Hawk Electronics

  • Nimm doch mal mit dem Hersteller Kontakt auf .........

    Nur noch am HP Läppi unterwegs :gruebel
    Streite Dich niemals mit einem Idioten, denn damit läßt Du Dich auf sein Niveau herab und dort schlägt er Dich mit seiner Erfahrung!

  • Zitat

    Wie man sieht schliesst HAWKS eine Wandelung oder einen Neuaustausch kategorisch aus, was rechtswidrig ist.


    Wie sie sehen, sehen sie nichts.


    Die AGB gehen in diesem Punkt gegenüber dem OR vor. Eine Einschränkung der Gewährleistung durch AGBs ist also nicht rechtswidrig. Die andere Frage ist, ob du die AGB beim Vertragsabschluss gekannt hast oder nicht. Beim Onlinekauf ist die Kenntnis der AGB so gut wie sicher.


    Es ist im übrigen auch usus, das Hersteller die gesetzliche Gewährleistung einschränken und nur Reparatur anbieten.


    vielleicht als kleine Info:
    http://www.konsum.ch/Merkblaetter/Garantien.pdf

    A fine is a tax for doing wrong.
    A tax is a fine for doing well.

    Einmal editiert, zuletzt von 2cool4u ()


  • kenne zwar den Shop nicht und es ist mir auch egal wie die und was die machen oder auch nicht...


    Aber einen solchen "Kunden" würd ich persöndlich zum teufel jagen und aus dem Laden schmeissen! Wie so? weil er ganz offensichtlich einfach nur den billigsten Anbieter raus gesucht hat und ihm anscheinend es noch "Wert" war auf das Produkt zu warten und noch die frechheit hat den Händler für das versagen des Herstellers die verantwortung zu zuschreiben! ER hat ja ganz offensichtlich dieses Gerät ausgesucht und wenn der Hersteller was fehlerhaftes ausliefert, kann der Händler nichts dafür... auch wenn sie diese Firma zwei mal auf das problem angeschriben haben... (das liesst eh kein schwein bei x tausend Artikel im Sortiment...)


    Was mich aber richtig sauer macht ist das sich der Hersteller da ganz offensichtlich aus der affäre ziehen will mit "nicht unser Problem wir haben die Händler angeschriben" und der Typ jetzt vom Händler irgend was erwartet!


    Wenn man sowas nicht will geht man halt in ein richtiges Fachgeschäft in der Region, die werden einem sehr wahrscheinlich auch nicht im stich lassen falls es mal ein Problem gibt... aber nein da müsste man ja par 100.- mehr bezahlen... Geiz ist Geil nicht war? :stupid

  • Auch der günstigste Händler muss Garantieleistungen erbringen.
    Wenn was kaputt ist geht man zum Händler und der muss dann schauen wie er das mit dem Hersteller klärt.
    Dafür sind die Händler unter anderem da. Sonst könnte man ja gleich direkt beim Hersteller einkaufen.

    [Backup Server] Intel i5 3470 (4x3.2GHz), 8GB, 120GB SSD, ~50TB, Lian-Li D8000
    [24/7 Server] Xeon W3670 (6x3.2GHz), 18GB, 2.4TB SSD, 13TB HDDs
    [Gaming 1] Xeon E5-1620 v3, 16GB, 3TB SSD, Geforce 1070 8GB, 27" Acer Predator + 22" + 30"
    [Büro] Medion Erazer X7841 Laptop, i7 6700HQ, 16GB, 2.5TB SSD, Geforce 970M 3GB, 17.3" FHD

    [Oldschool] Asus P2B-B, 466MHz Celeron, 0.5GB SDRAM, geForce 2, 606 GB

    Einmal editiert, zuletzt von Tobi_Wan ()

  • Habe bei Hawk Electronics ein Elektrogerät auf der Webseite bestellt und Abholung vereinbart. An der Kasse habe ich dann nicht schlecht gestaunt, als Hawk den vereinbarten Preis plötzlich erhöht hatte um die sogenannte Vorgezogene Entsorgungsgebühr.


    Als ich reklamierte, erklärte mir der Geschäftsinhaber, er habe ein paar Semester Jura studiert und das wäre korrekt so.


    Bei mir ist er mit solchen Behauptungen aber nicht weit gekommen. Laut "Preisbekanntgabeverordnung" PBV Art. 4 sind die Geschäfte verpflichtet, die Preise inklusive Entsorgungsgebühren anzugeben. Wenn man mir diese erst an der Kasse bekanntgibt, dann darf ich mich auf den vereinbarten Preis bzw. auf den am Regal notierten Preis berufen.


