auf dem veoloweg "angegriffen" von rentnern (kt.sz bitte lesen)

  • na das ist mir ja noch nie passiert:


    auf dem nachhauseweg von der geburtstagsparty des kollegen, durch auto-fahrvebote, kommen mir 2 autos entgegen (ich mit velo, erlaubt =!)...


    als wirtschaftsrecht-studi und bekennender anti-autofahrer (jaja, ich benutze das auto auch, aber nur wo absolut nötig), kommen mir 2 autos entgegen.
    da habe ich nicht so froide...


    so klopfe ich am 1. an die scheibe, und sage ihm, dass autofahren hier verboten ist. er hat eine "dumme fresse" und steigt aus. auf wiederholtem bekanntmachen des verdiktes kassiere ich ein schlag an den linken oberkiefer!
    ich wünschte mir, dass es ein 20 jahriger wäre, den ich mach strich und faden "verhauen" könnte. aber bei einem rentern (ca. 65 -75, mit stirnglatze, weissem hemd mit dunkeln streifen, weiblichem beifahrerin)... nein. wirlich nicht. schlagen kann ich jüngere.
    er braust in seinem silbernen audi a4 oder opel weg.


    beim 2.auto habe ich ich nummernschild notiert. sz 52***. ebenfalls ein opel oder audi (ähnlich auch möglich, silbergrau. war zimlich dunkel.).


    bei der polizei angerufen, strafanzeige wird as soon as possible eingereicht.


    weiss jemand, wie ich per nummernschild des kt.schwyz die halteradresse herausfinde? im kt.zürich ist es kein problem, da gibt es eine webadresse dafür. wie sieht es im kt.schwyz aus?


    strafanzeige werde ich in meinem dorf einreichen, jedoch würde ich allzugerne die owner-adresse herausfinden, um mal anzurufen...

    Das Problem der Tretminen ist nur schrittweise zu lösen.

  • Im ersten Moment, öh, nichts besseres zu tun?? Aber das mit dem schlagen etc. geht natürlich nicht. Du kannst beim Strassenverkehrsamt anrufen und die Halteradresse verlangen. Oder bei der Polizei reicht auch, wenn die die Nummer des Nummernschildes haben.

  • Du hast einfach so wegen ans Fensterklopfen und ermahnen eins aufs Maul gekriegt?

    Haupt Sys: Aerocool MATX Case, Gigabyte GA-MA74GM-S2H mit Onboard Radeon 2100, AMD Athlon 64 X2 5200+, Kingston 2GB Ram, Seagate 750GB HDD.
    Server: ASUS PSCH-L Server MoBo, Intel Celeron 2.8GHz, 512 MB Ram, Maxtor 40GB OS Disk, Areca ARC-1130 12-port PCI-X to SATA II RAID mit 8x Samsung 250GB 4x Samsung 500GB 1x Seagate 200GB, Casetek CK-1022-5, 500Watt NT
    NAS: Synology DS216+, 2x Seagate Green 2TB
    Laptop: Dell XPS M1330 Schwarz. Dell Vostro 3550. Lenovo Yoga 700
    Carputer: Voom2 Carpcgehäuse, Zotac IONITX P-E, 4GB Ram, 650GB HDD, 7" Touchscreen LCD.

  • Zitat

    Original von SneakBite
    Im ersten Moment, öh, nichts besseres zu tun??


    leute, die verbotene sachen tun, gehen mir gegen den strich!
    und wenn sie dann noch schlagen, dann wünschte ich mir inständig
    ich hätte ihm die fresse so richtig "poliert".


    aber verbotene sachen mache ich aus prinzip nicht.
    so ne strafanzeige ist gratis für mich und da ich exakte halter-informationen
    habe, wird das für die anderen noch ganz lustig :D

    Das Problem der Tretminen ist nur schrittweise zu lösen.


  • Hier in Fribourg gibt (oder gab es zumindest bis vor ein paar Jahren) ein offizielles "Buch" mit ALLEN Nummernschildern des Kantons & Namen und Adresse des Halters zu kaufen. Erkundige dich mal beim Verkehrten Strassenamt im Knaton Sz ob die sowas auch haben. Aber normalerweise findest du über das Nummernschild den Halter immer raus, ich denke eben das kannste auch beim Strassenverkehrsamt des Kantons rausfinden.

    "Es gibt auf der Welt drei Dinge wo Du sinnlos Kohle verpuffen kannst: Frauen, Computer und Autos."
    Sinclair

  • Omg dann muss ich wohl das nächste mal bischen vorsichtiger vorgehen. Habe auch schon mal einem an die Scheibe geklopft..., in Fribourg haben die Leute in der Perolles immer das Gefühl der Busstreifen sei nur für Buse und man könne, wenn man einen freien Parkplatz sieht, einfach ohne zu schauen rüberkurven...


