Guggst du Tabelle weiter unten
(Quelle: http://www.linker.ch/eigenlink/verkehrsbussen.htm)
Inn = Innerorts
Aus = Ausserorts
Aut = Autobahn
Guggst du Tabelle weiter unten
(Quelle: http://www.linker.ch/eigenlink/verkehrsbussen.htm)
Inn = Innerorts
Aus = Ausserorts
Aut = Autobahn
ZitatOriginal von aixo
Gemäss allgemeinen Infos ist bei 21 zuviel im 50er der Lappen weg. Wenn du also 18 zuviel im 60er hast, dann würde das wohl bedeuten, dass eine anständige Geldbusse einfährst. Probezeittechnisch sollte eine Geschwindigkeitsbusse imho keine Auswirkungen haben.
60-70 hatte ich halt noch als ich auf höhe der Polizei war... Habe mich halt vom 80er reinrollen lassen...
Jo Geldbusse das denke ich schon auch. Eine Verwarnung dazu auch noch meinte der nette Herram Telefon.
Bin jetzt doch Neugierig: Wenn du aus dem 80er kommst und ausrollen lässt und gemäss Messgerät 81 drauf hattest, dann würde das ja bedeuten, dass du auf einem Gefälle hast ausrollen lassen (was denkbar doof wäre), oder dass die netten Herren kurz nach der 50er Tafel gemessen haben. (Was sie dürfen, leider).
So oder so würde ich definitiv auch das Foto, respektive den Nachweis verlangen
Es war kein gefälle. Aber im 80er fahre ich auch nicht wirklich genau 80
Sie haben ja nach der 60er Tafel geblitzt. Das es eine Verzeigung gibt es mir klar. Würde mich nur interessieren mit was für eine Busse ich rechnen muss. Abgeben warscheindlich nicht. Nur eine Verwarnung.
Kann ich das Protokoll/Foto im Nachhinein noch anfordern?
Dürfte glaubs insgesamt um die 700 - 800.- sein. Was es für Auswirkungen auf die Probezeit hat weiss ich nicht genau. Höchstens eine Verlängerung oder so...
Laut dem PDF ( http://www.acs.ch/ch-de/sektio…lic/acs_bussenkatalog.pdf ) um die 400.- Busse & eine Verwarnung.
Probezeittechnisch kA., dazu habe ich nichts konkretes gefunden.
Moin moin
Also was die Probezeit angeht ist es so. Solange du kein schweres vergehen hast ist das absolut kein ding. Schweres Vergehen ist Ausweis entzug. Eine Geldbusse was hier einer Ordnungswiedrigkeit entspricht ist kein ding. Ich hab in meiner Probezeit auch die ein oder andere Busse gefasst eine davon 350 Franken da hat keiner was gesagt.
Grzz Conqi
ZitatOriginal von Blackmagic
Laut dem PDF ( http://www.acs.ch/ch-de/sektio…lic/acs_bussenkatalog.pdf ) um die 400.- Busse & eine Verwarnung.
Probezeittechnisch kA., dazu habe ich nichts konkretes gefunden.
Dann gehe ich jetzt mal von den 400 aus. Da ich mein Einkommen angeben musste und ich im Moment Praktikant bin und nur 2500 verdiene.
ZitatOriginal von Lintu
Dann gehe ich jetzt mal von den 400 aus. Da ich mein Einkommen angeben musste und ich im Moment Praktikant bin und nur 2500 verdiene.
Also, wenn es zu einer Tagessatz-Strafe kommen sollte, dann kannst du das mit den 400 CHF vergessen. Auch wenn du Praktikant bist. Denn solche Bussgelder sollen ja weh tun. Tagessatztechnisch könntest du durchaus 2000 CHF bezahlen.