    Mit Zähneknirschen hat er mir dann den richtigen Preis verrechnet. Ich frage mich, wer schon alles auf die Tricks von Hawk hereingefallen ist.

  • Wärst du der Shopinhaber würdest du also wissentlich um kleine Beträge betrügen und wenn sich die Kunden dann mit Berufung auf geltendes Recht wehren und dir auf die Schliche kommen vor die Tür setzen?
    Schlechte Taktik, lieber nachgeben wenn es einer merkt :gap, gibt weniger Probleme mit Rechtsschutzversicherungen, K-Tipp etc.

  • Wenn es bei hunderten Kunden ein paar Franken sind summiert sich das ganz schön.


    Ziemlich unseriöse Arbeitsweise sowas.

    "Es gibt auf der Welt drei Dinge wo Du sinnlos Kohle verpuffen kannst: Frauen, Computer und Autos."
    Sinclair

  • @ ruffy91: Ich habe nur gemeint, dass ich mit rummaulenden Kunden nicht weiter zu tun haben möchte, d.h. wenn sie gleich mit dem Anwalt drohen.


    Die Preise sollte man natürlich mit VRG angeben, alles andere wäre einfach dämlich.

  • Wo hat er denn mit Anwalt gedroht?
    Der Inhaber hat sein "Schnäbi" raushängen lassen...


    Zitat

    Original von oregon
    Als ich reklamierte, erklärte mir der Geschäftsinhaber, er habe ein paar Semester Jura studiert und das wäre korrekt so.

    "Es gibt auf der Welt drei Dinge wo Du sinnlos Kohle verpuffen kannst: Frauen, Computer und Autos."
    Sinclair

  • HAWK Electronics Erfahrungen: Erfahrungsbericht


    Ich habe einmal einen Fernseher bei HAWK Electronics bestellt und leider schlechte Erfahrungen dabei gemacht. Vor der Bestellung habe ich natürlich ihre Website gründlich durchgelesen und Erfahrungsberichte durchgelesen und dachte eigentliche, dass es ein seriöser Onlineshop ist, da ich ihrer Werbung


    "Das wichtigste: wir lassen Sie nie im Regen stehen. Defekte und Probleme kann es immer geben, wir sind aber jederzeit für Sie da, d.h. wir schieben Sie nicht einfach zum Hersteller ab sondern kümmern uns auch nach dem Kauf um Sie."


    vertraut habe. Im Nachhinein muss ich leider sagen, dass diese Aussage wohl ironisch gemeint war...


    Denn als ich die Sendung erhalten habe, stellte ich mit Erschrecken fest, dass die Verpackung schon einmal geöffnet wurde, Plastikhüllen aufgerissen waren, das Stromkabel fehlte und die Abdeckungen für die Schraubstellen für die Wandhalterung fehlten. Zudem war noch ein Teil einer Wandhalterung von einer Marke, die ich nicht kannte, dabei die an der Rückseite des Fernsehers positioniert war. Mit grosser Wahrscheinlichkeit war der Fernseher schon einmal aufgehängt und mit 100% Wahrscheinlichkeit nicht originalverpackt!
    Ich hielt das alles für ein Missverständnis und bat HAW Electronics höfflich um eine Stellungnahme und Lösungsvorschläge (Ich hatte sogar Fotos geschickt, damit Sie sich selbst ein Bild machen können). Aber anstatt Lösungen vorzuschlagen, wollten Sie mich nur abwimmeln und meinten, dass sie "ausschliesslich originalverpackte" Ware verkaufen und dass alles in Ordnung ist und warum ich so fixiert auf die Verpackung sei. Es ging mir natürlich nicht primär um die Verpackung sondern darum, dass eine ungeöffnete Verpackung eine Art Siegel/ Garantie ist, dass das Gerät neu und ungebraucht ist. Als Ich versuchte dies HAWK Electronics zu erklären wurde ich ignoriert. Erst als ich einen Rechtsbeistand beauftragte, kam der Geschäftsführer mit seinem ersten Lösungsvorschlag, dass ich vorbeikommen kann und dass er nach seiner Prüfung allenfalls den Fernseher austausche. Also ging ich den ganzen Weg bis nach Zug. Sogar als er die Ware sah bestand er darauf, dass diese originalverpackt war und meinte, dass schon einmal geöffnete Ware auch originalverpackt ist, wenn die Originalverpackung benutzt wurde. Dabei hat er, wie vorher schon einmal von oregon in diesem Forum erwähnt wurde, gemeint, dass er ein paar Semester Jura studiert hat und dies so korrekt ist. (Trotzdem: originalverpackt nicht gleich Ware mit Originalverpackung dabei!)
    Als der Geschäftsführer dieses komische Wandhalterungselement sah, das nicht zum Fernseher gehörte, und weil das Stromkabel fehlte, sah er es endlich ein und es kam zu einem Umtausch. Dabei bestand er darauf die Schachtel und das Verpackungsmaterial des originalverpackten Geräts zu behalten und nur Fernseher/Zubehör auszutauschen. Er legte dann den alten Fernseher, den ich zugesandt bekam, in die Schachtel des umgetauschten Fernsehers (Bemerke: Seriennummer auf Schachtel und Fernseher stimmen jetzt nicht überein. Wiese wollte er unbedingt die unbeschädigte Schachtel behalten? Will er versuchen das einem anderen ohne Rechtsbeistand nochmals zu verkaufen?! Also Achtung wenn ihr einen Fernseher bekommt, dessen Seriennummer nicht mit der Schachtel übereinstimmt.)


