Architronic: Rechtliches Problem oder so

  • Letzte Woche bestellte ich bei Architronic die MAXTOR Shared Storage Plus 500GB (H24R500) für rund 310.00. Der Artikel war bei toppreise drin und auf grün gesetzt, also an Lager. Sogleich überwies ich per Vorkasse den Betrag.


    Diese Woche kam eine Mail von Architronic mit dem Inhalt: "Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass die Lieferung des * Maxtor Shared Storage Plus 500GB HDD 7200rpm * nicht veranlasst werden kann, weil wir den Artikel nicht mehr beim Lieferanten beziehen können." Ich soll meine Bankdaten angeben, damit sie den Betrag zurücküberweisen können.


    In meinen Augen sind das nur Ausreden, damit sie den Artikel nicht für bloss 310.00 hergeben müssen, denn wahrscheinlich wäre das Produkt viel teurer (jetzt ist es bei toppreise für 600 drin bei Baggenstoss); es steht ja, dass der Artikel nicht mehr bezogen werden könne, obwohl dieses Produkt das Spitzenmodell von Maxtor ist und erst kürzlich auf den Markt gekommen ist. Also ist es momentan vielleicht nicht verfügbar, aber Mitte Dezember schon.


    Habe ich nun das Recht, auf meinen Kauf zu 310.00 zu beharren und halt auf das Produkt zu warten, bis es verfügbar ist?

  • Meiner Meinung nach kannst du auf das Produkt beharren. Kam ja ein Kaufvertrag zustande, die dürfen nicht einfach mir nix dir nix zurücktreten.

    -=- Intel Core 2 Duo E6400 Socket 757 -=- Asus P5B-E Plus, Intel P965 -=- HIS Excalibur X1950Pro IceQ3 Turbo -=- OCZ Platinum-Series DDR2 800 CL4 -=-
    -=- 250 GB Seagate Barracuda SATA II 16 MB-=- 160 GB Samsung Spinpoint -=- 200 GB SpinPoint P120 SATA II -=- 120 GB Seagate Barracuda SATA -=-


    -=- AMD Opteron 144 1800 Mhz -=- ABIT AN8, nVidia nForce4 "Fatal1ty" -=- 2x Asus Extreme N6600GT -=- 2x256MB Corsair XMS 3500 V1.1 (BH5) -=- 2x256MB KHX 3200 AK2 -=-
    -=- 2x250 GB Western Digital SATA II 16 MB -=-

  • ich denke schon das du das recht hättest auf das gekaufte objekt. doch empfehle ich dir deine bankdaten zu übermitteln und somit wenigstens das geld in sicherheit zu haben. ist den ärger nicht wert das ganze.

    E8400 "Wolfdale" @3 GHz @ 1.2V, Asus P5E , OCZ DDR2 800 4x1Gb, HIS HD3870 512Mb, 2 x 320 Gb Samsung, Audigy 2, DELL 24" WFP (Full HD 1920x1200)

  • Und da das ganze ja warscheinlich auf einen Flüchtigkeitsfehler eines Mitarbeiters zurückzuführen ist, würde ich mich mal in die Situation von dem versetzen...


    Jaja, nennt mich nur zu gutmütig, ich weiss :D

    "It really is as useful as a snooze button on a smoke alarm" Jeremy Clarkson


    "Wennsd den Baum siehst, in den du rein fährst, hast untersteuern. Wennsd ihn nur hörst, hast übersteuern" Walter Röhrl

    Einmal editiert, zuletzt von tornado ()

  • Mal wieder ein Input von der Verkäufer-Seite:


    1.) Punkt 2.2 der AGB's von Architronic enthält min. 2 Angaben, die dieses Vorgehen ermöglichen.


    2.) Wenn der angegebene Preis fast 50 % unter dem tatsächlichen Preis war, so ist dies längstens ein massgeblicher und mindestens für einen Toppreise-Benützer ein offensichtlicher Irrtum, der den Verkäufer berechtigt, das Produkt nicht zu diesem Preis abzugeben.


