Wie gsehd das bi üs us vo wäge MP3s abelade, ond share, anderne wiiterkopiere, etc?
Cha mer mol öbber säge was erlaubt eshc ond was ned? ond wie feschd ech mini MP3s mues verstecke
send jo doch scho es paar wo ech jetzt han ...
MP3s & Gesetz, etc.
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Hallo
Schriftsprache bitteSolange es niemand merkt, ist's ok;D
Ne sorry, kenne mich damit nicht so aus...Cya
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theorie theorie.. wayne das schon in fact hab ich noch nie von irgendwelchem ernsthaften ärger wegen mp3 besitz gehört. ausser man verkauft, aber da ist man ja selber blöd ^^
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also das runterladen an sich ist ja durch alle ecken und enden nicht wircklich strafbar, solange du der sender des files zu deinen besten freunden gehört oder so...
so wie ich das mal kapiert hab ist das raufladen von daten eher kritisch..
aber naja kiffen ist hierzulande ja auch illegal - von dem her.. - shit happens
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also das herunterladen von MP'3 Filmen usw. ist ERLAUBT!
nur was nicht erlaubt ist, ist das senden an andere Personen, also sharen, bei Kazaa lite kannst du es abschalten bei emule (ist auch besser so) geht das nicht... aber wenn das alle abschalten würden bringt P2P überhaupt nichts...
sogar das verschenken im engen freundeskreis und verwandtenkreis ist erlaubt (bin mir aber dabei nicht so sicher)
aber solange du nicht 3'000 Lieder freigiebst (wie 2 jugendliche im nacbardorf) auf einem Server bei dem alle runterladen können, wird wohl niemand kommen, denn die internetanbieter dürfen so viel ich weiss deine IP nicht weitergeben. Ach ja zu dem Fall als sie verurteilt wurden mussten sie glaub 20'000 Fr zahlen, aber die MP3's nicht löschen sondern einfach vom sever nehmen, behalten durften sie die...
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Wegem Runterladen, gibts glaube ich kein spezielles Gesetz in der Schweiz. Ich denke die schweiz ist so klein, da kümmerts einem nicht so sehr wenn par tausend leute was mit kazaa oder so runterladen im gegensatz zu amerika wo es viel mehr menschen im land, also auch viel mehr filme und musik files heruntergeladen werden.
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das finde ich jetzt etwas naiv von dir touch, schliesslich ist die schweiz ein "geldland"
microsoft geht jetzt zb. hart an die firmenkunden bezüglich lizenzen
aber solange du "denen" deine adresse nicht auf dem berühmten silberteller servierst bist du sicher, die ip hilft denen nämlich nicht weiter. höchstens dein provider nimmt sich die mühe und schickt dir als unabhängiger übermittler eine "bitte-unterlassen-sie-das-in-zukunft" mail. das hat vor ein paar monaten mal für news gesorgt -
In der Schweiz ist das alles eine Grauzone des gesetzes. Eigentlich ist das ganze P2P zeug hier legal weil es kein gesetz dazu gibt.
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"ein paar MP3s" == 1'1200 CDs == 15'000 MP3s ~~ 70 G
verkaufen gibts nicht und mlDonkey hat nur nen bruchteil davon geshared .. kopieren dürfen nur gute kollegen ... (ob sie sie dann weiterverteilen kann mir ja egal sein ;))
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Beim Up/Download von nicht-lizenzierten Kopien von Vollversionen von Programmen gibt's aber einen Artikel. Da könnt ihr bis zu 4 Monate ins Gefängnis kommen und ne Busse bezahlen.
Musik und Filme sind eben im Eigengebrauch geregelt (Programme wurden von diesem Artikel extra ausgeschlossen). D.h. im engen Freundeskreis und in der Familie darf man ohne die Zustimmung des Urhebers ein veröffentlichtes Werk verwenden (= herunterladen). Weiterverkaufen oder anderes Weiterverbreiten ist aber ohne die Zustimmung des Urhebers verboten.
Die Strafen bei einer solchen Urheberrechtsverletzung sind aber minim: 1 Jahr Gefängnis oder eine Busse. Wobei wohl noch der Schadenersatz dazu kommen würde, welcher definitiv schlimmer wäre als die Strafe (wenn mans professionell macht).
Gruss
Head-Hunter
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Bei einer Strafanzeige, in dem Fall wärs dann ne riesen Sammel Strafanzeige, von Seiten der Musikindustrie, müssten die Provider in einem Prozess die Adressen derer die Zeugs geuppt haben, rausgeben. Wenn sie sich also mal wirklich die Mühe machen (und das ist nicht mal so unwahrscheindlich) könnte es wirklich zu schlimmen Geldbussen kommen.
