Runterladen ist nicht illegal - by K-Tipp

  • Hab heute den K-tipp durchgelesen und nen schönen artikel gefunden. Habn euch hier mal von der I-Net Page des k-tipps kopiert (ist nur per login erreichbar, deshalb :>)




    "Runterladen ist nicht illegal


    Wer gratis Musik für sich selber aus dem Web herunterlädt, tut nichts Illegales, sagen Fachleute. Die Musikindustrie bestreitet das: Ihr Verband verlangt einen Franken pro Titel.


    Thomas Müller - tmueller@ktipp.ch


    Drei von vier Jugendlichen laden gelegentlich oder regelmässig Musik aus dem Internet auf ihren Computer herunter. Dies ergab eine Umfrage, die das Institut für angewandte Medienwissenschaft der Hochschule Winterthur ZH im Auftrag des Senders «Viva Schweiz» unter 470 Jugendlichen durchgeführt hat. «Sie tun es, obwohl sie glauben, es sei verboten», stellt Untersuchungsleiter Max Müller fest.


    Dieser Irrglaube ist auch unter Erwachsenen weit verbreitet. Kein Wunder, denn viele Medien haben die Sichtweise der Musikindustrie unkritisch übernommen. «Songs können gratis - und illegal - heruntergeladen werden», hiess es etwa in der «NZZ am Sonntag» vom 27. Juni 2004. Auch «Berner Zeitung», «Tages-Anzeiger», «Neue Luzerner Zeitung» und «Wochenzeitung» schrieben vom «illegalen» Herunterladen.


    Tatsache ist aber: Weder in der Schweiz noch in Deutschland oder in den USA hat je ein Gericht entschieden, der «Download» von Musik, Filmen oder Spielen für den Privatgebrauch sei unzulässig. Wurde jemand verurteilt, war es immer wegen «Uploads», also weil er im Rahmen einer Tauschbörse selber solche Dateien angeboten hatte.


    Hier liegt auch die Crux von Tauschbörsen wie Kazaa, Gnutella und Lime Wire für Internetnutzer in der Schweiz: Sie dürfen zwar - mit Hilfe eines im Netz gratis erhältlichen Programms - Musik von anderen Teilnehmern beziehen, nicht aber die Musik auf ihrem eigenen Computer anderen Teilnehmern zur Verfügung stellen.



    Auch «Raubkopien» runterladen ist legal


    Der Grund: Das Schweizerische Urheberrechtsgesetz erlaubt das Vervielfältigen - und darum handelt es sich sowohl beim Up- als auch beim Download - nur zum Privatgebrauch, also für sich selber sowie für Freunde und Verwandte. Wer aber geschützte Werke im Internet anbietet, verwendet sie offensichtlich nicht mehr privat.


    Dies wurde zwei jugendlichen Computerfreaks aus dem Kanton Aargau zum Verhängnis, die hunderte MP3-Musikdateien (siehe dazu Seite 32) zum kostenlosen Download anboten. Das Bezirksgericht Bremgarten AG verurteilte sie im Frühling 2003 zu je 1000 Franken Busse. Zudem mussten beide mehrere tausend Franken Schadenersatz zahlen.


    Nun gibt es zwar Juristen, die sagen, man könne eine Datei, die verbotenerweise ins Netz gestellt wurde, nicht legal herunterladen. Sie sind aber klar in der Minderheit. «In keinem der gängigen Kommentare zum Urheberrechtsgesetz wird diese Meinung vertreten», bilanziert der Zürcher Anwalt Cyrill Rigamonti, der sich im Rahmen eines Forschungsprojekts an der renommierten amerikanischen Harvard-Universität mit der Frage befasst hat. Für ihn ist klar: «Auch das Herunterladen so genannter "Raubkopien" für private Zwecke ist rechtlich unbedenklich.»


    Eine K-Tipp-Umfrage bei Rechtsprofessoren und spezialisierten Anwälten bestätigt mit überwiegender Mehrheit diesen Befund: «Meiner Ansicht nach spielt es keine Rolle, ob das Werk, das heruntergeladen wird, zulässigerweise ins Netz gestellt wurde oder nicht», sagt etwa der Basler Professor Fritz Rapp. Gleicher Meinung ist sein Zürcher Kollege Reto Hilty. Und der Leiter der Urheberrechtsabteilung beim Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum, Carlo Govoni, bestätigt: «Der Downloader hat das illegale Verhalten des Uploaders nicht zu verantworten.»



