Hoi zämä
Ich habe von einer (CH-Deutsch sprechenden) Privatperson in der Schweiz ein gebrauchtes Laptop gekauft, welches ich für mein Studium verwenden wollte. Die technischen Daten wurden vorher mitgeteilt, ein Preis (um die 200.-) gefunden, Übergabe gegen Bares auf einem Parkplatz vollzogen, eine Quittung wurde noch per Mail folgend versprochen, aber bis dato ausstehend.
Da ich ihn ohne Festplatte erworben habe und erst noch eine zu kaufen hatte, blieb es erstmal zu Hause liegen. Als ich es dann komplettiert hatte, stellte ich -grrrrrr- fest, dass das Gerät eine US-Tastatur hat, was im Vorfeld nie erwähnt wurde und mir bei der schnell vollzogenenen Übergabe nicht auffiel. Es kam mir gar nicht in den Sinn, dass es ja keine Schweizer oder zumindest keine Deutsche Tastatur sein könnte, da dies hierzulande ja selten vorkommt und dann normalerweise darauf hingewiesen wird.
Behalte ich das Gerät, zu dem ich auch bereits einen neuen Akku und eine RAM-Erweiterung bestellt habe, habe ich das Problem, dass ich entweder
- auf Umlaute verzichte oder diese mühsam per Zeichentabelle einfüge, was ziemlich unmöglich ist, wenn man längere Texte schreiben muss,
- trotzdem das DE-CH-Layout einstelle, um mit Umlauten zu schreiben, aber dann die Sonderzeichen, deren Position ich nicht im 10-Fingersystem automatisiert auswendig weiss, mühsam manuell per charmap oder Unicode-Tastenkombination einzufügen,
- oder mir ein Stickerset besorge, was aber dem Keyboard eine unangenehme Haptik und ein wenig gefälliges Äusseres verleiht.
Ob ich absichtlich nicht über das US-Layout informiert wurde, lasse ich dahingestellt. Klar scheint mir auch aus sonstiger Marktbeobachtung, dass Geräte ohne Schweizer Tastaturlayout zu deutlich tieferen Preisen den Besitzer
wechseln.
Was denkt Ihr, wieviel % oder CHF ist angemessen, vom Verkäufer zurückfordern?
Den Deal rückabwickeln möchte ich lieber nicht, wegen dem Geldverlust auf dem dazu eingekauften Zubehör (Akku, RAM, 1.8"-SSD-Platte) und dem Aufwand, ein neues, stimmiges Gebrauchtgerät zu suchen, sich mit dem Verkäufer zu einigen und die Übergabe abzuwickeln (wohne weit auf dem Land und möchte zuerst sehen, bevor ich kaufe).
Danke für Eure Meinungen.
David