Kostenfalle SMS Dienst - Da ist wer reingetrampelt :(

  • ja, vielleicht hats schon jemand geschrieben.


    vor 3,4 Wochen kam im Kassensturz exakt zu diesem Thema einen Beitrag (Sendung vom 21.02.06 - Thema: SMS-Dienste: Hunderte tappen in die Abo-Falle).


    Schaut auch das Video an und lest den Artikel:


    Hier



    viel Spass & liebe Grüsse
    mr_miser

  • Zitat

    Original von -glasch.com|Iron Man-
    ist der vertrag überhaupt international gültig?


    ohne unterschrift kein vertrag, davon geh ich mal aus? daher kann er doch locker vom vertrag zurücktreten.ich meine, einfach jeder könnte seine adresse dort hinterlegt haben


    Nein, Verträge können auch mündlich abgeschlossen werden. Die Schweizer haben aber allgemein lieber ein Papier in der Hand. Ein Mausklick kann auch einen Vertrag auslösen. Meistens, bei seriösen und unseriösen wird das alles Rückbestätigt.


    Ich würde keine Mails schreiben wie "ich habs ned gewusst dass sofort etc bla" das ist quasi eine Schuldanerkennung.


    2 Hauptfacts die führ mich zählen:


    1. Es geht um 97 Euro
    2. Es liegt keine Straftat vor


    Ich würd einfach nicht reagieren. Sollen die mal einen Strafantrag (für die Adresse) schreiben und der Beweis erbringen, dass ein Vertrag zu Stande gekommen ist für die paar Fränkli


    Good Luck..

    Dr Cox: "I'm fairly sure that if they took all the porn off the Internet, there'd only be 1 website left, and it would be called Bring Back The Porn."

    Einmal editiert, zuletzt von Sinclair ()

  • Zitat

    Original von aixo
    Wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, dass man sich bei so Seiten _nicht_ anmeldet, aber er hats halt getan und wird was draus lernen. Nun, da er sich effektiv angemeldet hat, kann ich die Mail auch nicht einfach übergehen, denke ich.


    Zitat

    Original von Solae
    das ganze steht übrigens auf der hauptpage unten (nix AGBs) :rolleyes


    besser schauen würde ich sagen. Dann passiert sowas auch nicht.


    Siehst du Solae, besser Threads lesen, dann muss man auch keine Solche Kommentare posten die nix bringen. Nur mal so als Denkanstoss.

    Signatur sein ist doof, ich will ein Avatar werden, wenn ich gross bin!

  • aber ein Vertrag ist ja nur gültig (or 1, 2 oder so) wenn gegenseitige Übereinstimmung über die Sache, Geld. usw. besteht.


    Beispiel: Ich geh in eine Garage, dort stehen 2 Autos, selbe Marke, Selber Typ, aber unterschiedlicher Zustand. Wenn ich jetzt mit dem Garagist einen Vertrag abschliesse (mündlich beispielsweise) und nur die Marke und den Typ nenne ist der Vertrag nicht gültig. Wie sollte er auch, da er das alte und ich das neue Auto meinte.


    Sowas in der Art könnte auch hier vorliegen, aber ich bin nicht Rechtsanwalt, daher ohne Garantie :D

  • Zitat

    Original von Primetime
    Naja, heute bin ich 20ig, die Webspace Rechungen bekomm ich jetzt nicht mehr, aber die Domain wollen sie mir weiterhin fröhlich berechnen. Obwohl man, wenn man nachschaut schön sieht, das diese schon lange nicht mehr auf mich läuft, sondern von Magicalworks schon an einen nächsten Kunden vergeben wurde!


    Das gleiche Problem hab ich seit 4 Jahren auch mit einer Schweizer Hosting Firma.
    Immer zum Jahresanfang kommt ne Rechnung für nen Webspace und Domain, und das obwohl ich den Webspace gekündigt habe, und die Domain gelöscht wurde.


    Auf mein Einschreiben mit dem Hinweis das der Webspace fristgerecht gekündigt wurde, und die Domain gar nicht mehr registiert ist kam nie ne Antwort.


    Nur immer zum Jahres Anfang eine Rechnung, welche dann im Papierkorb landet.
    Mahnungen hab noch nie von der Firma erhalten.

