Rechtliches: Inkassoverfahren

  • Hallo Leute


    Ich bestellte mir fast vor einem Jahr ein DVD-Laufwerk. Ich habe das Unternehmen gefragt, ob sie so freundlich wären und mir das DVD-Laufwerk per Rechnung schicken würden, trotz der Tatsache, dass ich ein Neukunde war.
    Gesagt, getan. Februar 2008 oder so haben Sie mir dann eine Mahnung per eMail geschickt (ohne persönliche Anrede) und behauptet, dass ich doch meine Rechnung begleichen solle.


    Ich dachte mir: "Was? Nein, kann doch nicht sein! Ich habe sicherlich gezahlt. Erst recht wenn man mir sogar freundlich entgegen gekommen ist."
    Also liess ich die Mahnung 'mal liegen und habe mir gedacht, dass die sich schon wieder melden würden, falls es doch kein Irrtum sein sollte.


    Nun habe ich vor ein paar Tagen eine saftige Rechnung von einem Inkassounternehmen erhalten, welches der Webshop kontaktiert hat.
    Ich solle eine 160.20 sFr. teure Rechnung begleichen, welche Zins und Entschädigungsspesen enthalten!!!


    Ich hab' kurz meinen Augen nicht getraut, aber da stand wirklich Fr. 160.20. Ich dachte mir, was soll die Scheisse???
    Ich konnte mich dann erinnern. An die 1. Mahnung vom Webshop. Sofort habe ich natürlich den Kundendienst kontaktiert (per eMail).


    Das Ergebnis: Wir haben keine Zahlung erhalten. Bitte begleichen Sie die Rechnung per Zahlung oder Ratenzahlung :stupid
    Richtig unsymphatisch. Leider konnte ich keine Quittung vorweisen und es ist möglich, dass es also doch vergessen gegangen ist.


    Aber hey, WER ahnt schon, dass ein Unternehmen gleich nach der 1. Mahnung den Kunden an ein Inkasso Unternehmen überreicht?


    Ich hab also "Druck" gemacht bzw. nachgefragt, wie das denn sein kann? 1. Mahnung und dann schon Inkassoverfahren?
    Dann meldete sich der Geschäftsführer bzw. er beantwortete dann die letzten eMails (statt dem sehr kurzgefassten "Sales Manager").
    Er behauptete er sei enttäuscht, dass ich trotz 3 Mahnungen nicht eingezahlt habe.


    Drei?? Wo denn, drei? Der Witz ist daran, dass ich es etwa 20 Mal bemängelt habe, dass man mich nur einmal gemahnt hat.
    Und jetzt kommt er mit der Aussage, dass ich nach 3 Mahnungen immer noch nicht gezahlt habe! HALLO? Hat der denn meine Mails nicht gelesen? Oder ist meine Schreibweise so schwer zu lesen? :kotz
    Richtig unternehmerisches Denken ohne jegliche kundenorientierte Gedanken. So könnte man den Mailverlauf des Kundendienst und des Chef's bezeichnen. Keine Spur von Verständnis und "Mitgefühl".


    Man hat mir sogar gezeigt, wie klein Ihre Marge sind (bei meiner Bestellung 1.60CHF oder so) und dass es sich doch gar nicht rentiert darüber zu diskutieren. Hallo? Schön und gut, aber interessiert es dem Kunden wie klein die Marge ist? Ihm schon, mich nicht! Und in keinem einzigen Satz, konnte er es nachvoll ziehen, dass ICH diese saftige Busse zu bezahlen habe. Daran denkt er gar nicht.


    Was für eine Katastrophe sag ich euch! :kotz


    Den Mailkontakt habe ich nun abgebrochen. Das letzte Mail hat dieser Geschäftsführer geschrieben und dieser wollte es auch so abschliessen und so verbleiben, da es anscheinend gesetzlich so geregelt ist, dass ich seine Zeit fürs eMail schreiben begleichen müsste. :stupid


    Jetzt meine Fragen an Euch:
    Gibt es irgendwelche rechtliche Punkte, wo ich als Kunde Recht habe? Ist es erlaubt nach einer Mahnung ein Inkassoverfahren einzuleiten?


