Der "Clowns-der-Strasse" Thread

  • Schnellfahren zeichnet ein Crashrecorder nicht auf.
    Soweit ich weiss, misst der nur G-Kräfte, oder?


    edit: Link zum entsprechenden Artikel in der Automobil Revue

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    Einmal editiert, zuletzt von frazz ()

  • Zitat

    Original von frazz
    Schnellfahren zeichnet ein Crashrecorder nicht auf.
    Soweit ich weiss, misst der nur G-Kräfte, oder?


    edit: Link zum entsprechenden Artikel in der Automobil Revue


    Beschleunigungs-Kräfte reichen ja... daraus kann man einigermassen genau auch die Geschwindigkeit errechnen.

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  • Aber gemäss dem Artikel, den ich verlinkt habe, muss die G-Kraft einen gewissen Wert übersteigen, damit aufgezeichnet wird. Und ich denke nicht, dass dieser Wert so tief gewählt ist, dass er schon beim Beschleunigen anschlägt...? So hat's mir jedenfalls auch ein AXA-Versicherungsvertreter erklärt.


    Man kann aber zB daraus folgern, dass schlechte Pneus zu einer Erhöhung der Sicherheit beitragen, weil man mit denen nicht so schnell durch die Kurven fahren kann und der Recorder somit nicht aufzeichnet :gap

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  • Zitat

    Original von frazzAber gemäss dem Artikel, den ich verlinkt habe, muss die G-Kraft einen gewissen Wert übersteigen, damit aufgezeichnet wird. Und ich denke nicht, dass dieser Wert so tief gewählt ist, dass er schon beim Beschleunigen anschlägt...?


    Kommt drauf an - bei der brutalen Beschleunigung eines Turbo-SAAB wird der sicher aufzeichnen :D


    "Der Crash-Recorder der Axa Winterthur ist eine zigarettenschachtelgrosse Box, die Längs- und Querbeschleunigungen misst und ab einer bestimmten Stärke aufzeichnet. Dies während einer Spanne 20 Sekunden vor und 10 Sekunden nach dem Ereignis."
    Würde mir mal jemand erklären, wie das gehen soll? 20s VOR dem Ereignis? :stupid :D



    Wieso gibt's das eigentlich nur für Junglenker? Ich will auch sparen! :droh

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

    4 Mal editiert, zuletzt von Sh@rky ()

  • Ich sehe da beim Zu schnell fahren auch überhaupt kein Problem.


    Die Daten werden ja nur bei einem Unfall gespeichert.


    Die AXA will das angeblich mitte dieses Jahres glaub auch an über 25 jährige anbieten.


    ich finde es eine gute Sache und hat mich noch nie gestört und bin jetzt sogar froh darum.


    Was mich nur gerade einwenig stutzig macht ist, wie das ganze anhand von G-Beschleunigungen berechnet werden soll.


    Ich bin ja nicht 10 meter weit geschoben worden sondern mein Ersatzrad hat schon recht abgefedert aber gerummst hat es allemal =)

  • Zitat

    Original von Entsafter
    Vor dem Ereignis ist ja ganz einfach...


    20-30sec Daten werden einfach zwischengespeichert und falls nichts passiert, werden sie einfach überschrieben. So eine Art Cache.


    Dann wird aber nicht "ab einer bestimmten Stärke aufgezeichnet", sondern eben immer ;)

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

  • Nein, ganz einfach:


    Es wird immer "gebuffert" und falls dann ein Ereignis X mit Stärke über der Aufnahme-Beschleunigung liegt, dann werden die letzten 20 Sekunden aus dem Buffer geschrieben und noch die nächsten 10 Sekunden.


    Falls also nichts passiert, wird auch nichts aufgezeichnet.
    Das ist natürlich nur wieder Spekulation von mir, da ich keine Ahnung habe, wie eine Blackbox funktioniert :gap

  • Zitat

    Original von Entsafter
    Nein, ganz einfach:


    Es wird immer "gebuffert" und falls dann ein Ereignis X mit Stärke über der Aufnahme-Beschleunigung liegt, dann werden die letzten 20 Sekunden aus dem Buffer geschrieben und noch die nächsten 10 Sekunden.


