gg und er glaubts immernoch nicht weasel.... ggg
Dienstverweigerung
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anscheinend ists wohl doch so... *grummel*
thx für den link niggu
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das problem dabei ist doch vorallem, die löhne "nachher" zu definieren. ist ja in der schweiz nirgends irgendwie geregelt wer im normalfall wieviel verdient.
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doch doch, da gibts bestimmt haufenweise statistiken. hab auch so eine dicke broschüre wo unter anderem drin ist was FH-, Uni- und ETH-abgänger für löhne verdienen. dann ists noch in branchen unterteilt und soviel prozent verdienen soviel etc.
naja, irgendwer der frisch von einer uni abging hat mir das mal erzählt, dass man den erwarteten lohn angeben könne... scheiss löcherbecken :/
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soviel ich weiss erhälst du als direkterabgänger ein ansatz von chf 54.-
vorraussetzung für die 80% sind 60 Tage ahv-pflichtes einkommen aneinander, falls erfüllt solltest du die 80% des vorhergehenden lohnes erhalten.
jedoch kann es auch gut sein, dass du dich auf den zukünftigen lohn beziehen kannst. ruf doch mal bei deiner ausgleichskasse an (meistens die kantonale bei studenten)
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Sodele, verhandlung is durch, und wie ihr sehen könnt bin ich nicht gleich in den nächsten Knast verfrachtet worden
Aaaaaalso
der 1. Punkt vom zu spät kommen wurde sowohl von meinem Anwalt wie auch der Auditorin/Staatsanwältin (wie auch immer) als Freispruch beantragt. Wieso?
Ich war der einzige der eine genaue Zeitangabe gemacht hatte wann ich dort eingetroffen bin. Alle anderen (Kadi usw.) haben nur "Früher nachmittag" oder "Leichte verspätung" angegeben.
Somit: Im Zweifel für den Angeklagten.Das war schonmal aus der Welt vor dem Urteil hehe.
2. Punkt wegen ohne Material.
War ich geständig, somit beide für Schuldig.
Auditorin war für volles Strafmass da ich die Dienstvorschrift auf Grund meiner bereits 216 Diensttage zur genüge kenne usw.
Mein Anwalt war für einen Freispruch vom schweren fall der nichtbefolgung der Dienstvorschrift, jedoch für Schuldig bei einem leichten fall. Jedoch sollte mir zu gute gehalten werden dass ich vorher Telefonisch mitgeteilt bekommen habe dass ich nur mit verminderter Ausrüstung einrücken solle.3. Punkt wegen abhauen aus der Kaserne.
War ich auch geständig, wieder beider für Schuldig.
Auditorin wieder für volles Strafmass weil ich nicht wieder zur truppe zurückkehrte usw.
Mein Anwalt wieder Freispruch schwerer fall, schuldig leichter fall.
Da ich dort in einer art Notsituation gehandelt habe weil meine Existenz auf dem Spiel stand usw.Summasummarum (oder wie man das schreibt
Auditorin: 58 Tage Knast bedingt, Prozesskosten zu meinen Lasten.
Mein Anwalt: Verweis, Prozesskosten zu Staatslasten.Währen der Zeit wo sich die Richter beraten haben (über 25min) meinte mein Anwalt zu mir dass der Verweiss doch etwas sehr tief angesetzt sei, er rechne damit dass ich eine Geldbusse von 200-400 Franken erhalten werde. Verweis sei viel zu tief angesiedelt, jedoch könne man es ja probieren.
Und die 58 Tage bedingt seien dafür viel zu hoch gegriffen. heheNaja, dann die Urteilsverkündung.
Richter meinte nur dass sie ein langes gespräch hatten weil dies eine sehr spezielle Situation sei bei der es keinen Präzedänzfall gibt.
Somit wurde das Gesetz UND der Gesunde Menschenverstand bei der Urteilsfindung beachtet.FREISPRUCH IN ALLEN ANKLAGEPUNKTEN
alle Kosten zu Staatslasten
Meinen Anwalt hats fast vom Stuhl gehauen, ich hatte nen Smile über beide Ohren und ein 50 Tonnen Stein ist mir vom Herzen gefallen und die Auditorin war etwas betrübt.
Urteilsbegründung:
Ohne auf die einzelnen Punkte einzugehen hätte ich bereits freigesprochen werden müssen, aus dem ganz einfachen Grund:
Wenn man einen Dienst antritt welcher NICHT im normalen Dienstplan vorgesehen ist (so wie bei mir, bin ja zwischen abverdienen 1 und abverdienen 2 rausgefallen) dann MUSS der Marschbefehl mind. 8 Wochen vorher bei mir eintreffen.
