Nie wieder Mobilezone...

  • Nach knapp 3 Jahren konnte ich mich endlich überwinden um ein neues Handy zu kaufen. Also ab in den Mobilezone und mir das neue HTC One S gekauft (mit 24 Monaten Vertrag). Das Gerät war bereits geöffnet, gemäss Mobilezone sei das normal bei ihnen wenn ein Kunde das Gerät sehen möchte öffnen sie es.


    Also am Samstag, 7. April gekauft und ab nach Hause. Gerät gestartet, Reboot. Wieder gestartet, Freeze, Reboot. So ging das Non-Stop. Da das Gerät erst seit 1 Woche auf dem Markt ist dachte ich an ein Softwarefehler und hab mal die paar Tage nach Ostern abgewartet. Brauchen konnte man das Handy nicht, ein Freeze/Reboot nach dem anderen.


    Gestern ab zu Mobilezone und das Problem geschildert. Ihnen war das egal. Die von ihnen gewährte "Reklamationszeit" beträgt 24 Stunden (was nie jemand gesagt hat), ich müsse das Gerät jetzt über den normalen Weg einschicken, müsse aber einen Zettel unterschreiben dass ich im Falle eines Wasserschadens (Feuchtigkeitsindikatoren) den kompletten Betrag selber tragen müsste. Alles Reklamieren inkl. Kundendienst erfolglos, an die 24 Stunden halten sie sich strikte.


    Natürlich unterschrieb ich das nicht, das Gerät war geöffnet als ich es gekauft habe, da unterschreibe ich doch nichts was mich 550.- (Neupreis) kosten könnte ohne dass ich was dafür kann. Ich wurde dann an eine - näher bei mir liegende - Mobilezone Filiale weitergeschickt. Dieser Filialleiter sagte mir bei ihm wäre das natürlich NIE so passiert, er hätte mir das Gerät ausgetauscht, er könne aber die andere Filiale nicht überstimmen, ich sei machtlos, ich müsse das unterschreiben oder das defekte Gerät akzeptieren. Nach langem hin und her willigte er ein dass wir es einschicken und - sollte ein Feuchtigkeitsschaden festgestellt werden - ER die 90.- Gebühren übernimmt und wir dann weiterschauen. Dann könne man aber nichts mehr machen weil die Garantie erlischt bei Wasserschaden.


    Das wird jetzt halt ein Fall für die Rechtsschutzversicherung - Mobilezone legt es offensichtlich darauf an dass die Kunden nichts unternehmen.


    Interessant an der Sache:
    1) Mobilezone verkauft die Geräte geöffnet
    2) Sie sagen NIE was von 24 Stunden, erst wenn diese abgelaufen sind
    3) Sie weisen den Kunden beim "Zurückbringen" sofort darauf hin dass das Gerät einen Wasserschaden haben könnte.
    4) Man liest bei Google viele Beiträge wo Mobilezone sich wegen Wasserschaden vor Garantiefällen drückt.


    Ist das da böse die Vermutung anzustellen dass Mobilezone die Geräte vorsorglich öffnet und durch rein-hauchen den Feuchtigkeitssensor auslöst um so nie Garantieleistungen erbringen zu müssen?


    Ich muss jetzt ein paar Wochen warten bis das Gerät von der Firma in Baar zurück ist. Welche weiss ich nicht, es gibt da mehrere.


    In diesem Sinne: Einmal und NIE WIEDER Mobilezone


    [SIZE=1]Erfahrungen, Eure Erfahrungen, Garantie, Mobilezone, Wasserschaden, HTC, 24 Stunden, Reparatur, Kundenservice[/SIZE]


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    Einmal editiert, zuletzt von Xoood ()

  • Echt zum Kotzen so was. gehe immer direkt in den Swisscom/Orange Shop und verlange, das man das Gerät noch im Laden vor meinen Augen in Betrieb nimmt. So hatte ich noch nie Probleme.

    [Backup Server] Intel i5 3470 (4x3.2GHz), 8GB, 120GB SSD, ~50TB, Lian-Li D8000
    [24/7 Server] Xeon W3670 (6x3.2GHz), 18GB, 2.4TB SSD, 13TB HDDs
    [Gaming 1] Xeon E5-1620 v3, 16GB, 3TB SSD, Geforce 1070 8GB, 27" Acer Predator + 22" + 30"
    [Büro] Medion Erazer X7841 Laptop, i7 6700HQ, 16GB, 2.5TB SSD, Geforce 970M 3GB, 17.3" FHD

    [Oldschool] Asus P2B-B, 466MHz Celeron, 0.5GB SDRAM, geForce 2, 606 GB

    Einmal editiert, zuletzt von Tobi_Wan ()

