Dienstverweigerung

  • Das hätte ich eigentlich schon früher erwartet... Viel Glück!

    In Lyss gibts nen neuen Club ==> http://www.opposition-lyss.ch


    "Speed has never killed anyone, suddenly becoming stationary... That's what gets you. "- JEREMY CLARKSON!


    ''She said she wanted to fulfill every single one of my fantasies. I made a list. Had to type it myself. My assistant threatened to quit.'' - DENNY CRANE!

  • Zitat

    Original von OutOfRange


    er hat ja den termin erst am 19. ;)


    Ups... hatte da wahrscheinlich was falsches im Kopf... ;) Na dann warten wir halt noch paar Tage... :D

  • Ude?

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  • najo noch nicht viel ;)


    2 stunden bei dem typen im Büro gehockt. Naja, alles wollte der wissen. Familiär, bekanntenkreis usw. wies halt so Privat läuft und auch aufr Arbeit. Dann halt was Militärisch so war und wies für mich war, und halt was da genau abgelaufen ist und wie es zu der ganzen Sache kam.


    Nur das Problem, Bern hats versifft ;)
    Habe ein Wiedererwägungsgesuch geschrieben und da war die Antwort dass auf das ergebnis der Voruntersuchung gewartet wird... tjaaaa, genau das ist das Problem, der Untersuchungsrichter muss den entscheid dieses Gesuches haben damit er fortfahren kann.
    Wenn dieses Gesuch nämlich angenommen wird habe ich mich nichtmal Strafbar gemacht :D


    Er hat dann dem Zehnder angerufen (der schon das Verschiebungsgesuch abgelehnt hatte. Weil er auch das Wiedererwägungsgesuch bearbeitet. Naja, der typ hat von tuuten und blasen keine Ahnung... Der wusste nichtmal was er mit dem Wiedererwägungsgesuch genau anfangen soll usw ;) totaler halbschuh ohne ahnung von nichts! Jetzt ist mir auch klar wieso er das Verschiebungsgesuch abgelehnt hat, volldepp halt ;)


    Naja er muss nun auf Anweisung des Untersuchungsrichters das Wiedererwägungsgesuch bis ende Januar bearbeitet haben. Danach werde ich nochmal zum Untersuchungsrichter gehen.
    Je nach entscheid des Wiedererwägungsgesuches wird dann entschieden was abgeht. Wenns angenommen wird hab ich mich wie gesagt nichtmal Strafbar gemacht. Wenns abgelehnt wird dann wird entschieden was weiter passiert und es wird eventuell weitergeleitet an ein Militärgericht wo es dann mit Anwalt und co weitergehen würde.


    Also wieder abwarten bis im Februar. tja

    "Es gibt auf der Welt drei Dinge wo Du sinnlos Kohle verpuffen kannst: Frauen, Computer und Autos."
    Sinclair

  • Olla chicas :D


    na es hat sich was getan :D


    War ja noch n 2. mal dort, kurz 30min, war nix weltbewegendes. Is schon ne weile her, 4-5 Monate, schonwieder :D


    Naja auf jedenfall wurds ja ans Militärgericht weitergeleitet weil der Untersuchungsrichter meinte ich habe mit nem Anwalt vor Gericht nochmals die bessere Chance unbescholten davonzukommen :D


    Und heute schneit mir was ins haus "Gerichtsurkunde".
    Na ich dacht schon, endlich mal n Termin.


    Denkste... ;)


    Nur die Anklageschrift, bin in 3 Punkten angeklagt hrhr :D


    Wm Flauschibüsi wird ankgeklagt:


    A: des Militärdienstversäumnisses, begangen dadurch, dass er am 10.10.2005 entgegen dem Marschbefehl nicht um 14:45 Uhr, sondern mit geringfügiger Verspätung in Bière eingerückt ist.


    B: der Nichtbefolgung von Dienstvorschriften, begangen dadurch, dass er am 10.10.2005 nicht mit vollständiger Ausrüstung in den Dienst in Bière eingerückt ist.


    C: des Militärdienstversäumnisses, begangen dadurch, dass er, ohne die Absicht den Militärdienst zu verweigern, sich am 10.10.2005 in Bière unerlaubt von seiner Truppe entfernt un den Rest des praktischen Dienstes (10.10.2005 - 2.12.2005) nicht geleistet hat.



