Der "Clowns-der-Strasse" Thread

  • Zitat

    Original von rovster


    Rechtswidriges chronisches Linksfahren ist kein Pech... das ist pure Dummheit! Dann noch mit 110kmh!


    ja das rechtswidrige Linksfahren ist kein Pech.. allerdings dass derjenige vor dir fährt ist eben doch Pech :gap


    "Two wrongs don't make a right"

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    Einmal editiert, zuletzt von BLJ ()

  • Hallo zusammen,


    Es macht mir etwas Angst wenn ich lese wie hier diverse Leute aus "eigenem Ermessen" ein Gesetz ins Forum malen, welches ganz und garnicht stimmt.
    Wenn Jemand nach einem absoluten Wert fragt, sollten alle die die Antwort zu wissen glauen, besser nichts schreiben als irgend einen Mist.


    Mich wundert es ganz und garnicht, dass ich Seeder seit gerauemer Zeit nicht mehr gesehen habe... Denn allein von den Erzählungen einiger Personen müsste er Ausweisentzüge hier im Forum durchführen.


    Der Grund warum ich heute reingeschaut habe ist genau die Sache mit dem permanenten linksfahren, weil ich das heute Morgen wieder mal schön miterleben durfte.
    Da ich eine brauchbare Antwort dafür möchte, rufe ich wohl am besten bei der Polizei bzw. beim Strassenverkehrsamt an und frage dort nach.


    Hauptsache etwas geschrieben

  • ich hab einen Koleg der bei der Poilizei arbeitet und meistens sagt er immer das selbe: es ist das ermessen des Polizisten was er macht und was eben nicht, manche legen den beruf so aus und manche eben so... Es gibt halt auch rissen A....... bei ihnen...


    Das sagt ja alles aus oder?

  • Nö es sagt genau nichts aus...


    Wenn er sagen würde: Gemäss Art. xyz, ist das Überholen auf der rechten Fahrban erlaubt sobald man sich im Kolonnenverkehr befindet.


    Das wäre eine Aussage die schon etwas von sich gibt. Nun gäbe es aber herauszufinden, was den Kolonnenverkehr definiert. -> Autos die einander nachfahren? Wohl eher nicht oder? -> Stau? Könnte schon zutreffender sein.

  • Das Problem ist doch, dass das "Rechtsüberholen" eine ziemliche Auslegungsfrage ist, denn ob nun Kolonnenverkehr herrscht oder nicht hängt von der jeweiligen Situation ab. Es ist nirgends im Strassenverkehrsgesetz oder in einer entsprechenden Verordnung definiert, ab wann das Nebeneinanderfahren als Kolonnenverkehr gewertet wird. Es steht nirgends, dass ab einem Abstand von z.B. weniger als 5m auf beiden Kolonnen gleichzeitig das Nebeneinanderfahren ins Kolonnenfahren übergeht. Das könnte man auch gar nicht kontrollieren und damit auch nicht ahnden.
    Das ist eben Auslegungssache eines Richters, falls es zu einem Gerichtsfall kommen sollte.


    Sonst schau' Dir entsprechende Bundesgerichtsurteile (BGE, falls überhaupt vorhanden) an und dann kannst Du Dir selber ein Bild machen (oder eben wahrscheinlich eher nicht, da es immer von der konkreten Situation abhängt, ob der Entscheid in einem solchen Fall im Graubereich so oder so ausfällt).


    Dasselbe ist doch das Auffahren bzw. die Gegenmassnahmen dazu.
    Bisher galt die Auslegung (oder die meisten haben angenommen und es wurde so "erzählt"), dass jegliche Schikanebremsung eine nicht erlaubte Verfehlung ist und mit Busse bestraft wird.
    Vor kurzem habe ich aber von einem BGE gelesen, bei dem derjenige, der eine Schikanebremsung duchgeführt hat, freigesprochen worden ist!
    Der Auffahrende hatte ihn derart bedrängt und hinter dem Auffahrenden ist kein anderer gefahren, der durch die Notbremsung des zu nahe Auffahrenden hätte gefährdet weerden können.
    Aber man kann daraus nicht ableiten, dass man einfach jeden, der zu nahe auffährt, einfach nach Lust und Laune ausbremsen darf und sich praktisch einen Sport daraus machen könnte.


