Der "Clowns-der-Strasse" Thread

  • Zitat

    Original von rovster
    Wenn die Spurrichtung separat beschildert ist, kannst du rechts vorbeidonnern wie du willst und das ist ja praktisch auf allen 3 Spurigen-Autobahnen so. :D


    Und das ist beim Merz-Cabi genau der Fall - der stört und gefährdet auch niemanden ;)

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

  • Schlimmer finde ich da, dass es auch als rechts Überholen gilt wenn 2 Autobahnen zusammengeführt werden! (Letztens ein Gerichtsurteil dazu gelesen)


    Wie Manny sagt: Das ganze endlich legalisieren. Ich sehe da auch keine zusätzliche Gefahr sondern nur Vorteile. Die ganzen Mittelspurverstopfer provozieren keine 4 Spurwechsel mehr nur weil man ganz rechts schneller ist als sie - kein sinnloses linke Spur verstopfen bei starkem Verkehrsaufkommen - weniger riskante Manöver um in Lücken zu drängeln...

    "Es gibt auf der Welt drei Dinge wo Du sinnlos Kohle verpuffen kannst: Frauen, Computer und Autos."
    Sinclair

  • Zitat

    Original von Blackmagic
    ...weniger riskante Manöver um in Lücken zu drängeln...


    GENAU! Das wäre wahrscheinlich der entscheidende Punkt!

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

    Einmal editiert, zuletzt von Sh@rky ()

  • Zitat

    Original von Blackmagic
    Schlimmer finde ich da, dass es auch als rechts Überholen gilt wenn 2 Autobahnen zusammengeführt werden! (Letztens ein Gerichtsurteil dazu gelesen)


    Wie Manny sagt: Das ganze endlich legalisieren. Ich sehe da auch keine zusätzliche Gefahr sondern nur Vorteile. Die ganzen Mittelspurverstopfer provozieren keine 4 Spurwechsel mehr nur weil man ganz rechts schneller ist als sie - kein sinnloses linke Spur verstopfen bei starkem Verkehrsaufkommen - weniger riskante Manöver um in Lücken zu drängeln...


    Ich bin der Meinung, dass Rechtsüberholen ab 3 Spuren legalisiert werden muss. (aber eben, da ist eh fast immer separat Beschildert)
    Bei 2 Spuren bräuchte es dies eigentlich gar nicht, aber eben wir sind ja im be******* Land der Welt was die Mentalität anbelangt.

  • Zitat

    Original von rovster
    ...aber eben wir sind ja im be******* Land der Welt was die Mentalität anbelangt.


    Genau, da sind immer alle am rumheulen.


    Hoffentlich kriegt ihr auch schön brav immer ein graues Haar wenn ihr euch aufregt. ;-)

  • Zitat

    Original von Sh@rky


    Und das ist beim Merz-Cabi genau der Fall - der stört und gefährdet auch niemanden ;)


    Ich möchte ned Tüpfli schiisen oder rechthaberisch sein, aber wo genau siehst Du eine separate Spuranzeige für den Merz Fahrer? Der hat doch das gleiche Ziel wie der Toyota Hiace den er paar Sekunden später überholt?


    Dr Cox: "I'm fairly sure that if they took all the porn off the Internet, there'd only be 1 website left, and it would be called Bring Back The Porn."

  • Zitat

    Original von Sinclair


    Ich möchte ned Tüpfli schiisen oder rechthaberisch sein, aber wo genau siehst Du eine separate Spuranzeige für den Merz Fahrer? Der hat doch das gleiche Ziel wie der Toyota Hiace den er paar Sekunden später überholt?



    Hier wohl richtig bei dem Schild... aber weiter vorne verzweigt die Spur weiterhin gerade aus oder nach rechts. Und dort fährt er ja rechts ab...


    Damit's aber wohl 100% wasserdicht ist, müsste er ganz rechts fahren...?!

  • Zitat

    Original von Sinclair
    Ich möchte ned Tüpfli schiisen oder rechthaberisch sein, aber wo genau siehst Du eine separate Spuranzeige für den Merz Fahrer? Der hat doch das gleiche Ziel wie der Toyota Hiace den er paar Sekunden später überholt?


    Du tust aber extrem Tüpfchen scheissen :D


    Der fährt neben den Toyota und noch 10m an ihm vorbei und dann biegt er schon in die Spur rechts (die mittlere Spur teilt sich in zwei auf)!
    (ohne zu blinken, der Scheisskerl! :schimpf von der Strasse, nein EINGESPERRT gehören solche Rowdies! :gap)


    Nee, ein Polizist oder Richter, der dem Merz hier Rechtsüberholen vorwerfen würde, wäre ein ganz armes Würstchen! :droh

    Bilder

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

    2 Mal editiert, zuletzt von Sh@rky ()

  • Ich würd's ihm vorwerfen - irgendwie müssen wir ja unsere "Jahresmargen" erreichen :gap



    PS: Ich würde zudem meinen, dass die Signalisation fehlerhaft ist. Die Spur, welche er befährt führt auch dorthin, wo er will (also nach rechts). Grundsätzlich sollte bei der ersten Signalisation auf dem rechten Streifen beide Ziele (St. Gallen / SH / Winti / Rappi / Uster) vermerkt sein.

  • Vorher wurde es von Mannyac schon richtig erwähnt. Rechtsüberholen ist dann, sobald man auf der rechten Spur am Auto auf der linken Spur vorbeigefahren ist (scheissegal ob ich vorne wieder auf die linke Spur einbiege, oder noch 100000 km weiter rechts fahre). Davon nicht betroffen, wenn: 1. Kolonnenverkehr herrscht (Kolonnenverkehr ist langsam, ich weiss nicht mehr wie langsam, gibt afaik ein Bundesgerichtsentscheid, aber sehr langsam, irgendwas um die 60 km/h) und 2. wenn die rechte Spur in eine andere Richtung signalisiert ist.