Mein Bruder hätte in der Lehre (Vater kannte den Polizeichef von unserem Wohnort, deshalb konnte er es abklären) eine Busse von 800 CHF bezahlt (Lehrlingslohn: 900 CHF) und dazu den Lehrlingsausweis fürs Auto und fürs Motorrad gleich wieder abgegeben. Mein Vater hat dann angebeben, dass er das Motorrad gefahren sei. Weil der Polizeichef meinte, er habe noch nie etwas gehabt, nicht mal eine Parkbusse in den 25 Jahren, die er damals gefahren ist. Er würde auch eine Busse von CHF 800 bekommen, aber den Check behalten.
Hat irgendjemand von euch einen Rumkugel.net Account?
Ich hätte Interesse an einem Invite
THX
Weiss jemand, was Haftpflichtversicherungen bei einem optischen Schaden zahlen?
Meine Mitbewohnerin hat heute zum 2. mal meinen KEF iQ7 Lautsprecher umgeworfen und das Furnier ziemlich ramponiert (gegen die Wand und das TV Rack geknallt).
Was technisch kaputt ist, kann ich noch nicht sagen. Muss ich noch ausgiebig testen und evtl. beim Fachhändler überprüfen lassen.
Nur der optische Mangel stört mich schon ziemlich, da ich bei solchen Sachen absolut heikel bin und nicht mal Kratzer toleriere.
Hat da jemand schon eine ähnlichen Fall gehabt?
Mit was kann man da rechnen? Mit dem optischen Fehler kann/will ich mich nicht abgeben und eine Reparatur kann man ziemlich sicher ausschliessen. Da die Gehäuse gewölbt sind und man somit eine passende Form machen müsste um ein neues Furnier aufzupressen. Das würde wohl den Neuwert der LS bei weitem übersteigen.
Einzeln kann man die LS auch gar nicht kaufen, sondern nur im Paar. Leider werden sie nicht mehr produziert und ich habe sie nirgends mehr in Dark Apple gefunden
ZitatOriginal von whyti
Hat irgendjemand von euch einen Rumkugel.net Account?
Ich hätte Interesse an einem Invite
THX
Wasn das fürn Teil?
ZitatAlles anzeigenOriginal von Entsafter
Weiss jemand, was Haftpflichtversicherungen bei einem optischen Schaden zahlen?
Meine Mitbewohnerin hat heute zum 2. mal meinen KEF iQ7 Lautsprecher umgeworfen und das Furnier ziemlich ramponiert (gegen die Wand und das TV Rack geknallt).
Was technisch kaputt ist, kann ich noch nicht sagen. Muss ich noch ausgiebig testen und evtl. beim Fachhändler überprüfen lassen.
Nur der optische Mangel stört mich schon ziemlich, da ich bei solchen Sachen absolut heikel bin und nicht mal Kratzer toleriere.
Hat da jemand schon eine ähnlichen Fall gehabt?
Mit was kann man da rechnen? Mit dem optischen Fehler kann/will ich mich nicht abgeben und eine Reparatur kann man ziemlich sicher ausschliessen. Da die Gehäuse gewölbt sind und man somit eine passende Form machen müsste um ein neues Furnier aufzupressen. Das würde wohl den Neuwert der LS bei weitem übersteigen.
Einzeln kann man die LS auch gar nicht kaufen, sondern nur im Paar. Leider werden sie nicht mehr produziert und ich habe sie nirgends mehr in Dark Apple gefunden
Wie schaft man das so einen grossen Lautsprecher umzuwerfen? Macht ihr Pogo in der Wohnung oder was?
Zahlt die Haftpflicht überhaupt, bei Leuten, die im selben Haushalt wohnen?
kA was da ablief. Als ich nach Hause kam, stand die Box nicht exakt an ihrem Platz.
Wenn die Haftplicht nichts bezahlt, wird es unangenehm...
ZitatOriginal von aixo
Wasn das fürn Teil?
Ein geschlossenes Forum, und ich will da rein^^
Stell dir vor, den Link konnte ich auch ohne URL-Tags schon im Browser eintippen.. ich wollte eigentlich eher wissen, worums da geht?
ZitatOriginal von aixo
Stell dir vor, den Link konnte ich auch ohne URL-Tags schon im Browser eintippen..