    Wer muss die Sache mit den zwei fehlenden Mahnungen belegen können? Muss ich das belegen, dass ich die zwei nicht erhalten habe. Oder muss das der Shop belegen, dass er sie gesendet hat und ich sie erhalten habe?


    Ist eine nicht persönliche Mahnung überhaupt gültig?


    Ich hab gehört, dass rechtlich gesehen, die Entschädigungsspesen nicht gezahlt werden müssen, die das Inkassounternehmen verrechnet.


    Was denkt ihr über diese Geschichte? Wie hättet ihr reagiert? Wie würdet ihr JETZT reagieren?


    Auf jegliche Hilfe und Unterstützung bin ich dankbar.
    Ich habe das Gefühl, dass ein Mitarbeiter oder gar ein höherer Angestellter hier Mitglied ist. Vielleicht stimmts ja :gap Dann wüsste er ja gleich mit wem es er hier im tweaker.ch-Forum zu tun hat.
    Falls das Wort Inkassoverfahren gar nicht existiert, dann entschuldigt mich bitte. Bin kein Jurist-Heini :)


    Und achja, das was euch vielleicht auch interessieren würde ist:
    Welcher Shop war es denn?


    BlackCompany.ch :flop :flop :flop :flop :flop :flop :kotz :kotz :kotz


    P.S. Da das Unternehmen mir wahrscheinlich nicht entgegenkommen wird, habe ich noch eine nebensächliche Frage: Ist absichtliches und öffentliches Boykottieren eines Unternehmens rechtlich strafbar?

  • Die von Ihm durch den Umtrieb enstandenden Kosten kann er gerichtlich geltend machen. Über die Höhe dieser Entschädigung entscheidet aber schlussendlich das gericht...


    Grundsätzlich ist es bei einer Betreibung so, dass ER beweisen muss dass du ihm das geld schuldest. Dies wird er ohne grössere Probleme machen können, durch den Kaufvertrag, den er ja wohl noch hat...


    Du musst dann beweisen dass du das geld überwiesen hast. Dies kannst du entweder mit einer Quittung - welche du nicht mehr hast - du aber in der regel bei deiner Bank/Post bestellen kannst (Überweisungsanzeige). Wenn du es bar bezahlt hast (auf der Post), dann wird es vermutlich schwieriger...


    Hast du keine Rechtsschutzversicherung? Die könnten dich in solchen Sachen vermutlich relativ gut beraten...


    Und zu deinem P.S: Ja, das ist rufschädigung, das wäre strafbar.


    |---> it MUST be a spoon! <---|


      

  • Also, auch wenns nur eine Mahnung gewesen wäre.... ich hätte genau so reagiert. Wenn ein Kunde noch einen auf "Ach kommm schon, bitte liefer auf Rechnung, ich zahl auch gleich..." macht und dann nichtmal auf die 1. Mahnung reagiert... hopp de bäse...

    In Lyss gibts nen neuen Club ==> http://www.opposition-lyss.ch


    "Speed has never killed anyone, suddenly becoming stationary... That's what gets you. "- JEREMY CLARKSON!


    ''She said she wanted to fulfill every single one of my fantasies. I made a list. Had to type it myself. My assistant threatened to quit.'' - DENNY CRANE!

  • Ich denke kaum ein Shop ist wirklich an einem Kunden wie dir interessiert. Mit 2 oder mehr verschickten Briefen, unnützer Arbeitszeit, Zinsen für den späteren Erhalt des Geldes und auch noch Kosten für Inkasso - so lohnt sich das einfach nicht.

  • Rechtlich gesehen müssten Sie dich nicht einmal Mahnen um die Forderung an ein Inkassobüro weiterzuleiten. Das Inkassobüro macht ja lediglich die Forderung geltend und nichts anderes.


    Die Inkassospesen würde ich allerdings nicht bezahlen, oder nicht in voller Höhe.

  • Zitat

    Original von domsch
    Rechtlich gesehen müssten Sie dich nicht einmal Mahnen um die Forderung an ein Inkassobüro weiterzuleiten. Das Inkassobüro macht ja lediglich die Forderung geltend und nichts anderes.


