ich würd sagen, take it easy, sie waren ja freundlich und haben geben dir das Geld auch zurück.
Ist wohl für beide Seiten dumm gelaufen, und gross einen Rechtsstreit auslösen bringts doch wegen der Sache gar nicht.
ich würd sagen, take it easy, sie waren ja freundlich und haben geben dir das Geld auch zurück.
Ist wohl für beide Seiten dumm gelaufen, und gross einen Rechtsstreit auslösen bringts doch wegen der Sache gar nicht.
ZitatOriginal von Coolermaster
Theoretisch ja, aber wenn der Archi jetzt sagt der ARtikel ist nicht lieferbar dann gelten dessen AGB
Was willst du dann machen? Du kannst ja sicher schreiben das es bei einem andren Lieferbar ist. Er schreibt dann er könne keine beziehen. Und naja auf einen Rechtsschreit oder so würde ich micht lieber nicht einlassen...Oder hast du eine Rechtsschutzversicherung? Dann würde ich anrufen dann machen Sie alles......sonst würde ich es lassen.
Jetzt kommt natürlich darauf an, was als bestätigte Bestellung angeschaut wird XD
Generell sind Bestellungen sowieso nicht verbindlich
Zitatn infolge von Umständen, auf die ARCHItronic keinen Einfluss hat, wie z. B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller
Händler-name verlangen und den Anrufen & fragen ob sie die HDD liefern?
Die können ja auch nicht einfach behaupten sie könnten nicht liefern...^^^
naja, wenn sie zugeben würden, dass es ihr Fehler ist, würde ich auch nix weiteres machen... aber so?
cya
Was ist eigentlich mit dem Archikackishop los?! In den zwei Wochen habe ich total ein Dutzend mal angerufen und das Telefon ist immer besetzt
Arbeitet eigentlich zufällig ein Tweaker dort?
Also ich finde ein super Shop. 3x (2x davon in Dez'05) dort bestellt und der packet kam immer am nächsten Tag. Digigcam, Drucker usw... habe ich dort bestellt. Mein letzte bestellung war gestern
ZitatOriginal von br@insc@n
Was ist eigentlich mit dem Archikackishop los?! In den zwei Wochen habe ich total ein Dutzend mal angerufen und das Telefon ist immer besetzt
Arbeitet eigentlich zufällig ein Tweaker dort?
Die sehn deine Tel.Nr und nehmen darum ned ab
ZitatOriginal von domsch
naja wenn du die Rechnung hast ist der Fall klar... ich hoffe nur, dass sie unterschrieben ist, ansonsten ist sie nicht rechtsgültig
Oh doch, denn für so einen Vertragsabschluss ist kein Vertrag notwenig (er kann sogar stillschweigend sein) also eine Unterschrift ist bei einem normalen Kaufvertrag nicht nötig.
ZitatOriginal von dogimann
Die sehn deine Tel.Nr und nehmen darum ned ab
Ich hab sogar vom Handy versucht ohne Erfolg. Die Nummer kannten sie nicht.
Inzwischen hab ich ja ne Lacie Ethernet Disk, weil ich unbedingt Space benötigte. Es würde mich zwar reizen weiterzuhaken beim Shop. Ich bräuchte die HD zwar nicht mehr, könnte sie aber teuer weiterverkaufen als Neuprodukt ungeöffnet ...
Sonst geh ich mal beim Shop vorbei.
Ich habe auch sehr problematische Erfahrungen mit Architronic gemacht. Nachdem ich dort zu einem Super-Schnäppchenpreis eine externe Festplatte (Trekstor DataStation) bestellt hatte, freute ich mich auf die Ware. Die per E-Mail geschickte Rechnung beglich ich sogleich online.
Doch am nächsten Tag, nur wenige Stunden nach meiner Bestellung, erhöhte Architronic den Preis der Festplatte um mehr als 30% (!) - und sandte mir ein paar Stunden später die lapidare Nachricht, meine Bestellung sei wegen der Preisänderung storniert worden, ich könne die Ware aber gerne zum neuen Preis nochmals bestellen. Die am nächsten Tag eingehende schriftliche Rechnung war gegenstandslos.
Eine Frechheit - auch wenn die AGB der Firma eindeutig Recht geben; das Angebot wird als "freibleibend" bezeichnet, das gibt Architronic wohl jederzeit die Möglichkeit, die Preise nach Belieben zu korrigieren. Wenn es also auch legal sein mag, unfair und unanständig ist es trotzdem. Und das ganze riecht nach Lockvogel-Angebot; oder aber, Architronic mag nicht einen Auszeichnungsfehler eingestehen.
Auf eine E-Mail antwortete Architronic übrigens genausowenig wie auf einen ausführlichen Brief an den Geschäftsführer. Es scheint mir so, daß man sich bei Architronic um Neukunden nicht sonderlich schert.
:flop
Das ist doch kundenfang strategie......kann nur sagen,kauft ned beim billigsten,sondern beim Shop eures Vertrauens den nach und nach bildet sich evtl. eine gute Beziehung und man ist sicher immer 100% zufrieden und wenn wirklich nicht,kann man garantiert drüber reden!
