ZitatOriginal von TiGGeR
welche möglichkeiten habe ich, gegen betrüger im internet (tweaker.ch marktplatz) rechtlich vorzugehen und welche anforderungen müssen dazu erfüllt sein?
mahnen, nochmal Mahnen, 3. Manung mit bearbeitungsgebühr, Betreibung.
ZitatOriginal von TiGGeR
welche möglichkeiten habe ich, gegen betrüger im internet (tweaker.ch marktplatz) rechtlich vorzugehen und welche anforderungen müssen dazu erfüllt sein?
mahnen, nochmal Mahnen, 3. Manung mit bearbeitungsgebühr, Betreibung.
Soviel gemahnt werden muss aber nicht, soviel ich weiss...
Du musst gar nicht mahnen. Ich kann Dich heute noch betreiben, wenn ich möchte. DU wirst es einfach anfechten und ich bin dann der depp.
wie hoch darf dann so ne mahngebühr sein?
10.- CHF? oder 10% vom vk preis?
kommt auf den forderungsbetrag an.
Ich würde sagen, dass es nicht auf den Betrag ankommt...
Nur weil man mehr Geld zugute hat, produziert man nicht plötzlich mehr Gebühren oder umgekehrt... So 20.- bis 40.- IMHO.
sorry hab wieder mal zu schnell gepostet.
meine antwort war bereits auf die betreibungsgebühren bezogen. welche du im voraus an das betreibungsamt leisten must.
als mahngebühren werden gut und gerne fr. 20.-- und mehr angerechnet.
ZitatOriginal von Yarrow
Ich würde sagen, dass es nicht auf den Betrag ankommt...
Nur weil man mehr Geld zugute hat, produziert man nicht plötzlich mehr Gebühren oder umgekehrt... So 20.- bis 40.- IMHO.
Jep,hier (BS) sinds glaube 66.- die man für eine Betreibung erstmal beim Betr.Amt berappen muss.
Darum lohnt sich eine Betreibung für kleinere Beträge eigentl. gar nicht und Gläubiger Betreiben darum vielmals nicht,oder ziehn es nicht weiter den bei jedem neuen Betreibungsbegehren (gleicher Betrag/Fall) sind die gebühren erstmal fällig.
die gebühren kann man ja dem schuldner beim begehrensformular anrechnen!?! wenn die betreibung erfolgreich ist, hat man somit wieder all sein geld...
ZitatOriginal von TiGGeR
die gebühren kann man ja dem schuldner beim begehrensformular anrechnen!?! wenn die betreibung erfolgreich ist, hat man somit wieder all sein geld...
Genau soooo isses..........wenn der Mensch denne überhaupt Pfändbar ist,ansonnsten --->>>> ausser Spesen nix gewesen ![]()
Zum Glück wohnt der Schuldner nicht im VD, sonst kämen noch die Anwaltskosten hinzu und die belaufen sich unabhänig von der Forderung um +/- 4000.- die man als Gläubiger natürlich vorschiessen muss.
Ganz nach dem Motto "anderer Kanton, andere Gesetze".
w000t? 4000.- Hammer? ist ja krass!
von wegen verzugszins, klingt verlockend :p aber der muss doch von anfang an vereinbart werden oder?
WARUM Telefonieren die Menschen mit einem Affengeschrei (in allen möglichen Sprachen) in den öffentl. Verkehrsmitteln.
Wenn ich schon die (überlauten und furchtbaren) Klingeltöne höre bekomme ich Kretze!
Vibra kennen die ned (wennschondennschon),aber mit Vibra könnte ja niemand Ihren 6.66SFr JAMBA Klingelton hören.
Die Menschen haben sich nicht wirklich was (gscheites) zu sagen und hängen doch den halben Tag an Ihrem Händy und lassen sich überall und ständig Ihr Gehirn weichkochen.
Doppellter Daumen nach gaaaanz unten
Also in Wien (afair) ist das Telefonieren in öff. Verkehrsmitteln mitlerweile verboten.
ZitatOriginal von LeMoZ
Also in Wien (afair) ist das Telefonieren in öff. Verkehrsmitteln mitlerweile verboten.
Sicher? Hatte letztes Mal aber nicht den Eindruck ![]()
ZitatOriginal von DarkLordSilver
Sicher? Hatte letztes Mal aber nicht den Eindruck
Naja, sowas musst du erstmal umsetzten können. Ich meine, das ist das selbe wie nen Rauchverbot beim Autofahren: Lol, ich fahre im Schnitt vieleicht 1 mal pro Woche an nem Polizeiauto vorbei und in ne Kontrolle kam ich praktisch noch nie. Wie soll man also dann nen Rauchverbot beim Autofahren durchsetzen? Genau das Selbe mit Telefonieren in öffentlichen Verkehrsmitteln. ![]()
naja die öffentlichen Verkehrsmittel können kameraüberwacht werden. oder man könnte einen störsender betreiben der mobile telefonie unmöglich machen kann
ZitatOriginal von TiGGeR
w000t? 4000.- Hammer? ist ja krass!
von wegen verzugszins, klingt verlockend :p aber der muss doch von anfang an vereinbart werden oder?
nönö, Art. 104f. OR
5% ![]()
ZitatAlles anzeigen
Art. 104
1 Ist der Schuldner mit der Zahlung einer Geldschuld in Verzug, so hat
er Verzugszinse zu fünf vom Hundert für das Jahr zu bezahlen, selbst
wenn die vertragsmässigen Zinse weniger betragen.
2 Sind durch Vertrag höhere Zinse als fünf vom Hundert, sei es direkt,
sei es durch Verabredung einer periodischen Bankprovision, ausbe-
dungen worden, so können sie auch während des Verzuges gefordert
werden.
Ganze Verzugsregeln ab Art. 102ff. OR ![]()
Rauchen während dem Autofahren ist verboten in der Schweiz? ![]()
ZitatOriginal von dogimann
WARUM Telefonieren die Menschen mit einem Affengeschrei (in allen möglichen Sprachen) in den öffentl. Verkehrsmitteln.
Wenn ich schon die (überlauten und furchtbaren) Klingeltöne höre bekomme ich Kretze!
Vibra kennen die ned (wennschondennschon),aber mit Vibra könnte ja niemand Ihren 6.66SFr JAMBA Klingelton hören.
kann ich eigentlich nur unterschreiben, aber n Verbot möchte ich trotzdem nicht.
ich hab ja schliesslich vibra an und lärmen tue ich nicht... Dazu sind meine Gespräche in aller Regel auch kurze...