    Absolut richtig. Jedoch ist es üblich die Betreibung erst nach der 3. Mahnung einzuleiten.
    Eigentlich kann man sogar eine Betreibung gegen jemanden einleiten ohne je eine Rechnung gestellt zu haben :gap


    Zitat

    Original von domsch
    Die Inkassospesen würde ich allerdings nicht bezahlen, oder nicht in voller Höhe.


    Würde ich schon, denn sonst kann es passieren dass genau diese nicht bezahlten Spesen wieder in Rechnung gestellt und zusätzlich noch Bearbeitungsspesen drauf geknallt werden.


    @ Saiba
    Du kannst natürlich erst mal Rechtsvorschlag machen. Dann muss der Shop / Laden erst mal beweisen dass du die bestellte Ware angenommen hast. Sobald dies geschehen ist sieht es schlecht aus für dich, da du dummerweise keinen Beleg für die von dir getätigte Zahlung hast.
    Du kannst so zwar die ganze Geschichte etwas in die länge ziehen, wirst jedoch schlussendlich doch (nochmal) zahlen dürfen.

    C2D E6850 | Asus Maximus Formula SE | Sapphire HD2900 Pro 1GB @ XT | 8GB Patriot DDR2-800 | 2 x WD Raptor 150GB + 2 x WD Caviar SE 500GB + 2 x Samsung T166 500GB | LianLi V2100B Plus II | Tagan TG 900-U95 - 900 Watt | Alphacool WaKü | Samsung SyncMaster 245B | Vista Ultimate x64
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  • @ domsch: Ich glaube 1 mal mahnen müssen sie dich, nachher können sie aber direkt betreiben, wenn sie wollen.


    @ Saiba:


    Ich habe keine Ahnung, ob du wirklich gezahlt hast oder nicht (Du schreibst ja auch, dass es evt. vergessen gegangen ist). Ich finde die ganze Story nen bisschen Konfus. Der Geschäftsführer ist absolut im Recht, was du allenfalls machen könntest, hat dir Xoood schon ziemlich gut beschrieben. Aber: Wenn das Geld nicht überwiesen wurde (Und wenn du gestern die Rechnung bekommen hast, hast du das heute abzuklären, wenn es dir wichtig ist), dann überweise das so schnell wie möglich. Denn: Da es per Inkasso gegangen ist, wirst du einfach die nächsten 10 Jahre bei keinem Shop mehr etwas per Rechnung bekommen, weil du als negativ bewertet wirst in den Bonitätsauskunfts-Büros. Das kannst du aber noch evt. bei gewissen Firmen glaubhaft erklären, warum das so war (Missverständniss etc. etc.) Wenn du aber dann auch noch betrieben wirst, dann viel Vergnügen: Bei jedem Mietobjekt (Wohnung etc.) musst du mittlerweile eine Betreibungsauskunft angeben, sogar bei gewissen Jobs (Im Banken- und Versicherungsbereich) wird diese Auskunft heutzutage verlangt, wenn du Versicherungen abschliessen willst etc. etc. Sagen wir es mal so: Du hast gewaltige Probleme, in den nächsten 10 Jahren eine Wohnung zu finden, wenn du betrieben wirst. Ne Hypothek (Nehmen wir mal an, wenn du in den nächsten 10 Jahren nen Haus bauen willst) wirst dus jetzt schon schwer haben wegen dem negativen Bonitätsbescheid, aber wenn auch noch ne Betreibung kommt, dann vergiss so Sachen die nächsten 10 Jahre.


    Also, hurry up.

  • Wenn auf der Rechnung steht, bitte innert 15 Tagen begleichen, dann ist man am 16. Tag in VERZUG. Eine juristische Person (Unternehmung) ist nicht verpflichtet auf den Verzug mittels Mahnung hinzuweisen. Sprich, der Webshop kann sofort die Betreibung einleiten.