  • ok, ich habe früher oft bei mobilezone handies gekauft - waren fast jedesmal versiegelt und wenn nicht, bestand ich darauf, dass es im laden auf funktionalität getestet wird.
    das mit dem wasserschadenverzichtgarantie ist normal, musste ich bei meinem nokia 7110 (ging mind. 6 mal in die reparatur respektive bekam einen sofortersatz oder ersatzgerät nach 2 wochen).
    das mit den 24h finde ich rechtswidrig, ich dachte es wären 7 arbeitstage, wäre bei dir aber auch schon zu spät gewesen. jedenfalls hätte ich den rechtschutz kontaktiert, bevor ich es in die garantie eingesendet hätte etc. denn jetzt wird dir dein rechtschutz kaum noch helfen können, falls die sagen es wäre ein wasserschaden (beweise einmal, dass die lügen oder das jemand vorher oder danach die indikatoren manipuliert hat).


    bitte lass uns auf dem laufenden, ich drücke dir die daumen, dass du ein neugerät bekommst.

    "Gegen Stimmen im Kopf gibts Medikamente." by 2cool4u 15.03.2011 21:31
    "Bin zur Baustelle gelaufen da in einer Nebenstrasse, ging zum Baggerführer erklärte was ich machen möchte. Dieser fragte was das für eine Karte sei ect.
    Er zückte 250.-SFr und hat mich noch zum Kaffee eingeladen." by Rezzer 17.3.2014 23:10 (ging um eine GTX580)

  • Wie Tobi sagt, Handy in Betrieb nehmen lassen vom Verkäufer. Mobilezone ist nicht mehr das, was sie vor 5+ Jahren waren. Das letzte Handy, welches ich da gekauft habe war ein K800i im 2006, auch das war versiegelt und wurde dann direkt vom Mitarbeiter in Betrieb genommen. Das Thema Wasserschaden ging ja afaik bei Kassensturz auch schon mehrmals durch.


    Ist eine verdammte Frechheit, dass sich Detailhandelsläden es rausnehmen, so zu geschäften. Und dann jammern, dass der Markt sich negativ verändere und man nichts mehr verdiene.. Kundenbindung ist das A-O!

  • Ahh es gibt weitere MZ Leidensgenossen... :droh


    Als bei meinem iPhone 3GS der PowerButton immer schlechter funktionierte - und dann plötzlich gar nicht mehr - beschloss ich auch das Ding einzuschicken. Auch wechselte das Ding immer zwischen lautlos/laut wenn oben links am Display leichter Druck ausgeübt wurde. Gekauft hatte ich es in der MZ, also auch dort eingeschickt.


    "Kein Problem - die Probleme sind bekannt" hiess es da, und keine mündliche Info über irgendwelche Abwicklungskosten. Das Blatt habe ich ohne das Kleingedruckte (6 Pt?!) zu lesen unterschrieben, da hinter mir einige gewartet haben.


    Nach etwa 4 Wochen ein Anruft gekriegt. Da hiess es, das sei ein Sturzschaden... klar, vorallem weils ja ein bekanntes Problem sei und immer wie weniger gut ging. :rolleyes Anyway, ich hätte 3 Möglichkeiten:
    1. Handy entsorgen lassen (kostenlos)
    2. Handy zurück (CHF 90.00)
    3. Neues 3GS für 360.- (da gabs das 4 schon für 330.- ;))


    Hab dem gesagt ich komme mal vorbei.


    Nach 2 Monaten (ja sorry, war im Stress :gap) dann in den MZ gegangen. Da wurde ich erstmal angefahren, weshalb ich erst 2 Monate später käme.


    Er legte mein 3GS auf die Theke und meinte, entsorgen oder CHF 90.00 bezahlen. Oder 90.- Abzug beim Kauf eines neuen Telefons. Letzteres war keine Option da ich mir schon ein iPhone4 gekauft hatte bei der Swisscom - da gefiel dem Herrn natürlich gar nicht.


    Naja, er beharrte auf seine 90.00 (und begründete sogar damit, weshalb ich erst 2 Monate später komme - was ändert denn das bitte daran?! lol) - und ich hab zum 'Rundumschlag' ausgeholt, als er meinte, er wäre hier der Geschäftsführer ;) Es wurde laut, bliebt aber sachlich. Habe ihm mal erklärt was Service und Kundendienst bedeuted und das er seine Zöglinge mal entsprechend Schulen soll. Die andere Leute im Geschäft amüsierten sich prächtig ;) Naja... im Endeffekt wäre es ja wirklich Dienst am Kunden, auf die CHF 90.00 hinzuweisen?! Aber nein, lieber auf das Kleingedruckte verweisen wollen - Frechheit!