    Vorbeifahren = Überholen!


    Edit: Noch das rechtliche Gschmöiss: http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_11/a36.html

  • http://www.bfu.ch/German/stras…s/Documents/II_A_9_1.aspx


    Hier das was ich gelesen hab...


    Die allgemeinen Regeln betreffend das Überholen finden sich in Art. 35 SVG. Nach Art. 35 Abs. 1 SVG ist links zu überholen. Rechtsüberholen ist somit nicht erlaubt. Eine Ausnahme vom Verbot des Rechtsüberholens findet sich in der Verkehrsregelnverordnung (VRV). So ist es gemäss Art. 8 Abs. 3 VRV z. B. auf Autobahnen „beim Fahren in parallelen Kolonnen“ gestattet, rechts an anderen Fahrzeugen vorbeizufahren. Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist ausdrücklich untersagt. Deshalb darf im parallelen Kolonnenverkehr auf der Autobahn in keinem Fall durch Ausschwenken oder Wiedereinbiegen rechts überholt werden. Ein unzulässiges Rechtsüberholen liegt gemäss Bundesgericht immer dann vor, wenn das Ausschwenken, das Vorbeifahren an einem oder nur wenigen Fahrzeugen und das anschliessende Wiedereinbiegen in einem Zuge erfolgen.

  • Zitat

    Original von Inosin
    Ein unzulässiges Rechtsüberholen liegt gemäss Bundesgericht immer dann vor, wenn das Ausschwenken, das Vorbeifahren an einem oder nur wenigen Fahrzeugen und das anschliessende Wiedereinbiegen in einem Zuge erfolgen.


    Das schliesst aber das von SEEdEr nicht aus. Wenn du ausschwenkst, überholst und wieder einbiegst ist es gem. diesem Text IMMER rechtsüberholen. Das bedeutet aber nicht, dass das was SEEdEr sagt, nicht auch Gültigkeit hat.

    Init7-Empfehlungscode: 23368766186

    Einmal editiert, zuletzt von Kangaroo ()

  • Die Diskussion zeigt ja, dass hier endlich mal Klarheit geschaffen werden sollte!


    Man kann 2 ASTRA-Juristen und 2 Polizisten fragen und hat dann 10 Meinungen - das kann's einfach nicht sein! :stupid


    Rechts vorbeifahren ist NICHT Überholen. Zum Überholvorgang gehört immer mindestens ein Spurwechsel (da der Begriff des Überholens eigentlich von zweispurigen Strassen mit Gegenverkehr stamm: hier ist es nötig, nach links auszuschwenken, am Überholten vorbeizufahren und unmittelbar anschliessend wieder einzuschwenken. Da man auf der AB mindestens 2 Spuren hat, geht das halt eben auch, indem man bereits auf der danebenliegenden Spur fährt. Sobald man aber kurz nach dem Vorbeifahren auf die andere Spur schwenkt, hat man einen Überholvorgang gemacht).
    Wäre der Merz also von der linken Spur, wo der filmende Depp gefahren ist, gekommen und dann nach rechts rüber- und am Lieferwagen vorbeigefahren oder wenn er auf der rechten Spur am Lieferwagen vorbeigefahren und dann vor diesem auf die linke Spur gewechselt hätte, dann wäre es klar ein Überholvorgang gewesen. Aber das reine Vorbeifahren ist kein Überholvorgang.
    Wie es im roten Text steht: Ausschwenken und/oder Wiedereinschwenken, und zwar IN EINEM ZUG! D.h. also sogar: rechts rüber, langsam vorbei und nach einem km wieder links rüber wäre nicht in einem Zug und ergo KEIN Überholvorgang und damit auch nicht als Rechtsüberholen zu ahnden.

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

    4 Mal editiert, zuletzt von Sh@rky ()

  • Zitat

    Original von Sh@rky
    Man kann 2 ASTRA-Juristen und 2 Polizisten fragen und hat dann 10 Meinungen - das kann's einfach nicht sein! :stupid


    Nach der Argumentation müsste man aber Dinge wie Majorz-/Proporzwahlverfahren auch abschaffen :D Aber Seeder hats recht einfach geschrieben, rechts darf man einfach nicht vor, ausgenommen langsamfahrende Kolonnen (einleuchtend) und unterschiedlich beschilderte Spuren (auch verständlich) :)


    €: Inosins Bundesgerichtszitat bezieht sich meiner Meinung nach auf den Fall, wo jemand auf eine anders beschilderte Spur wechselt, jemanden rechts überholt und dann wieder auf die ursprüngliche Spur einschwenkt. Wäre nach obiger Definition erlaubt, aber die Absicht dahinter ist eindeutig.

    Einmal editiert, zuletzt von GP ()

  • Ich habe letztens eben einen Bundesgerichtsentschluss gelesen wo einer einfach Rechts vorbeigefahren ist ohne wieder links einzuschwenken und das wurde auch als Rechtüberholen gewertet. Ich werde den Artikel mal suchen.


    An und für sich bin ich mit der Argumentation von Sharky und Inosin einverstanden, leider macht uns da unser Bundesgericht einen Strich durch die Rechnung.


    Edit: Nicht das was ich ursprünglich gelesen habe, aber aktueller und aus verlässlicher Quelle: http://www.beobachter.ch/justi…auf-der-autobahn-erlaubt/

    Signatur sein ist doof, ich will ein Avatar werden, wenn ich gross bin!

    3 Mal editiert, zuletzt von Mannyac ()