    So far so good


    Es versteht sich von selbst, dass die Inkasso Büros Dir nicht zu Weihnachten eine Karte senden, die müssen unfreundlich sein :)



    Du erwähnst dauernd die 160.20, aber nie den 1. Rechnungsbetrag. Es gibt Limiten bei Verzugszinsen und administrativen Aufwänden.
    Steht alles im OR...


    Mir ist das selbe auch mal passiert, aber mit der Billag.. 0 Chancen. Also immer schön aufbewahren ;)


    PS: Gewöhn Dir ab, bei solchen Angelegenheiten per Mail zu kommunizieren. Eingeschriebene Briefe, dass ist die Sprache die die Generation spricht, die im Moment im Management sitzt. Mails sind oft nur bei Bestellungen willkommen....

    Dr Cox: "I'm fairly sure that if they took all the porn off the Internet, there'd only be 1 website left, and it would be called Bring Back The Porn."

    Einmal editiert, zuletzt von Sinclair ()

  • 1. Betreiben und Betrieben werden kann jeder, zu jeder Zeit.


    2. Ich kann aus deinem Text nicht genau herausnehmen ob du nun bezahlt hast oder nicht. Falls du noch nicht bezahlt hast dann erledige das nun über den Zahlungsbefehl den du sicherlich erhalten hast. Die "Gebühren" vom Betreibungsamt würde ich nicht bezahlen.


    Zwar bleibt ein Eintrag zehn Jahre lang registriert, im Registerauszug treten aber nur Betreibungen des laufenden und der letzten beiden Jahre in Erscheinung. Im Übrigen deutet ein einsamer Eintrag noch lange nicht auf eine fragwürdige Zahlungsmoral hin.


    Infos dazu auch bei http://www.ktipp.ch/beratung/1…/10_Fragen_zur_Betreibung


    Die Rechtlichen Aspekte stehen im SchKG und OR.

    Viele viele bunte Smarties

    Einmal editiert, zuletzt von panda_prc ()

  • Betr. den Gebühren: Das kam im Radio Anfangs diesen Jahres: Weil immer mehr Gemeinden Steuern, die nicht bezahlt werden, per Inkasso-Büros einziehen: Da redeten Anwälte und die sagten ganz klar, dass die Gebühren für das Inkasso-Büro nicht durch den Schuldner sondern durch den Gläubiger zu bezahlen sind. Denn die Gemeinde kann ja dich betreiben, diese Kosten muss der Schuldner bezahlen, aber wenn sie ein Inkasso aufbietet, diese Kosten trägt der Gläubiger, nicht der Schuldner, d.h. diese Gebühren musst du nicht bezahlen und dem Shop auch so schreiben und dem Inkasso-Büro, dass du rechtlich gesehen diese Gebühren nicht bezahlen musst sondern der Gläubiger.

  • Hallo


    Ich erlaube mir, hier auch ein paar Statements dazu zu schreiben.


    Zitat

    Gesagt, getan. Februar 2008 oder so haben Sie mir dann eine Mahnung per eMail geschickt (ohne persönliche Anrede) und behauptet, dass ich doch meine Rechnung begleichen solle.


    Es ist sicher nicht die feine Art, eine unpersönliche Mahnung per Email zu schreiben. Rechtlich gesehen hat eine per Email versendete Mahnung afaik keine Gültigkeit.


    Zitat


    Also liess ich die Mahnung 'mal liegen und habe mir gedacht, dass die sich schon wieder melden würden, falls es doch kein Irrtum sein sollte.


    Dein erster Fehler. Wenn die Firma dir eine Mahnung schickt solltest du umgehend (!) darauf reagieren. Und wenn es auch nur ein Brief mit der Bitte um Belegung der Forderung ist. Einfach mal warten ist definitiv der grösste Fehler, welchen du machen konntest.


    Zitat


    Ich hab' kurz meinen Augen nicht getraut, aber da stand wirklich Fr. 160.20. Ich dachte mir, was soll die Scheisse???
    Ich konnte mich dann erinnern. An die 1. Mahnung vom Webshop. Sofort habe ich natürlich den Kundendienst kontaktiert (per eMail).


    Nachdem eine klare Forderung kommen, hast Du den Kundendienst kontaktiert. Klar... jetzt wo Du definitiv etwas zahlen musst, wirds natürlich unbequem...


