Und wenn Audi damit kommt sowieso. Wenn iergend ein Japaner oder Ami mit sowas kommen würde.. forget it..
Eure Traumautos/Bikes
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Eben wenn es in der EU zugelassen wird (was es sicherlich wird, da unsere nördlichen Nachbarn bestimmt nicht auf den Kopf gefallen sind), kommt es auch für die Schweiz.
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das Corvette-Heck ist in der EU auch zugelassen, aber in der Schweiz muss man's anpassen - also darauf kannst Du bei den Schweizer Regelungswütigen nicht gehen
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Original von Lord_FraG
Die Sache ist aber, das man sich nicht gleich mit "scheisse" anfahren muss und dies in einem OT TreadSieht schick aus der Audi geht in Richtung I Robot^^
Klar kann man das, wenn du 4 mal den gleichen Beitrag postest. Einmal reicht!
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Original von Sh@rky
das Corvette-Heck ist in der EU auch zugelassen, aber in der Schweiz muss man's anpassen - also darauf kannst Du bei den Schweizer Regelungswütigen nicht gehenWürd mich interessieren, was genau angepasst werden muss.
Die in Amiland haben auch so Prüfzeichen (SAE und/oder DOT) und Funzeln mit diesen Zeichen sind der Schweiz normalerweise erlaubtAber ist schon nocht interessant, wie blöd manche Gesetzgebung ist.
War damals nicht was mit dem dritten Bremslicht, welches bei importierten Autos (die das schon hatten) deaktiviert werden musste, weil es in Europa noch nicht zugelassen war?!
Heute hat wohl jedes Auto sone Leuchte ... -
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Original von Kaioken
Wenn die Scheinwerfer son E-Prüfzeichen bekommen, dann sind sie auch in der Schweiz zugelassenSchon falsch - probier das mal bei Bremsanlagen... meine neuen Bremsscheiben (700.-) für'n Töff sind jedenfalls rundweg abgelehnt worden. Trotz e-Nummer. Bei diversen Anlagen stellt die Schweiz mal wieder höhere Ansprüche an die Prüfverfahren als der Rest der Welt.
Ich habe jetzt tagelang von Pontius zu Pilatus telefoniert, mittlerweile hätte ich ein Verfahren, wie die Dinger homologiert werden können. Kostet die Lächerlichkeit von ca. 4'000.-; Gutachten vom DTC.
Der Umkehrschluss "wenn in EU zugelassen, dann auch in CH prüfbar" gilt eben nur bedingt.
Auspuffanlagen, Lampen, Blinker, als das geht wirklich problemlos, anderes wiederum eben nicht.
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Original von Armitage
Auspuffanlagen, Lampen, Blinker, als das geht wirklich problemlos, anderes wiederum eben nicht.
Stimmt auch wieder nicht. TÜV und ABE sind in der Schweiz nicht unebdingt anerkannt. Also was in EU erlaubt ist muss noch lange nicht in der Schweiz prüfbar sein. Andersrum sind hier DOT/SAE Sachen erlaubt, die kannst du in Deutschland zB. vergessen, ohne Tüv keine Chance.
Auspuffanlagen gibt es in De. auch einige die wir hier nicht akzeptiert werden.
MFK ist hier einfach mühsam und teils doch wieder nicht *g* Ich ruf vorher einfach immer nett bei denen an bevor ich was modde und frage wie weit das legal ist -
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Original von Armitage
Schon falsch - probier das mal bei Bremsanlagen... meine neuen Bremsscheiben (700.-) für'n Töff sind jedenfalls rundweg abgelehnt worden. Trotz e-Nummer.
Sind E-Prüfzeichen von Bremsanlangen und Lampen die gleichen Prüfzeichen?
Dachte eben, dass das E-Prüfzeichen bei Lampen, ne Art pendant zu den DOT/SAE Dingern ist. -
dann reichts also nicht, wenn man dem polizisten den ABE-schein seiner auspuffanlage unter die augen hält? dort drin ist ja vermerkt, dass dieser auspuff zum auto passt...
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Original von Weasel
dann reichts also nicht, wenn man dem polizisten den ABE-schein seiner auspuffanlage unter die augen hält? dort drin ist ja vermerkt, dass dieser auspuff zum auto passt...