    3.) Die Angaben in einem Onlineshop entsprechen dem Angebot in einem Katalog: Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten....


    Man kann Archi also höchstens vorwerfen, dass sie nicht den Mum haben, den Irrtum einzugestehen.

  • Also soweit ich weiss, bin ich nicht im Recht, wenn der Preisunterschied deutlich ist und irgend um einen Faktor 10, 100 oder so zu tief.


    Bei den 310.00 ist die Sache überhaupt nicht klar. Ausserdem war das gleiche Produkt bei Baggenstoss für 350 oder so drin, also auch sehr tief.

  • Zitat

    Original von -PC4ALL-
    Mal wieder ein Input von der Verkäufer-Seite:


    3.) Die Angaben in einem Onlineshop entsprechen dem Angebot in einem Katalog: Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten....


    hmm das würde ich mal im OR nachschlagen, das argument überzeugt mich nicht so, bin aber auch nicht sicher und selber zu faul um nachzuschauen ;D

    PC: P2 350, Asus Intel 440BX, ATI RAGE Pro 8mb + Diamond Monster 3D II X200 12mb, WD 6.4 GB , 128 mb Ram, Toshiba 36fach, Logitech MX500 (Fanta-getestet)
    Monitor: Compaq S700
    Sound: Logitech Z-560 (rockt wie die sau !), Creative MegaWorks 550


    www.dst-eSports.com

  • Zitat

    Original von L-MAN
    doch empfehle ich dir deine bankdaten zu übermitteln und somit wenigstens das geld in sicherheit zu haben. ist den ärger nicht wert das ganze.


    Ich würde das jetzt so verstehen, dass er den Deal aktzeptiert und der Kaufvertrag verfällt.


    Preise in Katalogen sind nicht verbindlich, wies mit einem Onlineshop aussieht weis ich nicht, wenn du aber in ein Geschäft gehst, und dort irgend ein Artikel siehst, ist der Preis verbindlich, auch wenn er falsch ist, ausser es ist ganz klar dass ein Irtum vorliegt. So habens wir in der Schule gelernt, zum Nachschuen wies mit einem Onlineshop aussieht, bin ich zu faul, auch wenn das ZGB OR sowiso zwischen Tastur und Bildschirmen liegt;)

  • Hast du denne je eine Bestätigunsmail bekommen!
    Die nicht automatisch abgeht!

    Nur noch am HP Läppi unterwegs :gruebel
    Streite Dich niemals mit einem Idioten, denn damit läßt Du Dich auf sein Niveau herab und dort schlägt er Dich mit seiner Erfahrung!

  • Vergiss es. Beim bestehlen hast du sein AGB angenommen und dort steht ganz klar das, wenn um ein Irrtum handelt das sie nicht liefern müssen.


    Und im Mail stand nur das sie Lieferproblem haben. Evtl bekommst du ja noch für diese preis wenn du noch ein moment wartest :D

  • Der Kauvertrag ist ja zustande gekommen, und da es kein offensichtlicher Irrtum ist denke ich hast du das recht auf die Ware.


    Onlineshop preise sind nicht verbindlich, jedoch hat er ja bestellt bezahlt usw also den Kaufvertrag abgeschlossen.

  • Zitat

    Original von SkankY
    Der Kauvertrag ist ja zustande gekommen, und da es kein offensichtlicher Irrtum ist denke ich hast du das recht auf die Ware.


    Onlineshop preise sind nicht verbindlich, jedoch hat er ja bestellt bezahlt usw also den Kaufvertrag abgeschlossen.


    aber die shop AGBs sagen da ja was anderes. Dazu sind ja solche AGBs da. Und wenn z.b. ein gerät mit 400 statt 500 angschrieben wurde, kriegst du das teil nicht für 400, da es mehr als 10% ist.