    Zitat


    Das Ergebnis: Wir haben keine Zahlung erhalten. Bitte begleichen Sie die Rechnung per Zahlung oder Ratenzahlung :stupid
    Richtig unsymphatisch. Leider konnte ich keine Quittung vorweisen und es ist möglich, dass es also doch vergessen gegangen ist.


    Welche Reaktion hast Du denn erwartet? Du hast keine Quittung und nichts und schreibst sogar, dass es möglich ist, dass es vergessen gegangen ist. Hallo? Das Unternehmen hat die einzig (!) richtige Option wahrgenommen und ist Dir sogar noch entgegen gekommen (per Ratenzahlung zahlen).


    Zitat


    Aber hey, WER ahnt schon, dass ein Unternehmen gleich nach der 1. Mahnung den Kunden an ein Inkasso Unternehmen überreicht?


    Tja Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn Du als Schuldner halt einfach mal abwartest bist etwas passiert bist Du dann sowieso in die Ecke gedrängt wenn etwas passiert.


    Zitat


    Richtig unternehmerisches Denken ohne jegliche kundenorientierte Gedanken. So könnte man den Mailverlauf des Kundendienst und des Chef's bezeichnen. Keine Spur von Verständnis und "Mitgefühl".


    Da ist sehr wohl kundenorientiertes Denken vorhanden. Man gibt Dir die Möglichkeit per Rechnung zu zahlen, man gibt Dir die Möglichkeit per Ratenzahlung zu bezahlen und schlussendlich schreibt Dir auch noch der Geschäftsführer persönlich? Was erwartest Du noch? Dass die persönlich bei Dir vorbei kommen und sich entschuldigen, dass Du nicht gezahlt hast? Sorry aber diese Firma hat echt ne Lösung gesucht!


    Zitat


    Man hat mir sogar gezeigt, wie klein Ihre Marge sind (bei meiner Bestellung 1.60CHF oder so) und dass es sich doch gar nicht rentiert darüber zu diskutieren. Hallo? Schön und gut, aber interessiert es dem Kunden wie klein die Marge ist? Ihm schon, mich nicht! Und in keinem einzigen Satz, konnte er es nachvoll ziehen, dass ICH diese saftige Busse zu bezahlen habe. Daran denkt er gar nicht.


    Daran muss er auch nicht denken! Du hast es verbockt - Ende. Dass die Firma Dir ihre Marge aufzeigt, soll Dir nur verdeutlichen, dass Du nicht erwarten kannst, dass ihr jetzt das ganze noch bei einem gemütlichen Essen diskutiert, da es sich sowieso schon nicht mehr lohnt.


    Zitat


    Was für eine Katastrophe sag ich euch! :kotz


    DEINE Reaktion ist eine Katastrophe. Es tut mir leid, aber ich kann Leute nicht ausstehen, welche die eigenen Fehler auf Dritte abwälzen wollen!


    Zitat


    Den Mailkontakt habe ich nun abgebrochen. Das letzte Mail hat dieser Geschäftsführer geschrieben und dieser wollte es auch so abschliessen und so verbleiben, da es anscheinend gesetzlich so geregelt ist, dass ich seine Zeit fürs eMail schreiben begleichen müsste. :stupid


    Womit er tatsächlich irgendwo recht hat. Es ist nicht sein Job Dich zu beraten, wenn Du mit einer Zahlung nicht klar kommst. Trotzdem hat er es versucht - jedoch ohne Erfolg. Und wenn ich mir vorstelle, dass Du dieser Firma in einem ähnlichen Ton oder mit einem ähnlichen Schreibstil geschrieben hast wie Du es hier an den Tag legst, dann hätte ich auch keinen Bock mehr.


    Zitat


    Gibt es irgendwelche rechtliche Punkte, wo ich als Kunde Recht habe? Ist es erlaubt nach einer Mahnung ein Inkassoverfahren einzuleiten?