    Fazit: Ich denke schon, dass es unter anderem zufriedene Kunden gab (habe vor meinem Einkauf ja selbst nach Erfahrungen im Internet gesucht). Sollte es aber jegliche Probleme/Fehler bei der Ware geben, wird es ein mühsamer, stressiger Weg das zu bekommen was einem verspochen wurde und wofür man bezahlt hat - vorausgesetzt man hat hieb und stichfeste beweise (wie Einzelteile von Produkten anderer Marken mitgeliefert, Kabel fehlt etc). Bei Indizien (wie Schachtel offen, winzige Kratzer durch gebrauchsspuren) wird man vermutlich vergebens Zeit und Energie aufwenden, da Sie bei mir schon bei offensichtlichen Dingen ein riesiges Theater gemacht haben...
    Ausserdem gibt es genügend professionellere, bessere Onlineshop-alternativen für Hawk Electronics wie digitec, PC-Ostschweiz und Fischer Hifi, bei denen ich immer gute Erfahrungen gemacht habe. Und da die Preisunterschiede unter den Onlineshops oft nur wenige Franken sind, ist es empfehlenswert lieber bei digitec, PC-Ostschweiz oder Fischer Hifi einzukaufen. Denn die wenigen Franken Preisunterschied für ein sicheres einkaufen sind es definitiv Wert.


    P.S. Bei meinem Erfahrungsbericht wollte ich nicht einfach Dampf ablassen, sondern über das "kundenorientierte" Verhalten von HAWK Electonrics informieren. Ich persönlich hätte mich über einen solchen Bericht vor meinem Einkauf gefreut, weil mir dadurch viel Stress und Arbeit erspart geblieben wäre.

  • Zitat

    Original von Entsafter
    Hier ging es doch eh nur um wenige Franken?
    Selbst ein TV hat maximal 20 Franken VRG.


    VRG Tarife


    Wäre ich der Shopinhaber, würde ich Kunden wie dich gar nicht mehr bedienen.


    Der Shopinhaber hat sich gefälligst wie alle anderen Shopinhaber auch an die Regeln zu halten. Sonst ist das unlauterer Wettbewerb.
    Oder muss ich mich jetzt auf Toppreise schlau machen ob der verglichene Preis inkl. MWST, inkl. VRG,... ist?

    Marktplatz Bewertung
    Kiste 1: Sloti 800 TB
    Kiste 2: DLT3C @ 2.6GhZ
    ...
    Kiste 7 & Kiste 8: PhII 720BE, 8GB ram. 1x mit X25-m II 80GB & 4870, 1x mit indilinx MLC 32GB

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    Einmal editiert, zuletzt von BLJ ()

  • Zitat

    Original von BLJ


    Der Shopinhaber hat sich gefälligst wie alle anderen Shopinhaber auch an die Regeln zu halten. Sonst ist das unlauterer Wettbewerb.
    Oder muss ich mich jetzt auf Toppreise schlau machen ob der verglichene Preis inkl. MWST, inkl. VRG,... ist?


    Du weisst schon, dass mein Posting 3 Jahre alt ist?
    Und soweit ich weiss, war danach die VRG in allen Preisen überall eingerechnet.


    Ich kaufe weiterhin bei Hawk ein. Aber gerne auch bei Fischer Hifi (direkt im Laden).