    Na klasse, das wusst ich doch schon? ;)


    Meine Kommentare:
    A: Gelogen! Erst wollte man mir anhängen ich sei nen Tag zu Spät eingerückt. Wurde durch den Marschbefehl widerlegt.
    Nun will man mir halt sowas anhängen *gröhl* War jedoch Pünktlich dort, sogar 2-3 min zu früh 8o


    B: Tja, is so, nich vollständig, naja, bin nur im TAZ dort angetrabt hrhr ;)


    C: Joa, richtig :D



    Man man, wann kommtn nun der Gerichtstermin? höhö :D

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    Sinclair

  • wow, die machen ja schnell vorwärts... :gap


    Kommt mir irgendwie bekannt vor:
    Hab am 16.5.06 die praktische C1-Prüfung gemacht, nach der Fahrt unverzüglich meinen geliebten Führerschein abgegeben - letzte Woche bekam ich ihn wieder, nach rund 4 Monaten (Ausstellungsdatum 14.9.06) :applaus

  • Update :D



    heute ist der Termin gekommen :D


    26. Oktober 06, 10:15Uhr
    (spinnts denen so früh am Morgen? pfrrrt! ;) )


    Im Ausgänger, war ja klar, grmpf...


    4 Richter sind aufgeschrieben, 2 Oblt, 1 Obgfr und 1 Sdt... wtf???


    naja egal :D


    Drückt mir die Daumen :D

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    Sinclair


  • Man sollte dich teeren und federn!


    Nei seich, viel Glück :D

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    .:Bäcker-Konditor, Lagerarbeiter, Gastroarbeiter, Ticketverkäufer, Fliessbandgango und seit Juli 2011 Elektroniker:.
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    BDAudioConverter Version 0.2.5.2

  • Bei der Geschichte kann ich die Reaktion von mehreren Beteiligten nciht nachvollziehen und keinesfalls unterstützen.


    Da wäre einmal der Einh Kdt, der nur mal mit Verständnis die Sache hätte weiterleiten müssen, dann wärst du mal zum BO und evtl. noch zum Schulkdt und es wäre vorbei gewesen.


    So einfach wäre das gewesen.


    Doch fehlbares Verhalten hast du dir auch zu Schulden kommen lassen.


    Einrü=Einrü ohne wenn und aber mit der Packung. Regeln sollte man die Dinge vorher oder beim Einrücken.


    Weiter galt die Informationspflicht ausser Dienst, sprich zu schauen wann du wieder Dienst leisten musst. Auch das hättest du kombinieren können sprich zumindest mit der Info VBA 1, in der RS. Sprich immer die letzten 8 Wo. Das Ende der RS konntest du in Erfahrung bringen. Doch dem entgegenzusetzen ist natürlich die miserable Information nach deinem Unfall, sprich man gab dir nicht genau den Termin wann und wo wieder. Wobei du falls bereits im Bilde betreffend der Lehre, dies angeben hättest können.
    Neuerdings werden jetzt einige Monate vor dem Dienst Dienstanzeigen in zweifacher Form verschickt, eine für dich und die andere für den Arbeitsgeber.
    Das mit dem Schulkdt, von wegen nicht erreichbar und Mittwoch finde ich nonsens, wenn man will, kann man auch. (Btw ein Sprichwort vom Kdt Heer)


    Anyway ich hoffe für dich dass das Mil Ger deine Situation angemessen und damit meine ich zu deinen Gunsten beurteilt.


    read ya

  • Brrr.... ich kann dieses Militärdeutsch nicht ausstehen....
    Ist ja noch schlimmer als Beamtendeutsch :D

    "It really is as useful as a snooze button on a smoke alarm" Jeremy Clarkson


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    Einmal editiert, zuletzt von tornado ()

  • Ich habs ja versucht vor dem einrücken zu klären. Das Dienstverschiebungsgesucht wurde ja lange vorher eingereicht.


    Ich wurde ja erst am Freitag vor dem Einrücken informiert dass es abgelehnt wurde, und da kam ich erst Abends um 9 von den Ferien zurück. Und am Montag morgen blieb nichtmehr Zeit das zu regeln...


