ZitatOriginal von exe
Für was brauchts eigentlich in ner Dashcam ein Bildschirm. Meine hat keinen und ich brauch keinen. Der Mist lenkt nur ab und ist daher eher ein Sicherheitsrisiko.
Damit du einfacher einstellen kannst was du filmst.
ZitatOriginal von exe
Für was brauchts eigentlich in ner Dashcam ein Bildschirm. Meine hat keinen und ich brauch keinen. Der Mist lenkt nur ab und ist daher eher ein Sicherheitsrisiko.
Damit du einfacher einstellen kannst was du filmst.
Der Bildschirm lenkt nicht mehr ab, als ein Navi. Bei den meisten Geräten kann man den ausserdem ausschalten.
Meine hab ich an die Frontscheibe geklebt und sie ist perfekt ausgerichtet und das ohne Bildschirm.
*entstaub*
Nach solchen Artikeln:
Rechtsüberholer 1
Rechtsüberholer 2
Überlege ich mir, auch eine (bzw. 2, eine pro Auto) Dashcam zuzulegen.
Ein Autofahrer wurde wegen Rechtsüberholen verurteilt (5600.- bedingte Geldstrafe, 800.- Busse, 1100.- Verfahrenskosten, 5 Monate(!) Ausweis weg).
Obwohl es Aussage gegen Aussage stand. Der Kläger war alleine.
Dachte immer man braucht 2 gegen 1 (Deswegen sind Polizisten auch immer zu 2. unterwegs). In dubio pro rero (Im Zweifel für den Angeklagten) heisst es doch immer, gab hier wohl keine Zweifel oder was?
Ich denke eine Dashcam wäre hier von Vorteil um nicht fälschlicherweise angezeigt zu werden.
Was denkt ihr?
Ja why not. Ist nicht verboten solange du das Material nicht anderwertig verwendest und es zieht auch vor Gericht. So hat es mir zumindest unser Staatsanwalt gesagt.
Afaik ist das wegen den 2 Polizisten eine urban legend. Ich meine mich zu erinnern, dass bei Aussage gegen Aussage, diese des Polizisten mehr zählt, da dieser vereidigt ist. Zu zweit sind sie in der Tat meistens, jedoch hat das eher was mit Sicherheit zu tun und ist einfach auch praktischer.
ZitatOriginal von Inosin
Afaik ist das wegen den 2 Polizisten eine urban legend. Ich meine mich zu erinnern, dass bei Aussage gegen Aussage, diese des Polizisten mehr zählt, da dieser vereidigt ist. Zu zweit sind sie in der Tat meistens, jedoch hat das eher was mit Sicherheit zu tun und ist einfach auch praktischer.
So ist es. Das man zu zweit ist, ist einer reiner Sicherheitsaspekt. Wir sind hier zum Glück nicht so wahnsinnig wie die Amis und machen einen auf Ego. Obwohl die es dort viel nötiger hätten.
ZitatOriginal von Tobi_Wan
Ich denke eine Dashcam wäre hier von Vorteil um nicht fälschlicherweise angezeigt zu werden.
Kleiner Hinweis noch: Besorg dir mehrere SD-Cards, die du wöchentlich (je nachdem wie oft du fährst) auswechselst.
Manchmal dauerts recht lange von einer Tat bis zur Anzeige. Wär doof, wenn das Filmmaterial dann schon wieder überschrieben worden wär.
(Oder Alternativ: Einfach aufs NAS sichern und dort nach 3 Monaten löschen)
Nach der Action am Montag wäre es indeed eine Überlegung, so ein Teil ins Auto zu nehmen. Aber ich habe eigentlich nicht so mega Lust auf Gekabel, nachdem nun Navi und alles schön fix eingebaut ist.
ZitatAlles anzeigenOriginal von Tobi_Wan
*entstaub*
Nach solchen Artikeln:
Rechtsüberholer 1
Rechtsüberholer 2
Überlege ich mir, auch eine (bzw. 2, eine pro Auto) Dashcam zuzulegen.
Ein Autofahrer wurde wegen Rechtsüberholen verurteilt (5600.- bedingte Geldstrafe, 800.- Busse, 1100.- Verfahrenskosten, 5 Monate(!) Ausweis weg).