    Musikindustrie: Milliardenverluste


    Sogar die Interessenvertreter der Urheber teilen diese Ansicht: «Wir gehen davon aus, dass das Herunterladen von Musik und Multimediawerken aus dem Internet zum Privatgebrauch frei ist», heisst es auf der Homepage der Suisa, die in der Schweiz die Rechte der Komponisten, Texter und Musikverleger verwertet. Ähnliches ist auf der Internetseite von Suissimage, der Gesellschaft der Filmschaffenden, zu lesen.


    Erfreuliche News also für Downloader von Musik, Filmen und Spielen. Wer über Tauschbörsen gratis herunterlädt, sollte jedoch unbedingt darauf achten, dass er selber keine Dateien zugänglich macht. Bei den meisten Börsen genügt dafür ein einfacher Klick. Wichtig auch: Computerprogramme dürfen nie ohne Zustimmung des Rechteinhabers heruntergeladen werden - auch nicht zum Privatgebrauch. So stehts im Gesetz.


    Gar nicht einverstanden mit der vorherrschenden Expertenmeinung zum Musik-Download ist der Verband der Tonträger-Produzenten (Ifpi). Das erstaunt nicht, denn der Musikindustrie entgehen durch den Online-Datentausch weltweit mehrere Milliarden Dollar pro Jahr. Mit einer breit angelegten Kampagne versucht sie denn auch, Musikliebhaber von Tauschbörsen fern zu halten.



    Hemdsärmliges Vorgehen gegen User


    Dazu gehört, dass die Ifpi Schweiz den Datenverkehr im Web mit einer Software nach auffälligen Bewegungen von MP3-Dateien absucht. So werden täglich 3000 bis 4000 verdächtige Datentransfers registriert. «Gegen rund 1300 Privatpersonen sind wir seit 1999 vorgegangen», verkündete Ifpi-Schweiz-Sekretär Peter Vosseler in der «Neuen Luzerner Zeitung».


    Vorgehen heisst: Die Ifpi schickt dem User einen Brief und bittet ihn, sich zu melden. Da der Verband nur die IP-Adresse des Computers und den Provider kennt, erfolgt die Kontaktaufnahme via Provider. Dieser darf die Identität seines Kunden nur im Rahmen eines Gerichtsverfahrens offen legen.
    Wer auf das Ifpi-Schreiben reagiert, wird mit einer happigen Schadenersatzforderung konfrontiert: 50 Franken pro illegal angebotenen Song. Und - pikant: User, die beim Upload erwischt wurden, sollen gleich noch einen Franken für jeden Song zahlen, den sie aus dem Internet heruntergeladen haben - eine Forderung, die vor Gericht kaum durchzusetzen wäre.


    Die Ifpi kann sich dieses hemdsärmlige Vorgehen nur leisten, weil sie ein Druckmittel in der Hand hat: eine Strafanzeige. Den Vorwurf, der Verband nutze dieses Druckmittel, um auch unrechtmässige Forderungen durchzusetzen, weist Ifpi-Sekretär Vosseler zurück: «Unseres Erachtens ist das Herunterladen illegal; wir betrachten einen Franken pro unautorisiert verwendeten Song als eher günstige Schadenersatzlösung.»


    Vosseler behauptet aber, dass bisher rund 800 Personen einem solchen «Vergleich» zugestimmt hätten. Und dies, obwohl zum Schadenersatz noch «Rechtskosten» zwischen 300 und 4000 Franken dazukämen.




    Mehr Verbote und Gebühren


    Der Entwurf des neuen Urheberrechtsgesetzes verheisst für Konsumenten nicht viel Gutes.


    Laut Revisionsentwurf, der noch bis Ende Januar 2005 in der Vernehmlassung ist, soll das Herunterladen von Musik und Filmen zum Privatgebrauch legal bleiben. In anderen Punkten wird die Lage für Konsumenten schlechter:
    - Künftig soll sich strafbar machen, wer die Kopiersperre einer CD oder DVD knackt. Wer dies für den privaten Gebrauch tut, soll zwar straflos bleiben. Da die Industrie jedoch zunehmend auf Scheiben mit Kopiersperre setzt, würde der Privatgebrauch faktisch ausgehebelt.
    - Käufer einer unbespielten CD oder DVD sollen weiterhin die im Preis enthaltene Urheberrechtsentschädigung bezahlen, obwohl sie das damit abgegoltene Kopierrecht nur noch in beschränktem Ausmass ausüben könnten.
    - Die Urheberrechtsentschädigung für privates Kopieren soll neu auch auf Geräten erhoben werden, mit denen Musik nicht nur abgespielt, sondern auch aufgenommen respektive auf einen Datenträger übertragen werden kann.




