Radarmeldegeräte

  • Zitat

    Original von manitou


    achja, bin seit ein paar tagen mit meinem alten spv m2000 und tomtom unterwegs. ausserdem muss irgendwie noch die blitzer-map vom 30.12.07 auf die speicherkarte gerutscht sein.. :D
    weiss jemand, ob die polizei auch ein handy ohne durchsuchungsbefehl oder ähnliches kontrollieren darf? reine navigationsgeräte dürfen ja kontrolliert werden.


    Ich denke nicht. Sonst schreibst du dir ein Script, dass die Datei löscht und machst ne Verknüpfung auf den Desktop. That's it!

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  • Zur Richtigstellung:


    Bundesgerichtsentscheid in Sachen GPS Radarwarnungen


    Das Bundesgericht hat in Sachen GPS - Radarwarngeräte ein erstes Urteil gefällt und im konkreten Fall ganz offensichlich das Hauptanliegen von Bundesrat Leuenberger, nämlich dessen umstrittenes Projekt „Via secura" durch Bussengelder zu finanzieren, unterstützt. Das Urteil verletzt nach Ansicht von der Radar - Info- Zentrale, nach einer ersten Lesung das bestehende Recht klar aus folgenden Gründen:


    1. Der Amigo war bis Ende 2006 unumstritten legal. Das Bundesgericht hat in einem Entscheid aus dem Jahre 1977 klargestellt, dass die Warnung vor Radarmessungen nicht strafbar ist und fiskalische Gründe für die Frage der Warnung keine Rolle spielen dürfen. Darauf haben sich die Schweizer seither verlassen und stehen nun durch die Verletzung der eigenen Vorgaben durch das Bundesgericht im Regen. Ein weiteres Beispiel dafür, dass sich die Schweizerbürgerin und der Schweizerbürger immer weniger auf staatliche Aussagen abstützen können. Die Rechtssicherheit verabschiedet sich aus der Schweiz.




    2. Das Bundesamt für Strassen hat im Januar 2007 eigenmächtig und unter Verletzung des Grundsatzes, wonach keine Strafe ohne klare gesetzliche Grundlage ausgesprochen werden darf, die Erweiterung der „verbotenen Radargeräte" verfügt. Die Eigenmacht von Bundesämtern wird mit diesem Urteil weiter zunehmen und die Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz werden mit noch mehr Verboten auf anderen Gebieten konfrontiert werden.




    3. Der „Amigo" ist seit Beginn 2007 kontinuierlich weiterentwickelt worden. Das im Urteil des Bundesgerichtes erwähnte Gerät, das anfangs 2007 erworben worden ist, hat mit dem heutigen „Amigo" überhaupt nichts mehr zu tun. Das heute vertriebene Gerät weist den Benutzer lediglich auf unfallträchtige Strassen und Einrichtungen hin, so z. Bsp. auch auf Schulen und Kindergärten.




    4. Gemäss http://www.roadcross.ch/, einer Organisation, die durch Angehörige von Opfern eines Rasers ins Leben gerufen worden ist, hat der „Amigo" schon mit seinem alten Inhalt die Verkehrssicherheit erhöht, damit Menschenleben gerettet. Roadcross nutzte die Warnung vor Geschwindigkeitsmessungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.




    5. Die Untersuchung eines angehenden Kantonspolizisten hat gezeigt, dass die Warnung vor fest installierten Geschwindigkeitsmessgeräten die Unfälle an einem konkreten Standort von 107 auf deren 2 pro Jahr reduziert hat. Die Kenntnis von Standorten fest installierter Radarmessgeräten verhindert somit Unfälle, aber nur dann, wenn die Standorte den Verkehrsteilnehmerinnen und - teilnehmern bekannt sind. Das zeigt auch die Tatsache, dass der Staat selbst an exponierten Stellen auf Radarmessungen hinweist.