    Also immer abhängig von der konkreten Situation und vom entsprechenden Richter.


    Jedenfalls ist es nicht so klar, dass man sagen kann, rechts Vorbeizufahren sei klar rechts überholen und damit verboten.

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

    2 Mal editiert, zuletzt von Sh@rky ()

  • haha ich wusste es, hab ihn gerade gefragt:


  • Sucht ihr nach nem Grund rechts vorbeiziehen irgendwie schönzureden ? Klingt teilweise irgendwie so...


    Arbeitskollege von mir hats voll erwischt: Autobahn Richtung Bern die Grauholzrampe hoch (Dreispurig) er und fremder Vordermann auf der mittleren Spur, linke Spur irgend n Suppenhuhn das nicht wirklich autofahren kann.
    Auf einmal lässt die sich aus Gott weiss welchem Grund zurückfallen und fährt nur noch um die 70ig. Kollege und Vordermann normal mit 80ig weiter und halt rechts vorbei (sind aber auf der mittleren Spur geblieben, nichts vonwegen wechsel auf die linke).
    Geht hinter ihnen gleich mal das Warnsignal der Zivilstreife an die gleich beide am Rastplatz Grauholz rauszieht... rechts überholt:
    - Busse um die 3000.-
    - Ausweis 3 Monate weg, danach Bewährung (müsste Fragen wie lange)
    - Eintrag im Strafregister


    Der Vordermann hat das Urteil per Rechtsschutz angefochten und hatte keine Chance... also hört auf mit dem subjektiven Mist. Wer irgendwo rechts vorbeizieht läuft Risiko genau dasselbe zu erleben, scheissegal ob er danach einen Spurwechsel macht oder nicht.
    Ich machs seit das dem Kollegen passiert ist wirklich nur noch im absoluten Stau (Stau fahre ich meistens zwar linke Spur, so zum Thema unaufmerksame Lastwagen etc.) oder wenns eine Spur ist die klar angezeigt einen Richtungswechsel macht.


    Das mit den zu langsamen Fahrzeugen zwischen Lastwagen ist in der Schweiz noch absolut heilig, ich war zwei Jahre lang in Deutschland unterwegs und das zu tausenden Kilometern, irgendwann macht man die Bremsbereitschaft schon nur wenn man nen Lastwagen mit nem Auto davor sieht.
    Abgesehen davon geht mir in der Schweiz das elendige Gebummle einiger Verkehrsteilenehmer genauso auf den Sack wie all die Arschlöcher die Rechtsvortritt nicht beachten und nicht wissen wie man im Kreisel zu blinken hat.

  • Zitat

    Original von OutOfRange
    Der Vordermann hat das Urteil per Rechtsschutz angefochten und hatte keine Chance... also hört auf mit dem subjektiven Mist. Wer irgendwo rechts vorbeizieht läuft Risiko genau dasselbe zu erleben, scheissegal ob er danach einen Spurwechsel macht oder nicht.
    Ich machs seit das dem Kollegen passiert ist wirklich nur noch im absoluten Stau (Stau fahre ich meistens zwar linke Spur, so zum Thema unaufmerksame Lastwagen etc.) oder wenns eine Spur ist die klar angezeigt einen Richtungswechsel macht.


    Sorry, die Rechtsschutzversicherung kannst Du im Normalfall eh vergessen - die machen in aller Regel einen Vergleich mit der RV des "Gegners".


    Da würde ich mir aber ernsthaft überlegen, den Fall notfalls bis zum Bundesgericht weiterzuziehen, aber sicher nicht mit der RV :nope


    Das ist ja vollkommen oberlächerlich - von Gefährdung kann da ja überhaupt keine Rede sein, das müssten sie mir zuerst beweisen und das können sie schlicht nicht ohne Video - und dann wird auch ein Richter so entscheiden - da kann die Rennleitung noch lange den Eindruck haben, dass das rechts überholt ist :stupid


    Die Frage stellt sich in diesem Fall natürlich, ob sie WIRKLICH mit nur 10 km/h mehr vorbeigezogen sind...

