Nebenjob in der Lehre

  • Hallo zusammen


    Ich möchte gerne nebenbei etwas Geld verdienen. Bin momentan in einer normalen Ausbilung.
    Weiss jemand ob das gesetzlich überhautp möglich ist? Wenn ja, wo?


    MFG
    Jurassic_Five

  • Gesetztlich nicht zugelassen.



    War aber auch Snowboard Instructor im Winter, das schadet keinem was. Aber im Prinzip dürftest du das nicht.

  • Zitat

    Original von Jurassic_five
    Hallo zusammen


    Ich möchte gerne nebenbei etwas Geld verdienen. Bin momentan in einer normalen Ausbilung.
    Weiss jemand ob das gesetzlich überhautp möglich ist? Wenn ja, wo?


    MFG
    Jurassic_Five


    Wie schon gesagt wurde, es ist nicht zulässig eine feste Stelle neben dem regulären Job zu haben.
    Im Sinne einer Gefälligkeit oder eines Events natürlich kein Problem, der Rest ist wohl Grauzone ;)


    Konkretes Beispiel: Das Wochenende und die Ferien sind da um sich ausruhen, wenn du in den Ferien arbeitest und der Chef merkt das (beispielsweise durch verminderte Arbeitsleistung) kann er dich anhalten Ferien zu nehmen!

  • bei dem gesetz geht es eher um arbeitsnehmerschutz wegen überbelastung und arbeitsgeberschutz wegen vernachlässigung.


    weitere punkte sind versicherung und sozialleistungen


    |---> it MUST be a spoon! <---|


      

  • Zitat

    Original von Jurassic_five
    Der Lehrmeister ist kein Problem, der hat nichts dagegen.


    lehrmeister hat in solchen sachen selten was zu husten ;)


    |---> it MUST be a spoon! <---|


      

  • Also, ich weiss ja nicht, während meiner Lehre bin ich noch an 2-3 Abenden bei so nem Umfrageinstitut telefonieren gegangen. War zwar beschissen, aber naja, immerhin gab es einen Zustupf. Ebenfalls so 2 Samstage pro Monat habe ich in der Migros ausgeholfen. Hatte nie Probleme.

  • Zitat

    Original von domsch
    Gesetztlich nicht zugelassen.


    Falsch. Mit Zulassung und Information von Lehrbude durchaus möglich.


    Nur müsstest du das rein theoretisch auch wieder angeben...

  • Zitat

    Original von SEEdER


    Falsch. Mit Zulassung und Information von Lehrbude durchaus möglich.


    Nur müsstest du das rein theoretisch auch wieder angeben...


    ne, mehr als 100% arbeiten darfst du nicht und afaik ist ne Lehre ein Vollzeitjob.

  • Also soweit ich weiss, ist es erlaubt, wenn


    - Dein Arbeitgeber das OK dazu gibt
    - Der Nebenjob keine Konkurenz dem Lehrbetrieb gegenüber bildet
    - Der Nebenjob die Lehre nicht tangiert (also auch die Schule nicht beeinträchtigt)


    Der Nebenjob sollte jedoch nicht Schwarz laufen sondern ansonnsten mit den Gesetzlichen Abzügen belastet sein: Ausnahme: Jobs unter 2000.- Franken Jahreslohn.

  • Zitat

    Original von domsch
    ne, mehr als 100% arbeiten darfst du nicht und afaik ist ne Lehre ein Vollzeitjob.


    Und was machen die Leute, die Tagsüber im Büro arbeiten und vielleicht 2 - 3 mal die Woche Abends noch in einer Bar oder Restaurant arbeiten?

    ... mir ist beim Lesen auch gleich das Monokel ins Martini-Glas gefallen!

  • wobei Punkt 3 sehr schwer zu beweisen ist.


    btw wieso unter CHF 2K Jahreslohn? Im Prinzip musst du alles angeben auch das unter 2k.


    Edit: Wegen den 100% + Nebenjob. Meistens wird das nicht so eng gesehen ;) Aber wenn du einen ekligen Chef hast, hast du vor Gericht keine Chance.

  • Zitat

    Original von AdiZollet
    Also soweit ich weiss, ist es erlaubt, wenn


    - Dein Arbeitgeber das OK dazu gibt
    - Der Nebenjob keine Konkurenz dem Lehrbetrieb gegenüber bildet
    - Der Nebenjob die Lehre nicht tangiert (also auch die Schule nicht beeinträchtigt)


    Der Nebenjob sollte jedoch nicht Schwarz laufen sondern ansonnsten mit den Gesetzlichen Abzügen belastet sein: Ausnahme: Jobs unter 2000.- Franken Jahreslohn.



    ja das ist so korrekt!


    habe mich damit auch schon auseinandergesetzt...


    hatte dann aber das Problem, dass mein Nebenjob für die gleiche (Gross!)Firma gewesen wäre, wie meine Lehre... dat wollten die nicht, mich einmal zum Stundenlohn von 10.- FR und einmal für 50.- anstellen :rolleyes :gap


    cya



    EDIT: unter 2k muss man AFAIR keine AHV etc. bezahlen und muss glaub auch nicht angegeben werden. -> wobei ich glaube, dass das nur der Fall ist, falls es Gesamthaft nicht mehr als 2k sind, aber da er durch den anderen Job schon >2k bekommt, ists owhl nicht so... bin mir nicht sicher...


    -> aber der Arbeitgeber muss dann glaubs keine AHV bezahlen, wenns unter 2k ist. -> würde es überprüfen ;-)


    cya

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    2 Mal editiert, zuletzt von BLJ ()

  • Zitat

    Original von domsch


    ne, mehr als 100% arbeiten darfst du nicht und afaik ist ne Lehre ein Vollzeitjob.


    wer definiert was 100% sind ;)

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  • Zitat

    Original von AdiZollet
    Also soweit ich weiss, ist es erlaubt, wenn


    - Dein Arbeitgeber das OK dazu gibt
    - Der Nebenjob keine Konkurenz dem Lehrbetrieb gegenüber bildet
    - Der Nebenjob die Lehre nicht tangiert (also auch die Schule nicht beeinträchtigt)


    Der Nebenjob sollte jedoch nicht Schwarz laufen



    Kann ich auch bestätigen ;) Der rest bin ich mir nicht sicher


  • :gap:skull


    aber nur wenn du schon das Pensionsalter erreicht hast :P
    Davor ist alles AHV/IV Pflichtig sowie steuerbar ;)


    Wie viel du beim anderen Job verdienst spielt keine Rolle (für die AHV/IV, ALV ist was anderes).

  • Zitat

    Original von domsch
    Davor ist alles AHV/IV Pflichtig sowie steuerbar ;)


    nee, nicht ganz alles. glaubs Jahreseinkommen unter 7K oder 8K ist nicht steuerbar. Lehrlingslohn oder so :P

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    2007: "moonie ist keine Frau. moonie ist eine Gamerin!" ©Lord of Darkness
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  • Zitat

    Original von beatjunkie


    wer definiert was 100% sind ;)


    Der GAV :)


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    Advanced MPC-HC Setup Guide