Das wäre den der Status des Stammkunden
ZitatOriginal von Krötlein
Ich habe auch sehr problematische Erfahrungen mit Architronic gemacht. Nachdem ich dort zu einem Super-Schnäppchenpreis eine externe Festplatte (Trekstor DataStation) bestellt hatte, freute ich mich auf die Ware. Die per E-Mail geschickte Rechnung beglich ich sogleich online.
Sorry, aber wenn Sie Dir die Rechnung mit dem ursprünglichen Preis geschickt haben, dann können sie den nicht wieder ändern bzw. ist für Deine Bestellung für sie massgebend. Ich würde das nicht akzeptieren und einfach mal auf dem ursprünglichen Preis bestehen.
Das ist genau dasselbe wie im laden, wenn ein Artikel falsch angeschrieben ist - wenn der Preis nicht ein offensichtlicher Fehler ist (und das ist eben nur offensichtlich, wenn es um einen Faktor 10 oder so daneben liegt, z. 199.- statt 1990.- oder in dem Rahmen, nicht bei 20 oder 30%) dann muss der Artikel für diesen Preis verkauft werden. Natürlich können sie dann gleich die übrigen Artikel umschreiben (ausser, Du willst die auch noch grad :D), aber für Dich gilt dieser Preis - das ist ein Abgebot und durch Deinen Wunsch, den zu kaufen, nimmst Du dieses Angebot an und sie gehen mit Dir einen entsprechenden Vertrag ein und Verträge kann man nicht einfach so einseitig künden. Wenn Du bezahlt hast, ist der Vertrag sowieso schon zustande gekommen.
Ja, also ich würde auch auf den Vertrag bestehen.
Hast keine Rechtsschutzversicherung?
ZitatOriginal von Sh@rky
Wenn Du bezahlt hast, ist der Vertrag sowieso schon zustande gekommen.
Das Bezahlen hat überhaupt nichts zum dem Zustandekommen des Kaufvertrages zu tun. Ein Kauftvertrag kommt einzig und allein durch durch die übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien (OR 1 f.) über die wesentlichen Vertragspunkte zustande.
Gruäss,
chrlen.
Danke für Eure Kommentare und Anregungen.
Das Problem ist, daß sich Architronic die ganze Sache ja einfach macht: Sie reagieren einfach nicht mehr auf meine Beschwerde.
Wenn man die AGB dieser Firma liest, dann wird einem klar, daß die jederzeit den Preis nach Belieben erhöhen können. Dort heißt es nämlich:
"Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich nach der Preisliste zur Zeit der Auftragsbestätigung bzw. Lieferung berechnet. Soweit ARCHItronic seitens der Hersteller bzw. Lieferanten die Zusicherung erhalten hat, Preissenkungen an die Kunden weiterzugeben, gelten die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Übergabe der Produkte. Dies gilt umgekehrt auch für den Fall von Preiserhöhungen durch die Hersteller bzw. Lieferanten. Im übrigen kann ARCHItronic jederzeit Änderungen der Preisliste auch ohne Vorankündigung vornehmen."
Das ist der Totschläger der Kundenorientierung, wie ich finde.
man muss einfach solche Shops boykottieren...
sollte ihr lieferant/hersteller des produkts bekannt sein, würde ich bei denen mal anrufen und fragen ob sie kürzlich ihre preise verändert haben...
aber naja... scheissladen halt... solange du die bestellung abbrechen kannst und das geld zurück bekommst ist doch alles nur halb so schlimm.
Wenn ich der Chef wäre, würde ich meine Fresse nicht mehr auf der Startseite ablichten lassen.
Es ist bei dir etwas das gleiche Prob wie bei mir. Nur bei mir war der Preis von Anfang an zu tief angeschrieben. Mir hatten sie ja die Vorkasserechnung sogar per Post zukommen lassen mit dem tieferen Preis drauf und da soll einer behaupten, damit stünde der Vertrag nicht.
ZitatOriginal von chrlen
Das Bezahlen hat überhaupt nichts zum dem Zustandekommen des Kaufvertrages zu tun. Ein Kauftvertrag kommt einzig und allein durch durch die übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien (OR 1 f.) über die wesentlichen Vertragspunkte zustande.
Das meinte ich auch nicht, aber wenn er die Rechnung bekommen hat und bereits bezahlt, ist's gelaufen
Die Willensäusserung des Verkäufers war, die HD zum angegebenen Preis zu verkaufen. Die Willensäusserung des Käufers war, sie zu diesem preis zu nehmen. Der Shop hat seine Willensäusserung ja noch durch das Absenden der Rechnug bestätigt und der Käufer hat bezahlt - basta, die Sache ist durch
nun das blöde ist ja, sollte der kunde die AGBs akzeptiert haben, stehen diese über dem OR...
ZitatOriginal von stAni-boy
nun das blöde ist ja, sollte der kunde die AGBs akzeptiert haben, stehen diese über dem OR...
nur blöde dass die abg's nicht gegen das OR verstossen darf
Würde sagen ne heikle Angelegenheit hier, aber meistens verdirbt es sich der shop eh anders...