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

    Einmal editiert, zuletzt von Sh@rky ()

  • Ich sags nur einfach mal so: Man kann sich den Ärger ersparen wenn man einfach im Hinterkopf hält was dabei rauskommen kann.


    Die RV war im übrigen rund ein halbes Jahr mit dem Fall beschäftigt, kann den Kollegen gerne mal Fragen wie weit die die Sache gezogen haben.
    Wie gesagt: Das Theater möchte ich trotzdem nicht haben.

  • das man nicht rechts überholen darf weis ja glaub jeder! nur ist die auslegung was rechts überholen und was staufahrten sind nicht klar definiert und im ermessen des Polizisten (übrigens wird der Richter fast immer den Polizisten zustimmen, die haben immer recht, egal um was es geht...)


    DAS hat nichts mit Rechtstatt zu tun!
    und die Busse und 3 Monate Ausweis Entzug ist ja der hammer für was das jeden Tag x mal auf Schweizer Autobahnen vorkommt...


    Und wie schon gesagt, solche Bullen die auf sowas eine Anzeige schreiben sollten man nur ruhig die Meinung sagen!


    übrigens müssen sie dir auch beweisen können das du gefahren bist, ein video oder so von hinten reicht dazu sicher nicht aus, es bleibt ihnen nur das anhalten übrig! Wenn mal was kommen sollte und sie keinen beweiss haben das DU gefahren bist ja nichts zugeben!!! alles abstreiten und sagen das ein Familien mitglid gefahren ist! Das selbe gilt natürlich auch für Radarfotos von hinten... Wenn man das weis kann man unter umständen eine Anzeige mit einer teuren Busse und Ausweisentzug entkommen... Das klappt aber nur einmal...


    Wenn es um eine Anzeige geht würd ich grundsetztlich nie irgend was zugeben, sie sind in der Beweispflicht! Viele Leute lassen sich aber von den Polizisten einschüchtern...

  • Hmm
    Schweizer Strassneverkehrsgesetz.
    Kapitel 2 Artikel 35 Absatz 7;
    Dem sich ankündigenden, schneller fahrenden Fahrzeug ist die Strasse zum Überholen freizugeben. Wer überholt wird, darf die Geschwindigkeit nicht erhöhen.


    Also hätte das Suppenhuhn eigentlich die Strasse freigeben müssen.


    In Deutschland ists so, dass wenn die Allgemeine Geschwindigkeit auf der Autobahn unter 60km/h fällt (Stau weiter vorne usw.), darf rechts überholt werden.
    Hab aber im Schweizer Gesetzt noch grad nichts ähnliches gefunden.

    [Backup Server] Intel i5 3470 (4x3.2GHz), 8GB, 120GB SSD, ~50TB, Lian-Li D8000
    [24/7 Server] Xeon W3670 (6x3.2GHz), 18GB, 2.4TB SSD, 13TB HDDs
    [Gaming 1] Xeon E5-1620 v3, 16GB, 3TB SSD, Geforce 1070 8GB, 27" Acer Predator + 22" + 30"
    [Büro] Medion Erazer X7841 Laptop, i7 6700HQ, 16GB, 2.5TB SSD, Geforce 970M 3GB, 17.3" FHD

    [Oldschool] Asus P2B-B, 466MHz Celeron, 0.5GB SDRAM, geForce 2, 606 GB

    2 Mal editiert, zuletzt von Tobi_Wan ()

  • Zitat

    Original von OutOfRange
    Ich sags nur einfach mal so: Man kann sich den Ärger ersparen wenn man einfach im Hinterkopf hält was dabei rauskommen kann.


    Ja, das schadet natürlich auf keinen Fall ;)


    Zitat

    Original von Duke
    übrigens müssen sie dir auch beweisen können das du gefahren bist, ein video oder so von hinten reicht dazu sicher nicht aus, es bleibt ihnen nur das anhalten übrig! Wenn mal was kommen sollte und sie keinen beweiss haben das DU gefahren bist ja nichts zugeben!!! alles abstreiten und sagen das ein Familien mitglid gefahren ist! Das selbe gilt natürlich auch für Radarfotos von hinten...


