Hallo zusammen
Ich möchte gerne nebenbei etwas Geld verdienen. Bin momentan in einer normalen Ausbilung.
Weiss jemand ob das gesetzlich überhautp möglich ist? Wenn ja, wo?
MFG
Jurassic_Five
Hallo zusammen
Ich möchte gerne nebenbei etwas Geld verdienen. Bin momentan in einer normalen Ausbilung.
Weiss jemand ob das gesetzlich überhautp möglich ist? Wenn ja, wo?
MFG
Jurassic_Five
Gesetztlich nicht zugelassen.
War aber auch Snowboard Instructor im Winter, das schadet keinem was. Aber im Prinzip dürftest du das nicht.
ZitatOriginal von Jurassic_five
Hallo zusammen
Ich möchte gerne nebenbei etwas Geld verdienen. Bin momentan in einer normalen Ausbilung.
Weiss jemand ob das gesetzlich überhautp möglich ist? Wenn ja, wo?
MFG
Jurassic_Five
Wie schon gesagt wurde, es ist nicht zulässig eine feste Stelle neben dem regulären Job zu haben.
Im Sinne einer Gefälligkeit oder eines Events natürlich kein Problem, der Rest ist wohl Grauzone
Konkretes Beispiel: Das Wochenende und die Ferien sind da um sich ausruhen, wenn du in den Ferien arbeitest und der Chef merkt das (beispielsweise durch verminderte Arbeitsleistung) kann er dich anhalten Ferien zu nehmen!
bei dem gesetz geht es eher um arbeitsnehmerschutz wegen überbelastung und arbeitsgeberschutz wegen vernachlässigung.
weitere punkte sind versicherung und sozialleistungen
Der Lehrmeister ist kein Problem, der hat nichts dagegen.
ZitatOriginal von Jurassic_five
Der Lehrmeister ist kein Problem, der hat nichts dagegen.
lehrmeister hat in solchen sachen selten was zu husten
Also, ich weiss ja nicht, während meiner Lehre bin ich noch an 2-3 Abenden bei so nem Umfrageinstitut telefonieren gegangen. War zwar beschissen, aber naja, immerhin gab es einen Zustupf. Ebenfalls so 2 Samstage pro Monat habe ich in der Migros ausgeholfen. Hatte nie Probleme.
ZitatOriginal von domsch
Gesetztlich nicht zugelassen.
Falsch. Mit Zulassung und Information von Lehrbude durchaus möglich.
Nur müsstest du das rein theoretisch auch wieder angeben...
ZitatOriginal von SEEdER
Falsch. Mit Zulassung und Information von Lehrbude durchaus möglich.
Nur müsstest du das rein theoretisch auch wieder angeben...
ne, mehr als 100% arbeiten darfst du nicht und afaik ist ne Lehre ein Vollzeitjob.
Also soweit ich weiss, ist es erlaubt, wenn
- Dein Arbeitgeber das OK dazu gibt
- Der Nebenjob keine Konkurenz dem Lehrbetrieb gegenüber bildet
- Der Nebenjob die Lehre nicht tangiert (also auch die Schule nicht beeinträchtigt)
Der Nebenjob sollte jedoch nicht Schwarz laufen sondern ansonnsten mit den Gesetzlichen Abzügen belastet sein: Ausnahme: Jobs unter 2000.- Franken Jahreslohn.
ZitatOriginal von domsch
ne, mehr als 100% arbeiten darfst du nicht und afaik ist ne Lehre ein Vollzeitjob.
Und was machen die Leute, die Tagsüber im Büro arbeiten und vielleicht 2 - 3 mal die Woche Abends noch in einer Bar oder Restaurant arbeiten?
wobei Punkt 3 sehr schwer zu beweisen ist.
btw wieso unter CHF 2K Jahreslohn? Im Prinzip musst du alles angeben auch das unter 2k.
Edit: Wegen den 100% + Nebenjob. Meistens wird das nicht so eng gesehen Aber wenn du einen ekligen Chef hast, hast du vor Gericht keine Chance.
ZitatOriginal von AdiZollet
Also soweit ich weiss, ist es erlaubt, wenn
- Dein Arbeitgeber das OK dazu gibt
- Der Nebenjob keine Konkurenz dem Lehrbetrieb gegenüber bildet
- Der Nebenjob die Lehre nicht tangiert (also auch die Schule nicht beeinträchtigt)
Der Nebenjob sollte jedoch nicht Schwarz laufen sondern ansonnsten mit den Gesetzlichen Abzügen belastet sein: Ausnahme: Jobs unter 2000.- Franken Jahreslohn.
ja das ist so korrekt!
habe mich damit auch schon auseinandergesetzt...
hatte dann aber das Problem, dass mein Nebenjob für die gleiche (Gross!)Firma gewesen wäre, wie meine Lehre... dat wollten die nicht, mich einmal zum Stundenlohn von 10.- FR und einmal für 50.- anstellen
cya
EDIT: unter 2k muss man AFAIR keine AHV etc. bezahlen und muss glaub auch nicht angegeben werden. -> wobei ich glaube, dass das nur der Fall ist, falls es Gesamthaft nicht mehr als 2k sind, aber da er durch den anderen Job schon >2k bekommt, ists owhl nicht so... bin mir nicht sicher...
-> aber der Arbeitgeber muss dann glaubs keine AHV bezahlen, wenns unter 2k ist. -> würde es überprüfen
cya
ZitatOriginal von domsch
ne, mehr als 100% arbeiten darfst du nicht und afaik ist ne Lehre ein Vollzeitjob.
wer definiert was 100% sind
ZitatOriginal von AdiZollet
Also soweit ich weiss, ist es erlaubt, wenn
- Dein Arbeitgeber das OK dazu gibt
- Der Nebenjob keine Konkurenz dem Lehrbetrieb gegenüber bildet
- Der Nebenjob die Lehre nicht tangiert (also auch die Schule nicht beeinträchtigt)
Der Nebenjob sollte jedoch nicht Schwarz laufen
Kann ich auch bestätigen Der rest bin ich mir nicht sicher
ZitatAlles anzeigenOriginal von BLJ
EDIT: unter 2k muss man AFAIR keine AHV etc. bezahlen und muss glaub auch nicht angegeben werden. -> wobei ich glaube, dass das nur der Fall ist, falls es Gesamthaft nicht mehr als 2k sind, aber da er durch den anderen Job schon >2k bekommt, ists owhl nicht so... bin mir nicht sicher...
-> aber der Arbeitgeber muss dann glaubs keine AHV bezahlen, wenns unter 2k ist. -> würde es überprüfen
cya
aber nur wenn du schon das Pensionsalter erreicht hast
Davor ist alles AHV/IV Pflichtig sowie steuerbar
Wie viel du beim anderen Job verdienst spielt keine Rolle (für die AHV/IV, ALV ist was anderes).
ZitatOriginal von domsch
Davor ist alles AHV/IV Pflichtig sowie steuerbar
nee, nicht ganz alles. glaubs Jahreseinkommen unter 7K oder 8K ist nicht steuerbar. Lehrlingslohn oder so
ZitatOriginal von Snipa
nee, nicht ganz alles. glaubs Jahreseinkommen unter 7K oder 8K ist nicht steuerbar. Lehrlingslohn oder so
LOL?
ich glaub ihr seid alles schwarze schafe
wenn ihrs mir nicht glauben wollt hier nachlesen..
http://www.ahv.ch/Home-D/AHV/A…v-beitrage.html#Personnes
ZitatOriginal von beatjunkie
wer definiert was 100% sind
Der GAV
lehrlinge sind selten dem GAV unterstellt