ZitatOriginal von Skoalman
Ich habe auch gleich noch eine Frage zu Winterreifen:
Rein vom Gesetz her gilt für Winterreifen ja auch eine Mindestprofiltiefe von 1,6mm, grundsätzlich werden für den Winterbetrieb aber mindestens 3-4mm Profiltiefe empfohlen. Was geschieht nun, wenn man auf verschneiter Fahrbahn einen Unfall baut und nur noch 1,7mm Profil auf den Winterpneus hat?
Dann wirst du gesetzlich nicht belangt, die Polizei weist dich aber darauf hin, dass das Profiel bereits total abgefahren ist und du recht verantwortunglos bist, mit so Profilen herumzufahren. Was die Versicherung dazu meint weiss ich nicht, aber es entspricht ja den gestzlichen Vorgaben.