    Wurde ja schon beantwortet. Wenn es vor Gericht oder so geht läufts darauf hinaus, dass die Firma beweisen muss, dass Du etwas noch nicht bezahlt hast (z.B. Auftragsbestätigung) und dann liegts an Dir zu beweisen, dass Du es doch gezahlt hast. Ich würde an Deiner Stelle ganz fix rausfinden ob Du etwas bezahlt hast oder nicht - falls nein, würde ich so schnell wie möglich den Betrag bezahlen - falls ja, mach einen eingeschrieben Brief mit dem Überweisungsauszug bzw. der Quittung und die Sache ist gegessen.


    Zitat


    Wer muss die Sache mit den zwei fehlenden Mahnungen belegen können? Muss ich das belegen, dass ich die zwei nicht erhalten habe. Oder muss das der Shop belegen, dass er sie gesendet hat und ich sie erhalten habe?


    Ich gehe davon aus, dass die Zahlungsaufforderung des Inkasso eingeschrieben geschickt wurde. Falls ja, hast Du hier eine Empfangsbestätigung. Alles andere ist unwichtig und interessiert nicht.


    Zitat


    Ist eine nicht persönliche Mahnung überhaupt gültig?


    Wie gesagt - ich gehe davon aus, dass ein Mail grundsätzlich recht schwierig ist. Tatsache ist ja aber, dass Du danach Mailverkehr mit der Firma hattest und somit ja indirekt bestätigst, dass Du informiert bist. Ich denke falls der Mailverkehr trotzdem zählt, biste trotzdem nicht im Recht, da Du ja darauf reagiert hast und die Firma garantiert die Mails archiviert hat.


    Zitat


    Ich hab gehört, dass rechtlich gesehen, die Entschädigungsspesen nicht gezahlt werden müssen, die das Inkassounternehmen verrechnet.


    Dies ist afaik richtig. Du musst definitiv die Aufwände der Firma, jedoch NICHT die Aufwände des Inkasso übernehmen. Ich hatte vor +/- 10 Jahren mal so eine Situation und damals war es zumindest so.


    Zitat


    Was denkt ihr über diese Geschichte? Wie hättet ihr reagiert? Wie würdet ihr JETZT reagieren?


    Ich finde deine Reaktion fahrlässig. Zuerst das Zeug versiffen, danach noch Mitleid erwarten. Sorry aber das ist nunmal Business. Da kommt keiner und sagt Dir "oh sorry, zahl es doch in 5 Jahren". Solange man zahlt ist gut - sobald man nicht mehr zahlt "tätscht" es. Wie schonmal erwähnt empfehle ich Dir, so bald wie möglich rauszufinden, ob Du den Betrag überwiesen bzw. bezahlt hast. Kannst Du das belegen, wende Dich in einem eingeschriebenen (!) Brief an die Firma und schick gleich noch ne eingeschriebene Kopie an das Inkasso. Diesem Brief legst Du die Kopie der Überweisung bei und gut ist. Damit sollte sich das Thema dann erledigt haben. Solltest Du jedoch NICHT bezahlt haben, empfehle ich Dir die 160.- zu bezahlen und Dich per Email oder so zu entschuldigen. Ich weiss, weiter oben schrieb ich bezüglich Inkassokosten, dass diese nicht zu bezahlen bin. Trotzdem würde ich in der aktuellen Situation und anlässlich dieses "kleinen" Betrages einfach zahlen und es somit beenden.


    In meiner Situation ging es damals um mehrere tausend Franken Rechnungsbetrag und somit um mehrere hundert Inkassokosten. Da lohnt es sich dann natürlich, das ganze mit einem Anwalt oder jemandem anzuschauen, der sich mit diesen Dingen auskennt.


    Schlussendlich musst Du das ganze einfach möglichst rasch über die Bühne bringen. Es tut zwar weh, jedoch empfehle ich Dir dies jetzt einfach zu beenden. Somit hast Du keinen Betreibungseintrag (was irgendwann die Konsequenz sein könnte, je nach Vorgehen) und das Thema ist vom Tisch. Für die Zukunft weisst Du dann wie reagieren und gut ist...