  • Zitat

    Original von Mannyac


    Siehst du Solae, besser Threads lesen, dann muss man auch keine Solche Kommentare posten die nix bringen. Nur mal so als Denkanstoss.


    eh? ich mein jetzt nur wenn unten so etwas steht dann liest man das doch oder etwa nicht? find ich fast schon fahrläsig. AGBs lese ich selber auch nicht immer, aber wenns sogar auch auf der Hauptpage steht, dann gibt mir das schon ein wenig zu denken.


    wie auch immer ich würde auch nicht bezahlen, wie andere und der KS schon gesgt haben ;)

    I survived RS.COM downtime 01/2008, and all I got was this lousy Signature

  • Gopferdeli Solae,..
    Ich hab doch gesagt, dass wir DARÜBER nicht diskutieren müssen.
    Es war halt ein Fall von geistiger Umnachtung oder so.


    Wenn ich dich mitm Auto übern Haufen fahre, sag ich dir dann einfach, ok, sorry, nächstes mal pass ich besser auf, stirb schön vor dich hin.


    Okay? Mir gehts sonst schon genug aufn Sack, da brauch ich nicht noch einer, der mir sagt was ich tun soll, präventiv. Mein Bruder hat seinen Fehler eingestanden und es tut ihm leid et basta.


    Danke für eure Feedbacks.
    Ich denke ich werd denen mal nett schreiben. Falls nix zurückkommt oder ne Absage lass ichs draufab kommen. Das Problem ist, wenn die eine Anzeige erlassen, was Sie andeuten im Mail, dann muss der Provider die Adresse rausgeben, unser ADSL läuft auf meine Mum, ist mit dem Festnetz gekoppelt. Sprich meine Mum ist volljährig somit Strafmündig.


    Seht ihr mein Problem?


    Falls die Herren Betreiber einen auf unkulant und Scheiss-Menschen machen, werde ich Ihnen den Kassensturzlink senden und Ihnen mitteilen, dass ich meine Mailinglisten dazu benuten werde um eine Kollektivklage gegen Sie einzureichen und dass bei einer Kollektivklage die Finanziellen Mittel sichergestellt sind um erfolgreich aus einem Prozess hervorzugehen.


    Falls die auf eine Pfändung abzielen, sollen Sie, Sie können ja meine Mum ausnehmen, welche sicher sehr viel zu Verpfänden hat als Alleinerziehende Mum..


    Sorry, aber das wird mir echt zu blöd mit denen. Klar stehts auf der Seite. Aber ob das als offensichtliche, wie im Kassensturzvideo genannte Kostendarlegung geht, iiiich weiss ja nicht.


    Greetz Stefan

  • jetzt mach dir nicht so gedanken zu dem mist.



    dein bruder ist nur einer von vielen. und nein die bekommen keine adresse vom provider!

    beachtet mich *rumhüpf*
    ..............................................

  • hmmm es ist spät, nur so als denkanstoss: wie im kassensturz erwähnt müssen inhalt und zweck des vertrags klar ersichtlich sein und die parteien müssen sich über den vertragsinhalt einig sein. meiner meinung nach ist der vertrag gar nicht gültig zusatnde gekommen. es liegt ein willensmangel seitens deines bruders vor, der die agb's in einer art globalübernahme aktzeptiert hat, jedoch ohne sich mit den einzelheiten des vertrags auseinandersetzen.


    dein bruder ist noch nicht 18., im ZGB steht:


    Art. 19 ZGB


    3. Urteilsfähige Unmündige oder Entmündigte


    1 Urteilsfähige unmündige oder entmündigte Personen können sich nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter durch ihre Handlungen verpflichten.


    2 Ohne diese Zustimmung vermögen sie Vorteile zu erlangen, die unentgeltlich sind, und Rechte auszuüben, die ihnen um ihrer Persönlichkeit willen zustehen.