    6. Der Beschwerdeführer vor Bundesgericht ist im konkreten Fall dabei zu prüfen, ob er den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der Verletzung des Legalitätsprinzips anrufen wird.


    Die erste Analyse des bundesgerichtlichen Urteils zeigt, dass die erwähnten Zusammenhänge von den Bundesrichtern entweder nicht erkannt worden sind, oder nicht erkannt werden wollten. Damit stehen sie im Gegensatz zu zahlreichen erst- und zweitinstanzlichen Gerichten in der Schweiz. Richterinnen und Richter in den Kantonen Graubünden, Thurgau, Luzern, Bern und Schaffhausen haben die Verletzung des Gesetzes durch das ASTRA bejaht und rechtskräftig zugunsten der Schweizer Bürgerinnen und Bürger entschieden.


    Eine Anzeige des ASTRA gegen die Vertreiber (Radar-Info-Zentrale) des „Amigo" hat sich ebenso in Luft aufgelöst, da die zuständige Richterin die willkürliche Erweiterung der angeblich illegalen Geräte für unzulässig erklärte und damit die Angeklagten frei sprach. Damit ist der Vertrieb und die Herstellung des Gerätes im Sinne des Art. 57b SVG zulässig, dessen Gebrauch nach dem sehr dürftig begründeten Urteil des Bundesgerichtes angeblich nicht.


    Die Radar-Info-Zentrale wird das bundesgerichtliche Urteil in den kommenden Tagen eingehend analysieren. Sollte sich dabei Handlungsbedarf abzeichnen, was infolge der Tatsache, dass der alte „Amigo" mit dem von Bundesgericht beurteilten „Amigo" nichts mehr zu tun hat, wenig wahrscheinlich ist, werden die entsprechenden Schritte unternommen. Die Radar-Info-Zentrale wird sie weiter orientieren

  • Ja, das gilt für alle Geräte, die AUTOMATISCH auf solche Stellen hinweisen.


    Und die Stellungnahme der Radarzentrale ist nicht relevant. Auch aus Sicht des Bundesamtes für Verkehr (und zwar deren Juristen) ist der Fall so klar wie für das Bundesgericht.

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

  • spinnen den die römer ? blitzer ist ein offizielles angebot vom tom tom gerät ! ??
    wie weit geht es noch mit unserer Gesellschaft? werden fahrpläne auch noch verboten und man muss in zukunft den zug auf gut glück erwischen ?
    air control ? die sagen dir wann du atmen darfst ?


    kann es kaum fassen, absolute Idiotie und Gesellschaftverdummung!
    wie ein deutsches Bundesland mit dem höchsten Hügel von 230m ein Gesetz für Seilbahnen ausarbeiten musste, was die Bürger ca 50'000€ gekostet hat!
    das ganze zum zweck NICHTS ! Krank unsere Gesellschaft ist einfach nur Krank echt !

    There are only 10 types of people in the world - those who understand binary, and those who don't.

  • warum privatisieren wir die Polizei nicht gleich? Dann können die Polizisten, wie in anderen Staaten auch [Bulgarien: 50.- CHF vs. Ausweisentzug...] gleich selbst die Boni für Ihren Leistungsabhängigen Lohn beschaffen... :gap



    ich werde halt mein smartphone mit headphone benutzen... GPS Teils werden eh nur geklaut ;-)


    Ich werd gleich ne Halterung an meinem Fahrrad befestigen. Bis jezt hatte ich nämlich Glück. Trotz unzähligen Geschwindigkeitsüberschreitungen wurde ich nie wegen zu schnellem Fahren von der Polizei gebüsst... hähä

    Marktplatz Bewertung
    Kiste 1: Sloti 800 TB
    Kiste 2: DLT3C @ 2.6GhZ
    ...
    Kiste 7 & Kiste 8: PhII 720BE, 8GB ram. 1x mit X25-m II 80GB & 4870, 1x mit indilinx MLC 32GB

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  • Na denn werd ich gleich mal wieder ne neue Datenbank für mein feines Magellan ziehen.