    Zitat


    BlackCompany.ch :flop :flop :flop :flop :flop :flop :kotz :kotz :kotz


    Solche Dinge solltest Du in Zukunft lassen. Es ist emotionaler Quatsch, welcher Dich mit weiteren Problemen konfrontieren kann (z.B. Verleumdung). Schlussendlich ist die Firma im Recht und Du im Unrecht - so siehts aus.


    ---


    Auch wenn ich teilweise harte Worte gewählt habe, wollte ich nicht persönlich werden. Ich wollte mich nur klar + deutlich äussern und mit meiner Meinung und meinem Wissensstand helfen das Problem zu lösen.


    Liebe Grüsse
    Kosh

  • Ach ja, den Link würde ich auch entfernen in denem Post Saiba. Weil das ist Rufmord und es ist aber nicht klar, ob die Firma wirklich schlecht ist oder ob es dein Fehler ist. Von dem her könnte man dich auch noch wegen Rufmordes belangen.

  • Zitat

    Original von SneakBite
    Ach ja, den Link würde ich auch entfernen in denem Post Saiba. Weil das ist Rufmord und es ist aber nicht klar, ob die Firma wirklich schlecht ist oder ob es dein Fehler ist. Von dem her könnte man dich auch noch wegen Rufmordes belangen.


    Bullshit, Rufmord ist das noch lange nicht.

  • Zitat

    Original von panda_prc


    Bullshit, Rufmord ist das noch lange nicht.


    Rufmord ist sehr sehr heikel. Als ich noch auf der Versicherung arbeitete, mussten wir mal nen Mitarbeiter freistellen. Als der dann anmerkte, dass er in seinem gesammten Freundeskreis und Bekanntenkreis herumerzählen, dass diese Versicherung scheisse sei und er wolle erreichen, dass alle diese Leute die Versicherung künden würden. Naja, Resultat davon war dann, dass ihm der Chef sagte, das sei dann ganz klar Rufmord, seine fehlende Arbeitsmotivation häbe nichts mit der Versicherung zu tun. Und da er mit all diesen Leuten die Versicherung abgeschlossen häbe, sei es ein leichtes, herauszufinden, welche Policenkündigungen auf ihn zurückzuführen seien. Und wenn komischerweise massenhaft Leute aus seinem Kundenkreis (Grösstenteils Freunde und Bekannte) in den nächsten Wochen, bzw. Monaten künden würden, könne ihn diese Aussage teuer zu stehen kommen. Rufmord ist schon heikel.

  • Zitat

    Original von SneakBite
    Rufmord ist sehr sehr heikel. Als ich noch auf der Versicherung arbeitete, mussten wir mal nen Mitarbeiter freistellen. Als der dann anmerkte, dass er in seinem gesammten Freundeskreis und Bekanntenkreis herumerzählen, dass diese Versicherung scheisse sei und er wolle erreichen, dass alle diese Leute die Versicherung künden würden. Naja, Resultat davon war dann, dass ihm der Chef sagte, das sei dann ganz klar Rufmord, seine fehlende Arbeitsmotivation häbe nichts mit der Versicherung zu tun. Und da er mit all diesen Leuten die Versicherung abgeschlossen häbe, sei es ein leichtes, herauszufinden, welche Policenkündigungen auf ihn zurückzuführen seien. Und wenn komischerweise massenhaft Leute aus seinem Kundenkreis (Grösstenteils Freunde und Bekannte) in den nächsten Wochen, bzw. Monaten künden würden, könne ihn diese Aussage teuer zu stehen kommen. Rufmord ist schon heikel.


    Das ist aber etwas KOMPLETT anderes als die Aussage von Saiba....

    "It really is as useful as a snooze button on a smoke alarm" Jeremy Clarkson


    "Wennsd den Baum siehst, in den du rein fährst, hast untersteuern. Wennsd ihn nur hörst, hast übersteuern" Walter Röhrl

  • Saiba erzählt uns hier seine Erfahrung mit dem Webshop.
    JEDER kann sich eine eigene Meinung bilden. Saiba macht hier definitiv keinen Rufmord (sonst hätte ich das editiert). Saiba vertritt seine Meinung, bringt uns eine Information und dann basta.


    Soviel zur freien Meinungsäusserung.