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Falls das Weitergeben an Kollegen erlaubt ist, dann müsste man eigentlich überprüfen, wer überhaupt Kollegen sind. Dann kannst du sagen, alle Leute im P2P-Netzwerk sind Kollegen
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wieso macht ihr euch nicht direkt bei der "musikpolizei" schlau?
auszug aus suisa.ch:
Zitat1. Internet / MP3
f) Ist der Download von MP3-Files zum Privatgebrauch illegal?
Die SUISA geht davon aus, dass das Herunterladen von Musik oder Multimediawerken aus dem Internet zum Privatgebrauch frei ist. Der Download ist aber nur legal, wenn die Musiksdateien ausschliesslich für sich selbst oder im Kreis enger Freunde oder der Verwandten verwendet werden.
Auch wenn die Anbieter der Websites für deren Inhalt verantwortlich sind, muss der private Nutzer folgendes bedenken: Der private Download von illegalen MP3-Files bewegt sich in einer juristischen Grauzone. In jedem Fall wird dadurch der Piraterie Vorschub geleistet. Der entstehende Schaden trifft nicht nur die Musikindustrie, sondern vor allem die Urheber der entsprechenden Werke.Zitatb) Welche Arten von Nutzung müssen bei der online-(Internet-)Verwendung von Musik unterschieden werden?
Folgende Nutzungsvorgänge sind auseinanderzuhalten:
- Einspeicherung von Musikwerken auf einen Server (Upload)
- Zurverfügungstellen oder Abrufbarmachen der Titel via Internet
- Download der Musikwerke durch den privaten NutzerTrotz der relativen Neuheit des Mediums "Internet" spielen sich diese Vorgänge nicht im rechtsfreien Raum ab. Das Urheberrechtsgesetz regelt die betreffenden Nutzungen bereits heute: So stellt z.B. die Einspeicherung in den Server nichts anderes als eine Vervielfältigung dar.
Zitata) Ist es erlaubt, selbst CDs zu brennen?
Erlaubt ist:
- das Brennen von CDs für den eigenen, rein persönlichen Gebrauch;
- das Brennen von CDs, um diese nahen Angehörigen (Verwandte, Freunde) zu schenken.Nicht erlaubt ist;
- das Brennen von CDs zwecks deren Verkauf (Ausnahme: falls Sie über die entsprechende Einwilligung der Industrie verfügen und Ihr Angebot bei der SUISA lizenzieren lassen);
- das Brennen von CDs, welche ausserhalb des Kreises von nahen Angehörigen verschenkt werden sollen. -
rofl man merkt es sogar aus diesem text raus, dass es die suisa grausam anscheisst. die verlangen sogar von guggenmusiken gebühren für melodien, die geschützt sind.
juristische grauzone heisst für den heimanwender: joh, du darfst... -
Ich sag ja es is legal hier in der Schweiz, wieso glaubt mir keiner?
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Zitat
Original von Blackmagic
Ich sag ja es is legal hier in der Schweiz, wieso glaubt mir keiner?weil es vielleicht nicht 100% legal ist?
für irgend etwas wurden schliesslich mal urheberrechte erfunden... -
Naja es is halt so dass es zum herunterladen noch kein gesetz gibt das es verbietet hier in der schweiz, und somit ist es halt grauzone, und grauzone ist nunmal nichts illegales :>
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Zitat
Der Download ist aber nur legal, wenn die Musiksdateien ausschliesslich für sich selbst oder im Kreis enger Freunde oder der Verwandten verwendet werden.
Auch wenn die Anbieter der Websites für deren Inhalt verantwortlich sind, muss der private Nutzer folgendes bedenken: Der private Download von illegalen MP3-Files bewegt sich in einer juristischen Grauzone.Eigentlich sagen sie, dass es legal ist, aber die MP3-Files sind doch illegal.
Sehr Suggestiv. -
naja der freund der schwester hat so ne mix-cd rausgebracht, und so wies getönt hat musste er unmengen an geld für die suisa gebühr ausgeben. sobald es an öffentliche vorführung usw.. geht wird man wohl zur kasse gebeten..
auch zb. für die warteschlangen musik bei telefonanlagen müssen die besitzer entweder opensource-musik laufen lassen oder sonst bei der suisa gebühren bezahlen...
auch radiosender haben wohl dieselben probleme, ich könnte mir ansonsten nicht erklären warum DRS3 den ganzen tag dieselbe schei**e sendet ;I
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ist acuh bei den radio sendern so die zahlen un mengen an gebühren nur für diese wenige stück die si imemmer und immer wieder spiellen.
Weiss das von einem Ton Techniker der bei und beim lokal sender mal gearbeitet hat.