    Naja, das funktioniert wohl auch kaum.
    Hab's grad kürzlich mal spasseshalber versucht. Tochter ist mit meinem Wagen in Solothurn in die (allbekannte) Grossradaranlage gerasselt.
    Hab' mich dann auf mein Auskunfsverweigerungsrecht gegenüber Familienmitgliedern berufen.
    Die Solothurner haben ganz einfach Rechtshilfe bei der Polizeistation an meinem Wohnort beantragt, diese haben mich angerufen.
    Im Gespräch hat sich ergeben, dass sie eine Aufnahme von vorne hatten, die eine jüngere Frau zeigte. Aufgrund der Gemeindeunterlagen haben sie herausgefunden, dass wir eine Tochter haben.
    Sie hätten dann einfach ein Familienmitglied ums andere (als erstes natürlich unsere Tochter) auf den Posten bestellt zur Gegenüberstellung.
    War ein sehr nettes und interessantes Gespräch mit einer jungen Polizistin und ich bin logischerweise mit ihr übereingekommen, dass ich die Busse für meine Tochter bezahlen werde und damit war der Fall erledigt :D


    Ein solches oder ähnliches Vorgehen wird auch bei fehlendem Foto oder wenn man den Fahrer auf der Aufnahme nicht erkennen kann angewendet werden. Und das möchte ich meiner Familie ersparen, vor allem wenn's zum Gerichtsfall werden sollte. Das wird sicher sehr mühsam. Und bei einer solchen Strafe wird das garantiert vor Gericht landen, da werden sie nicht klein beigeben.


    Aber das Strafmass finde ich absolut lächerlich, wenn ich mir vorstelle, was ich täglich auf den Strassen sehe, vor allem das hinten rauffahren. Das ist doch garantiert unverhöltnismässig viel gefährlicher als auf einer dreispurigen AB bei wenig Verkehr an einem auf der linken Spur Fahrenden vorbeizufahren - völlig unerthältnismässig :stupid

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

    Einmal editiert, zuletzt von Sh@rky ()

  • Wenn sich das ganze wirklich so zugetragen hat wie es OOR beschreibt ist es eine absolute Frechheit!
    Hatte sogar schon auf 2 Spurigen Autobahnen solche Spassvögel. 130 Tacho, einer der seit Kilometern relativ weit hinter mir hereiert meint er müsse überholen. Ist etwa gleichauf mit mir und lässt sich dann, aus welchem Grund auch immer, wieder hinter mich zurückfallen.
    Ist ja kaum eine andere Situation und ich würde ganz ehrlich die Welt nichtmehr verstehen wenn ICH dafür gebüsst werden würde.


    Und wie Sharky schon sagt, was einem Tagtäglich unterkommt auf den Strassen ist x-Fach gefährlicher und schlimmer als sowas.

    "Es gibt auf der Welt drei Dinge wo Du sinnlos Kohle verpuffen kannst: Frauen, Computer und Autos."
    Sinclair

  • ich sagte foto von hinten, wenn sie ein Foto von vorne haben ist es ja klar das sie durch abgleich beweissen können wer gefahren ist...


    und klar geht es, aber nur einmal weil man dann richterlich ein "lockbuch" führen muss, mit zeit ort und wer gefahren ist ;) gerade wenn man auf bewärung ist und eine neue Anzeige droht würde ich doch jedem anraten das so zu machen... so kann man sich min. 6Monate Ausweisentzug und eine hohe Busse umgehen...