    Nicht dass ich es sonst nicht benutzt hätte.... ;)

    Horsepower sells cars, torque wins races!
    Caroll Shelby

  • Sh@rky: Nein ist es nicht. Denn es wird von einem veralteten Gerät gesprochen. Damals hatte es wirklich noch vor Radars gewarnt und das ist verboten. Jetzt warnt vor Unfallschwerpunkten oder vor einem Tunnel heisst es "Fahren Sie vorsichtig durch den nächsten Tunnel". Ebenfalls warnt er vor Schulhäusern o.ä. wo viele Kinder sind. Das ist für mich extrem wichtig. Weil ich sages so: Ich fahre innerorts etwa 60km/h, wennd die Strasse frei ist. In einer Stadt wo ich mich nicht auskenne, habe ich ja keine Ahnung wo die Schulhäuser sind. Da finde ich so eine Info extrem wichtig, dann drossle ich mein Tempo auf 40 und bin um einiges aufmerksamer als ich es sonst wäre.


    Mich kratzt es so oder so nicht ob es verboten ist oder nicht.


    hauri: Dann hast du das Tomtom aber nicht in der Schweiz gekauft oder? Weil in ganz Europa sind die Radarwarner legal, ausser in der Schweiz. 99% der Navis hätten diese Funktion drinnen, sie ist aber in der Schweiz ausgeschaltet. ;-) Wenn du aber dein Navi im Ausland kaufst, sind die Funktionen oftmals drinnen, weil die Hersteller sich denken: Leck uns Schweiz, du bist zu klein und zu unwichtig, als dass wir die ganzen internationalen Versionen extra auf die Schweiz umschreiben. ;-)

  • habe meins auch aus der schwez, allerdings die radarmeldungen nicht via funktion draufgeladen. also ich wurde nicht gewarnt ;)

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  • Ich weiss gar nicht, wozu man in der Schweiz Radarwarner braucht. Ich fahre jeden Tag zweimal zur Arbeit und zurück und ich muss praktisch immer 10-20km/h langsamer fahren als erlaubt, weil hier einfach nur Schleicher unterwegs sind. Ob das am Kanton liegt...

    Intel i7 980X | MSI Big Bang Xpower | 12GB Corsair Dominator DDR3-1600 | nvidia GeForce GTX 690 4GB | 2x Intel X-25M SSD 160GB | SB X-Fi | Seasonic X-750 | Silverstone FT01 black | 3x HP ZR24w @ 5760x1200 Triplehead
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    2 Mal editiert, zuletzt von Bluesilentpro ()

  • Zitat

    Original von SneakBite
    Sh@rky: Nein ist es nicht. Denn es wird von einem veralteten Gerät gesprochen. Damals hatte es wirklich noch vor Radars gewarnt und das ist verboten. Jetzt warnt vor Unfallschwerpunkten oder vor einem Tunnel heisst es "Fahren Sie vorsichtig durch den nächsten Tunnel".


    Sorry, das ist lächerlich. Das mit den "Unfallschwerpunkten" ist ganz einfach eine billige verdeckte Radarwarnung, es könnte ebensogut melden "Vorsicht, Fahren Sie vorsichtig durch den nächsten Tunnel, es ist ein fest installierter Radar vorhanden".


    http://polizeinews.ch/page/6316/43


    Ich bin ja auch nicht Fan solcher Massnahmen, aber ich kann Dir garantieren, dass das in nächster Zeit durchgezogen wird ;)

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

    Einmal editiert, zuletzt von Sh@rky ()

  • Zitat

    Original von Sh@rky
    Ich bin ja auch nicht Fan solcher Massnahmen, aber ich kann Dir garantieren, dass das in nächster Zeit durchgezogen wird ;)


    Aber auch nur bis wieder ein Betroffener die Sache vor Gericht zieht und Recht bekommt! :gap Und zumindest bis das ganze gesetzlich ordentlich verankert ist, wird das auch so bleiben.