Obwohl es Aussage gegen Aussage stand. Der Kläger war alleine.
Dachte immer man braucht 2 gegen 1 (Deswegen sind Polizisten auch immer zu 2. unterwegs). In dubio pro rero (Im Zweifel für den Angeklagten) heisst es doch immer, gab hier wohl keine Zweifel oder was?
Ich denke eine Dashcam wäre hier von Vorteil um nicht fälschlicherweise angezeigt zu werden.
Was denkt ihr?
Hier noch zwei Richtigstellungen wie es sein sollte.
1. Bei Aussage gegen Aussage wird im Zweifelsfall für den Angeklagten entschieden.
2. Die Aussage eines einzelnen Polizisten hat gleichviel Gewicht wie jene eines Zivilisten.
spielt die qualität der kamera eine rolle oder reicht die günstigste von brack oder digitec für knapp 60.-?
ZitatOriginal von exe
1. Bei Aussage gegen Aussage wird im Zweifelsfall für den Angeklagten entschieden.
2. Die Aussage eines einzelnen Polizisten hat gleichviel Gewicht wie jene eines Zivilisten.
Zu 1: Habe ich ja geschrieben, in dubio pro reo...ABER:
Hast du den Beitrag gelesen? Dieser Fall zeigt eben, dass genau dies nicht immer zutrifft, kam in diversen Zeitungen. Trotzdem der Kläger nur 1 Person war und eigentlich keinerlei Beweise hatte, wurde der Angeklagte verurteilt!
Zitat..
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Deiss ist erschüttert, dass jemand ihn anzeigen kann und diesem dann grundsätzlich geglaubt wird. «Das öffnet dem Denunziantentum Tür und Tor», findet er.
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Anwalt und Verkehrsrechtsexperte Martin Leiser bestätigt, dass das Gericht eher jenem glaubt, der die Anzeige einreicht, als dem Angezeigten, «weil nicht ersichtlich ist, wieso ein Wildfremder behaupten soll, ein anderer Verkehrsteilnehmer habe ihn rechts überholt, wenn es gar nicht stimmt».
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D.h. wenn dir auf der Autobahn einer Quer kommt, kannst du die Nummer aufschreiben und ihn anzeigen. Obwohl beide alleine im Fahrzeug sassen und es sonst keine Zeugen gab, kann es gut sein dass er Verurteilt wird!
FInde ich absolut krass und eine Frechheit. Das weckt Misstrauen in unser Rechtssystem.
Zu: 2. Das ist klar.
Ja, in dubio pro reo war einmal. Mein Vertrauen ist ebenfalls völlid dahin.
ZitatOriginal von Tobi_Wan
D.h. wenn dir auf der Autobahn einer Quer kommt, kannst du die Nummer aufschreiben und ihn anzeigen. Obwohl beide alleine im Fahrzeug sassen und es sonst keine Zeugen gab, kann es gut sein dass er Verurteilt wird!
Oder einfach lassen, wenn nix passiert ist.
Leute ohne Notwendigkeit anzeigen ist Arschlochzeug, sowas macht man nicht, ausser es ist was wirklich schlimmes.
Es ist halt so das er angezeigt wurde. Die Polizei hat daraufhin nachgefragt ob er am Stichtag zu der Uhrzeit (wie vom Anzeiger angegeben) dort unterwegs war, was er bejahte, womit sich schon beweist das der Anzeiger nicht gelogen hat. Somit müsste der Angezeigte das Gegenteil beweisen können.
Was lernen wir daraus? Fragt dich die Polizei sowas, dann nie direkt Antworten sondern erst mal Fragen um was es geht oder mit "ich weiss nicht" Antworten.
Unser Rechtsystem ist eh völlig verdreht. Man denkt manchmal nach gesundem Menschenverstand wäre alles ganz klar, vor Gericht ist das aber ganz und gar nicht so, wie man auch hier sieht
ZitatOriginal von Inosin
Oder einfach lassen, wenn nix passiert ist.
