ZitatOriginal von Sh@rky
Ja sicher, aber nur im Dienst, das geht nur zu Zweit
Nö. Das geht auch alleine, wird in den meisten Fällen auch anerkannt und deshalb gar kein Gerichtsfall. Und ansonsten musst du halt als Polizist vor Gericht aussagen gehen, aber dann bezahlst du sicher keine Gerichtskosten, da du ja nur als Zeuge vor Gericht musst. Kläger selber ist der Staat und nicht ich als Privatperson, wäre ja enorm absurd. Die Kosten gehen also dann zu Lasten des Staates, sollte der Angeklagte freigesprochen werden. Sollte.
BLJ: Du weist ja nicht, ob der Blinker noch geht, und das Licht eventuell auch Von unserer Seite würde das wohl einfach eine Mängelkarte geben, aber sonst nichts.