    Hatten Sie schon Probleme mit Verbänden oder Behörden, weil Sie bei WebTauschbörsen mitgemacht haben? Diskutieren Sie mit unter http://www.ktipp.ch."


    Copyright © K-Tipp 20/04 vom 1. Dezember 2004 - Seite 15

    "Es gibt auf der Welt drei Dinge wo Du sinnlos Kohle verpuffen kannst: Frauen, Computer und Autos."
    Sinclair

  • Sag ich doch schon lange und immer wieder gibt's Leute, die meinen das sei iillegal. Also...keep on (down-) loading guys (bis auf Software - also Programme, Games - ist alles legal). ;)


    In Deutschland hingegen ist es anders...da macht man sich als Downloader nach Gesetz strafbar weil die Quelle an sich illegal ist! Und das fehlt eben hier in der Schweiz.

  • Ja das stimmt. Mein Kollege wurde mal um 6 Uhr morgens von der Polizei geweckt mitnem durchsuchungsbefehl. Sie haben ihm beim Uploaden erwischt das etwa 3 monate her war. Davon haben sie dann einen Screenshot gemacht. Nunja selber schuld wenner ohne Firewall rumlädt. Jedenfalls haben sie viele Cds und die HD mitgenommen. Die HD haben sie vernichtet, keine Rückerstattung. Die Busse war dann 400.- + Gerichtskosten 600.- <= verdammte sauerei.

    Es ist leichter einen Atomkern zu zertruemmern als ein Vorurteil.

  • hm wusste ich nicht... aber wie können die dann trotzdem geld verlangen?


    Nordcroat: was soll da ne fw bringen?

    beachtet mich *rumhüpf*
    ..............................................

  • aber ne fw verhindert ja nicht das man nicht "entdeckt" wird



    oder liege ich falsch..

    beachtet mich *rumhüpf*
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  • Ne Firewall bringt gar nichts, das einzige was etwas nützen würde wäre ne komplett verschlüsselte Kommunikation zwischen den Servern und den Peers unter sich.
    Dazu konnte sich aber irgendwie noch niemand durchringen.. :rolleyes


    Das neue Urheberrechtsgesetz ist ein Witz, wenn das angenommen wird herschen hier bald Zustände wie in Deutschland.. :rolleyes


    Ein gutes Beispiel:
    Ein FeF (Freund eines Freundes für nicht d.s.d-kenner ;) ) hat sich Need for Speed Underground 2 gekauft (originale Version), die sich allerdings nicht installieren lies mit dem Verweis auf eine legal installierte Version eines CD-Kopier-Proggies.
    Daher musst er sich in einer Tauschbörse ne an sich illegale Version runterladen, damit das Game mit dem legal gekaufen Key endlich lief.. :rolleyes :kotz

    Es ist nicht deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist. Es wär nur deine Schuld, wenn sie so bleibt!

  • Zitat

    Original von Santa
    Ne Firewall bringt gar nichts, das einzige was etwas nützen würde wäre ne komplett verschlüsselte Kommunikation zwischen den Servern und den Peers unter sich.
    Dazu konnte sich aber irgendwie noch niemand durchringen.. :rolleyes


    und was ist mit ssl @ ftp ?

    beachtet mich *rumhüpf*
    ..............................................

  • SSL ist ja ne verschlüsselte Kommunikation.. :D

    Es ist nicht deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist. Es wär nur deine Schuld, wenn sie so bleibt!

  • hi
    Sah ich einmal in TV.. wegen dem legalen bze nicht ilegalen Downloads...


    @ Santa


    Wie bei Far Cry (DVD Start Prob), aber die haben extra einen Patch herausgestellt der legal war. :)

    Mfg & Thx Casemoda


    [COLOR="DarkGreen"]CPU[/COLOR]: Intel i5 2500k @ Lukü Mugen 3 | [COLOR="DarkGreen"]MB[/COLOR]: Asrock Extreme 4 |
    [COLOR="DarkGreen"]RAM[/COLOR]: 4x4GB DDR3-1333 CL9 Team Elite | [COLOR="DarkGreen"]SSD[/COLOR]: OCZ SSD Vertex 3 120GB | [COLOR="DarkGreen"]GraKa[/COLOR]: Gainward 570 GTX Phantom | [COLOR="DarkGreen"]NT[/COLOR]: Be Quiet Straight Power 500W | [COLOR="DarkGreen"]Display[/COLOR]: Samsung S23A550H 23" | [COLOR="DarkGreen"]OS[/COLOR]: Win 7 Ultimate


    4.0ghz @ 1.072V Stable
    4.5ghz @ 1.200V Stable
    4.8ghz @ 1.296V Stable

  • Das find ich den grössten Humbug: Herunterladen sollst du dürfen, aber den Kopierschutz knacken darfst du nicht. Das Kopieren von Audio CD auf MD oder Kasette darfst du ja laut Gesetz (war ja schon immer so).