    Mit 18 wurde ich mal von der Polizei in der Stadt rausgenommen, ich war mit einem neuen "Sportwagen" und U-Nummer unterwegs und der einte junger Polizist wollte mir tatsächlich eine Anzeige schreiben wegen nicht beherschen des Fahrzeuges und das nur weil bei der Ampel der vor mir es etwas mit dem anfahren übertriben hat und ich zügig hinter her fuhr und die Polizisten waren 4 Autos hinter mir, sie konnten also unmöglich mit sicherheit sagen von wem das gequitsche kamm! man nimmt eifach den Sportwagen raus der muss es ja sein...
    meiner war es definitiv nicht, da ich recht normal angefahren bin und ich das gequitsche schon hörte als meiner noch fast stillstand und ich vom vorderen wusste das er die kupplung spicken liss... (der hatte zufälligerweisse auch U-Nummer....)


    Nene die Polizisten von heute kann ich nicht mehr ernst nehmen... Können wohl nur beim Bund karriere machen und das merkt man einigen auch deutlich an...


    Eine Anzeige gab es übrigens dann nie...

  • @Sharky


    Das mit dem Aussageveweigerungsrecht gegenüber Familienmitgliedern funktioniert sehr wohl. :D


    Und ich mein deiner Familie ist es zuzumuten schnell eine halbe Stunde auf den Polizeiposten aufzutauchen und die Aussage zu verweigern wenn du dir dafür 3000.- und einen Ausweisentzug ersparen kannst.



    So ähnlich in einem anderen Zusammenhang bei mir bereits passiert....
    Und ich muss kein Logbuch führen....

    Horsepower sells cars, torque wins races!
    Caroll Shelby

    2 Mal editiert, zuletzt von kingalive ()

  • das muss dir ein richter anordnen, ob ers macht oder nicht ist eine andere frage...


    wenn der fall nie vor den richter war ist ja klar das es keine weitern folgen gibt, die Polizei selber kann dir das sicher nicht vorschreiben.


    aber du kannst sicher sein, du wirst dann bei der Polizei sicher etwas bekannter sein und je nach dem wird mehr ein auge auf dich geworfen ;)


    aber es gibt natürlich auch gute Polizisten, sollte man auch erwähnen!


    ich hab mal vor einem Zivilen 5er BMW eine Durchzogne Linie überfahren kurz vor der Aufhebung so ca. 3-4m weil vor mir einer mit ca. 40km/h fuhr (kein witz!) im 80er! und der nerfte mich schon die ganze zeit...


    Der Polizist meinte das gäbe locker Ausweis Entzug auch zu schnell beim überholen usw. aber er lasse es für diesesmal sein.... :cheers sie sind mir übrigens ca. 8km hinterher gefahren nach dem überholen noch min. 5km und hatte innerorts dann immer schön 50km/h und immer schön geblinkt usw. ;) mir viel der 5er BMW im rückspiegel schon vor dem überholen auf und dachte sogar das könnte die Polizei sein, nur war ich dann die ganze zeit mit dem depp vor mir "beschäftigt" und hab sie nicht mehr beachtet... das lustige war noch, das sie den schleicher selber nicht mehr überholen konnten, sie mussten einige meter hinter dem her fahren und ich war schon einiges weiter weg sicher so 300-400m als sie dann plötzlich mit kurzem blaulicht (so ca. 1Sek.) bei ihm vorbei fuhren...


    nur so kleiner Tipp, man sollte jederzeit wissen wer hinter einem so her fährt...

  • Eben gerade mit knapp 160km/h Tacho auf der Autobahn geblitzt worden. :scheisse
    Vor mir war ein Schleicher, der mit 120km/h auf der Überholspur fuhr. Als er dann endlich rechts rüberzog, habe ich zum Überholen kurz das Gas durchgedrückt. Danach der kurze Blick in den Rückspiegel während ich auch wieder auf die rechte Spur rüberzog, Blick nach vorne, mobilen Radar gesehen, rund eine halbe Sekunde später hat es schon geblitzt. :gap Ich konnte zwar noch etwas anbremsen, so Tacho 150km/h bis 155km/h dürften es aber trotzdem noch gewesen sein... :angst

  • und ich hatte heute Glück im Sihltal. Als ich auf den Tacho geschaut habe, warens ca 120 im 80er 8o :rolleyes


    ich muss mehr auf meinen Gasfuss achten. Der neue Wagen zieht etwas mehr als der alte Benz...

    Life is a bitch! And then you marry one!