Jap, das habe ich letzte Woche auch vom TCS gelesen. Eben, veröffentlichen darf man es nicht, aber filmen per se ist kein Problem. Was aber der TCS gesagt hat, ist genau meine Aussage weiter oben: Ob es etwas bringt mit ner Dashcam rumzufahren ist nicht sicher, da es noch keinen Präzedenfall gibt in der Schweiz und man also schlicht noch keine rechtliche Grundlage hat, ob Dashcam-Aufnahmen vor Gericht zugelassen sind oder nicht.
Dashcam / Carcam
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Aktuelle - Bagger Crash auf der A1
Ist nicht meine Aufnahme. Allerdings hätte ich so was wie in diesem Fall, der die halbe Schweiz betrifft, auch online gestellt. Allerdings würde ich falls nötig, die Nummernschilder unkenntlich machen. Auf diesen Video wärs nichtmal nötig. Denn man erkennt weder Nummernschilder noch Personen eindeutig. Daher weiss ich nicht was diese Idiot von Hanspeter Thür für ein Problem hat. Der geht mir echt auf den Kecks.
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Irgend ne Meinung zu dem Teil hier?
http://www.daydeal.ch/
[SIZE=7](Anmerkung für Thread-Archäologen: Deal-ID 2214)[/SIZE]Sieht irgendwie nach übelstem Chinakrempel aus. An der Seite sieht man sogar noch die Reste der Gussform.
Und ich wunder mich immer noch, wie man da vernünftig die Kabel verlegen will, dass es einigermassen gut aussieht
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habs mir bestellt......
Wenn das Zeugs Müll ist, sende ich es zurück. Schon fast kriminell heute keine Dashcam zu haben -
Zitat
Original von caradhras
Und ich wunder mich immer noch, wie man da vernünftig die Kabel verlegen will, dass es einigermassen gut aussiehtDer Halterung vom Innenspiegel entlang nach oben und dann in den Spalt zw. Frontscheibe und Dachhimmel drücken. Je nach Auto einfacher oder schwieriger zu bewerkstelligen, aber bei vielen passen da Kabel dazwischen und verschwinden dann in der Verkleidung.
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Zitat
Original von ruffy91
Der Halterung vom Innenspiegel entlang nach oben und dann in den Spalt zw. Frontscheibe und Dachhimmel drücken. Je nach Auto einfacher oder schwieriger zu bewerkstelligen, aber bei vielen passen da Kabel dazwischen und verschwinden dann in der Verkleidung.Ich glaub, das würd mir bei ner Vollbremsung runterfallen. Und Klebeband kann doofe Rückstände hinterlassen :/
Und dann muss das Kabel ja noch auch irgendwie durch den Fussraum vom Beifahrer in die Mittelkonsole...
Edit:
Praktisch wär so n Ding schon, aber die Montage bereitet mir etwas Kopfzerbrechen
Zumal der Zigarettenslot schon vom Navi besetzt ist und die Y-Adapter die ich kenne mitm Schalthebel kollidieren :/N Navi mit Cam wär sicher der Hit
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Ich sehe den Vorteil dahinter nicht.
Wie schon geschrieben wurde, dient das Material nicht als Beweis. Und das einzige was du davon hast ist mehr Arbeit die Daten zu verarbeiten.
Bei der Vorstellung ne 2h Autobahnfahrt auch noch auf Video aufzunehmen schüttelt sich mein Kopf schon automatischBeim Downhillen ne GoPro ist was anderes... Oder Bergrennen mit dem Auto ok. Aber Alltags Verkehr?
Wenn du aber so etwas montierst, dann richtig... sprich nicht mit Zigaretten stöpsel sondern direkt ans Board Netz und die Verkabelung und Montage würde ich auch gleich sauber machen. Sonst macht sichs ganz komisch
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Zitat
Original von caradhras
Sieht irgendwie nach übelstem Chinakrempel aus. An der Seite sieht man sogar noch die Reste der Gussform.