    Falls also nichts passiert, wird auch nichts aufgezeichnet.
    Das ist natürlich nur wieder Spekulation von mir, da ich keine Ahnung habe, wie eine Blackbox funktioniert :gap


    "aufgezeichnet" werden sie immer, gespeichert nur im Ereignisfall...


    Daten in den Buffer schreiben ist doch aufzeichnen, oder?^^


    anyway, auf jeden Fall bin ich der selben Meinung wie du; das läuft schon so ab...



    Zitat

    Was mich nur gerade einwenig stutzig macht ist, wie das ganze anhand von G-Beschleunigungen berechnet werden soll.


    Die hohe Kunst der Mathematik :tongue


    Wenn du zu einem Zeitpunkt stehst und in der ersten Sekunde die mittlere Beschleunigung a1 = +2m/s^2 beträgt und in der zweiten Sekunde die mittlere Beschleunigung a2 = -6m/s^2 beträgt, dann fährst du am Ende der der zweiten Sekunde -4km/h.


    Das kann man jetzt beliebig weiter treiben...

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    3 Mal editiert, zuletzt von BLJ ()

  • zum aufzeichnen noch mal:


    GEMESSEN wird immer


    und die Datenverarbeitung behält die Messwerte für 20 Sekunden im cache.


    Gespeichert wird wenn ein Unfall wahrgenommen wurde.

    If everything seems to be going well, you have obviously overlooked something - Murphy

  • So, zurück vom "Datenauslesen".


    Es wurde NICHTS aufgezeichnet. Der Aufprall war zuwenig stark.


    Wie soll ich da jetzt vorgehen, hat mir jemand einen tip?

  • Deine Mutter hat nichts gesehen? Ich meine er hat sie ja "abgedrängt", somit würden ja zwei Aussagen gegen seine stehen da er ja schon rücksichtslos gefahren ist.

  • Zitat

    Original von Bart
    So, zurück vom "Datenauslesen".


    Es wurde NICHTS aufgezeichnet. Der Aufprall war zuwenig stark.


    Wie soll ich da jetzt vorgehen, hat mir jemand einen tip?


    Mit den herkömmlichen Unfallanalyse-Techniken sollte das doch absolut kein Problem sein? ?( War die Polizei denn nicht am Unfallort? Anhand von Höhe und Verlauf der Lackschäden müsste der Unfall ziemlich klar zu rekonstruieren sein.

  • Polizei war vorort, hat dann auf dem Polizeiposten auch alles fotografiert und ausgemessen etc.
    Naja ich höre wohl nächste Woche von der Versicherung, wie es weiter geht.


    Im Auto meiner Mutter war noch mein Bruder, welche beides bezeugen.


    Naja, ich habe einfach keine Lust da sganze auf die Vollkasko zu nehmen und SELBER 1500.- Selbstbehalt zu bezahlen für etwas, wo ich keine Schuld habe.

  • Zitat

    Original von Bart
    Im Auto meiner Mutter war noch mein Bruder, welche beides bezeugen.


    Das Problem ist die Verwandtschaft. Das zählt in erster Linie mal gleich viel wie die Aussage des einzelnen "Gegners", d.h. es ist Aussage gegen Aussage.


    OK, der Richter wird wohl die Aussagen Deiner Mutter und Deines Bruders trotzdem tendenziell stärker gewichten als die Aussage des Einzelnen, aber das ist immer vom Richter und der Situation abhängig.