Der Marschbefehl sei zwar mit dem letzten Datum dafür Datiert, jedoch sei er nach meiner Aussage erst 2 Wochen später bei mir eingetroffen.
Allein dass bedingt den Freispruch da dieser Marschbefehl ungültig war und somit das alles gar nicht passiert wäre.Da jedoch das Datum nicht genau bekannt war vom eintreffen des MBs hat er die einzelnen Punkte weiter ausgeführt.
1. Punkt, nur von mir liegt eine genaue aussage vor. Andere aussagen wurden eingefordert, trafen jedoch nie beim Gericht ein. Somit sei ich hier ganz klar freizusprechen.
2. Punkt, ich habe mich informiert und somit sei ich in gutem glauben ohne volle ausrüstung eingerückt. Ausserdem hätte ich keinen Grund gehabt nicht mit voller Ausrüstung einzurücken aus bösen Absichten.
Und der Dienstbetrieb wurde deshalb nicht behindert.3. Punkt, ich sei dort in einer Notlage gewesen, und nach gesundem Menschenverstand hätte jeder in so einer Situation so gehandelt.
Ausserdem hätte der Kadi mich in so einer Situation entlassen sollen.
Der Waffenplatzkommandant war ausserdem nicht anwesend und es gab keinen Stellvertreter, ich habe keine Schuld daran dass ich kein Gespräch mit ihnen führen konnte.Allgemein zum Urteil:
Alleine das Dienstverschiebungsgesuch hätte ohne wenn und aber angenommen werden müssen.
Die Ablehnungsgründe seien ausserdem nicht ausreichend und es scheint als ob das Gesuch nichtmal ansatzweise geprüft wurde.
Mir wurden ausserdem viele Positive sachen angerechnet:
- Ich habe mich nach dem eintreffen des Marschbefehls um die Dienstverschiebung gekümmert.
- Ich habe mich nach ablehnung des Gesuches um ein Wiedererwägungsgesuch gekümmert.
- Ich habe mich vor dem einrücken in Bern informiert was zu tun sei.
- Ich bin nach Biere gefahren um dies vor ort zu klären obwohl es in so einem fall sogar per Telefon möglich gewesen wäre (wusst ich nichtmal o_O).
- Ich habe trotz der ereignisse in Biere den Tag dort abgewartet.
- Ich habe einwandfreie Militärische und Zivile Akten (Job, Polizei usw.)
- Ich bin Militärbefürworter und habe dies auch glaubhaft gezeigt. Auch dass ich den Dienst weiterhin leisten möchte und dass ich nicht in Böser absicht gehandelt habe.Ausserdem sei es sinnlos mich hier für sowas zu bestrafen da ich durch das gesammte hin und her und auch die Angst um meine Lehrstelle genug bestraft wurde und dies erst recht noch ohne mein verschulden.
Und da sowieso das gesammte verschulden bei der Verwaltung in Bern sowie den Zuständigen in Biere liegt und nur durch deren falsche Handlungsweise dies alles zustande gekommen sei sei ich Freizusprechen.
muahahaha so geil
Achja das ganze hat ca 2 Stunden gedauert
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gz Blacky
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gratuliere! Da hat mal ein Gericht richtig gehandelt! Wahnsinn!:)
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gz auch von mir
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vögi is freeeeeeeeee, freeee like the wiiiind!!!
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Congratz auch von mir Blacky!
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Militär
Wird das für die Schuldigen irgend eine Konsequenz mit sich ziehen? Wohl kaum oder?
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Schwein gehabt
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So, und nun liegts an der Zeit eine Schadensersatz - Klage gegen das Militär zu richten
Ne, da hat das Gericht zum Glück richtig gehandelt! Bravo!
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Hachja das ganz ging noch weiter!
Am 14. Dezember trudelte ein Brief hier ein:
MARSCHBEFEHLomg wtf Spinnts däne <- etwa das war meine erste reaktion
Also, wieder n Dienstverschiebungsgesuch geschrieben.
Diesmal etwas ausführlicher, insgesammt warens glaub 10 Blätter die ich geschickt habe hehe.
Naja, lange nix gehört... ich war schon wieder leicht am verzweifeln.
Diese Woche der Brief:
Bewilligt -> Sie sind für den Dienst im Herbst 2009 vorgemerkt.
o_O
Beim ersten mal heisst es noch dass einer verschiebung bis 09 nicht stattgegeben werden kann und nun gehts o_O
Was auch lustig ist:
Es wurde wieder vom gleichen typen bearbeitet...Anscheinend hat der doch noch aufn Sack gekriegt hrhr
sooo
jetzt kann ich in ruhe meine Lehre machen *freu*