    Bin auch ein überzeugter Velofahrer :p und fahre manchmal auch noch um 2uhr Morgens durch Fribourg.


    Finde gut das du den Typen anzeigst, das geht wirklich zu weit!
    Manchen Leuten muss man Zeigen das Gesetzte doch für was gut sind (siehe Thread: Warnhinweise für Autos :p)


    Mein Grossvater hatte glaub einmal eine CD wo man die Adressen der Autobesitzer nachschauen konnte werde mal nachfragen, weiss nicht mehr ob das nur für den Kanton Bern war oder Schweizweit.

  • Seit wann darf man nicht zurückschlagen, wenn man selbst geschlagen wird. Habt Ihr noch nie den Begriff "Notwehr" gehört. Kenne niemanden, der nicht sofort zurückschlagen würde. Und ob das ein Rentner oder sonstwas ist, spielt nicht den Furz einer Rolle.

  • Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass der aus dem Nichts dir eine gepfeffert hat, aber da vertrete ich die Meinung von Odin. Wenn mich einer so grundlos schlägt, schlage ich zurück, klarer Fall. Und dann ist die Sache erledigt.


    Eines würde mich noch interessieren. Warum Audi a4 oder Opel? Hätte es nicht auch ein A6 sein können? :gap

    10 facts 1.Your reading my comment 2. Now your saying/thinking thats a stupid fact. 4. You didnt notice that i skipped 3. 5. Your checking it now. 6. Your smiling. 7. Your still reading my comment. 8. You know all you have read is true. 10. You didnt notice that i skipped 9. 11. Your checking it now. 12. You didnt notice there are only 10 facts

    Einmal editiert, zuletzt von QMan ()

  • Auso ich würde nicht zurückschlagen, auch wenn das vielleicht befriedigend ist, helfen tuts niemandem... Man kann einer Person auch auf andere Weise beibringen, dass sie etwas falsch gemacht hat!

  • Zitat

    Original von Odin
    Seit wann darf man nicht zurückschlagen, wenn man selbst geschlagen wird. .


    Und dann bricht man dem alten Knacker gleich 100 Knochen?

  • Das Zurückschlagen hat doch nichts mit Befriedigung zu tun und mit "falsch machen" schon gar nicht. Ich gehe nur davon aus, dass jeder normale Mensch instinktiv zurückschlägt, wenn er geschlagen wird.


    Zitat

    Und dann bricht man dem alten Knacker gleich 100 Knochen?


    Sehr intelligente Aussage


    http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a33.html


    Ich würde Anzeige erstatten wegen Körperverletzung.

  • Zitat

    Original von SEEdER


    Und dann bricht man dem alten Knacker gleich 100 Knochen?


    Und am Ende ziehste deshalb die Arschkarte, obwohl du ursprünglich mal im Recht warst. :gap (Gut Notwehr, aber naja)


    Also ich find's besser ihn nicht zu hauen und ihn dafür auf dem rechtlichen Weg zu belangen. Gut, dass du es durchziehen willst! :top (Wobei es dem Alten vielleicht gut getan hätte, mal was in die Fresse zu bekommen :D )




    (Mich hat ma ein alter Sack im Kolonnenverkehr gerammt und umgeschmissen (ich: Scooter). Er ist dann an mir vorbeigefahren und abgehaun. Bin dann schnell wieder aufgestiegen und ihm nach, hat glücklicherweise kurz darauf bei der Migros gehalten. Vom Senilen keine Spur, also Nummer aufgeschrieben und gewartet. Er wollte dann von nichts wissen, er habe niemanden gerammt (der Rückspiegel, den meine ausgehaltete Hand beim vorbeifahren eingedrückt hat, um zu versuchen ihm ein Zeichen zum Anhalten zu machen, war noch eingeknickt). Er wollt dann einsteigen, ich stand im Weg, da wollt er mich auch zur Seite schubsen, doch was mich erschlagen hat war seine Alkfahne.
    Die Polizei konnte hinterher nichts tun, da es ne ausländische Nummer war, der Typ sei ihnen aber schonmal gemeldet worden. Tja....
    Das nächste mal lass ich die Bullen gleich antanzen. Das Problem war hat, dass weder ich noch der Scooter (zum Glück) beschädigt waren, daher hab ich mir gesagt, lohnt sich der Aufstand nicht. Ein Versuch wär's Wert gewesen.)

  • Zitat

    Original von Odin



    Sehr intelligente Aussage


    http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a33.html


    Finde ich auch, nur dein Link beweist mir, was ich mir vorhin beim Posten von meinem Beitrag schon gedacht habe:


    Zitat

    1 Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriffe bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren.


