seine Äusserungen unwahr oder nimmt der Beschuldigte sie zurück, so hat der Richter dies im Urteil oder in einer andern Urkunde festzustellen.
Art. 174
Verleumdung
1. Wer jemanden wider besseres Wissen bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,
wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung wider besseres Wissen verbreitet.
wird, auf Antrag, mit Gefängnis oder Busse bestraft.
2. Ist der Täter planmässig darauf ausgegangen, den guten Ruf einer Person zu untergraben, so ist die Strafe Gefängnis nicht unter einem Monat.
3. Zieht der Täter seine Äusserungen vor dem Richter als unwahr zurück, so kann er milder bestraft werden. Der Richter stellt dem Verletzten über den Rückzug eine Urkunde aus.
Art. 175
Üble Nachrede oder Verleumdung gegen einen Ver- storbenen oder einen verschollen Erklärten
1 Richtet sich die üble Nachrede oder die Verleumdung gegen einen Verstorbenen oder einen verschollen Erklärten, so steht das Antragsrecht den Angehörigen des Verstorbenen oder des verschollen Erklärten zu.
2 Sind zur Zeit der Tat mehr als 30 Jahre seit dem Tode des Verstorbenen oder seit der Verschollenerklärung verflossen, so bleibt der Täter straflos.
Art. 176
Gemeinsame Bestimmung
Der mündlichen üblen Nachrede und der mündlichen Verleumdung ist die Äusserung durch Schrift, Bild, Gebärde oder durch andere Mittel gleichgestellt.
Art. 177
Beschimpfung
1 Wer jemanden in anderer Weise durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätlichkeiten in seiner Ehre angreift, wird, auf Antrag, mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Busse bestraft.
2 Hat der Beschimpfte durch sein ungebührliches Verhalten zu der Beschimpfung unmittelbar Anlass gegeben, so kann der Richter den Täter von Strafe befreien.
3 Ist die Beschimpfung unmittelbar mit einer Beschimpfung oder Tätlichkeit erwidert worden, so kann der Richter einen oder beide Täter von Strafe befreien.
Art. 178
Verjährung
1 Die Verfolgung der Vergehen gegen die Ehre verjährt in vier Jahren.3
2 Für das Erlöschen des Antragsrechtes gilt Artikel 29.
Wenn du ein Gericht findest das DLS verurteilst bekommst du hier im Forum 8 blaue Sterne oder Symbole deiner Wahl :D.
ZitatOriginal von Blackmagic
kiffen ist auch ein strafdelikt, drohen ist auch ein strafdelikt, körperverletzung ist auch ein strafdelikt...
Nicht aber der konsum, der Besitz ist strafbar. drohen: Ich habe nicht gedroht. Körperverletzung: Hatte ich schon ne Anzeige am Hals, wurde aber abgewissen, da bewiesen werden konnte, das der andere zuerst versucht hat mich zu schlagen. Und wenn einer nen seit 11 Jahren Judo trainierenden versucht zu schlagen, das kommt schief raus.
willst du das forum zwingen, die RL-Adressen und/oder Namen zu kennen?
Hast du deine jemals bei der Registration angeben müssen? Nein, von dem her siehts schon mal ziemlich
shice aus, und eine Anzeige wegen Beleidigung gegen Unbekannt... lol
ist gut, vielleicht hats ja was positives und Qwox melden sich dann mal wieder...
im übrigen ist der Konsum von Cannabis nach wie vor verboten.
ZitatOriginal von kNt
Wenn du ein Gericht findest das DLS verurteilst bekommst du hier im Forum 8 blaue Sterne oder Symbole deiner Wahl :D.
So ein mist, jetzt passen die ach so kuulen anarchiefotzenzeichen nichtmehr bei ihm...
*ablach*
ZitatAlles anzeigenOriginal von Blackmagic
So ein mist, jetzt passen die ach so kuulen anarchiefotzenzeichen nichtmehr bei ihm...