Ist es ein Papier von einem Schweizer Importeur? Wenn ja, dann reichts, wenn nein, dann nicht.Für E-Prüfzeichen brauchts einfach noch eine Bestätigung das diese E Nummer auch zum Auto passt, so jedenfalls bei meinem Auspuff...
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Original von Weasel
dann reichts also nicht, wenn man dem polizisten den ABE-schein seiner auspuffanlage unter die augen hält? dort drin ist ja vermerkt, dass dieser auspuff zum auto passt...Bei Auspuffanlagen (und das weiss ich jetzt, weil ich selbst ein paar von den Dingern geschrieben habe) muss:
- ein TÜV-Teilegutachten ODER eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) des Kraftfahrtbundesamtes vorliegen
- der schweizer Importeur muss bestätigen, dass die Auspuffanlage xyz zum Fahrzeug mit Fahrgestellnr. xyz passt und entsprechend anhand Gutachten/ABE Nr. 123456789 geprüft wurde.Der Fahrzeughalter muss beide Dokumente jeweils mitführen.
@Manny: kann auch sein. Meine Erfahrungen beziehen sich bisher rein auf Motorradteile. "Oben" rum kann man bis auf Bremskomponenten, Gasgriffe und dergleichen praktisch alles auf TüV/ABE/e-Nummer wechseln und gut ist.
Bei http://www.motosport.ch gibts zum Thema auch einen Heftbericht.
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Huere bünzli gschiiss do i de Schwiz Wenn man mal so schaut was die Amerikaner auf den Strassen fahren dürfen. Klar haben andere Verkehrsbedingungen dort, aber trotzdem.
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Da brauchst du schon nur nach Frankreich zu schauen, die können anscheinend so ziemlich mit allem rumfahren
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Spanien ist noch schlimmer, hab da roller gesehen die OHNE Auspuff rumgefahren sind ob das gesund ist...
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Original von Sh@rky
...Bei der neuen Corvette müssen glaubi so dämliche Rückstrahler dran, aber bin nicht ganz sicher...
Jap, also ich weiss nur dass bei fast allen Ami's so sch**ss Rückstrahler dran sein müssen, weil die Hecklampe nicht genug Rückstrahlfläche hat... -
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Original von tornado
Da brauchst du schon nur nach Frankreich zu schauen, die können anscheinend so ziemlich mit allem rumfahrenSicher? Und ich fahre nur einmal mit meinem nicht heftig getunten Auto durch Frankreich und werde prompt deshalb angehalten? In der Schweiz haben sie nie was wegen meinem Nummernshcild gesagt
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Schau dir mal Bilder von französischen Tuning-Treffen an, da sträubts einem die Haare zu Berge. Ok oft auch nur vor lauter Hässlichkeit, aber genug oft auch wegen der abartigen Bauten, die dran haben.
Und Ich geh da jetzt mal in der Annahme, dass die schon mit den Dingern rumfahren
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Original von Armitage
- ein TÜV-Teilegutachten ODER eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) des Kraftfahrtbundesamtes vorliegen
- der schweizer Importeur muss bestätigen, dass die Auspuffanlage xyz zum Fahrzeug mit Fahrgestellnr. xyz passt und entsprechend anhand Gutachten/ABE Nr. 123456789 geprüft wurde.thx für die info
liebäugle eben etwas mit einer Bastuck-Anlage und habe bis jetzt noch keinen schweizer vertreter auf anhieb gefunden...
Tüv-Teilegutachten liegt bei, sagen sie. aber selber importieren lassen ist wohl nichts, da dann das gutachten vom schweizer importeuer fehlt? hankerum ist mein auto ja aufgeführt auf der liste im pdf...
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Meine Anlage ist ja eigentlich auch von Bastuck, zumindest die Technik und der Sound. Imasaf ist ja die Tocherfirma.
Nur habe ich das Problem, das keine Sau die in die Schweiz importiert und ich deswegen nur ein EG Gutachten habe....
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Original von Kenny2004
Spanien ist noch schlimmer, hab da roller gesehen die OHNE Auspuff rumgefahren sind ob das gesund ist...naja, es ist halt einfach schweine laut.. aber kats haben sie 2takter dort wohl eh nicht, und wenn ja wie bei uns nur ungeregelte, was ja auch nicht wirklich was bringt...
aber was sicher ist, dass ein 2takter ohne auspuff brutalen leistungsverlust hat...