    Abwehren ist in keinster Weise Rache, Abwehren heisst auch nicht zurückschlagen. Weil ansonsten dürfte man ja quasi "gratis" das Gegenüber auch noch Tage dannach schlagen...

  • SEEdER


    Du kannst gerne einen Richter oder Staatsanwalt fragen aber "abwehren" ist hier im übertragenen Sinne gemeint. Sonst müsste man ja hundert Schläge abwehren, OHNE einmal zurückschlagen zu dürfen, was natürlich kompletter :stupid ist.


    Das Zurückschlagen gilt nur unmittelbar (keine Ahnung wie Du auf Tage danach kommst oder auf Rache). Als ich noch zur Schule ging, wurde ein Klassenkamerad von dem Lehrer mit einer "Backpfeife" bestückt, er schlug sofort zurück und bekam recht.


    Ich werde den Threadlink mal einem Kollegen schicken (Jurist), dann haben wir Klarheit.

  • Die nummern Indexe sind alle online bei den jeweiligen Strassenverkehrsämtern zu finden.einfach kurz nach dem Strassenverkehrsamt googeln und dann durch sie seite klicken.

    Gestalten des Lichts werfen die dunkelsten Schatten. Dunkle Kreaturen gar keine.

  • also nochmals zum mitschreiben
    den alten sack, der dir ein verapsst hat, kannst du nix und lässt ihn gehn..


    und zeigst dafür einen zweiten an, der verbotenerweise eine strasse benutzt hat?


    mein gott hast du nix besseres zu tun?


    wenn ich dich irgendwo ein wenig schneller überholen würde, würdest du auch gleich zu den bullen springen?


    oder wenn ich dich in einem tunnel überholen würde, wo es ansich ein überholverbot gibt, es aber machen würde weil es a) absolut ungefährlich ist und b) du den verkahr aufhältst?


    mfg

    Horsepower sells cars, torque wins races!
    Caroll Shelby

    2 Mal editiert, zuletzt von kingalive ()

  • Also ich hab das jetzt so verstanden, dass die beiden Autos "zusammen gehört haben".
    Selbst wenn dem nicht so ist. Immerhin waren die Autos nicht berechtigt dort zu fahren und haben für ihn eine Behinderung (und eigentlich sogar Gefahr) dargestellt. Ausserdem musste er eine Körperverletzung hinnehmen, erfuhr also durch das Fahren der Autos auf dem Veloweg einen Nachteil (oder wie auch immer man das nennen mag :D). ;)


    Wer normal schnell fährt, hält den Verkehr grundsätzlich nicht auf. (Ich habe hier keinen Grund zur Annahme, dass er besonderslangsam fährt, bzw. fahren würde).
    Ganz ungefährlich ist ein Überholmanöver in einem Tunnel nie und Überholverbote werden selten zur puren Belustigung angebracht. Aber das ist wiederum ein anderes Thema. ;)


  • mein gott lerne lesen...
    du hast nicht wirklich erkannt um was es geht.
    aber trotzdem danke für deinen beitrag...



    zum "zurückschlagen":
    ich danke ja für die guten tipps wegen notwehr usw, aber leider
    leider ist das juristischer schwachsinn. wie im 1.post erwähnt studiere ich selbst jura...
    jemand einen schlag zu verpassen ist eine tätlichkeit (StGB 126), das gleiche gilt fürs zurückschlagen (affekt-handlung, milderung möglich).
    wäre es ein gleichaltriger, hätte ich schon zurückgeschlagen. aber rentner schlagen? das habe ich nicht nötig.


    zur notwehr:
    StGB 34 besagt, dass man zur abwehr berechtigt ist. zurückschlagen ist
    kein abwehren. TBE nicht erfüllt. so einfach ist das...
    da der ganze "angriff" nur aus 1 schlag bestanden hat, darf man nicht aus notwehr zurückschlagen. anderst sieht es natürlich aus, wenn er dich "verprügelt", also eine abfolge von schlägen.


    ich werd mal den besitzer ausfindig machen und mir nachher überlegen, ob ich eine strafanzeige wegen tätlichkeit machen soll. da es eigentlich nur eine bagatelle ist, lohnt sich das ganze nicht wirklich.

    Das Problem der Tretminen ist nur schrittweise zu lösen.

    Einmal editiert, zuletzt von Finn ()

  • Ich find's witzig. :totlach Der anti-autofahrer und "ich bin prinzipiell gegen alles was gegen das Gesetz verstösst" Typ bekommt eins abgedrückt von nem Renter. Einfach herrlich. :applaus




    (sorry, ich hoffe es hat nicht al zu fest weh getan :tongue )