• Blubb brauche mal dringend nen Rat.
    Habe heute Morgen (5Uhr) auf dem Weg zur Arbeit ein bereits Tot rumliegendes Tier erwischt. Habe leider etwas spät realisiert woe gross es ist (war grau und grösse grosser Dachs) und es noch mit dem rechten Reifen erwischt. Äusserlich keine Schäden feststellbar, beim weiterfahren auch nix gemerkt. Versicherung meinte falls noch was kommen sollte brauchts nen Polizeirapport.
    so mein Problem: Können die mir Nichtbeherrschen des Fahrzeugs anhängen dafür?!

    "Es gibt auf der Welt drei Dinge wo Du sinnlos Kohle verpuffen kannst: Frauen, Computer und Autos."
    Sinclair

    2 Mal editiert, zuletzt von Blackmagic ()

  • denke nicht zwingend. je nach situation hat man gar keine andere wahl, weil die ausweichmöglichkeiten aufgrund gegenverkehr/abhang recht gering sind. kurz bescheid geben schadet da sicher nicht.

  • Und was meinten die?


    Hätte jetzt noch nie gehört dass man da eine Busse wegen nichtbeherrschen bekommt... Hab auch schon ein Tier erwischt, das hat hinter einem "Verkehrsberuhigungs-Blumentopf" wohl geschlafen oder versteckt... ich fuhr vorbei, es schreckte auf und sprang in die falsche richtung... hab auch keine Busse bekommen und das war 30er zone (war auch nicht schneller unterwegs, es sprang mir seitlich in den radkasten...)


    |---> it MUST be a spoon! <---|


      

  • Nö meinten gar nichts dergleichen - geht ganz normal unter Wildschaden wies scheint.

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    Sinclair

  • Das arme Tier. Liegen gelassen auf der Strasse. Herzlos überfahren, selbst als es tot war, fährt man noch darüber. In Stücke zerrissen, Blut spritzt überall herum. Hilflos auf der Strasse.

  • Seit "The Walking Dead" würd ich mich ja eh nicht mehr trauen, irgendwas das blutet zu beatmen. Zu grosse Gefahr, dass man für nen Zombie gehalten und erschossen wird.



    Dem Auto übrigens gute Besserung =)

    Glaubt die Horrorgeschichten über mich nicht - Es ist viel schlimmer.
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    Rest HP Gen10+ | iPhone 13 mini | F20 m140i xDrive - ///M

  • So wie ich informiert bin, hast du mehr Probleme wenn du auf Grund eines Tieres ein Ausweichmanöver einleitest, dass du dann mit einem Unfall abschliesst. Daher:


    Ich mag Tiere in fast jeder Form. Gekocht, grilliert, (...) und knuffig flauschig. Aber wenn es um meine Haut geht ist mir kein Tier wichtig genug....
    Draufhalten, Lenkrad festhalten und hoffen dass das Tier nicht die Windschutzscheibe durchschlägt.

  • Solche Sachen frag ich immer den Taxifahrer meines Vertrauens. Die ham schon alles erlebt. XD


    Das mit dem Wildschaden hätte ich dir sagen können aber du bist ja bereits informiert.

    If everything seems to be going well, you have obviously overlooked something - Murphy

  • Zitat

    Original von Gagagugugigumärit
    So wie ich informiert bin, hast du mehr Probleme wenn du auf Grund eines Tieres ein Ausweichmanöver einleitest, dass du dann mit einem Unfall abschliesst. Daher:


    Ich mag Tiere in fast jeder Form. Gekocht, grilliert, (...) und knuffig flauschig. Aber wenn es um meine Haut geht ist mir kein Tier wichtig genug....
    Draufhalten, Lenkrad festhalten und hoffen dass das Tier nicht die Windschutzscheibe durchschlägt.


    naja aber theoretisch muss man ja immer innerhalb der sichtbaren distanz anhalten können. Vor einigen Monaten wurde gleich hier in der Nähe ein Mann mehrfach von Autos überfahren auf der Autobahn. Die Lenker welche sich im Nachhinein gemeldet haben wurden jeweils angezeigt.

  • Ich könnte mir jetzt vorstellen, dass es einen Unterschied macht, ob das Tier tot auf der Strasse lag oder ob es dir in den Wagen gerannt ist. Mir ist ja ein Reh in meinen alten Astra gerannt. Das gab keine Komplikationen mit der Polizei und wurde alles ohne Selbstbehalt von der Versicherung bezahlt. Da mir das Reh in den Kotflügel gerannt ist, war es aber auch klar, dass ich gar nicht hätte bremsen können. Wenn du über ein auf der Fahrbahn befindliches Objekt fährst kann ich mir vorstellen, dass der Tatbestand anders ist, aber das wäre alles nur vermutet und ich wünsche dir natürlich, dass du keine Sanktionen einstreichst und hoffentlich den Schaden ohne Umstände bezahlt bekommst.


    Vielleicht benennst du noch kurz das Thema um. :)


    Gruess

  • Done @ Themenname - merci für den Hinweis ^^


    Das war ja eben auch genau meine Überlegung - es ist mir ja nicht reingerannt. Das vordere Auto machte nen Schlenker, das Tier hat sich daraufhin bewegt (wohl von Vorausfahrenden touchiert) und ich hielt es für nen Plastiksack oder so. Erst dann merkte ich, dass es sich um ein ziemlich grosses Tier handelt. Da ich mit 130 unterwegs war wollte ich ja auch nichts riskieren und den Wagen ausbrechen lassen durch ein zu starkes Ausweichen - tja, mit dem rechten Vorderreifen erwischt und unters Auto geschlotzt.


    Die Polizei hat zumindest nichts dergleichen angetönt. Da ich Vollkasko mit Bonusschutz habe wäre eh allerhöchstens der Selbstbehalt da. Aber laut meinem Versicherungsmann ist mit nem Polizeirapport eh alles geritzt.


    Ich weiss halt nicht ob da noch was kommt, ich hoffs nicht. Weil eben - eigentlich muss man ja Anhalten können, aber wer tritt auf der Autobahn bei etwas das er für ungefährlich hält voll auf die Bremse?!

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    Sinclair

  • Das Tier sollte eine Busse wegen Betreten und Liegenbleiben aus Eigenverschulden, in einem unzurechnungsfähigen Zustand, auf der Autobahn bekommen.


    Das ist nämlich gefährlich und könnte Unfälle oder Staus provozieren.

  • Du darfst beim Anhalten können auf der Autobahn den Bremsweg des Vordermanns mitrechnen --> Wenn er etwas ausweicht das du vorher nicht sehen konntest musst du nicht bremsen können.
    Ausserdem ist das überfahren von toten Tieren glaube ich nicht illegal :gap

  • Zitat

    Original von 1984
    naja aber theoretisch muss man ja immer innerhalb der sichtbaren distanz anhalten können. Vor einigen Monaten wurde gleich hier in der Nähe ein Mann mehrfach von Autos überfahren auf der Autobahn. Die Lenker welche sich im Nachhinein gemeldet haben wurden jeweils angezeigt.


    Wurden Sie nicht verzeigt wegen "Fahrerflucht" ?
    Theoretisch Starb er bereits beim ersten Treffer.

    FIVE RULES TO REMEMBER IN LIFE
    1. Money cannot buy happiness but its more comfortable to cry in a Audi than on a bicycle.
    2. Forgive your enemy but remember the bastards name.
    3. Help someone when they are in trouble and they will remember you when they're in trouble again.
    4. Many people are alive only because it's illegal to shoot them.
    5. Alcohol does not solve any problems but then again, neither does milk.