    Die ganze Geschichte ist wirklich ein Riesenwitz. Bekomme ich denn nun ein Update für meine 6-jährige Twixtel/Twixroute-Lizenz? Wenn mir ein Bekannter die Position eines Radarkastens nennt, muss ich diese Person nun anzeigen? Muss ich denn nun die in meinem Gehirn gespeicherten Standorte von Radargeräten auch vor jeder Fahrt löschen, zum Beispiel durch die Einnahme von ordentlich Alkohol und/oder Drogen? :totlach

  • Zitat

    Original von Skoalman
    Wenn mir ein Bekannter die Position eines Radarkastens nennt, muss ich diese Person nun anzeigen?


    ja :D


    Zitat

    Muss ich denn nun die in meinem Gehirn gespeicherten Standorte von Radargeräten auch vor jeder Fahrt löschen, zum Beispiel durch die Einnahme von ordentlich Alkohol und/oder Drogen? :totlach


    ja :gap

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

  • ich sehe das Problem nicht. Es ist doch klipp und klar geregelt wie schnell man fahren darf. warum hält man sich denn nicht daran?


    Wenn man sich simpel einfach an die Gesetzgegebenheiten halten würde, so bräuchte man auch kein radarwarngerät um sich vor "unfallschwerpunkten" warnen zu lassen...


    Wenn man bei einem Unfallschwerpunkt korrekt und aufmerksam fährt, dann kann davon ausgegangen werden, dass man sonst prinzipiell immer zu schnell fährt.


    Vermutlich gibt es auch Kinder ausserhalb von Schulgebieten, die ganz unerwartet auf die Strasse rennen können. Auch wenn es zum Unfall kommt, nur schon daran denken zu müssen dass es wegen den 10km/h zu schnell evtl. nicht zum Unfall gekommen wäre... Davor kann selbst der beste Unfallschwerpunkt nicht warnen.


    Wer gegen das Gesetzt verstösst ist ein potenzieller Staftäter. Damit kann man sich abfinden und sich dessen Konsequenzen bewusst sein, oder man hält sich einfach dran.

  • Also ich verstehe die Diskusionsgrundlage noch heute nicht....


    Zitat

    Original von SneakBite
    [...]
    Das ist für mich extrem wichtig. Weil ich sages so: Ich fahre innerorts etwa 60km/h, wennd die Strasse frei ist. In einer Stadt wo ich mich nicht auskenne, habe ich ja keine Ahnung wo die Schulhäuser sind. Da finde ich so eine Info extrem wichtig, dann drossle ich mein Tempo auf 40 und bin um einiges aufmerksamer als ich es sonst wäre.
    [...]


    sorry, aber die Geschwindigkeiten sind ganz klar geregelt: 50, ..... 100 & 120.


    Übersetzt: FÜNFZIG, SECHZIG, ETC. HUNDERT & HUNDERTZWANZIG! schluss und ende.


    Speziell Innerorts, der sinn des Fahrens ist nicht das mann weis der herr nicht alles bei der fahrt macht (sei es zigarette anstecken oder telefonieren oder was weis ich) und nur an "schlüsselstellen" aufmerksamer ist. schonmal daran gedacht das es neben schulen auch noch fussgängerstreifen gibt? und ev. kinder die nicht so auf die regeln achten und auch mal so über die strasse gehen?!


    sorry, ich will hier niemandem auf die füsse treten, aber mich nervt das ehwige getue gewisser leute von wegen die böseböse polizei. fahrt einfach anständig und nach den regeln, dann habt ihr auch keine probleme.
    und mit aussagen wie oben zitiert oder dass mann an ner ampel automatisch mind. 55 drauf hat, kann ich nix anfangen, ich selber fahr nen 05 xc70, welcher ja nicht gerade untermotorisiert ist, aber das wär das erste mal wo ich sowas machen würde. man merke: ampeln sind dazu da den verkehr zu regeln, nicht um burnouts zu fabrizieren oder die beschleunigung des wagens bis zu den grenzen zu geniessen.


    entschuldige bitte die anmerkung, aber leute die mir solche aussagen an den kopf werfen, die tun in keinster weise leid wenn sie gebüsst werden, im gegenteil.


    wie gesagt, ich will niemandem auf die füsse treten, sollte ich mich irgendwo falsch ausgedrückt haben entschuldige ich mich!!!