    3 Sie werden aus unerlaubten Handlungen schadenersatzpflichtig.


    soweit ich weiss, hat dein kleiner bruder ohne die zustimmung der gesetzlichen vertreter gehandelt, sowie sein geburtsdatum angegeben...


    ich sehe zwar, dass man auf der seite "anmelden" klicken muss, aber irgendwie ist das ganze krumm. es stinkt aber zum himmel nach


    Art. 21 OR


    III. Übervorteilung


    1 Wird ein offenbares Missverhältnis zwischen der Leistung und der Gegenleistung durch einen Vertrag begründet, dessen Abschluss von dem einen Teil durch Ausbeutung der Notlage, der Unerfahrenheit oder des Leichtsinns des andern herbeigeführt worden ist, so kann der Verletzte innerhalb Jahresfrist erklären, dass er den Vertrag nicht halte, und das schon Geleistete zurückverlangen.


    2 Die Jahresfrist beginnt mit dem Abschluss des Vertrages.


    ich würde das ganze drauf ankommen lassen, kein gericht dieses landes verknackt einen 15 jährigen, der von einer dubiosen sms-seite übers ohr gehauen wird... zur not (wenns wirklich bitter kommt) eltern anfragen und einen anwalt kontaktieren. vorher gibts ja noch den rechtsdienst diverser konsumentenberater etc.


    und nur noch so als denkanstoss für einige, die hier was wegen unterschrift geposted haben: verträge können nach schweizer recht formfrei abgeschlossen werden, es sei denn dies ergibt sich aus dem gesetz. so sind auch mündliche oder im internet abgeschlossene verträge gültig, also nichts mit unterschrift.


    greez trusk

  • naja, im schlimmsten fall blecht ihr halt dann falls eine mahnung eintrifft (was ich quasi ausschliesse) die 100€. deswegen geht die welt auch nicht unter...


    abwarten und tee trinken hat noch oft geholfen

  • Zitat

    Original von trusk
    hmmm es ist spät, nur so als denkanstoss: wie im kassensturz erwähnt müssen inhalt und zweck des vertrags klar ersichtlich sein und die parteien müssen sich über den vertragsinhalt einig sein. meiner meinung nach ist der vertrag gar nicht gültig zusatnde gekommen. es liegt ein willensmangel seitens deines bruders vor, der die agb's in einer art globalübernahme aktzeptiert hat, jedoch ohne sich mit den einzelheiten des vertrags auseinandersetzen.


    willensmangel wird man hier wohl kaum erfolgreich einbringen können. auf der seite wäre ja klar ersichtlich, dass es nicht kostenfrei ist. ein anbieter kann prinzipiell nicht für die naivität seiner kunden aufkommen.



    auch das wird hier nicht funktionieren. da der bruder entweder sackgeld von den eltern bekommt oder selber arbeitet, verfügt er über eigenes einkommen, welches er auch selber nützen kann. er braucht daher keine einwilligung seiner eltern!



    Übervorteilung kann man in der Regel nicht so weitreichend auslegen. Es wird also auch hier schwierig, sich mit dieser Einrede vor Gesetzt durchzusetzen!


    Zitat

    Original von trusk
    ich würde das ganze drauf ankommen lassen, kein gericht dieses landes verknackt einen 15 jährigen, der von einer dubiosen sms-seite übers ohr gehauen wird... zur not (wenns wirklich bitter kommt) eltern anfragen und einen anwalt kontaktieren. vorher gibts ja noch den rechtsdienst diverser konsumentenberater etc.


    und nur noch so als denkanstoss für einige, die hier was wegen unterschrift geposted haben: verträge können nach schweizer recht formfrei abgeschlossen werden, es sei denn dies ergibt sich aus dem gesetz. so sind auch mündliche oder im internet abgeschlossene verträge gültig, also nichts mit unterschrift.


    man muss in diesem fall ganz klar sehen, dass der Fehler beim Bruder liegt und der Anbieter vom Gesetzt her stärker geschützt wird (in diesem Fall). Sollte der Anbieter wirklich rechtliche Schritte einleiten, hat dein Bruder schlechte Karten... Ich würde es aber trotzdem auch so machen, wie es alle meine Vorredner empfohlen haben. Die Rechung einfach nicht bezahlen. Vielleicht hat er ja Glück und der etwas dubiose Anbieter belässt es bei seinen Androhungen.


    Gruss Ymir

  • ok das mit dem willensmangel wird wahrscheinlich wirklich nicht funktionieren, da man bei dissens den vertrag nach den vertrauensregeln auslegen müsste -> hier wäre der anbieter im vorteil.


    dein argument mit dem sackgeld und zgb 19 würde ich sehr stark bezweifeln. denn mit art. 19 werden z.b. auch unmündige, die geerbt haben etc. geschützt. ich würde hier ansetzen.