Leute ohne Notwendigkeit anzeigen ist Arschlochzeug, sowas macht man nicht, ausser es ist was wirklich schlimmes.
ich erlebe jeden tag auf der strecke SG-ZH und ZH-SG rechtsüberholer... und habe dennoch keinen angezeigt. ist mir zu dumm.
was die polizei /beamte angeht... ich vermute eines unserer probleme ist, dass eher ungebildete oder schlecht gebildete diese berufe ausüben.
aber ja, wenn immer möglich, wenn dich ein polizist etwas fragt, antwort verweigern - selten fragen sie dich zu deinem guten sondern eher zu deinem nachteil.
ich muss mal einen rechtsverdreher fragen was die beste antwort ist.
Ich will ja Niemanden anzeigen, es geht mir eben darum das man selber einfach grundlos angezeigt werden kann von Jemandem und man muss plötzlich seine Unschuld beweisen (Siehe Link 1)
Wenn einer nen schlechten Tag hat und man fährt vor ihm (er weiss somit das Kennzeichen, Auto, Ort und Uhrzeit), dann kann er dich einfach so anzeigen wegen Rechtsüberholen oder anderem.
Eigentlich erwartet man eben, dass einem nichts passiert, da es ja Aussage gegen Aussage steht. Aber wie im verlinkten Fall kann einem eben doch was passieren.
Deswegen wäre eine Dashcam eben nichts verkehrtes...
Wenn einen die Polizei anruft, einfach mal sagen man weiss es nicht bzw. man erinnere sich nicht und könne darüber gerade keine Aussage machen.
Dann hat man Luft bis es "Ernst" wird. Aber hab da auch keine Ahnung, da ich bisher noch nicht in eine solche Situation geraten bin.
ZitatOriginal von Tobi_Wan
Ich will ja Niemanden anzeigen, es geht mir eben darum das man selber einfach grundlos angezeigt werden kann von Jemandem und man muss plötzlich seine Unschuld beweisen (Siehe Link 1)
Wenn einer nen schlechten Tag hat und man fährt vor ihm (er weiss somit das Kennzeichen, Auto, Ort und Uhrzeit), dann kann er dich einfach so anzeigen wegen Rechtsüberholen oder anderem.
Eigentlich erwartet man eben, dass einem nichts passiert, da es ja Aussage gegen Aussage steht. Aber wie im verlinkten Fall kann einem eben doch was passieren.
Deswegen wäre eine Dashcam eben nichts verkehrtes...
sagen wir du kannst beweisen, dass du nicht rechts überholt hast... was ist aber wenn du den mindestabstand nicht eingehalten hast?! theoretisch könnten sie dich mit deinem "beweis"-video dennoch verurteilen / anzeigen wegen eines anderen tatbestandes.
ich fahre jeden tag auto und versuche ca. 70m abstand zu halten (autobahn), ist aber immer schwieriger, weil immer einer reindrängelt...
ZitatOriginal von Tulpe
sagen wir du kannst beweisen, dass du nicht rechts überholt hast... was ist aber wenn du den mindestabstand nicht eingehalten hast?! theoretisch könnten sie dich mit deinem "beweis"-video dennoch verurteilen / anzeigen wegen eines anderen tatbestandes.
ich fahre jeden tag auto und versuche ca. 70m abstand zu halten (autobahn), ist aber immer schwieriger, weil immer einer reindrängelt...
Wenn die Strafe weniger Schlimm wäre, würde ich das Video trotzdem aushändigen.
Nehmen wir an man wird wegen Rechtsüberholen angezeigt. Im Video sieht man, dass man dauernd Links gefahren wäre und nicht Rechts rüber fuhr Obwohl Rechts frei gewesen wäre.
Dann Zahlt man halt die Busse für Links fahren (Ist nur ne Ordnungsbusse, glaub 60.-) aber man würde nicht fürs Rechtsüberholen verurteilt (Was mind. 3 Monate Ausweisentzug und Strafe/Busse bedeutet).
ZitatOriginal von Tulpewas die polizei /beamte angeht... ich vermute eines unserer probleme ist, dass eher ungebildete oder schlecht gebildete diese berufe ausüben.
Das hat nichts damit zu tun. Letztendlich entscheidet oft sowieso die Staatsanwaltschaft darüber und nicht der Polizist. Dieser liefert nur den Sachverhalt.
Weshalb dies im Beispiel mit dem Rechtsüberholer so einfach ging kann ich nicht nachvollziehen. 20 Minuten ist da sowieso die falsche Quelle für zuverlässige Informationen.