    Die Informationspflicht kenne ich, jedoch wenn mir gesagt wird ich werde von Bern informiert wie es weitergeht mit mir dann verlasse ich mich darauf. In Biere wusste niemand was mit mir geschehen wird, ob ich die 8 Wochen als 2 WKs leisten kann oder sowas...


    In Frauenfeld waren meine Vorgesetzten darüber informiert dass ich eine Lehre beginnen werde im Sommer, ich bekam ja extra noch 2 mal nen Tag frei für Bewerbungsgespräche, und ich habe sie auch informiert als ich die Lehrstelle zugesagt bekommen habe...


    naja... Army halt...

    "Es gibt auf der Welt drei Dinge wo Du sinnlos Kohle verpuffen kannst: Frauen, Computer und Autos."
    Sinclair

  • Eben nicht "Army halt" eine miese Auslese die sich zufällig sehr unkooprativ zeigte, es gibt noch huntertausend andere die anders sind. ;)


    Man könnte denken, mit der Abspeisung von wegen Bern regelts, wäre es getan, aber mit dem Personellen der Armee (J1 Zelle), läuft es noch etwas happrig, aber es soll besser werden.


    Ich habe auch mal ähnliche Schwierigkeiten gehabt und dort die Dinge selber in die Hand genommen, als ich dann dem Div einen Brief schrieb, kam nach einem Monat die Antwort, wobei ich zwischenzeitlich einrücken musste.


    Btw noch eine Frage am Rande wurdest du nach dem Leistenbruch wieder tauglich gestempelt, sprich warst du bei einem Mil Az?


    read ya

  • Ja ich weiss, ich bin eifach an die vollkommen flaschen Leute geraten :/


    Zitat

    Original von 3dprophet
    Btw noch eine Frage am Rande wurdest du nach dem Leistenbruch wieder tauglich gestempelt, sprich warst du bei einem Mil Az?


    ehm nope?


    Von sowas wusste ich bisher auch gar nichts dass man das soll/kann/muss?!
    Weil naja, wahrscheinlich muss ich die 2. Leiste eh auch irgendwann operieren gehen. Wurd nicht operiert, aber der Chirurg meinte es wird auch irgendwann der fall sein.

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    Sinclair

  • Es gibt sanitätsdienstliche Weisungen, die dich eine gewisse Zeit dienstuntauglich schreiben, um die Verletzung sauber ausheilen zu lassen.


    Nach Frakturen, Luxationen oder Bandverletzungen .


    Bei Beckenbereich und der Wirbelsäule kann mann die 12-18 Monate dienstuntauglich stempel.


    Ob und in wie fern dein Leistenbruch geregelt ist, kann ich dir nicht sagen.


    Das Bulletin nennt aber auch, dass Operateur und der behandelnde Az richtungweisend sind.


    Was im jedenfall nicht optimal gewesen wäre, wenn du kurz nach der Op schon wieder im Dreck am rum robben warst. Was denke ich kaum der Fall war, da du auch dort ein Zeugnis erhalten hast.


    read ya

  • nein, ich bin kein dienstverweigerer - im gegenteil, ich überleg mir sogar freiwillig in einen WK zu gehen :D


    meine frage:
    mit welchem lohn während des WKs kann ich rechnen als direkter abgänger von der fachhochschule? ist dies 80% vom letzten lohnausweis (sommerjob) oder 80% vom zu erwartenden lohn den ich als ingenieur verdienen würde?


    ich war der meinung zweiteres sei der fall, heute bei einer diskussion waren aber auch einige für ersteres... weiss das jemand mit bestimmtheit?

  • http://www.vbs-ddps.ch/interne…ee/angeh/finanzielle.html


    da heissts:

    Zitat


    Die Höhe der Entschädigung richtet sich primär nach dem durchschnittlichen vordienstlichen Einkommen und der Art des Dienstes.
    In allen übrigen Dienstleistungen erhalten Armeeangehörige 80 % des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommens, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 172 Franken pro Tag, wobei die Mindestentschädigung 54 Franken beträgt.


    wobei:
    *Erwerbstätig = in den letzten 12 Monaten vor dem Einrücken während mind. 4 Wochen bzw. 20 Tagen oder 160 Stunden gearbeitet.