frage zu betreibungsandrohungen

  • Hab im netz ne Maus bestellt gehabt, rechnung kam mitr maus. Nur ging die beim aufräumen verloren. naja, kommt dann sicher ne Mahnung dachte ich mir. Ja heute kam sie: Ich hätte zeit bis zum 22.04.04 zu Zahlen (3 Tage????) und dann wird mir noch mit nem Inkassobüro gedroht wenn ich nicht bezahle! HALLO???? Ist das zulässig? Die einzige Mahnung und dann sowas? Vorallem dachte ich dass man nach schweizer recht MINDESTENS 30 Tage Zeit hat zu bezahlen auch bei Mahnungen?

    "Es gibt auf der Welt drei Dinge wo Du sinnlos Kohle verpuffen kannst: Frauen, Computer und Autos."
    Sinclair

    Einmal editiert, zuletzt von trusk ()

  • Zitat

    Original von Grimlock
    Ja das ist zulässig. Hast ja noch Glück. Man kann auch direkt betreiben... aber das ist ein altes Thema


    wie bitte? 3 tage zahlungszeit sind normal? finde ich absolut daneben sowas.

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    Sinclair

  • Das sind Zug um Zug Geschäfte. Also Ware gegen Geld. Wenn dir der Verkäufer eine Zahlungsfrist einräumt ist das nur aus Kulanz. Nicht weil er das müsste.


    Wer eine Rechnung "verhünert" ist selbst dafür verantwortlich und sollte sich nicht über die Konsequenzen beklagen...

    A fine is a tax for doing wrong.
    A tax is a fine for doing well.

    Einmal editiert, zuletzt von 2cool4u ()

  • 1 In allen Rechnungen ist eine Zahlungsfrist, in der Regel von 30 Tagen, festzusetzen.


    2 Nach unbenütztem Ablauf sind Verzugszinse einzufordern und ist dem Schuldner eine Nachfrist von in der Regel 20 Tagen anzusetzen.


    3 Nach unbenütztem Ablauf der Nachfrist ist der Schuldner mit eingeschriebenem Brief zu mahnen, die Schuld innert zehn Tagen zu begleichen, mit dem Hinweis, dass andernfalls die Zentrale Inkassostelle mit dem Eintreiben der Forderung beauftragt werde.


    Das hab ich grad gefunden. Also sollte es mindestens 10 tage sein oder?


    Ich beklage mich nur über diese 3 tage, ich find das ne frechheit.

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    Sinclair

  • Der Gläubiger muss eine angemessene Frist zur nachträglichen Zahlung ansetzten, und 3 Tage sind in diesem Fall wohl angemessen. Und bedenke, Mahnugen erfolgen immer nur auf freiwilliger Basis, erhätte sich nach Ablauf der Zahlungsfrist acuh direkt an die Behörden wenden können.

    Zitat

    Vorallem dachte ich dass man nach schweizer recht MINDESTENS 30 Tage Zeit hat zu bezahlen auch bei Mahnungen?


    Stimmt nicht (glaube es gibt gar kein Minimum, Zahlungsfrist je nach Vertrag).

  • normalerweise sind heutzutage 2 mahnungsstufen üblich. die erste mahnung ist noch freundlich, die 2. droht meistens bereits rechtl. schritte an. da die 2. mahnung meistens mit b-post verschickt wird, ist die übliche 10-tägige zahlungsfrist meist recht knapp (oder wird als knapp empfunden). die letzte frist zur zahlung sollte eigentlich mit einem eingeschriebenen brief erfolgen (also als übliches geschäftsgebahren, nicht von gesetz wegen). für einen zahlungsbefehl braucht es keine mahnung. gegen mögliche betreibungen (zahlungsbefehl, muss eingeschrieben sein) kann man innert 10 tagen rechtsvorschlag erheben (falls ungerechtfertigt) oder innert 20 tagen bezahlen (das fortsetzungsbegehren kann frühestens nach 20 tagen gestellt werden).

  • Naja ich habs jetz eh schon bezahlt, find diese 3 tage trotzdem ne frechheit. Auf dem briefkopf ist als datum der 15.04.04 und ich soll bis zum 22. bezahlen, also sind das nichtmal 10 tage die sie gegeben haben als sie den brief abgeschickt haben.

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  • ich hab immer gedacht im ZGB/OR stehts so:
    - erste mahnung normal
    - zweite mahnung eingeschrieben!
    - betreibung
    - pfändung

  • Wo ist denn dein Problem? Du musst nur etwas bestellen wenn du das Geld auch wirklich schon hast und dann sofort zahlen und fertig.

  • Zitat

    Original von ruffneck
    Wo ist denn dein Problem? Du musst nur etwas bestellen wenn du das Geld auch wirklich schon hast und dann sofort zahlen und fertig.


    Ja Geld war nicht das prob ruff. Ich hatte die rechnung in mein Zimmer gelegt (leider damals noch im chaos). Da ich halt nicht durchgehend zeit hab zur post zu gehn mach ich das halt immer mit n paar rechnungen zusammen. Nur dann beim aufräumen ist die rechnung verschwunden, klar, meine schuld. Aber so ne krasse aktion hätte ich nicht erwartet.

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  • Zitat

    Original von traxxus
    E-Banking ist was feines ;)


    gute idee, muss ich mir endlich ma zulegen :)

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  • Ich seh das Problem nicht....


    Er bekam ne unhöfliche Mahnung, hat eingezahlt und die Sache ist erledigt... ?(

    In Lyss gibts nen neuen Club ==> http://www.opposition-lyss.ch


    "Speed has never killed anyone, suddenly becoming stationary... That's what gets you. "- JEREMY CLARKSON!


    ''She said she wanted to fulfill every single one of my fantasies. I made a list. Had to type it myself. My assistant threatened to quit.'' - DENNY CRANE!

  • jup ist ja geregelt, aber zu der frage:


    1. Mahnung
    2. Mahnung eingeschrieben
    3. Betreibung, vorher dürfen sie nichts machen ^^

    I`am a horrible terrorist....

    I set the timer for 40 minutes, but it blew off in 4 seconds....

  • Ist aber nirgends vorgeschrieben.
    99% aller Verkäufer handhaben das so, aber im OR steht das nirgends.


    Wenn ich will, kann ich euch alle betreiben, sofort! Kostet mich nen Haufen Geld, aber der Betreiber steht garantiert vor der Haustür, wenn ihr nicht das Veto einlegt :D


    HTPC: Wolfdale E8200 C2D, 256 GM SSD Samsung 840, 4 GB Mushkin HP2-6400, Asus Radeon 6450 low profile, Zalman CNPS7000-Cu, Pio BDC-202 BluRay, Ahanix D.Vine MCE303 low profile

    Homecinema: Sony KDL55W905, Front: Piega 5 Premium, Back: KEF KHT, Onkyo TX-NR 809, Onkyo BD-SP 809
    Workstation: T430s, 16 GB DDR3, 180 GB SSD


    LAV Filters - open source ffmpeg based media splitter and decoders - including the NVIDIA CUVID Hardware decoder
    Advanced MPC-HC Setup Guide