Das ist völlig normal, ist so gummiartiges Material ev. PUR (will mich aber auf die Ferne nicht festlegen) Das Material ist so weich, dass sauberes verputzen fast unmöglich ist. Der Vorteil ist, dass die Kamera beim Crash heil bleibt.
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Zitat
Original von Inosin
Das Material ist so weich, dass sauberes verputzen fast unmöglich ist.Naja, alles eine Frage vom Aufwand, aber bei dem Preis gebe ich dir schon recht.
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Zitat
Original von Inosin
Das ist völlig normal, ist so gummiartiges Material ev. PUR (will mich aber auf die Ferne nicht festlegen) Das Material ist so weich, dass sauberes verputzen fast unmöglich ist. Der Vorteil ist, dass die Kamera beim Crash heil bleibt.
Mkey, dann ists verständlich. Sah auf dem Foto eher nach Hartplastik aus.
mae, scheinbar ist das eben doch je nach Richter unterschiedlich. Und ja, kompletter Einbau von Werk aus wär deutlich besser, aber dann kommt wieder der Datenschützer, weil man das ja doch nicht immer will, weils dann halt auch gegen einen verwendet werden kann.
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Zitat
Original von mae
Ich sehe den Vorteil dahinter nicht.
Wie schon geschrieben wurde, dient das Material nicht als Beweis.Das stimmt so nicht. Es liegt im Ermessen des Richters ob die Aufahme verwertet wird.
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Ich möchte das ganze mal aus der Sicht der Versicherung erläutern.
Die obigen Aussagen mit dem Richter, stimmen im Grundsatz natürlich.Jedes Fahrzeug benötigt ja bekanntlich ein Kontrollschild. Dabei stehen bei einem Unfall zweier Motorfahrzeuge jeweils 2 Haftpflichtversicherer im Hintergrund.
Die Polizei nimmt bei einem Unfall jeweils nur den eigentlichen Tatbestand auf.
Entscheidet aber niemals über die Schuldfrage. Dies steht der Polizei nicht zu.
Die Polizei befolgt das Gesetz im Sinne des SVG.
Die Versicherung klärt danach die Haftungsfrage.Bei einem Schadenfall zweier Motorfahrzeuge, ist eine DashCam absolut kein Problem. Hier entscheidet kein Richter in den meisten Fällen.
Wie sieht es mit einem Personenschaden aus, z.b Fussgänger oder Fahrräder.
Hier wird das ganze erst richtig Interessant.
Aufgrund des Betriebs des Fahrzeuges, unterliegt man der scharfen Kausalhaftung. Sprich man hängt ja bereits am Pranger ohne eigentliches Verschulden.Angenommen ihr steht am Lichtsignal bei rot, Euer Fahrzeug ist gemäss SVG im Betrieb - nun kommt ein Fahrrad und fährt euch ungebremst in das Heck. Als Fahrzeugführer seid ihr grundsätzlich schuld. Obwohl ihr ja kein eigentliches Mitwirken für den Schadenfall hattet.
Nun liegt die Beweislast bei euch, ihr müsst ein grobfahrlässiges Verschulden nachweisen können.
Hier kann die Dashcam zum Einsatz kommen.
Nehmen wir das oben erwähnte Beispiel.
Der Fahrradfahrer arbeitet und ist über den Arbeitgeber gegen den Nichtbetriebsunfall obligatorisch versichert. Arbeitet dieser nicht, muss er obligatorisch über die Krankenkasse gegen Unfall versichert sein.
Er fährt euch wie gesagt ins Heck.
Die Unfallversicherung bezahlt IMMER als Erste Instanz den Schaden welcher entstanden ist an der Person. Wird danach aber den Schaden entsprechend beim Haftpflichtversicherer einfordern. (Scharfe Kausalität).Könnt Ihr nun eurer eigenen Haftpflichtversicherung das entsprechende Video geben, wird diese mit Sicherheit versuchen, das grobfahrlässige Verschulden des Velofahrers zu beweisen und die Forderung des Unfallversicherers des Fahrradfahrers abzuwenden.