    I survived RS.COM downtime 01/2008, and all I got was this lousy Signature

  • wir können hier noch lange drumherum reden. soweit ich weiss, auch wenn ichs nicht belegen kann ists so, dass ein shop aufgrund eines irrtums die sache zurückziehen kann.


    ruf oder schreib architronic einfach mal an und beschreib, dass du den artikel trotzdem möchtest und ob sie nen termin haben ;)

  • Zitat

    2.3 Die von ARCHItronic angegebenen Liefertermine sind ohne Anderslautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z. B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller. Sollte sich eine Lieferung über einen von ARCHItronic schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen ARCHItronic in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen weiteren Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.


    Mit der zusendung der Rechnung ist der Vertrag zu stande gekommen.
    Du kannst also darauf behaften. Wenn jetzt anders wäre ohne Rechnung und per Post zugesendet dann wäre es korrekt so aber nicht.


    Setze dem Laden eine Frist bis wann du das Produkt möchtest (Nachfrist setzen da würde ich so ende Dezember 23.12.05 schreiben Eingeschrieben senden)


    Zitat

    2.4 Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die ARCHItronic keinen Einfluss hat, wie z. B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller, fehlende Lieferbereitschaft unserer Lieferanten oder Transport-probleme, ist ARCHItronic berechtigt, bestätigte Bestellungen zu annullieren. Der Kunde hat in diesem Fall Anspruch auf Rückerstattung einer allenfalls geleisteten Kaufpreiszahlung; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


    Ja, Sie dann hätten Sie dir aber nie eine Rechnung zustellen dürfen.
    Diese Punkt ist aber so formuliert dass du da nichts machen kannst.


    Das mit dem nicht verfügbar stimmt einfach nicht! Sonst hätte es der Bagenstoss ja auch nicht verfügbar.


    Ich würde da aber nichts weiter machen da kannst du nichts machen.

  • Zitat

    Original von -PC4ALL-
    2.) Wenn der angegebene Preis fast 50 % unter dem tatsächlichen Preis war, so ist dies längstens ein massgeblicher und mindestens für einen Toppreise-Benützer ein offensichtlicher Irrtum, der den Verkäufer berechtigt, das Produkt nicht zu diesem Preis abzugeben.


    Das können sie vergessen.


    Das gilt nur bei offensichtlichen Irrtümern und ein offensichtlicher Irrtum ist Faktor 10 oder 100, wenn z.B. ein Fernseher im Geschäft für 19.90 angeschrieben ist statt für 1'990.-


    Das ist im Internet genau dasselbe ;)


    Ich würde denen schreiebn, dass Du auf dem Vertrag beharrst - wenn sie Dir noch eine Rechnung senden auf der genau dasselbe steht, erst recht.

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

  • naja wenn du die Rechnung hast ist der Fall klar... ich hoffe nur, dass sie unterschrieben ist, ansonsten ist sie nicht rechtsgültig :D


    Or 191
    abs 1.
    Kommt der Verkäufer seiner Veratragspflicht nicht nach, so hat er den Schaden, der dem Käufer hieraus entsteht, zu ersetzen.


    --> Mehrpreis muss architronic zahlen XD



    Vertrag wurde gem. or1 ja abgeschlossen... gegenseitige, übereinstimmige Willensäusserung (siehe Rechnung).


    so long ;)

  • Theoretisch ja, aber wenn der Archi jetzt sagt der ARtikel ist nicht lieferbar dann gelten dessen AGB


    Zitat

    2.4 Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die ARCHItronic keinen Einfluss hat, wie z. B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller, fehlende Lieferbereitschaft unserer Lieferanten oder Transport-probleme, ist ARCHItronic berechtigt, bestätigte Bestellungen zu annullieren. Der Kunde hat in diesem Fall Anspruch auf Rückerstattung einer allenfalls geleisteten Kaufpreiszahlung; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


    Was willst du dann machen? Du kannst ja sicher schreiben das es bei einem andren Lieferbar ist. Er schreibt dann er könne keine beziehen. Und naja auf einen Rechtsschreit oder so würde ich micht lieber nicht einlassen...Oder hast du eine Rechtsschutzversicherung? Dann würde ich anrufen dann machen Sie alles......sonst würde ich es lassen.