    übervorteilung war vielleicht etwas vorschnell, aber irgendwas in diese richtung könnte man deichseln. 24 monate ist schon heftig --> übermässige bindung?

  • Zitat

    Original von aixo
    Mein Bruder hat Jahrgang 91, sprich er ist noch überhaupt und garnicht mündig, weder 16 noch 18.


    Da hat er aber beschissen.. diesen Jahrgang kann man gar nicht eingeben.. nach BGB wäre er geschützt gewesen, da unter 18. Wie die Sache bei wissentlichen Falschangaben aussieht, 0 PLAN.


    Jedenfalls, Mutti soll FAX schreiben


    Sehr geehrte Damen bla bla


    Wir haben Ihr Schreiben zur Kentniss genommen. Da unser Sohn die gesetzlichen Bestimmungen zum Vertragsabschluss nicht erfüllt, erklären wir den Vertrag als nichtig.


    Zukünftigen Schadensersatzforderungen sehen wir gelassen entgegen.


    Salve
    Die SMS Familie :P


    Ich würds so machen.. keine Ahnung obs richtig ist..reagieren solltest du aber (da hab ich mich zunächst getäuscht).

    Dr Cox: "I'm fairly sure that if they took all the porn off the Internet, there'd only be 1 website left, and it would be called Bring Back The Porn."

  • Zitat

    Original von reN
    Ich weiss nicht wieso alle glauben, dass ein Vertrag schriftlich sein muss um rechtsgültig zu sein.


    Ja sicher muss er nicht schriftlich sein. Aber ich hoffe dir ist klar, dass der Vertrag auch nicht übers Netz abgeschlossen werden kann und dass beide Vetragsparteien Urteilsfähig und Mündig (18 Jahre) sein müssen, was in diesem Fall ja nicht zutrifft...


    Auszug aus dem OR:


    ... OR 7 AI:


    "Stets unverbindlich (ohne Gewähr) sind Prospekte, Preislisten, Tarife, Kataloge, Inserate Angebote im Internet, Werbespots, da sie in erster Linie zur Information dienen"... (hat indirekt mit dem Vertragsabschluss zu tun)


    Na, meiner meinung nach würde ich diese Rechnungen auch nicht bezahlen, da es nicht zu einer gegenseitigen Willensäusserung gekommen ist und die Anbieter irgendwie die Leute verarschen...


    Und wenn eine Mahnung kommen würde, würde ich die eh auch grad wegschmeissen, sollen die mich doch für 100Euro betreiben(Das Betreibungsamt würde mehr für das Betreibungsbegehren verlangen :D ).<-- Würden eh verlieren, da sie im "Unrecht" sind...


    So hab ich auch meine Sauce dazugegeben :D


    MfG

    I just want to say LOVE YOU SAN!!! billy gates why do you make this possible? Stop making money and fix your software!!!

    4 Mal editiert, zuletzt von lyzerak ()

  • Zitat

    (Das Betreibungsamt würde mehr für das Betreibungsbegehren verlangen Big Grin ).<-- Würden eh verlieren, da sie im "Unrecht" sind...



    lol? ich weiss nicht was ihr immer fuer vorstellungen habt, was so ne betreibung kostet
    XD.
    fuer einen Betreibungsbetrag von CHF 100, duerfte das maximal CHF 20.-- ausmachen.

  • Zitat

    Original von domsch
    lol? ich weiss nicht was ihr immer fuer vorstellungen habt, was so ne betreibung kostet
    XD.
    fuer einen Betreibungsbetrag von CHF 100, duerfte das maximal CHF 20.-- ausmachen.


    Jo, dann Rechtsvorschlag und dann wirds erst teuer. Vorallem musst du den Aufwand noch miteinberechnen der, dann das ganze noch vom Ausland aus, das wird nicht billig.

    Signatur sein ist doof, ich will ein Avatar werden, wenn ich gross bin!

  • Zitat

    Original von domsch



    lol? ich weiss nicht was ihr immer fuer vorstellungen habt, was so ne betreibung kostet
    XD.
    fuer einen Betreibungsbetrag von CHF 100, duerfte das maximal CHF 20.-- ausmachen.