    Naja - ich nahm am Ende mein Telefon in die Finger und sagte ihm, das ich weder 90.00 zahle oder es entsorge... es komme nun mit mir mit und er solle das als Lehrgeld ansehen :)


    Es gab dann noch ein Genörgel, dass er das mit dem entsprechenden Angestellten noch anschaue (so what?) - aber den Fötzel zur Rückgabe des Handy knallte er dann widerwillen auf den Tisch :)



    Seither ist MZ für mich auch gestorben... noch selten sowas unfreundliches erlebt...

  • Zum Rückgaberecht finde ich leider keinen entsprechenden Paragraphen. In der Regel sinds aber meistens 10-14 Tage.
    Der Mediamarkt hat z.B. 14 Tage Rückgaberecht.



    Ein ganz tolles Gesetz ist übrigens dieses hier
    http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a205.html


    Damit hab ichs schonmal geschafft, bei Steam ein Game zurückzugeben, obwohl das eigentlich von vielen als unmöglich betitelt wird :)


    Das Gesetz hätte dir, Xoood, vermutlich viel Ärger erspart.

    Glaubt die Horrorgeschichten über mich nicht - Es ist viel schlimmer.
    Game i5-6500 | 16 GB | Win10Pro | RX480 | 34" 3440x1440
    Office MacMini 2018 | 512GB | 32GB
    Rest HP Gen10+ | iPhone 13 mini | F20 m140i xDrive - ///M

    Einmal editiert, zuletzt von caradhras ()

  • Komische Kauze das...


    Lustig ist vorallem, als ich vor x Jahren bei der MZ ein Handy gekauft hatte waren Wasserschäden sogar noch explizit von ihrer Garantie gedeckt ^^


    Und für Sturzschäden und sowas Geld haben wollen... asozial im quadrat...

    "Es gibt auf der Welt drei Dinge wo Du sinnlos Kohle verpuffen kannst: Frauen, Computer und Autos."
    Sinclair

  • Zitat

    Original von Blackmagic
    Komische Kauze das...


    Lustig ist vorallem, als ich vor x Jahren bei der MZ ein Handy gekauft hatte waren Wasserschäden sogar noch explizit von ihrer Garantie gedeckt ^^


    Und für Sturzschäden und sowas Geld haben wollen... asozial im quadrat...


    Sie verkaufen diese Garantie ziemlich teuer extra


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  • Ist schon x Jahre her, keine Ahnung mehr wie lange, sicher vor 2005. Damals war Wasserschaden wirklich noch dabei ^^

    "Es gibt auf der Welt drei Dinge wo Du sinnlos Kohle verpuffen kannst: Frauen, Computer und Autos."
    Sinclair

  • Zitat

    Original von Xoood
    Wandelung ist bei Mobilezone in den AGBs - die man nur online findet - explizit ausgeschlossen


    Ist sowas überhaupt rechtsgültig resp. verbindlich? Müsste ja eigentlich im schriftlichen Kaufvertrag drin sein, da Online AGBs ja sehr flexibel änderbar sind

    Meine erste Kiste: Tulip PC Compact 2
    Intel 8088 8 Mhz, 640kb RAM, 25 MB Harddisk, 1x 5.25'' Floppy Drive, MS-DOS 3.1

  • Zitat

    Original von polaxis


    Ist sowas überhaupt rechtsgültig resp. verbindlich? Müsste ja eigentlich im schriftlichen Kaufvertrag drin sein, da Online AGBs ja sehr flexibel änderbar sind


    In der Schweiz hat man Anrecht auf Wandlung...
    Jedoch erst nach dem 3. Anlauf etwas korrekt zu stellen.


    Auch ist ein DoA in der Schweiz mit einem Direktaustausch zu behandeln,
    ansonsten kann man rechtlich dagegen vorgehen.
    Man ist jedoch dazu verpflichtet innerhalb zu einer bestimmten Zeit, den Schaden zu melden.

  • Zitat

    Original von rovster
    Man ist jedoch dazu verpflichtet innerhalb zu einer bestimmten Zeit, den Schaden zu melden.


    Eben, das sind die 24h bei Mobilezone.


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  • Zitat

    Original von Xoood
    Wandelung ist bei Mobilezone in den AGBs - die man nur online findet - explizit ausgeschlossen


    Du kannst in die AGB schreiben, was du willst, auch ohne gesetzliche Grundlage. Eine Wandelung geht in der Schweiz immer, wenn die Rahmenbedingungen eingehalten werden. Nur weil sich ein Laden auf seine AGB bezieht, muss er nicht automatisch Recht haben. Megashop hat auch immer gedacht, dass er alles mit seinen AGBs schlägt. Das ist Kabis.


    Wenn du ein bereits geöffnetes Produkt kaufst und dieses nicht entsprechend funktioniert, musst du dem Verkäufer die Gelegenheit geben, den Schaden in Ordnung zu bringen. Lass dich bloss nicht unterkriegen, geht schliesslich nicht nur um 20-30 Franken..