    PS. ja, ich fahre auch viel (arbeite im aussendienst in deutschland und österreich & und habe baustellen in der ganzen schweiz zu betreuen).

    "Es gibt männer, die sich mit dingen wie die Frau zu verstehen beschäftigen, ich beschäftige mich mit banaleren dingen wie der Relativitätstheorie..." (Einstein)

  • Dem kann ich mich nur anschliessen.


    Und jetzt kommen bestimmt diejenigen, die sagen werden: "ausgerechnet Sh@rky, der Raser!"


    Ich fahre gerne schnell - aber dort wo's zu verantworten ist, auf der AB, wenn nicht dichter Verkehr herrscht, ausserorts, wenn links und rechts keine Gebäude stehen, kein Wald oder sonstige Hindernisse, hinter denen ein Tier hervorrennen könnte, einfach wo's übersichtlich ist!


    Aber innerorts (generell und nicht nur bei Fussgängerstreifen oder vor Schulen!!!) oder an unübersichtlichen Stellen fahre ich - vor allem bei den momentanen Strassenverhältnissen - lieber mal 40 als 55, auch wenn's dafür keinen Orden und für 55 keine Busse gibt!


    Was ich in den letzten Tagen wieder gesehen habe auf unseren Strassen (quer aus dem kreisel, mit durchdrehenden Rädern an Bushaltestellen vorbei (zu zweit hintereinander!), viel zu schnell (50-60) auf Schneematsch usw.) gibt mir nicht nur zu denken, nein, solche Vollidioten sollte man einfach aus dem Verkehr ziehen!
    Was denken sich diese Deppen eigentlich? haben die schon mal auf Schneematsch eine Vollbremsung machen müssen?
    Ich versteh' das nicht!
    Aber wenn man einen Durchzugsmessung 80-180 auf der freien Autobahn macht, gilt man als verantwortungsloser Raser! :stupid

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

    2 Mal editiert, zuletzt von Sh@rky ()

  • ich habe über 20 radastandorte in der stadt winterthur in meinem kopf gespeichert! bin ich nun ilegal ?

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  • Zitat

    Original von Sh@rky
    Aber wenn man einen Durchzugsmessung 80-180 auf der freien Autobahn macht, gilt man als verantwortungsloser Raser! :stupid


    hehe.. ich fahr eigentlich nicht mal auf der Autobahn zu schnell...


    (es sei denn, ich habe ne Änderung der zulässigen Geschwindigkeit nicht bemerkt...^^).


    aber das liegt wohl daran, dass ich noch n ungeübter Fahrer bin. Wenigstens weiss ich es^^

    Marktplatz Bewertung
    Kiste 1: Sloti 800 TB
    Kiste 2: DLT3C @ 2.6GhZ
    ...
    Kiste 7 & Kiste 8: PhII 720BE, 8GB ram. 1x mit X25-m II 80GB & 4870, 1x mit indilinx MLC 32GB

    [SIZE=7]Dieser Beitrag, inkl. vorhandenen Anhängen, ist ungeschützt und könnte während der Übermittlung oder nachträglich von 3. verändert werden. Der Absender schliesst deshalb jede Haftung oder rechtliche Verbindlichkeit für elektronisch versandte Nachrichten aus. Weiter ist der Inhalt des Postings frei erfunden, eventuelle Annäherungen an die Realität sind höchstens unbeabsichtigt und zufällig entstanden. Zu all meinen PCs haben mehrere Leute Zugang und nutzen diesen auch.[/SIZE]