    Dr Cox: "I'm fairly sure that if they took all the porn off the Internet, there'd only be 1 website left, and it would be called Bring Back The Porn."

  • Wow, zahlreiche Antworten und Meinungsäusserungen. Danke für Eure Beiträge.


    Da ich jetzt grad' nicht sonderlich viel Zeit habe, schreibe ich kurz etwas dazu. Werde heut' Abend noch mehr dazu schreiben.


    Fakten:


    Saiba erhielt 1 Mahnung
    Geschäftsführer behauptete er sie haben 3 Mahnungen geschickt


    Saiba hat KEINE Quittung
    Saiba hat somit wohl NICHT gezahlt(?)!


    Betrag war: ~ 35CHF
    Inkassorechnung: ~ 160CHF (NICHT eingeschrieben zugestellt)
    --------------------------------------


    Ich werde wohl all meine Bestellungen nicht mehr über meine hotmail.com-Adresse tätigen.
    Ricardo.ch-eMails erhalte ich seit mehreren Jahren auch nicht mehr... Kann also möglich sein, dass hotmail.com diese zwei Mahnungen / Mail geschluckt hat.
    Aber da kann ich nichts dafür?!


    Grösster Fehler war tatsächlich das Abwarten..


    Es stellt sich die Frage wieviel ich ich nicht zahlen müsste, wenn man die Spesen abziehen würde. 35CHF -> 160CHF eine sehr grosse Differenz, somit möglicherweise auch ein recht hoher Betrag an Spesen? ?(


    Naja, schreib wie gesagt heute Abend weiter.


    Achja, Kosh: Kein Problem, lieber direkte Aussagen als um den Brei reden.
    Achja2: Ich hoffe doch sehr, dass das hier noch eine Meinungsäusserung ist und keine konstruktive und explizite Boykottierung eines Unternehmens.

  • Die Inkassospesen sollten doch eigentlich auf dem Zahlungsbefehl ausgewiesen sein wenn mich nicht alles täuscht. Musst einfach mal kucken.
    Kannst sonst ja auch nochmal ne Rechnungskopie verlangen und die müssen sie dir geben, dann kannst du das ganze ja auch hochrechnen.

    C2D E6850 | Asus Maximus Formula SE | Sapphire HD2900 Pro 1GB @ XT | 8GB Patriot DDR2-800 | 2 x WD Raptor 150GB + 2 x WD Caviar SE 500GB + 2 x Samsung T166 500GB | LianLi V2100B Plus II | Tagan TG 900-U95 - 900 Watt | Alphacool WaKü | Samsung SyncMaster 245B | Vista Ultimate x64
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  • Ohne Gewähr, aber so würde ich es machen:



    Ok, nur so Handgelenk X PI


    35 CHF Laufwerk
    20 CHF Mahnspesen


    5% Verzugszinsen auf 35 CHF für 1 Jahr = 1.75 CHF


    Total zu bezahlen:
    56.75 CHF


    Das bezahlst Du direkt an das Inkasso Büro


    Dann schreibst du ihnen (NICHT PER MAIL), dass Du der Foderung nachgekommen bist. Die gesetzlichen Verzugszinsen erwähnen (5% nach OR) und das die Überweisung keine Schuldanerkennung darstelle, sondern eine Lehre, die Zahlungsbelege 5 Jahre aufzubewahren.

    Dr Cox: "I'm fairly sure that if they took all the porn off the Internet, there'd only be 1 website left, and it would be called Bring Back The Porn."

  • Noch ne kleine Anmerkung zu Sinclairs Input:


    Alles, aber wirklich alles, was Du jetzt tust solltest Du dokumentieren. Wenn Du Geld einzahlst bewahre die Quittung auf, wenn Du es per Ebanking Überweist druck Dir die Überweisungsbestätigung aus. Wenn Du ihnen schreibst, tu das - wie Sinclair sagt - per Post und zwar eingeschrieben. Somit hast DU den Beleg, dass Du ihnen etwas geschickt hast. Falls die Firma es dann weiterziehen will, hast Du zumindest etwas in der Hand.


    Grüässli
    Kosh