Ah okay, das hatte ich dir nicht zugetraut
Naja, es geht einfach um Gott und die Welt so wie ich das sehe, aber ich will eigentlich nur rein,
weil ich mit paar Kollegen ne "Wette" offen habe dass ich da rein komme
Aber wer weis, vielleicht werde ich dann plötzlich aktiver User?!?
Zitat
c/o rumkugel.net
N4892 Nassau
Bahamas
Was kann man rechtlich gegen das Ticket-Hamstern und auf ricardo/ebay zu überhöten Preisen weiterverkaufen ausrichten?
Kaum eine Chance an ein Red Hot Ticket zu kommen da Ticketcorner nicht die nötige Infrastruktur zur Verfügung stellt und offenbar keine Lasttests und/oder Stresstests macht.
fastforward.. evt ein potenzieller Kunde für dich
Während man noch versucht ein Ticket zu erwischen, findet man bereits über 4 Seiten Ricardo- Angebote zum selben Produkt.
Ich habe grosse Lust via Anwalt an die Sache ran zu gehen. Aber ich habe keine Ahnung was sich machen lässt..
ZitatTicketcorner AGB
III.Vertragsabschluss und Zustellung bei Online-Bestellungen, bei print@home Tickets und bei Mobile Tickets
3.1 Allgemeines
Die Angaben auf der Website http://www.ticketcorner.ch stellen kein Angebot im Sinne des Schweizerischen Obligationenrechts dar, sondern lediglich eine Einladung zur Offertstellung durch den Ticketkäufer. Der Ticketkäufer übermittelt Ticketcorner über die Website http://www.ticketcorner.ch sein vollständiges Angebot. Pro Bestellung kann je nach Verfügbarkeit und je Veranstaltung ein Angebot für den Erwerb von maximal 25 Tickets für den Ticketkäufer und Freunde bzw. Bekannte unterbreitet werden. Weitergehender Handel mit erworbenen Tickets bzw. deren Weiterverkauf an Personen ausserhalb des Freundes- bzw. Bekanntenkreises ist untersagt.
Ohne ausdrückliche vorgängige Zustimmung des Veranstalters ist es dem Ticketkäufer nicht erlaubt, Tickets / VIP-Packages / VIP-Tickets in seiner an das allgemeine Publikum gerichteten Werbung und/oder für Verlosung zu verwenden.
Online-Bestellungen, welche gegen Rechnung bezahlt werden, sind spätestens 15 Werktage vor dem Datum der betreffenden Veranstaltung aufzugeben. Online-Bestellungen gegen Bezahlung mittels Kreditkarte sind bei postalischem Versand der Tickets bis spätestens 5 Werktage vorher aufzugeben. Die Einhaltung dieser Fristen gewährleistet die rechtzeitige Zustellung der Tickets.
ZitatRicardo Verbotsliste
3.8 Eintrittskarten, Flugtickets & Fahrscheine
Es ist nicht erlaubt Tickets anzubieten, auf denen der Berechtigte namentlich genannt ist und eine Weitergabe vertraglich wirksam untersagt wurde.
Erlaubt ist:
Übertragbare Tickets (wie bspw. Konzertkarten, Kinokarten, Fahrkarten etc.) dürfen grundsätzlich angeboten werden. Desweiteren ist es grundsätzlich erlaubt, Optionen für ein Ticket zu verkaufen (d.h. Anrechte auf Tickets, die physisch erst zu einem späteren Zeitpunkt hergestellt werden, für die jedoch der Vertrieb zeitlich schon vor der Herstellung stattfindet), wobei aber in der Artikelbeschreibung eindeutig darauf hingewiesen werden muss. Zusätzlich muss der Zeitpunkt benannt werden, zu dem das Ticket tatsächlich an den Käufer verschickt wird.
Haha, vergiss es .... Ticketcorner wir nie in die Infrastruktur investieren, die verdienen ja so mehr in dem Zustand.