  • Zitat

    Original von Xoood


    Eben, das sind die 24h bei Mobilezone.


    Ich habe irgendwie das gefühl, dass das nicht Rechtsgültig sein kann. Normalerweise heisst es ja "Melden nach Feststellung". Wenn du das Gerät erst 2-3 Tage später testen kannst dann gilt das immernoch als DoA -> Austausch.

    "Es gibt auf der Welt drei Dinge wo Du sinnlos Kohle verpuffen kannst: Frauen, Computer und Autos."
    Sinclair

  • Typisch, ich würde um MZ einen weiten Bogen machen, hilft Dir zwar nimmer viel aber allen anderen sei es eine Warnung. Das hat System bei denen und ich hoffe es gibt für Dich eine gute Lösung. Die Angestellten nehmen die Teile selbst nach Hause und Betreiben sie ein paar Tage (oder geben es Freunden und Kollegen/Freundinen weiter für ein Paar Tage/Wochen, darum sind sie geöffnet. Oder es sind bereits retournierte Geräte).
    Die Firmen wo die Händys geprüft werden sind doch ein und dieselbe Mafia, gibt genug über die Sitten bei denen zu lesen im Netz (und auch hier im Board).....


    Kauft Eure Smart und anderen Phones doch bei Eurem Anbieter, denke das ist immernoch am sichersten und lasst solch Schuppen wie MZ aussterben!


    Auch immer drauf Bestehn auf ein Gerät/Verpackung das noch nicht geöffnet ist, hat er keines -->> Anderer Laden!

    Nur noch am HP Läppi unterwegs :gruebel
    Streite Dich niemals mit einem Idioten, denn damit läßt Du Dich auf sein Niveau herab und dort schlägt er Dich mit seiner Erfahrung!

    Einmal editiert, zuletzt von dogimann ()

  • Zitat

    Original von aixo


    Du kannst in die AGB schreiben, was du willst, auch ohne gesetzliche Grundlage. Eine Wandelung geht in der Schweiz immer, wenn die Rahmenbedingungen eingehalten werden. Nur weil sich ein Laden auf seine AGB bezieht, muss er nicht automatisch Recht haben. Megashop hat auch immer gedacht, dass er alles mit seinen AGBs schlägt. Das ist Kabis.


    Wenn du ein bereits geöffnetes Produkt kaufst und dieses nicht entsprechend funktioniert, musst du dem Verkäufer die Gelegenheit geben, den Schaden in Ordnung zu bringen. Lass dich bloss nicht unterkriegen, geht schliesslich nicht nur um 20-30 Franken..


    Leider nicht, laut OR kann ein Verkäufer jedes der 3 Rechte (Wandelung, Umtausch, Reparatur) im Kaufvertrag ausschliessen. Das OR ist grösstenteil dispositives Recht, das heisst das OR gilt nur solange nichts anderes vereinbart wurde.


    Edit: Was er natürlich nicht ausschliessen kann ist das Rückgängigmachen des Vertrags, wenn MZ die vereinbarte Leistung von Anfang an nicht erbringt kannst du vom Vertrag zurücktreten.


    Wenn von den 24h nichts im Kaufvertrag steht gelten sie also auch nicht, dann gilt "so schnell wie möglich" das ist ermessenssache und ist meistens 1-2 Wochen, das entscheidet im Zweifelsfall ein Richter.

  • Zitat

    Original von Xoood


    Eben, das sind die 24h bei Mobilezone.


    Und wenn man etwas am Samstag kauft? Am Sonntag beim filialleiter zuhause melden? :D

    2006: "Aber wenn die Lehrer mal abgesehen fragt man sich, wo sie die Physik gelassen haben.. Und Knochen und so haben sie grad auch nicht.." ©Yarrow
    2007: "moonie ist keine Frau. moonie ist eine Gamerin!" ©Lord of Darkness
    2008: "Wer bedroh ich den, ...... und wens so wer, dan sicher mit recht!" ©SmallX2
    2009: "wir sollten die Bildschirme unter den Tisch stellen, da es nicht soviel Platz hat" ©Tobi_Wan @ t2w LAN
    2010: "Hör doch auf ständig rumzutrollen!" ©Tulpe (JackCarter)
    2011: "Bleibt aber immer noch die Frage, wo das ganze Backupen? (Zu Snipa Guck)" ©Tobi_Wan
    2012: "Eigentlich wollte ich Aromat auf eure Vermicelles tun, wusste aber nicht, ob ihr Alkohol mögt" ©Tobi_Wan
    2013: "ich bin kein armer Schlucker." ©Tulpe (JackCarter)
    2014: "dr Aschi wo ds Intranet programmiert het ... unds Internet" ©RAYDEN
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    2016: "Trump wird ein hervorragender Präsident werden :)" ©1984