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

  • als ich mal mit nem Taxi fuhr (Kreuzplatz @ Biel, bzw Madretsch, von Nidau nach Bözingen/Mett), war vor uns ein dunkelgrüner Espace, der 10-20m vor der Ampel noch auf die rechte Spur ging (über die durchzogene Linie?). wir waren also auf gleicher Höhe zuvorderst und als es grün wurde, fuhren beide Autos gleichzeitig los. der im Espace ging dann mitten auf der Kreuzung auf unsere Spur, murkste uns also ab. der Taxifahrer konnte nicht schnell genug bremsen, konnte nicht ausweichen und es gab beim Espace links hinten ne lange Schramme und beim Taxi vorne rechts ne vermurkste Stelle.


    paarhundert Meter weiter hielten dann beide an, Personalien wurden ausgetauscht, Fotos gemacht und es ging weiter. da ich ins Bözingenmoos wollte, sah ich, dass der im Espace auf den Mitarbeiterparkplatz der Rolex im Bözingenmoos fuhr. offensichtlich war er also auf dem Weg zur Arbeit. aber wie kann man sich nur auf dem Arbeitsweg verfahren? :rolleyes


    später bekam ich dann nen Telefonanruf von der Versicherung des Taxifahrers, weil der Idiot sagte, dass das Taxi in ihn fuhr anstatt umgekehrt! der mitm Espace hat doch tatsächlich seiner Versicherung ein Scheissmärchen aufgetischt, wo jeder bei der Begutachtung der Fotos von den Schrammen und deren Stellen, sowie mit Kenntnissen über die Kreuzung laut herauslachen lassen würde :eeeek


    ich hab dann also schön dem Kreuzverhör standgehalten und erzählt, wie es war, was sich ja 100% mit der Version des Taxifahrers decken sollte. die von der Versicherung versuchte sogar, mir ne Fangfrage zu stellen :P


    als ich später wieder mal mitm Taxi fuhr, sagte mir der Fahrer, dass die Versicherung des anderen den Schaden nicht bezahlen wollte. er schaltete also sein Rechtsschutzversicherung ein, die lustigerweise bei der gleichen Versicherungsgesellschaft war wie die Versicherung vom Espace-Typ. die Rechtschutzversicherung konnte aber dem anderen die Sache nicht 100% anhängen. was dann passierte, lässt mich heute noch den Kopf schütteln. die Rechtschutzversicherung vom Opfer und die Versicherung vom Täter haben den Schaden am Taxi zu je 50% beglichen :stupid

    2006: "Aber wenn die Lehrer mal abgesehen fragt man sich, wo sie die Physik gelassen haben.. Und Knochen und so haben sie grad auch nicht.." ©Yarrow
    2007: "moonie ist keine Frau. moonie ist eine Gamerin!" ©Lord of Darkness
    2008: "Wer bedroh ich den, ...... und wens so wer, dan sicher mit recht!" ©SmallX2
    2009: "wir sollten die Bildschirme unter den Tisch stellen, da es nicht soviel Platz hat" ©Tobi_Wan @ t2w LAN
    2010: "Hör doch auf ständig rumzutrollen!" ©Tulpe (JackCarter)
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    2012: "Eigentlich wollte ich Aromat auf eure Vermicelles tun, wusste aber nicht, ob ihr Alkohol mögt" ©Tobi_Wan
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    2014: "dr Aschi wo ds Intranet programmiert het ... unds Internet" ©RAYDEN
    2015: "Dieses Forum hat 2 Suchmöglichkeiten: [SUCHEN] und Snipa" ©ReDiculum
    2016: "Trump wird ein hervorragender Präsident werden :)" ©1984

    2 Mal editiert, zuletzt von Snipa ()

  • Zitat

    Original von Snipa
    die Rechtschutzversicherung vom Opfer und die Versicherung vom Täter haben den Schaden am Taxi zu je 50% beglichen :stupid


    Das machen die Rechtsschutzversicherungen eben sehr häufig.

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

  • Also bei mir ist es so, dass jeder etwas anderes sagt.
    Laut Polizei ein Streitfall, dass ich nicht lache.


    Jedoch konnte ich nun doch meine Rechtschutz einschalten.


    Die klären nun ab und mein Schaden wird mal vorläufig auf die Vollkasko geschoben und repariert.

  • Zitat

    Original von Sh@rky


    Das machen die Rechtsschutzversicherungen eben sehr häufig.


    auch wenn der Täter zu 100% schuldig ist, keinen Zeugen hat und das Opfer einen glaubwürdigen Zeugen hat und die Spuren am Auto die Version des Opfers 100% bestätigen? ?(

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