    Das betreibungsamt kann nicht verlieren. Du musst das anders schreiben:
    Der Gläubiger verliert. Das Betreibungamt ist nur die Verbindung zwischen Gläubiger und Schuldner. Die machen nur ihren Job.



    Abgesehen davon ist die Einleitung einer Betreibung NIE UND NIMMER nud 20.- :D

    I just want to ride my baby......

    Einmal editiert, zuletzt von Saemu ()



  • salü zusammen


    aus'm Beobachter Nr. 7, 31. März 2006, Seite 61:


    Zitat


    4. Frage von Dani, 14: Ich habe im Internet ein günstigen SMS-Angebot angenommen. Mein Alter hab ich mit 19 angegeben. jetzt kommt eine Rec hnung von 95 Franken für das Abonnement. SMS habe ich noch keine verschickt. Muss ich zahlen? So viel Geld habe ich gar nicht!


    richtige Lösung: Glück gehabt. Gestehe deinem Vater die Eskapade und sag ihm, er soll dem Anbieter einen Brief schreiben: Sein Sohn sei zu jung um einen solchen Vertrag abzuschliessen.



    Es gibt noch ähnliche solche 'Dinge'. Z.B. wenn dir deine (noch minderjährige) Tocher 100 Franken 'entwendet' (auf dem Küchentisch liegen sieht und mitnimmt) und damit dann z.B. n MP3 Player geht, ist der Kaufvertrag nichtig, da es nicht ihr Geld war.
    Du kannst natürlich auch behaupten, es sei nicht ihr Geld ;-)


    Du kannst also auch argumentieren, sie würde gar nicht über so viel Geld verfügen wesswegen der Vertrag nichtig ist (wie gesagt, wenn sie noch minderjährig ist?!!)


    cya



    EDIT:


    http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw00929.html


    nach deutschem Recht.

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    Einmal editiert, zuletzt von BLJ ()

  • Zitat

    Original von Saemu
    Das betreibungsamt kann nicht verlieren. Du musst das anders schreiben:
    Der Gläubiger verliert. Das Betreibungamt ist nur die Verbindung zwischen Gläubiger und Schuldner. Die machen nur ihren Job.



    Abgesehen davon ist die Einleitung einer Betreibung NIE UND NIMMER nud 20.- :D


    sind, je nach Betreibungsamt, Kanton etc., ungefähr 80.- bis 120.- für das ausstellen der Betreibung, wenn ich mich recht erinnere.


    Aber eben, das ist ja erst der Anfang. Wenn Rechtsvorschlag erhoben wird, muss der Gläubiger zuerst bezahlen (für das Verfahren, etc., Abklärungen). Geht dann schnell so auf 1k hinzu, muss ma meine Eltern fragen, die haben da (leider) ziemlich viel Erfahrung damit (als Gläubiger ;-) ).


    cya

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  • Habe heute erfahren, dass meine Schwester(Jg. 91) ist in die Selbe falle getappt ist...ebenfalls von der Andreas & Manuel Schmidtlein GbR auf der Page
    http://www.sms-heute.com. Aber:
    -Leider hat sie die Richtige Adresse angegeben!
    -Sie hat jedoch die Leistung nie nutzen können, da sie nie ein Mail erhielt um die Registrierung abzuschliessen
    -Wir bekamen heute einen Brief, direkt von einem Rechtsanwalt der zur Zahlung der forderung innert 10 Tagen auffordert. Ausserdem sollen wir die Anwaltskosten zahlen, da diese durch unser nicht zahlen verursacht wurde! Jedoch ist dies die erste Rechnung die wir erhielten.


    Naja ich denke mal das man mit ZGB Art 19 durchkommen würde, zumal die angaben (auch der Jahrgang) keine Gülltigkeit haben da sie von einer under 18 Jährigen gemacht wurden.


    Noch interessant zum Thema: Schmidtlein GBR 16 mal Abgemahnt

    Wenn du bis zum Hals in der Scheisse steckst, solltest du den Kopf nicht hängen lassen.


    Das Leben ist ein scheiß Spiel, aber die Grafik ist saugeil!


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