    Ob du den Kopierschutz knackst und die Sachen uppst oder eine CD uppst, die keinen Kopierschutz hat, das spielt doch keine Rolle. Das Urgebergesetz bleibt das gleiche. Ausserdem gibt es gibt die gleichen Verluste für die Industrie bzw. gibt es mehr Verluste bei den kopiergeschützten, weil die Musikfirmen viel Geld in die Schutzmechanismen investieren und glauben, es bringe was :rolleyes

  • naja...irgendwie ist diese Definition ja auch Haarspalterei, denn eine Tauschbörse, (und ich wüsste kein anderes Mittel um Musik oder Games downzuloaden) funktioniert ja nur, wenns auch Uploader gibt. Also wenn der User am Weiterbestehen der Tauschbörse aktiv sein will, muss er ja auch den Upload zulassen. Also ist eben eine Tauschbörse zu benutzen weiterhin genau gleich illegal wie es immer gepredigt wird, es sei denn, man nutzt einfach so lange es geht noch diejenigen aus, die das Risiko des Uploads auf sich nehmen, und schaltet, wenns geht, den Upload aus.

  • entweder profitiert man und riskiert auch etwas oder man ist assozial und macht den UL aus.


    Aber in Amerika macht die Musik/ Film Industrie langsam aber sicher ernst mit den Klagen hab ich das Gefühl! Bis es jedoch in der Schweiz so weit ist vergeht hoffentlich noch ein wenig Zeit ;)

  • weitergabe an Freunde und Bekannte ist ja erlaubt, dann müsste man eigentlich lauter kleine Freundesnetze aufbauen, wo sich die User jeweils kennen und als Bekannte oder Freunde bezeichnen würden. Wenn dann jeder User zu mehreren solchen Zirkeln verbindet, sollte das nicht illegal sein und es sollte auch ziemlich viel Musik erreichbar sein.

    A fine is a tax for doing wrong.
    A tax is a fine for doing well.

  • naja, man kann auch per FTP herunterladen! Wann kann dort auch nur huerunter und man muss nicht umbeding etwas raufladen und solche ftp zu griegen :D geht manchmal schneller als tauschbörse...

  • Zitat

    Original von Scarface@work
    naja, man kann auch per FTP herunterladen! Wann kann dort auch nur huerunter und man muss nicht umbeding etwas raufladen und solche ftp zu griegen :D geht manchmal schneller als tauschbörse...


    naja solche ftp's sind eh kacke ;) und die sind (meist) nicht verschlüsselt...


    und fxp crew's nehmen die gerne hops *g*

    beachtet mich *rumhüpf*
    ..............................................

  • das runterladen vom FTP ansich wäre ja nicht illegal nach schweizer Recht. aber es muss jemand illegal sowas auf einen FTP laden.

    A fine is a tax for doing wrong.
    A tax is a fine for doing well.

  • irgendwie ist doch jeder mein freund in einer tauschbörse? ich gebe ihm/ihr etwas und bekomme als gegenleistung etwas zurück...


    frage mich wie weit man den begriff "freunde oder bekannte" dehnen kann ?(

  • Zitat

    Original von Weasel
    irgendwie ist doch jeder mein freund in einer tauschbörse? ich gebe ihm/ihr etwas und bekomme als gegenleistung etwas zurück...


    frage mich wie weit man den begriff "freunde oder bekannte" dehnen kann ?(


    Denke mal, Frende oder Bekannte kann man erst bezeichnen, wenn man weiss wie er aussieht, und ihn mal mit ihn getroffen.


    Solange das man per ftp (legal) herunterladen kann, werde ich nicht auffhören solche sachen herunterladen, natürlich kaufe ich ab und zu noch DVDs und Musik CD, im november habe ich 6 dvd gekauft :D. ICh denke mal das die Musik und Film Industrie auch einbisschen geld verdient hat, aber das ist was anders...