Im Falle des Schadens und der Kosten welche daraus entstehen ist eine Dashcam wie auch die Crash-Recorder und die Drive-Recorder während der Fahrt und bei einem Unfall für die Versicherungen sicherlich ein hilfreiches Mittel zur Schadenregulierung.
Gegen zu schnelles Fahren und SVG Verstösse sind diese aber aufgrund des fehlenden Präzedenzfalles noch nicht wirklich brauchbar.
Das Problem sind eher all jene Fälle, welche mit einer direkten Straftat zu tun haben. Beschädigung am parkierten Fahrzeug, sei dies durch ein Motorfahrzeug oder eine Person. Hier haben wir ein sichtliches Problem im Rechtssystem. Da hier eine Straftat vorliegt, muss der Richter schlussendlich entscheiden, ob eure Dashcam als Beweismittel zugelassen wird.
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Zitat
Original von Sinclair
habs mir bestellt......
Wenn das Zeugs Müll ist, sende ich es zurück. Schon fast kriminell heute keine Dashcam zu habenHat sich das Ding mittlerweile bewährt, oder ists Müll?
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Wie siehts aus mit der Dashcam? Müsste mir auch mal eine zulegen, echt schlimm wie gewisse Leute fahren.
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Ich bezweifle das die Leute besser oder anständiger Fahren, wenn sich jeder eine Dashcam einbaut. Es ist nicht die Aufgabe der Bürger Polizei zu spielen und den Verkehr aufzuzeichnen. Für den Unfall gibt es die Drive Recorder welche absolut ausreichend sind.
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Völlig unnütz! Kam doch gerade in die Zeitungen gestern: So ein Spinner, der mit ner Dashcam alles aufzeichnete und dann über 100 Personen verzeigte, die drängelten, rechts überholten, zu schnell waren etc. Was hat die Polizei gemacht? Sie meinte dazu: «Eine flächendeckende Videoüberwachung durch eine Privatperson ist unverhältnismässig und rechtfertigt das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit nicht», der Datenschützer meinte zudem, dass die Überwachung des öffentlichen Raums und das Sammeln von Daten auf Vorrat durch Privatpersonen nicht zulässig sei. Bis auf wenige Ausnahmen hat die Polizei auch keine Anzeige erstattet, ABER: Gegen den Filmer selber hagelte es dafür Probleme:
Er wurde selber angezeigt, weil er rechts überholt haben soll und die Lichthupe betätigte. Ein anderer zeigte ihn an, wegen Verletzung des Geheim- und Privatbereichs.
Auch kann es sein, dass die Kameras plötzlich als illegal eingestuft werden. Der Gesetzesartikel ist klar: Ohne mein Wissen darf eine Privatperson mich nicht filmen. Und die jetzigen Vorkommnisse sind ziemlich richtungsweisend für Grundsatzentscheide, die irgendwann gefällt werden müssen für Dashcams.
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Brack hat momentan ne Aktion für die Gembird DC005 und DC006.
Die DC005 hab ich selbst vor nem knappen Monat geholt. Ist bisher ganz in Ordnung.
Die DC006 war vor einigen Monaten als Daydeal drin.Und wer, wie Roger B., auf die Idee kommt seine Komplettaufnahmen an die Polizei zu schicken ist selbst schuld.
Meine Dashcam hab ich nur, weil mir vor n paar Monaten n bisschen zuviele Beinahe-Unfälle passiert sind, bei denen ich nichts dafür konnte. Details dazu gibts im Clowns-der-Strasse-Thread. -
Ich wollte ja nur wissen, wie die Qualität ist, nicht was andere damit machen oder ob andere dann besser fahren werden.
Ich bräuchte es ja auch nur wie caradhras. -
Für was brauchts eigentlich in ner Dashcam ein Bildschirm. Meine hat keinen und ich brauch keinen. Der Mist lenkt nur ab und ist daher eher ein Sicherheitsrisiko.