*ablach*
ich bitte dich diese äusserst ernste Angelegenheit nicht auszulachen
@ kNt:
So, zum ersten fetten: Wieso sollte er Gründe haben, die für war zu halten und zwar werden da richtige Gründe verlangt, sprich Gründe, die man nur aufbringen könnte, wenn man jemandne RL kennt. Tut einer von denen das? Ne.
zum zweiten: Na und? Hat bis jetzt keiner anstatten gemacht, dies zu tun.
zum dritten: Hmm, ach so, mit was habe ich den Anlass gegeben, mich als hohl wie ein Senfglas, blöde wie ein Stück Brot, schwul etc. zu beschimpfen??
Lorward: Es geht um die I Ps, die können die Admins einsehen. Und die rauszugeben ist das Forum bei Anzeige sogar gesetzlich verpflichtet. Dann wird über den Provider der jeweilig angezeigten die Adresse eingeholt. Ist das soo schwer zu verstehen??
*totlach*
dann hab ich die Schweizerischen Gesetzeshüter aber arg unterschätzt, die müssen ja sehr schnell sein,
denn meine IP wechselt täglich - zudem, die Provider sind dazu nichtverpflichtet, siehe auch die Kaazaa/Tauschbörsenprozesse etc.
Momol in der Schweiz müssen die Provider recht viel loggen, da hat er schon recht. Aber eben so allenfalls nach einer Anzeige o.ä.
ZitatOriginal von lorward
*totlach*
dann hab ich die Schweizerischen Gesetzeshüter aber arg unterschätzt, die müssen ja sehr schnell sein,
denn meine IP wechselt täglich - zudem, die Provider sind dazu nichtverpflichtet, siehe auch die Kaazaa/Tauschbörsenprozesse etc.
Joo, sie sind verpflichtet! Im übrigen: ist der Download nicht verboten sondern das bereitstellen auf Servern zum Download. Wenn sie nicht verpflichtet wären, wieso gibt es denn Urheberrechtsanklegen? Letztens sogar die erste in der Schweiz. Man sry, aber echt. So, dann kann ich also Kinderpornographische Sachen einfach mal ins I-Net stellen, sunrise muss ja meine Daten nicht rausgeben. So ein schwachsinn.
ZitatOriginal von SneakBite
Doch, ich sehe das eng. Ich muss mich von niemanden beleidigen lassen. Vorallem nicht von Feiglingen, die es real nicht trauen würden zu sagen, aber übers I-Net den grossen Macker raushängen.
ZitatOriginal von SneakBite
... Ach ja, @Admins: Und ihr witzknollen schmeisst threads in den Mülleimer, wo einer mal rumbrüllt oder etwas doppelt postet aber sowas hier, was offensichtlich ein Strafdelikt ist, lasst ihr drine?? Gut, dann kann ich auch anfangen warez etc. zu posten. ...
gut das du das festgehalten hast knt, dann können wir ja grad ne Gegenklage starten und enden mit einem Vergleich, bei dem Sneakbite etwas dafür abdrücken kann, dass er uns ungerechtfertigt verklagen wollte...
ZitatOriginal von 2cool4u
gut das du das festgehalten hast knt, dann können wir ja grad ne Gegenklage starten und enden mit einem Vergleich, bei dem Sneakbite etwas dafür abdrücken kann, dass er uns ungerechtfertigt verklagen wollte...
Hehe, von mir aus. Aber immer dran denken, was wohl mehr gewichtet wird.
[01:01] <][JaG|[Sniper> naja, Mc Queen/Siggi hat mich auch mal Looser genannt ....
[01:02] <]RHD[-Blacky> omg wie schrecklich
[01:02] <]RHD[-Blacky> wir müssen epic games verklagen
[01:02] <]RHD[-Blacky> deren spielfiguren sagen auch "Looser"
[01:02] <]RHD[-Blacky>
[01:03] <]RHD[-Blacky> omg
[01:03] <]RHD[-Blacky> hört < Death Angel - Fuck You > < 4:46 min > < 192 kbps >
[01:03] <]RHD[-Blacky> sofort verklagen den dj
edit: Slipknot gleich mitverklagen, die sagen an konzerten ihren fans gerne ma "Fucking maggots"